Beiträge von TaroR

    Und, steigt hier jemand bei dem Angebot ein.

    Ich hab’s immer nicht nicht bekommen.

    Wir werden bei meiner Frau einen kleinen Betrag vor Pfingsten auf das Konto schieben.

    Ist schon schön auf (ab- 😅) geräumt und freut sich auf neues Guthaben.

    Mein Mann hat seine bAV gekündigt. Die Auszahlung (mittlerer 5stelliger Betrag) sollte diese Woche eintreffen. Gutes Timing, geht dann erst auf das Extra-Konto bei der ING bevor es dann in 4 Monaten in einen Geldmarkt-ETF wandert.

    Bin ich auch von betroffen. Habe gekündigt und den Paar-Tarif (nicht Family, da keine Kinder) bei der NÜRNBERGER abgeschlossen. Auch eine FT-Empfehlung.

    Deine Idee wäre ja nur eine temporäre Lösung, spätestens in einem Jahr kommt dann für deine Frau die Beitragserhöhung. Und für den 1.4.-1.7. zahlst du dann doppelt Beiträge.

    Allerdings, ich habe so eine Bescheinigung noch nie überprüft und bisher immer dem Ersteller vertraut. Das sollte man eventuell überdenken denn theoretisch könnte sich durch die eingereichte falsche Bescheinigung eine Nachzahlung ergeben oder nicht?

    Ja, das ist so. Mein Steuerprogramm errechnet eine niedrigere Erstattung, wenn ich die Daten von der Steuerbescheinigung eingebe statt die aus meiner Excel, wo ich alle Transaktionen notiere.

    Was ich mich noch gefragt habe: Wie wäre es denn, wenn die Bescheinigung zu meinen Gunsten falsch wäre? Wird verlangt, dass man die Bescheinigung prüft und nicht blind ins Steuerprogramm abtippt? Das macht doch sicher kaum jemand außerhalb dieser Bubbel.

    Ich habe meine Freistellungsaufträge ungünstig verteilt (aber nicht über 1000€) und wollte die Anlage KAP deshalb ausfüllen. Nun lasse ich es vermutlich, keine Lust, mich mit denen auseinanderzusetzen. Unterjährig wurde alles korrekt einbehalten.

    Die 90% betreffen die konkrete Nutzung/Ausstattung im Raum/Zimmer. Es muss der Arbeit zu 90% dienen und nicht noch z.B. Material eines Hobbyraumes beinhalten.

    Es muss aber nicht zu mindestens 90% darin gearbeitet werden, sondern "überwiegend", wie der o.g. Link auch aussagt: "Hast du eine 5-Tage-Arbeitswoche und verbringst mindestens 3 Tage in deinem Arbeitszimmer, dann spricht das dafür, dass dort der Mittelpunkt ist."

    Dann scheint es doch zu gehen .... (?)

    Ja, doof ausgedrückt. Ich meinte mit “gearbeitet” für die Arbeit genutzt. Es wird zu mehr als 10% privat genutzt und ein paar fürs Büro untypische Gegenstände stehen dort auch. Für uns daher keine Möglichkeit.

    Dem schließe ich mich an, lass uns bitte an deinen Erfahrungen teilhaben.

    Und ich mich auch. Ich kann nur so viel sagen: In meiner Firma steht jedem ein Arbeitsplatz zur Verfügung. Trotzdem gibt es Kollegen, die >90% im HO arbeiten und ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen, was vom FA akzeptiert wird. Der Hilfstext in WISO Steuer impliziert auch, dass das legitim sei.

    Bei mir scheitert es a den räumlichen Anforderungen, im Arbeitszimmer wird weniger als 90% gearbeitet, daher wird das bei uns nichts.

    Wenn dir dein Arbeitgeber einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, kannst du die Sache ohnehin vergessen.

    Wurde das nicht 2023 geändert? Seit dem sollte eher relevant sein, wo der Mittelpunkt der Arbeit liegt (>50% Zuhause). Ist das der Fall, sollte man (meiner bescheidenen Meinung nach) das Arbeitszimmer voll absetzen können. Natürlich müssen die räumlichen Anforderungen erfüllt sein.

    Nachzulesen hier: Link ab Neue Arbeitszimmer-Regeln ab 2023.


    Keine Ahnung, wie die Teilzeit hier reinspielt.

    Vielen Dank.
    Es ist schlimmer als ich befürchtet habe. Ein Depotübertrag scheint ziemlich riskant zu sein, wenn plötzlich Wertpapiere nicht mehr auffindbar sind.

    Ich bin kürzlich aus den selben Gründen von TR zur ING gewechselt. Hinsichtlich des Depotübertrags kann ich dich beruhigen, das hat reibungslos geklappt. Nach einer Woche waren die Wertpapiere drüben und nach spätestens drei Wochen auch die Einstandskurse. Man muss nur wissen, dass man den Übertrag in der TR-App initiieren muss und nicht über den neuen Broker. Im Normalfall ist das anders.

    Ich habe einfach mal die ING nach diesen beiden ETNs befragt, die Antwort:

    Heißt: steuerfrei nach einem Jahr, und zwar beide ETNs. Korrekt?

    Hallo zusammen,

    Krypto-ETNs sind nichts für mich, trotzdem bin ich neugierig:

    Ich habe Werbung von der ING erhalten - kostenloser Kauf von Krypto-ETNs: s. hier

    Dort steht: Kursgewinne können bei Haltedauer über ein Jahr von der Kapitalertragssteuer befreit sein.

