In den Bedingungen (genannt Kundenvereinbarung) steht etwas unter XI.
Menschen, die größere Summen bei Trade Republic im Depot haben, sollten sich unbedingt mit der Thematik beschäftigen.
https://assets.traderepublic.com/assets/files/CA_DE-de.pdf
Meinst du das?
XI. Verfügungsberechtigung nach dem Tod
Nach dem Tod des Kunden hat derjenige, der sich gegenüber Trade Republic auf die Rechtsnachfolge des
Kunden beruft oder als Testamentsvollstrecker auftritt, Trade Republic seine erbrechtliche Berechtigung in
geeigneter Weise nachzuweisen. Trade Republic darf als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und an
diesen mit befreiender Wirkung leisten, wer eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (z.B.
Testament, Erbvertrag) oder eine aktuelle Ausfertigung eines Erbscheins nebst zugehöriger
Eröffnungsniederschrift vorlegt und darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist. Dies gilt nicht,
wenn Trade Republic bekannt ist, dass der dort Genannte (z.B. wegen Anfechtung) nicht verfügu......
Das ist m.E. eine Bestimmung, die so oder ähnlich in allen Bank AGB's vorkommt.