Beiträge von Harley

    Tja, die KI! Ich habe vorhin einen fiktiven "Bruder" ins Gespräch gebracht, der mir Wertpapiere übermitteln will, um in den Besitz eines Dokuments zu kommen mit dem Namen „Formular für den Übertrag von Wertpapieren“. Das kam dabei raus:

    ... Wenn Scalable Capital die aufnehmende Bank ist – können Sie den Depotübertrag digital beauftragen. Ein separates PDF-Formular zum Download ist nicht erforderlich.

    So gehen Sie vor:

    • Der Übertrag kann direkt digital über den Kundenbereich von Scalable Capital beauftragt werden.
    • Im Rahmen des digitalen Prozesses werden alle notwendigen Angaben abgefragt, auch für einen Übertrag mit Inhaberwechsel (z. B. von Ihrem Bruder auf Sie).
    • Nach Einreichung des Übertrags können Sie den Status jederzeit online verfolgen.

    Wichtige Hinweise:

    • Für einen Übertrag mit Inhaberwechsel (Schenkung, Erbschaft etc.) können zusätzliche Unterlagen (z. B. Schenkungsnachweis) erforderlich sein. Diese werden im Prozess abgefragt.
    • Ein separates, allgemeines PDF-Formular zum Download stellt Scalable Capital nicht zur Verfügung, da der Prozess vollständig digital abläuft.

    Sollten Sie weitere Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice von Scalable Capital.

    Ich habe dann doch mal bei Scalable den Supportknopf gedrückt und Herr KI war sofort beflissen, mir zu helfen. Aber lest selbst:

    Sehr geehrter Herr XXXXX

    vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Vertrauen in Scalable Capital. Gerne erläutere ich Ihnen, wie Sie einen Depotübertrag auf Ihre Tochter durchführen können:

    Übertrag auf eine andere Person (z. B. Ihre Tochter):
    Ein direkter Übertrag von Wertpapieren an eine andere Person ist grundsätzlich möglich, sofern die aufnehmende Bank (in diesem Fall das neue Depot Ihrer Tochter) einen Inhaberwechsel zulässt.
    Für diesen Vorgang ist das Formular der aufnehmenden Bank erforderlich. Ihre Tochter sollte nach Eröffnung ihres eigenen Depots bei Scalable Capital das entsprechende Übertragsformular ihrer neuen Bank (bzw. des neuen Depots) ausfüllen.
    Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an:
    Scalable Capital Bank GmbH
    xxxxx
    xxxxx

    Wichtige Hinweise:
    Bruchstücke von ETFs werden nicht übertragen. Ein Verkauf dieser Bruchstücke erfolgt nicht automatisch.
    Bitte beachten Sie, dass der Übertrag nur möglich ist, wenn keine Kreditlinie (Credit) auf Ihrem Depot besteht.

    Ein spezielles Scalable-Formular für den Übertrag auf eine andere Person gibt es nicht; maßgeblich ist das Formular der aufnehmenden Bank.

    Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

    Freundliche Grüße
    Ihr Scalable Capital Team


    Kann ich das Formular bereits jetzt schon herunterladen, um es meiner Tochter zu geben?
    1 verwandter FAQ-Artikel

    Sehr geehrter Herr XXXXX,

    das benötigte Formular für den Depotübertrag auf eine andere Person (z. B. Ihre Tochter) wird grundsätzlich von der aufnehmenden Bank bzw. dem neuen Depotanbieter bereitgestellt. In Ihrem Fall, wenn Ihre Tochter ebenfalls ein Depot bei Scalable Capital eröffnen möchte, wird das entsprechende Übertragsformular nach der Depoteröffnung im Kundenbereich zur Verfügung stehen.

    Wichtige Hinweise:

    Das Formular kann erst nach erfolgreicher Depoteröffnung Ihrer Tochter genutzt werden.
    Ein allgemeines, vorausgefülltes Formular zum Download vor der Depoteröffnung stellt Scalable Capital nicht bereit.
    Sobald das Depot Ihrer Tochter eröffnet ist, kann sie das Übertragsformular im Kundenbereich herunterladen und Ihnen zur Verfügung stellen.

