Vielen Dank! Das war auch meine Vermutung ...
Elster übernimmt ja die Vorjahreswerte, sofern nix neues vorliegt und ich war schon auf dem Löschweg, wollte mich aber vergewissern .......
Dankeschön!
Vielen Dank! Das war auch meine Vermutung ...
Elster übernimmt ja die Vorjahreswerte, sofern nix neues vorliegt und ich war schon auf dem Löschweg, wollte mich aber vergewissern .......
Dankeschön!
Moin zusammen ![]()
Diesmal geht es um die Anlage AV, konkret um einen Riestervertrag ...
Hier war der Rentenbeginn (also der Beginn der Auszahlung) im Mai 2024 ...
Seit Anfang 2025 bin ich nun aber nicht mehr berufstätig, sondern im Rentenstand.
Also bin ich für die Einkommenssteuererklärung 2025 für das Jahr 2025 nicht mehr unmittelbar begünstigt? Und muss da nix mehr ausfüllen ......?????
Vielen Dank für Rückmeldungen
Vielen Dank für die Rückmeldungen.Mir ging es aber nicht darum, was absetzbar ist, sondern wie das genacht werden muss/kann, wenn 2 nicht miteinander zu veranlagende Personen sichh quasi eine Rechnung "teilen" ..... also so in die Richtung, die Planschkuh beschrieben hat ......
Eine Vorgabe gibt es wohl dazu nicht .........
Und *Klugsc... Modus an*:
anteilmäige telefonkosten können wohl doch abgesetzt werden .......
Moin zusammen, mal wieder eine Anfrage von einer "Anfängerin":
A und B sind im letzten Jahr in eine gemeinsame Wohnung gezogen, aber nicht verheiratet oder so ....
Jede(r) macht also seine eigene Einkommenssteuererklärung.
Wie ist das mit den diversen absetzbaren Möglichkeiten?
Also z. B. Haftpflichtversicherung? Handwerkerkosten, Dienstleistungen für die Wohnung? Anteilmäßige Telefon- und Internetrechnungen und was es sonst noch so alles gibt?
Jeder die Hälfte? Und wenn das Finanz-Amt die Rechnungen sehen will, erklärt man dann das?
Vielen Dank für Rückmeldungen!
Schönen Sonntag!
Moin zusammen und vielen Dnk für die Rückmeldungen ... ich sehe, also durchaus ein Thema, dass Diskussionen hervorrufen kann ![]()
Und genau, Evaluise, das war mein "Hintergedanke" dabei, ich lass also noch ein paar Euro auf dem Konto ........
Aber prinzipiell noch mal dazu:
Ich nehme den Rücknahmepreis vom Fonds vom 1.1. bzw. 2.1 eines Jahres, multipliziere mit dem Basiszins des Jahres, berechne davon 70 % und erhalte so den Basisertrag für das Jahr .......wenn ich keine Ausschüttungen habe, vermindere ich das um 30% und habe so eine Vorabpauschale nach Teilfreistellung pro Anteil ... das müsste ich dann auf die Anteile hochrechnen" und davon gehen dann 25 % Kapitalertragssteuer und 5,5 % Soli ab ......
Bei Fonds mit einer negativen "Bilanz" entfällt die Vorabpauschale, wenn die Fondsperformance kleiner als der Basisertrag ist, wird diese gekappt auf die Fondsperformance ......
Wenn "unterjährig" Fondsanteile erworben wurden, wird das auch anteiig berechnet ......
Uff .... immer noch ein schwieriges Thema ....
Trotzdem, allen ein schönes Wochenende ohne Unfälle!!!
Moin zusammen ![]()
Gibt es eine Frist, bis wann die Vorabpauschale eingezogen/kommuniziert werden muss?
Januar?
Vielen Dank für eine Rückmeldung
Vielen Dank für die Rückmeldungen ......
Ich werde mal alle Varianten "durchrechnen"
Viele Grüße!
Moin ![]()
Neues jahr - neues Glück ... aber auch neue Einkommenssteuererklärung ![]()
Durch AG-Wechsel im letzten Jahr steht nun auf meiner Jahresmeldung eine "steuerfreie Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" in Höhe von 696 €, quasi das Deutschlandticket.
So weit - so gut ... aber was bedeutet das für meine Einkommenssteuererklärung?
Vielen Dank für hilfreiche Rückmeldungen.![]()
Vielen Dank für die Rückmeldungen ![]()
und ja, es ist verständlich ![]()
Ich gebe es zu, der Bausparer ist quasi ein Teil meines "Notgroschens" ... Und Inflation hin und her, für mich ist es auch bequem,monatlich eine kleine Sparrate mit einem Zinssatz, der in den letzten jahren nicht so ganz schlecht war ......
mal sehen, wie lange ich das noch machen werde ......
