Beiträge von AndiK97

    noch ne Frage:

    wurden denn die Zinsen in den letzten Jahres in der Einkommensteuererklärung angegeben ?

    Ja, das wurden sie.

    Es gibt zum Thema folgenden Link

    In diesem PDF steht auf Seite. 21

    "Einkünfte aus Kapitalvermögen (zum Beispiel Zinsen, Dividenden) zählen zum Gesamteinkommen.
    Zur Feststellung der Höhe dieser Einkünfte ist der Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Absatz 9 EStG
    in Höhe von 801,00 EUR* einkommensmindernd in Abzug bringen. Der Abzug der tatsächlichen
    Werbungskosten ist ausgeschlossen."

    Also gehe ich davon aus, dass wenn nur Einkünfte aus Kapitalvermögen existieren, der Maximalwert für Zinsen in 2025 7420€ beträgt.

    Auch deshalb wäre es vorteilhaft, wenn das ganze bei einem Geldinstitut abgebildet wird. Dann gibt es eine Steuerbescheinigung und vermutlich reicht das der KV. Sicher sein kann man vermutlich nicht.

    Wenn man also noch ein Depot einrichten muss, kann das zeitlich schon sportlich werden.

    Ein Depot existiert schon und ich/wir können da auch Anleihen und Aktienanleihen handeln. Leider fallen bei dieser Bank wegen unterirdischer Tagesgeldzinsen am Jahresende 2025 nur 1€ Zinsen an, also liese sich da nichts "verrechnen", sondern die Bescheinigung wurde dann Verluste ausweisen. Ob das die KV interessiert wenn sie Belege fordert?

    ABER Ich könnte bei der Bank, bei der erst am Jahresende 800€ Zinsen anfallen (TG2) kurzfristig ein Depot eröffnen und die Anleihen dort erwerben. Dann werden die Stückzinsen eventuell gegengerechnet und der Gesamtbetrag auf der Steuerbescheinigung der Bank ist dann z.B. um die 150 € der Stückzinsen auf 650€ reduziert? Ist das sinnvoll?

    Nachtrag zu der Anleihe XS1554373834. Ich habe mal versucht, eine Order anzulegen, um mir die Kosten etc. zeigen zu lassen. Leider sagt mir die ING bei diesem Papier:

    "Ein Kauf dieses Wertpapieres ist nicht möglich. Voraussetzung dafür ist das gesetzlich vorgeschriebene Basisinformationsblatt, das uns vom Emittenten nicht zur Verfügung gestellt wurde."

    Kommt das öfter vor und kann ich das umgehen ohne ein anderes Depot bei einer anderen Bank anzulegen?

    Bitte mal Klartext. Wie viel Zinsen erwartet die Dame in welcher Höhe? An welchen Tag?
    Welche anderen Zinseinnahmen oder Dividendeneinnahmen hat sie gehabt?

    Es gibt nur Tagesgeld- und Festgeldkonten (TG/FG), keine weiteren Anlagen, also keine Dividenden o.Ä. Dies sind alles Konten der Ehefrau, es gibt keine gemeinsamen Konten.

    Bereits ausgezahlte Zinsen 2025 vor Abzug Steuern
    FG1 1900€ am 4.3.25
    FG2 1800€ am 15.4.25
    TG1 340€ am 30.9.25

    Erwartete Zinsen zum Stichtag 31.12.25 vor Abzug Steuern
    TG1 400€
    TG2 800€
    TG3 10€
    TG4 90€
    FG3 1600€
    FG4 600€
    Depotbank 1€

    Insgesamt 7541€ (so plusminus 20€). Für keines der Konten gibt es einen Freistellungsauftrag, also ist der anteilige Pauschbetrag von 1000€ der Ehefrau noch nicht berührt. Da der gesamte Pauschbetrag (2000€) in der Steuererklärung gleich verteilt wird, entsteht ein so ein Einkommen von 6541€. Keines der o.g. Konten ist bei der Depotbank, bei der geplant ist, die Anleihen zu kaufen. Ich habe noch die Möglichkeit, Freistellungsaufträge bis zur Höhe von 1700€ zu erteilen. Diese Höhe geht wegen der Zusammenveranlagung. Davon wollte ich 1600€ bei FG3 verwenden.

    Wenn der Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft ist, gibt es auf die Stückzinsen sofort eine Steuererstattung durch die Bank.

    Wie ist das genau gemeint? Die Depotbank weiß ja nichts von einem ausgeschöpften Anteil des Sparerfreibetrages, und Freistellungsauftrag habe ich dort auch (noch) nicht erteilt. Ist es sinnvoll, der Depotbank einen Freistellungsauftrag zu erteilen? Wenn ja, in welcher Höhe? Dann würden die Negativzinsen (Stückzinsen) ja überhaupt nirgends aufgeführt werden. Ich habe nicht verstanden, wann genau und warum die Bank eine Steuererstattung machen könnte.

    Die hier schleppt gerade 2,54 € Stückzinsen herum.. XS1554373834

    Habe ich richtig verstanden, dass ich dann bei 2,56% für beispielsweise 200€ Stückzinsen 7812€ anlegen sollte, also 8 davon kaufen muss?

    Danke!

    Wo steht das? Mir wäre neu, daß der "Stückzinstrick" nicht mehr funktionieren würde.