    Das ist ja mal wieder herrlich unverbindlich :)

    Was steckt hinter dem "können"? Ist es analog zu Gold und es geht um die Möglichkeit der physischen Auslieferung? Ist so ein ETN wie z.B. CH1199067674 tatsächlich steuerfrei nach einem Jahr? Der sprang mit aufgrund der niedrigen TER ins Auge. CH0454664001 wäre da auch noch, aber der ist viel teurer, verstehe nicht, was der Unterschied ist.

    LG!

    Hallo alan.mhammad ,

    ich habe mal auf meiner AG-Bescheinigung von finvesto geschaut, dort steht:

    Die von Ihnen geleisteten Zahlungen werden im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes festgelegt. Bitte geben Sie bei allen Überweisungen im Verwendungszweck die Vertragsnummer an. Veranlassen Sie die Zahlungen möglichst im Rahmen des beleglosen Datenträgeraustausch-Verfahrens und achten Sie unbedingt darauf, dass bei diesem System der Purpose Code CBFF für vermögenswirksame Leistungen im vorgeschriebenen Datenfeld verwendet wird.

    Also CBFF scheint richtig zu sein. Das hat aber, meinem naiven Verständnis nach, nichts mit dem Verwendungszweck zu tun. Liegt hier vllt. das Problem?

    Bei mir auch und auch die ING. Allerdings nicht ÖD.

    Bin überrascht, dass hier so viele bei der ING für ihre VL sind. Wird doch nur mit 1% verzinst. Und als Verrechnungskonto für einen Sparplan kann man es vermutlich auch nicht benutzen. Oder was übersehe ich? Geht es nur um die Gebührenfreiheit?

    Mein Vertrag bei finvesto läuft bald aus, daher bin ich hier hellhörig geworden.

    Hallo oxident,

    warum sollte Ihnen das BKA so ein Schreiben schicken? Entweder Sie sind irgendwie tatverdächtig, dann erfahren Sie davon bei Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder irgendeine Polizeidienststelle/Staatsanwaltschaft lädt Sie zur Vernehmung vor. So wie Sie das Schreiben schildern, macht es keinen Sinn. Haben Sie den Briefumschlag noch? Wo wurde der Brief abgeschickt?

    Ich würde mich nicht wundern, wenn Sie in den nächsten Tagen einen Anruf vom „BKA“ erhalten, gegen Zahlung von X Euro wird das Verfahren eingestellt. Praktischerweise ist gerade ein Beamter bei Ihnen in der Nähe und nimmt das Geld mit.

    Gruß Pumphut

    Solche Schreiben werden wohl tatsächlich verschickt, s. hier. Laut dem FAQ dort sollte man hellhörig werden, falls persönliche Daten abgefragt werden. Falls jemand Geld möchte, sowieso :S

    Ich denke nicht den Verkauf storniert sondern nur die Abrechnung.
    Durch die aktualisierte Abrechnung ist damit alles steuerlich "sauber" .
    Für dich war es ein "Nullsummenspiel", oder?

    Ich denke, sie hat das alte Dokument storniert und ein neues erstellt, wo die Besteuerung der Vorabpauschale enthalten ist und du auf den Verkauf entsprechend weniger Steuern zahlst, oder?

    (Du kannst hier auch Dokumente hochladen, wenn du willst. Dann schauen wir das an. Aber bitte die persönlichen Daten (Name, Adresse, Kontonummer etc) schwärzen.)

    Ne, tatsächlich wurde der Verkauf vom 19.1. storniert, nicht nur die Abrechnung. Ich habe eine Abrechnung "Storno der Ordnernummer XXX" erhalten, der Verkaufserlös vom 19.1. wurde dem Verrechnungskonto wieder abgebucht (war zum Glück gedeckt...) und zeitgleich wurde der Verkauf erneut durchgeführt (Abrechnung mit Titel "Neuabrechnung zum Storno"), mit dem selben Kurs vom 19.1., aber diesmal unter Anrechnung der VAP.

    Ich hätte auch eher damit gerechnet, dass nur die Dokumente korrigiert werden - aber nein, auf dem Verrechnungskonto wurde wild hin und her gebucht. Aber alles nachvollziehbar und in Summe ein Nullsummenspiel.

    Ich hatte diesen Fall selbst noch nicht. Aber ich würde annehmen, dass die ING dir dafür eine Steuerkorrektur oder einen Verlusttopf zukommen lassen muss.

    Denn du hast ja beim Verkauf Anfang Januar den kompletten Kursgewinn versteuert, und nun wurde zusätzlich die Vorabpauschale für 2025 versteuert. Diese wird ja eigentlich vom zu versteuernden Gewinn beim Verkauf abgezogen, was bei dir aber nicht der Fall war.


    Nö. In Bezug auf die VAP nicht.
    Die Verkaufsabrechnung müsste neu erstellt, bzw korrigiert werden, da dort die Vorabpauschale für 2025 bestimmt noch nicht mit eingeflossen ist.

    Im Endeffekt ist das für dich ein Nullsummenspiel.
    Du bezahlst die Steuer auf die VAP und bekommst den Betrag bei der Verkaufsabrechnung wieder gutgeschrieben

    Die ING hat den Verkauf storniert und neu abgerechnet - diesmal unter Berücksichtigung der VAP.