Bargeldeinzahlung über 10000,- EURO

  • Habe eben bei Focus online gelesen, dass ab 2027 die Bargeldzahlungsgrenze auf 3.000€ gesenkt wird. Ab diesem Betrag muss festgehalten werden, wer der Einzahler ist.

    Würde jedenfalls idealtypisch zu der hier beschriebenen Vorgehensweise passen ...

    Sind solche Obergrenzen erstmal implementiert fällt es im zweiten Schritt auch deutlich leichter, diese immer weiter abzusenken.

    Als ich mit einem deutschen EU-Parlamentarier einmal über die damalige Absenkung der Grenze beim Goldkauf mit Bargeld (und der diesbezüglichen Identifikationspflicht) sprach, meinte dieser, daß 15.000 € eben ein "sehr hoher Betrag" sei. Was im Auge des Betrachters liegen dürfte - aber hier dahinstehen kann. Denn nach der Absenkung von 15.000 € auf 10.000 € erfolgte hierzulande alsbald bereits die nächste Absenkung auf 2.000 € ...

  • Habe eben bei Focus online gelesen, dass ab 2027 die Bargeldzahlungsgrenze auf 3.000€ gesenkt wird. Ab diesem Betrag muss festgehalten werden, wer der Einzahler ist.

    Haben EU-Verodnungen EU-weite Gesetzeskraft? Oder müssen die in nationale Gesetze umgesetzt werden?

    Und zu

    Zitat

    Im Alltag dürfte das so aussehen: Bei einem Kauf über 3000 Euro in bar kann das Unternehmen verlangen, dass sich der Käufer ausweist, und es kann die Daten dokumentieren, die nötig sind, um die Identität zu überprüfen. Bei Verdacht oder erhöhtem Risiko können darüber hinaus weitere Prüfungen relevant werden.

    WIeso steht da "kann" und nicht "muss"?

  • Habe eben bei Focus online gelesen, dass ab 2027 die Bargeldzahlungsgrenze auf 3.000€ gesenkt wird. Ab diesem Betrag muss festgehalten werden, wer der Einzahler ist.

    Verstehendes Lesen hilft. Es geht um eine "Identifizierungspflicht ab Barzahlungen von 3000 Euro". Damit ändert sich nicht die Grenze von Barzahlungen.

  • Verstehendes Lesen hilft. Es geht um eine "Identifizierungspflicht ab Barzahlungen von 3000 Euro". Damit ändert sich nicht die Grenze von Barzahlungen.

    Daher auch (siehe Nr. 143) mein Beispiel mit der sukzessive immer weiter abgesenkten Grenze bezüglich der Identifikationspflicht beim Kauf von Gold mit Bargeld.


    Oder wie ein sehr generöser EU-Parlamentarier mir - bezüglich dem "einzig unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel" sprich "auf Euro lautende Geldscheine" - erklärte:

    "Sie dürfen aber weiterhin noch privat Bargeld besitzen ohne Obergrenze"

    Das "noch" hatte mich zusätzlich irritiert - hoffentlich kein Freud`scher Versprecher ... ^^

  • Zu diesem Thema gab es bei den Kritischen Anlegern eine interessante Geschichte. Ein User hat in den 80ern ein Haus verkauft.

    Im letzten Jahr wollte er Geld bei einem Finanzdienstleister anlegen. Er sollte nachweisen woher das Geld kommt. Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge wurden als Nachweis abgelehnt. Verlangt wurde dann der Kaufvertrag über den Verkauf seines Hauses. Der User war dazu nicht bereit und wollte sein Geld zurück, was der Finanzdienstleister abgelehnt hat, mit der Begründung das Geld wurde schon angelegt und kann erst in ein paar Jahren ausbezahlt werden.

  • Zu diesem Thema gab es bei den Kritischen Anlegern eine interessante Geschichte.

    konnte die Geschichte dort nicht finden, deshalb ein paar Fragen:

    - geht es um Bargeld (wären dann ja noch D Mark) welches nach Jahrzehnten angelegt/eingezahlt werden sollte?

    - wer ist den der Finanzdienstleister, eine Bank, Neobroker oder sonst was?

    - und was ist eigentlich das Problem, denn scheinbar wurde das Geld ja angelegt und das dann gleich für mehrere Jahre (Festgeld??)


    die Geschichte scheint mir auf mehreren Ebenen nicht nachvollziehbar. 🤔

  • Verlangt wurde dann der Kaufvertrag über den Verkauf seines Hauses. Der User war dazu nicht bereit und wollte sein Geld zurück, was der Finanzdienstleister abgelehnt hat, mit der Begründung das Geld wurde schon angelegt und kann erst in ein paar Jahren ausbezahlt werden.

    40 Jahre lang lagen dann DM-Bestände unter der Matratze. Wers glaubt ...

  • Haben EU-Verodnungen EU-weite Gesetzeskraft? Oder müssen die in nationale Gesetze umgesetzt werden?

    Es sieht so aus, als ob EU-Verordnungen über nationalem Recht stehen:

    Verordnung (EU) – Wikipedia

    Allerdings verstehe ich nicht, wie man zusätzlich zu EU-Richtlinien, die in nationales Recht ungesetzt werden müssen, etwas wie "Verordnungen" definieren kann, die dieser Beschränkung nicht unterliegen. Muss die EU dann ein Vorhaben nur als Verordnung verabschieden, anstatt als EU-Richtlinie, damit sie mit dem Vorhaben durchkommt?

