Alles klar ...
Vielen Dank für die Rückmeldungen!
Allen ein gute Woche!
Alles klar ...
Vielen Dank für die Rückmeldungen!
Allen ein gute Woche!
Moin zusammen, im persönlichen Umfeld tauchen ja manchmal neue Meinungen, Erkenntnisse auf ... und ich bin dabei völlig ahnungslos ....
Also, wir haben ein kleines Balkokraftwerk, welches auch ordnungsgemäß im Register angemeldet ist und wir verkaufen auch nix von eventuelle Überschüssen ...
Wenn ich nun im Lauf der Zeit meinen Stromanbieter wechseln möchte (BKW reicht ja nicht aus), muss ich den neuen Stromanbieter dann vor Vertragsabschluß darüber informieren, dass ich ein BKW habe?
Vielen Dank für hilfreiche Rückmeldungen
Vielen Dank in die Runde ..... nun habe ich mich (nach 2005) auch wieder intensiv mit dem Vertrag beschäftigt ... und ja, auch ich bin zur Erkenntnis gekommen, dass es sich auf alle Fälle lohnen wird, ab 2027 neu zu planen .....
Es ist ja trotzdem nicht schlecht, dass ich gespart habe, aber es gibt eben Luft nach oben .....
Und es ist auch nicht schlecht, wenn andere (die sicher mehr Ahnung haben als ich) meine Erkenntnis bestätigen ...
Also, vielen Dank!
Sodele, erst mal danke für die Rückmeldungen .....
Dann fasse ich mal zusammen:
Debeka: Rentenversicherung als Altersvorsorgevertrag, Tarif EFRM(15)
Versicherungsnehmer/in: Jahrgang 1985
Versicherungsbeginn: 01.01.2005
Rentenzahlungsbeginn 01.10.2050 mit Abrufphase ab 01.10.2045
Zertifizierungsnummer 001960 zum 01.01.200252
Überschüsse werden in DWS Vermögensbildungsfonds I, WKN 847652 angelegt
Aktuell:
ledig, kein Kind
monatlicher Eigenbetrag: 160,42 €
Staatliche Zulage 175,00 €
garantierte Rente 2050: 247,18 €
Rente aus staatlichen Zulagen: 47,77 €
Anteil am Fonds-Vermögen: 2,0220
Vielen Dank für Rückmeldungen und ein schönes Wochenende!
Moiun zusammen ....
mir geht es nicht um allgemein Vor- und Nachteile ....
Also, ich habe seit Jahren einen Riester-Vertrag (hat man eben so gemacht) und sollte nun überlegen, wie es damit weitergeht ... also,
a) weiter in Riester einzahlen,
b) Riester minimal weiterführen (ja, keinesfalls kündigen),
c) Riester beitragsfrei stellen (geht das überhaupt?),
d) neu in ein Altersvorsorgerdepot investieren,
e) Riester in Altersvorsorge-Depot überführen ...
f) gibt es weitere Alternativen?
Dazu sollte ich ja "meinen" Riestervertrag überprüfen, checken ...
1. Was sind für eine solche Prüfung die Kriterien?
2. Wann abgeschlossen?
3. Welche Laufzeit?
4. Welche Förderung bisher erhalten?
5. Welche Prognosen?
Gibt es dafür "harte" Zahlen?
Ja, kluge und vernünftige Leute hätten sich das alles vor Abschluß des Riestervertrages ausgerechent .... aber hm .....
Falls ich nicht schlau werde aus den bei mir vorhandenen Unterlagen des Vertrages (und den jährlichen Meldungen) - was sollte ich meinen Vertragspartner (Debeka) denn fragen? Gibt es da eine Checkliste?
Vielen Dank für hilfreiche Rückmeldungen
Viele Grüße ![]()
Ir.melin
Ich habe es befürchtet .....
Vielen Dank für die Rückmeldungen!
Moin zusammen ![]()
soweit uns bekannt ist spielt bei den Fördermöglichkeiten für eine Wärmepumpe das zu versteuernde Jahreseinkommen eine Rolle.