    Empfehlung:

    Für die Vorbereitung können Sie sich bereits mit den erforderlichen Angaben vertraut machen (z. B. Depotnummern, persönliche Daten beider Parteien).
    Bei Fragen zur Ausfüllung des Formulars unterstützen wir Sie gerne.

    Bei weiteren Anliegen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

    Freundliche Grüße
    Ihr Scalable Capital Team


    Wie ist denn der Name (Bezeichnung) des Formulars?
    1 verwandter FAQ-Artikel

    Sehr geehrter Herr XXXXX,

    das Formular, das für einen Depotübertrag benötigt wird, trägt in der Regel die Bezeichnung:

    „Depotübertragungsformular“
    oder
    „Formular für den Übertrag von Wertpapieren“

    Bei Scalable Capital finden Sie es nach Depoteröffnung im Kundenbereich meist unter dem Namen:

    Depotübertrag“ oder
    Wertpapierübertrag

    Falls Ihre Tochter das Depot bei einer anderen Bank eröffnen würde, kann die Bezeichnung leicht variieren, z. B.:

    Übertragungsauftrag für Wertpapiere
    Depotübertrag auf ein anderes Depot

    Wichtig:
    Das Formular muss die Möglichkeit bieten, einen Übertrag auf eine andere Person (Inhaberwechsel) anzugeben.

    Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten bezüglich des Formulars helfen wir Ihnen gerne weiter.

    Freundliche Grüße
    Ihr Scalable Capital Team

    8)

    Erstmal möchte ich mich nachträglich für die nette Aufnahme hier bedanken. Und dann komme ich gleich zur Sache: Ich bespare für meine erwachsene Tochter zwei ETF bei Scalable Capital Free und möchte ihr diese beiden ETF irgendwann in den nächsten 2-3 Jahren schenken und den Familienfreibetrag ausnutzen. Habe mal gehört, dass es dafür bei Scalable sogar ein Formular geben soll, finde es aber nicht mehr. Das könnte allerdings auch mit der Umstellung Scalable/Baader zusammenhängen; evtl. wird dort neu strukturiert, neue Formulare angepasst, etc. Bevor ich Scalable anschreibe, möchte ich gern mal von Euch Foristen eine Einschätzung einholen. Ich könnte mir das so vorstellen, dass meine Tochter ebenfalls ein Brokerkonto bei Scalable Captital Free unter ihrem Namen eröffnet und ich anschließend diese beiden ETF zu ihr umziehen lasse. Könnte das so funktionieren? Ich denke, es wird ähnlich sein wie bei einer normalen Schenkung im Familienkreis, oder? Finanzamtsmitteilung ja/nein? Hat das schon mal jemand von Euch gemacht und kann etwas darüber berichten? Ich danke im Voraus!

    Ist richtig. Hat mich auch mal interessiert. Und der Gerd-ETF. Das sagt die KI dazu - hier:

    Historische Performance – was sagen die Daten?

    IE00BK5BQT80 – Vanguard All-World

    • Seit 2019 rund +105 % Gesamtperformance (~+10,5 % p.a.) in Euro-Messung.
      → Solider breiter Weltmarkt-Renditetreiber.

    IE0001UQQ933 – Gerd Kommer Multifactor

    • Seit Auflage (2023) stark aber kurz; historisch grob +~43 % (+~12,4 % p.a.) seit Juni 2023.
      → Kurzfristige Zahlen, aber Ansatz kann factor-bedingte Unterschiede erzeugen.

    IE00B23LNQ02 – Invesco RAFI All World

    • Langfristig seit 2014 rund +186 % (+~8,8 % p.a.) (inkl. Dividenden).
      → Performance etwas schwächer als klassischer Markt-Gewichtsindex.

    Einordnung:
    Die All-World-Variante von Vanguard liefert im historischen Vergleich mehr beständige Ergebnisse als der RAFI- bzw. Multifaktor-ETF – letzterer hat zwar etwas höhere kurzfristige Zahlen, aber kein Langzeit-Track-Record über 10–15 Jahre (Kommer-ETF zu jung). All-World-Index-ETFs (Vanguard) zeigen robustere Langzeit-Renditen um ~10–12 % p.a. über viele Jahre. (Quelle: etf-capital)

    Für Selbständige empfiehlt sich die u. U. die Bank Fyrst, da kostet selbst das Geschäftskonto 0,00 Euro. Wenn man auf die Kundenbetreuung von Sparkasse & Co. verzichten kann, tut es auch eine Online-Bank. Bei comdirect gibt es das Girokonto für umme, wenn man z. B. einen Sparplan installiert.