    Und: könnten solche Verordnungen nicht im Widerspruch zur Verfassung eines EU Landes sein? Und müssen sie dann trotzdem befolgt werden?

  • Die Story stand im Nov/Dez 25 auf der Seite. Welcher Finanzdienstleister nimmt Bargeld und dann noch in DM entgegen?

  • Die EU in ihrem Lauf halten weder Ochs noch Esel auf.

    Damit lag aber schon damals Erich Honecker - der nach meiner Erinnerung diesen Satz im Zusammenhang mit dem Sozialismus geprägt hatte - krachend falsch. Wie der Lauf der Geschichte gezeigt hat ...


    Es dürfte kein Zufall sein, daß ausgeprägte und scharfe Kritiker der EU und ihrer Entwicklung mit der pointiert-bösartigen Zuschreibung "EUdSSR" hantieren, die ich mir nur bedingt und teilweise zu eigen machen würde. Bernhard Connolly beispielsweise (würde man heute als Whistleblower bezeichnen - einstmals hochrangiger EU-Beamter und Mitglied der EU-Kommission (und dort betraut mit Währungsangelegenheiten) wurde die Veröffentlichung seiner seit 1991 erstellten Artikel und Ausätze qua seines Beamtenstatus seitens der EU verboten, so daß er 1995 an die Öffentlichkeit ging und ein Buch veröffentlichte ("The Rotten Heart of Europe: The Dirty War for Europe`s Money" - absolut auch und gerade heute noch lesenswert, sein Buch ist aber ohne deutsche Übersetzung geblieben ...) worauf er im Januar 1996 seitens der EU aus dem Dienst entfernt wurde) und Nigel Farage beispielsweise haben diesen Tenor samt Richtung (EUdSSR) schon vor sehr vielen Jahren verwandt (Nigel Farage am Morgen nach dem Brexit-Referendum 2016 im EU-Parlament: "Isn`t funny. When I came here 17 years ago and said I wanted to lead a campaign to get Britain to leave the European Union, you all laughed at me. Well, you are not laughing now, are you ?" - nicht immer läuft also alles linear ab, es gibt auch manchmal Überraschungen, Eigendynamiken, eruptive Verläufe usw.). Wie seit einigen Jahren gut zu beobachten ist.

  • Es sieht so aus, als ob EU-Verordnungen über nationalem Recht stehen:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EU)

    Allerdings verstehe ich nicht, wie man zusätzlich zu EU-Richtlinien, die in nationales Recht ungesetzt werden müssen, etwas wie "Verordnungen" definieren kann, die dieser Beschränkung nicht unterliegen. Muss die EU dann ein Vorhaben nur als Verordnung verabschieden, anstatt als EU-Richtlinie, damit sie mit dem Vorhaben durchkommt?

    Und: könnten solche Verordnungen nicht im Widerspruch zur Verfassung eines EU Landes sein? Und müssen sie dann trotzdem befolgt werden?

    Art. 288 AEUV. Zum europäischen Gesetzgebungsverfahren Art. 289 ff. AEUV.

    Die Verordnung kommt dort zum Einsatz, wo eine unmittelbare, einheitliche Regelung erforderlich und mit der Eigenständigkeit der nationalen Rechtsordnungen vereinbar ist. Ein gutes Beispiel ist die Marktmissbrauchsverordnung (MAR), die 2014 die vormals geltende Marktmissbrauchsrichtlinie abgelöst hat und dadurch eine direkte einheitliche Regelung in allen Mitgliedstaaten für diesen Bereich getroffen ist. Das nationale Recht regelt jetzt in diesem Bereich vor allem noch Sanktionen beim Verstoß gegen die Vorschriften (in D Aufteilung in Ordnungswidrigkeiten- und Straftatbestände, vgl. §§ 119 ff. WpHG und ggf. Zuständigkeitsfragen). Ebenso wurde die Prospektrichtlinie durch die Prospektverordnung abgelöst, das nationale WpPG regelt seitdem vor allem noch Haftung bei falschen/fehlenden Prospekten und wiederum Sanktionen.

    Richtlinien werden insofern verbreiteter genutzt, da durch die Umsetzungsbedürftigkeit die Mitgliedstaaten die Richtlinieninhalte in ihre Rechtsordnung einpassen können, obschon sie im Ausgestaltungsspielraum beschränkt sind, soweit es sich um sog. vollharmonisierende Richtlien handelt im Gegensatz zur mindestharmoniserenden Richtlinie.

    EDIT: Zur Frage der Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht: Es besteht ein sog. Anwendungsvorrang des Unionsrechts gegenüber dem nationalen Recht, was durch Art. 23 GG auch mit dem Grundgesetz für vereinbar befunden wird bzw. gebilligt ist. Das BVerfG behält sich zwar insofern eine sog. ultra vires Kontrolle vor, die es auch in der sog. PSPP-Entscheidung ausgeübt hat, die Auswirkungen halten sich aber in Grenzen.