Zitat: "Zur Berechnung des Haushaltsjahreseinkommens wird der Durchschnitt aus den Gesamtbruttorenten der selbstnutzenden Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung ermittelt. Das heißt, für einen Antrag im Jahr 2026 wird der Durchschnitt der Bruttorenten aus 2023 und 2024 gebildet. Das Haushaltsjahreseinkommen ergibt sich aus den Gesamtbruttorenten oder anderer Einkommen eines Kalenderjahres der relevanten Haushaltsmitglieder."
Gibt es eine "Sonderklausel" für diejenigen (z. B. Rentner), bei den das zu versteuernde Jahreseinkommen erst in 2025 stark zurückgegangen ist? Die also nicht mehr die Kaufkraft oder Finanzierungsmöglichkeiten haben wie in 2023 bzw. 2024? Und somit vielleicht einen höheren Förderzuschuß bekommen könnten?
Vielen Dank für hilfreiche Rückmeldungen und eine gute Woche!
Vielen Dank an alle, die geantwortet haben ......
Wahrscheinlich brauchte ich noch ein Meinungsbild, dass meine eigene schon irgendwie vorgefertigte Meinung bestärkt ...
Daher - vielen Dank!
Moin zusammen, mal wieder eine dümmere Frage von mir:
Anteile von Fonds, die in D gehandelt werden können, können ja wohl in einem Depot bei verschiedenen Depot-Anbietern gehandelt werden – korrekt?
Das können Depots von Geldinstituten sein als auch sogenannte „Online-Broker“?
Wie unterscheiden sich solche Depots? Nur durch die Kosten?
Hintergrund ist der, dass wir mit dem Depot bei einer großen deutschen Bank nicht zufrieden sind, was möglicherweise damit zusammenhängt, dass da noch irgendwelche Verstrickungen mit einer großen deutschen Vermögensberatungsgesellschaft bestehen.
Generell ist es so, dass die Fonds-Anteile schon seit geraumer Zeit dort liegen (quasi als „Eiserne Reserve“) und eher nicht aktiv und ständig gehandelt wird.
Wichtig war aber bisher schon die Vorabpauschale – aber das würde auch möglich sein? Und perspektivisch auch der Einstieg in einen ETF?
Vielen Dank für Rückmeldungen
Vielen Dank! Das war auch meine Vermutung ...
Elster übernimmt ja die Vorjahreswerte, sofern nix neues vorliegt und ich war schon auf dem Löschweg, wollte mich aber vergewissern .......
Dankeschön!
Moin zusammen ![]()
Diesmal geht es um die Anlage AV, konkret um einen Riestervertrag ...
Hier war der Rentenbeginn (also der Beginn der Auszahlung) im Mai 2024 ...
Seit Anfang 2025 bin ich nun aber nicht mehr berufstätig, sondern im Rentenstand.
Also bin ich für die Einkommenssteuererklärung 2025 für das Jahr 2025 nicht mehr unmittelbar begünstigt? Und muss da nix mehr ausfüllen ......?????
Vielen Dank für Rückmeldungen
Vielen Dank für die Rückmeldungen.Mir ging es aber nicht darum, was absetzbar ist, sondern wie das genacht werden muss/kann, wenn 2 nicht miteinander zu veranlagende Personen sichh quasi eine Rechnung "teilen" ..... also so in die Richtung, die Planschkuh beschrieben hat ......
Eine Vorgabe gibt es wohl dazu nicht .........
Und *Klugsc... Modus an*:
anteilmäige telefonkosten können wohl doch abgesetzt werden .......
Moin zusammen, mal wieder eine Anfrage von einer "Anfängerin":
A und B sind im letzten Jahr in eine gemeinsame Wohnung gezogen, aber nicht verheiratet oder so ....
Jede(r) macht also seine eigene Einkommenssteuererklärung.
Wie ist das mit den diversen absetzbaren Möglichkeiten?
Also z. B. Haftpflichtversicherung? Handwerkerkosten, Dienstleistungen für die Wohnung? Anteilmäßige Telefon- und Internetrechnungen und was es sonst noch so alles gibt?