    Ich habe bei meiner "kurzen Suche" leider nur ChatGPT bemüht und nicht ausreichend gegengecheckt. Wie schnell man sich dadurch einlullen läßt ist mir nun deutlich bewußt geworden. Wenn ich das richtig sehe, sind Stückzinsen wie gehabt als Verluste anwendbar und wohl die kurzfristig sinnvollste Lösung.

    Das Festgeld direkt verschenken geht auch nicht, die Bank wäre höchstens bereit, das vergleichsweise hochverzinste Festgeldkonto (mit Freuden) aufzulösen.

    Schon diese Passage kann ich nicht interpretieren. Daß der Sparerpauschbetrag nicht zu den Werbungskosten gehört, ist wohl eindeutig. Das interessiert aber auch nicht. Die eigentliche Frage ist: Werden Kapitaleinkünfte im Rahmen des Sparerpauschbetrags aus Krankenkassensicht als Einkommen gerechnet oder nicht? Mir zumindest ist das aus der obigen Passage heraus unklar.

    Ich habe das mittlerweile so verstanden, dass, wenn nur Einkünfte aus Kapitalerträgen existieren, die GKV nur den Betrag nach Abzug des Sparerpauschbetrags heranziehen kann/darf.

    Aber wenn es stimmt, dass das Finanzamt die Daten zu Kapitalerträgen usw. automatisch an die GKV übermittelt, stellt sich mir die Frage, wie detailliert diese Übermittlung ist und ob die GKV ihre möglicherweise abweichende Art der Aufsummierung anwendet, um auf ein Endergebnis zu kommen.

    So oder so ist es jedenfalls günstig, wenn man rechtzeitig gestaltet und nicht kurz vor knapp.

    Ja, ist es. Aber...

    Schau mal nach dem Stückzinstrick.

    Kurze Suche (oder war was anderes gemeint? :/)

    geht nicht mehr in D:

    • Stückzinstopf: Gezahlte und erhaltene Stückzinsen werden heute in einem separaten "Stückzinstopf" saldiert.
    • Keine Verrechnung mit anderen Einkünften: Die gezahlten Stückzinsen können nicht einfach mit anderen Kapitalerträgen (wie Dividenden oder Zinsen von Tagesgeld) verrechnet werden, um das Gesamteinkommen zu mindern.

    Schau mal nach dem Stückzinstrick. Man kauf eine Anleihe, bei der man dem Verkäufer aufgelaufene Zinsen ersetzen muss. Diese sogenannten Stückzinsen mindern die Steuerzahlung im laufenden Jahr. Idealerweise bekommst Du am Anfang des Folgejahres die Zinsausschüttung.

    Ich mach mich mal (hoofentlich) schlau dazu. Aber würde das die Einkünfte durch Kapitalerträge in der Summe senken? Es geht ja nicht um die Steuerzahlungen dieser Einkünfte, sondern um den Endbetrag dieser Einkünfte, die die KV möglicherweise als Berechnungsbasis nehmen. Ich bin da echt nicht tief drin und

    Hallo!

    Also Fakt ist, der Betrag wird nach meinen Berechnungen ca. 110€ überschritten. Ich habe in meiner Konto-Exceltabelle leider einen Betrag auf einem Konto falsch eingetragen (80€ Zinsen statt 800€) und diesen Fehler heute bemerkt. Schwupps von einem kleinen Polster über die Grenze gekommen. Die gesamten Einkünfte/Erträge meiner Frau sind alles nur Zinsen aus deutschem Festgeld und Tagesgeld.

    Ich kenne mich mit der Steuer eben nicht so aus, weil es bei mir seit Jahrzehnten außer Einkommen aus NichtSelbst-Tätigkeit und seit Eheschließung halt diese "Sparzinsen" keine Sonderfälle gab.

    Mir ist halt nicht klar, was die KV alles an Extrausgaben als Abzüge gelten lässt. Weil wir ja gerade noch 2025 haben, könnte man ja noch was ändern am Gesamtbild. Mit Tante google habe ich was über Berwerbungen gefunden, aber keine konkreten Aussagen. Wenn ich im Steuerprogramm solche Kosten, z.B. 122€ Bewerbungs-Bücher (siehe Bild) für meine Frau angebe, werden die dann als Verlustausgleich bei mir angerechnet. Sie zählen offenbar zu den Einkünften aus nichtselbst. A., und meine Frau hat da 0.

    Welche Infos brauchst du denn noch? Ich bin echt ratlos...

    Hallo,

    meine Frau ist seit 2022 Hausfrau/ohne Anstellung und somit bei mir familienversichert in der gesetzlichen Krankenkasse. Sie hat außer Kapitalerträgen aus Ersparnissen keinerlei Einkünfte. Durch Auszahlung von ein Festgeld könnte es passieren, dass 2025 die reinen Erträge einmalig über die Grenze von 7420 Euro (12*535+1000) steigen. Der Beträg wird vielleicht nur leicht darüber sein, so bei 7600€. Und 2026 dann wieder entweder darunter oder sie wird wieder arbeiten gehen. Welche Ausgaben können denn jetzt das Einkomen noch veringern? Ich habe von "tatsächlichen Kosten für Bewerbungen" gelesen, also auch z.B . Bücher für Bewerbungen etc. oder Haftpflichtversicherungen etc.

    Danke für alle Infos

    Andi