Vielen Dank Hans2204 für die ausführliche Antwort ......
"Wohnwirtschaftliche Zwecke" meint ja auch Renovierung bzw Modernisierung ......- da lässt sich sicher immer was finden ....
Im Vertrag steht sinngemäß drin:
Bei Verzicht auf das Bauspardarlehen erhöht sich der Guthabenszinssatz rückwirkend auf 3,25 %"
Das bedeutet: die Wohnungsbauprämie entfällt, aber dafür wird die gesamt angespart Summe höher verzinst?
Also nicht die Gesamtsumme, sondern die monatlichen Zahlungen werden quasi rückwirkend "besser" verzinst?
Das könnte doch Auswirkungen auf die Kapitalertragssteuer in den vergangenen Jahren haben?
Oder doch nur der Endbetrag mit einem höheren Zinssatz? Oje, Fragen über Fragen .....
Oder bin ich mit meinen Gedanken irgendwo völlig falsch abgebogen?
Viele Grüße
Irmelin
Vielen Dank an alle, die geantwortet haben ...
Ich sehe das leider auch so, aber kenn mich halt nicht so aus, daher meine Frage ...
Also - vielen Dank und vorsicht! -es kann ganz schön glatt sein - bleibt gesund!
Moin zusammen
falls meine Frage hier nicht herpasst, bitte gern in die richtige Rubrik verschieben - danke.
Und nein, ich frage nicht nach allen Ausgaben, die man absetzen kann, mir geht es um diese:
Vielen Dank für hilfreiche Rückmeldungen
Schönen Sonntag in die Runde
Vielen Dank Danger92 und dein "langer Text" ist auch hilfreich ... ähnliche Gedanken hatten mich auch bewogen, damals diesen Bausparer abzuschließen ... und da war die Verzinsung im Vergleich mit anderen Angeboten schon ganz gut .....
Also, bleibe ich auch weiterhin dabei .......
Dir einen schönen Sonntag!![]()
OmG - was für "komplizierte Fragen .... ![]()
Also, reltiv leicht zu beantworten ist die Frage nach der BSK - das ist die Debeka ....., der Vertrag läuft seit 2011 ...
Tarif nennt sich wohl BS1
Ich hoffe uf Rückmeldungen aus dem Forum - dankeschön!!!!!
Schönes Wochenende an alle!
Vielen Dank Danger92 für die Rückmeldung.
Habe in der Zwischenzeit auch die Abrechnung von/für 2025 erhalten und gesehen, dass es dort vermerkt war.
Dazu noch eine Frage:
Wann komme ich denn in den "Genuß" der Prämie? Und welche Bedingungen sind daran geknüpft?
Sorry, ist mein erster Bausparer .......
Moin zusammen und gesundes neues Jahr für alle ![]()
Also, durch die Anhebung der Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie sind wir quasi ein Jahr im Verzug.
Also, wir haben in 2025 den Antrag für 2023 eingereicht ....
Nun haben wir vorzuliegen die Anträge für 2024 und 2025.
Können oder dürfen oder sollten wir beide Anträge in diesem Jahr einreichen? Oder gilt: immer nur einen Antrag pro Jahr einreichen?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.
Irmelin
Vielen Dank für die Rückmeldungen!
Gut zu wissen, was man im Falle eines Falles hinterl
Moin zusammen
ja, einfache Frage, aber sicher immer in Abhängigkeit vom Vertrag ... also, eine allein lebende Person verstirbt - welche Kündigunsgfristen gibt es für:
1. Mietvertrag, der auf unbestimmte Zeit abgeschlossen war
2. Energievertrag (Gas und Strom), die jeweils auf 1 Jahr abgeschlossen waren
3. TV- und Internet- sowie Telefonvertrag, die auf jeweils 2 Jahre abgeschlossen waren
4. Handy-Vertrag, der ebenfslls auf 2 Jahre abgeschlossen war?
Also, müssen diese Verträge von den Erben bis zum vereinbarten Ablauf gezahlt werden?
Energieverträge und auch TV- und Internetvertrag sind an die Wohnung gebunden, das Smartphone könnteja auch an einem anderen Ort und von einer anderen Person genutzt werden ... wobei das doch wohl nicht verpflichtend ist, oder?
Vielen Dank für Rückmeldungen ![]()
Sorry für meine späte Rückmeldung - war gezwungenermaßen ohne www ![]()
Vielen Dank für die Rückmeldungen - die Übertragung in Elster hat nicht funktioniert, aber so habe ich es auch noch hinbekommen ![]()
Schönen Sonntag