Jeder die Hälfte? Und wenn das Finanz-Amt die Rechnungen sehen will, erklärt man dann das?
Vielen Dank für Rückmeldungen!
Schönen Sonntag!
Moin zusammen und vielen Dnk für die Rückmeldungen ... ich sehe, also durchaus ein Thema, dass Diskussionen hervorrufen kann ![]()
Und genau, Evaluise, das war mein "Hintergedanke" dabei, ich lass also noch ein paar Euro auf dem Konto ........
Aber prinzipiell noch mal dazu:
Ich nehme den Rücknahmepreis vom Fonds vom 1.1. bzw. 2.1 eines Jahres, multipliziere mit dem Basiszins des Jahres, berechne davon 70 % und erhalte so den Basisertrag für das Jahr .......wenn ich keine Ausschüttungen habe, vermindere ich das um 30% und habe so eine Vorabpauschale nach Teilfreistellung pro Anteil ... das müsste ich dann auf die Anteile hochrechnen" und davon gehen dann 25 % Kapitalertragssteuer und 5,5 % Soli ab ......
Bei Fonds mit einer negativen "Bilanz" entfällt die Vorabpauschale, wenn die Fondsperformance kleiner als der Basisertrag ist, wird diese gekappt auf die Fondsperformance ......
Wenn "unterjährig" Fondsanteile erworben wurden, wird das auch anteiig berechnet ......
Uff .... immer noch ein schwieriges Thema ....
Trotzdem, allen ein schönes Wochenende ohne Unfälle!!!
Moin zusammen ![]()
Gibt es eine Frist, bis wann die Vorabpauschale eingezogen/kommuniziert werden muss?
Januar?
Vielen Dank für eine Rückmeldung
Vielen Dank für die Rückmeldungen ......
Ich werde mal alle Varianten "durchrechnen"
Viele Grüße!
Moin ![]()
Neues jahr - neues Glück ... aber auch neue Einkommenssteuererklärung ![]()
Durch AG-Wechsel im letzten Jahr steht nun auf meiner Jahresmeldung eine "steuerfreie Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" in Höhe von 696 €, quasi das Deutschlandticket.
So weit - so gut ... aber was bedeutet das für meine Einkommenssteuererklärung?
Vielen Dank für hilfreiche Rückmeldungen.![]()
Vielen Dank für die Rückmeldungen ![]()
und ja, es ist verständlich ![]()
Ich gebe es zu, der Bausparer ist quasi ein Teil meines "Notgroschens" ... Und Inflation hin und her, für mich ist es auch bequem,monatlich eine kleine Sparrate mit einem Zinssatz, der in den letzten jahren nicht so ganz schlecht war ......
mal sehen, wie lange ich das noch machen werde ......
Vielen Dank Hans2204 für die ausführliche Antwort ......
"Wohnwirtschaftliche Zwecke" meint ja auch Renovierung bzw Modernisierung ......- da lässt sich sicher immer was finden ....
Im Vertrag steht sinngemäß drin:
Bei Verzicht auf das Bauspardarlehen erhöht sich der Guthabenszinssatz rückwirkend auf 3,25 %"
Das bedeutet: die Wohnungsbauprämie entfällt, aber dafür wird die gesamt angespart Summe höher verzinst?
Also nicht die Gesamtsumme, sondern die monatlichen Zahlungen werden quasi rückwirkend "besser" verzinst?
Das könnte doch Auswirkungen auf die Kapitalertragssteuer in den vergangenen Jahren haben?
Oder doch nur der Endbetrag mit einem höheren Zinssatz? Oje, Fragen über Fragen .....
Oder bin ich mit meinen Gedanken irgendwo völlig falsch abgebogen?
Viele Grüße
Irmelin
Vielen Dank an alle, die geantwortet haben ...
Ich sehe das leider auch so, aber kenn mich halt nicht so aus, daher meine Frage ...
Also - vielen Dank und vorsicht! -es kann ganz schön glatt sein - bleibt gesund!