Vermögenswirksame Leistungen VL über finvesto - bei Ehegatten zwei Depots notwendig?

  • Vermögenswirksame Leistungen - bei Ehegatten zwei Depots notwendig?

    In dem Übersichtsartikel von Finanztip zu vermögenswirksamen Leistungen heißt es an einer Stelle:

    Zitat

    Bist Du verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Partnerschaft? Dann könnt Ihr auch gemeinsam ansparen. Damit Ihr beide die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage bekommt, reicht ein Vertrag aus (Fünftes Vermögensbildungsgesetz, § 3).

    Nun hat mich allerdings der in demselben Artikel empfohlene Anbieter für ein VL-Depot finvesto, bei dem ich seit Jahren ein VL-Depot habe, darüber informiert, dass ich die VL für meine Ehefrahe NICHT auf mein Depot einzahlen lassen kann, sondern ein zweites Depot dafür brauche. Dieses kostet dann entsprechend Gebühren, was die erwünschte Sparleistung schmälert.

    Zitat

    Depots für vermögenswirksame Leistungen (VL) können bei der ebase, laut Bedingungen für den Wertpapier-Sparvertrag gemäß Vermögensbildungsgesetz für Privatanleger, lediglich als Einzeldepot geführt werden, welches auf den jeweiligen Arbeitnehmer lautet. Die Einrichtung eines VL-Sparplans in einem bestehenden oder einem neu eröffneten gemeinschaftlichen Depot ist leider nicht möglich.

    Ist das nur bei finvesto so oder eher die Regel? Falls zweiteres, sollte die oben zitierte Passage in dem Finanztip-Artikel vielleicht angepasst werden. Wie sind Eure Erfahrungen?

  • Ich würde vermuten:

    Arbeitnehmersparzulage != Vermögenswirksame Leistungen

    Zunächst einmal Danke für die Rückmeldung! Ich verstehe nicht 100%ig, was Du meinst - vielleicht dass in dem zitierten Absatz von Finanztip nicht zwingend VL gemeint sind?

    Ich habe mir das noch einmal durchgelesen und verstehe es in dem Sinne, dass ein VL-Depot ausreicht, um die Arbeitnehmersparzulage für beide Ehepartner zu beantragen. Das erfordert jedoch, dass die jeweiligen Arbeitgeber in ein- und dasselbe Depot einzahlen - und dem schiebt zumindest finvesto einen Riegel vor. Aber evtl. stehe ich hier auch einfach auf dem Schlauch...

  • Danke für den Link! Die grundsätzliche Regelung mag so sein, aber finvesto erlaubt das eben nicht. Ich dachte nur, die Info ist für die Community relevant, da der Anbieter ja bei Finanztip ausdrücklich empfohlen wird. Falls man Kosten sparen und zwei Zahlungen in einen Vertrag lenken möchte, sollte man sich einen anderen Anbieter suchen (falls es ihn denn gibt).

  • Bei Investo sollte man beachten das man beim eröffnen eines VL-Kontos auch immer das Flex-Konto als Verechnungskonto mit eröffnen muss.

    Beim Flexkonto handelt es sich um Kontokorrentkonto (man beachte die AGB) also ein Girokonto welches der Schufa gemeldet wird.

    Das ist pauschal jetzt nichts schlimmes, sollte aber beachtet werden.

  • Gibt es zwischenzeitlich neue Erfahrungen, ob man bei Finvesto den Partner auf den eigenen Vertrag einzahlen lassen kann und wie das genau gemacht werden müsste?

  • Gibt es zwischenzeitlich neue Erfahrungen, ob man bei Finvesto den Partner auf den eigenen Vertrag einzahlen lassen kann und wie das genau gemacht werden müsste?

    Das würde mich auch interessieren. Hat jemand neue Infos dazu oder Erfahrungen?

  • Das würde mich auch interessieren. Hat jemand neue Infos dazu oder Erfahrungen?

    Das ist doch eine Frage an Finvesto. Was soll der Sinn davon sein? Ich denke eher nein. Es handelt sich um personenbezogene Verträge, bei denen der eigene Arbeitgeber einzahlt und man selbst aufstocken kann - Dritte nicht.

  • Bei Investo sollte man beachten das man beim eröffnen eines VL-Kontos auch immer das Flex-Konto als Verechnungskonto mit eröffnen muss.

    Beim Flexkonto handelt es sich um Kontokorrentkonto (man beachte die AGB) also ein Girokonto welches der Schufa gemeldet wird.

    Das ist pauschal jetzt nichts schlimmes, sollte aber beachtet werden.

    Meines Wissens nach betrifft das nur Girokonten, die überzogen werden können.

  • seit letztem Jahr sind es 12€, oder?

    Ja, bzw. für Bestandskunden wurden kürzlich (für 2025) noch die alten 10€ fällig. Für 2026, abgebucht im Januar 2027, sind es dann 12€.

    Meines Wissens nach betrifft das nur Girokonten, die überzogen werden können.

    Mein Konto flex, was mit meinem VL-Antrag eröffnet wurde, steht in der Schufa.

  • Das ist doch eine Frage an Finvesto. Was soll der Sinn davon sein? Ich denke eher nein. Es handelt sich um personenbezogene Verträge, bei denen der eigene Arbeitgeber einzahlt und man selbst aufstocken kann - Dritte nicht.

    Natürlich ist das auch eine Frage an Finvesto - von denen habe ich mittlerweile auch eine Antwort bekommen: Es ist nicht möglich, VL-Zahlungen des Arbeitgebers meiner Ehefrau auf mein Depot zu buchen. Ein eigener Vertrag wäre nötig.

    Der Sinn dahinter ist, wie im Eröffnungsbeitrag geschrieben: Für Ehepartner reicht laut Gesetz ein Vertrag aus. Da ist jetzt also die Frage, wie man das bewerkstelligen kann?

    Kann ich einfach die komplette Förderfähige Sparsumme in Höhe von 800 € durch meinen Arbeitgeber als VL-Zahlung auf mein Depot einzahlen lassen und erhalte somit die maximale Sparzulage in Höhe von 160 €?

  • Für Ehepartner reicht laut Gesetz ein Vertrag aus. Da ist jetzt also die Frage, wie man das bewerkstelligen kann?

    Gar nicht. Du verstehst den Gesetzestext wohl falsch. Es ist von Begünstigung die Rede. Diese wirkt, wenn der/die Begünstigte z. B. nicht arbeitet. Arbeiten beide und erhalten VL, benötigt jeder einen eigenen Vertrag. Wer Begünstigter ist, kann nicht zweiter Anspruchsinhaber sein.