    Ich oute mich mal:

    75% Vanguard FTSE All-World (Acc) - wird bespart -
    1% Xtrackers Artificial Intelligence & Big Data (Acc) - wird bespart, damit Girokonto umsonst bleibt -
    1% Amundi MSCI Nordic (Acc) - Leiche, liegt rum für Kinder -
    4% Amundi MSCI World Swap (Acc) - Teure TER - liegt rum für Kinder -
    3% iShares Core MSCI World (Acc) - wird bespart für Kinder -
    3% SPDR MSCI World (Acc) - wird bespart für Kinder -
    12% Tagesgeld
    1% Harley-Davidson - liegt rum, bin halt old school rider -

    2019 fing ich mit einigen ETF an zu sparen. Im März 2020 ging es dann mit -25% in die roten Zahlen. Als Freiberufler mit coronabedingtem Berufsverbot machte mir das schon zu schaffen. Ich blieb glücklicherweise investiert und schon im Oktober 2020 war das Investment mit genau +25% grün.

    Dabeibleiben, durchhalten :)

    Hallo Jens, zum Üben mit der E-Rechnung kannst Du Dich auf der DATEV E-Rechnungsplattform anmelden, das kostet erstmal nichts. Frag auch mal Deinen Steuerberater, falls er Datev nutzt, könnt Ihr das auch zusammen machen, dann allerdings kostenpflichtig mit "Datev Unternehmen Online" und dem Zusatzprogramm "Auftragswesen next". Dann bist Du ca. bei 60 Euro im Quartal. Wenn Du Deine Bank(en) dort einbinden willst, kassieren die auch gern 5-10 Euro dafür im Monat. Eine gute Alternative wäre die Bank FYRST. Die kostet für Freiberufler nichts. Seit Anfang 2026 müssen deutsche Unternehmen strukturierte E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können (B2B), auch wenn die Pflicht zur Ausstellung für die meisten noch Übergangsfristen hat: Bis Ende 2026 dürfen weiterhin Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen mit Zustimmung des Empfängers versendet werden; für kleine Unternehmen (Umsatz < 800k €) gilt die Frist bis Ende 2027, bevor ab 2028 die vollständige Pflicht für alle gilt. Ein anderes, gutes aber kostenpflichtiges Programm für E-Rechnung und Buchhaltung ist Lexware/Lexoffice. Das Programm kann man auch mal einen Monat umsonst testen, manchmal haben die auch Schnupperangebote. Lies Dich mal auf deren Homepage ein. Viel Spaß!

    Egal, ob der Wert jetzt nach Goldmark 1914 oder nach dem Neuwert zugrunde gelegt wird: Du musst Dein Gebäude so versichern, dass es von der Gebäudeversicherung zu 100% ERSETZT wird, wenn es z. B. abbrennt. Das sollte auch im Vertrag stehen. Berechnungsgrundlagen sind auch der Gleitende Neuwertfaktor und der Baupreisindex des aktuelles Jahres. Wichtig wäre auch die Einrede der groben Fahrlässigkeit, diese sollte unbegrenzt gelten. Inkludierte Elementarschadenversicherung macht auch Sinn, wenn man z. B. in einem gefährdeten Starkregengebiet, etc. wohnt. Das kann man bei seiner Gemeinde erfragen (Elementarschadenzonen - ZÜRS). Wie überall werden Altverträge meist teurer, wenn man nicht reagiert. Du hast 3 i. d. R. Monate Kündigungsfrist zum Vertragsende. Frage mal die K.I. dazu.

    Die Bankschließfachkunden dieser Sparkasse haben wohl wieder mal nicht das Kleingedruckte ihres Vertrags gelesen sonst wären sie über die Höhe der Entschädigungssumme informiert gewesen.

    Vielleicht auch nicht. Habe mir mal den Vertrag eines Freundes vorgenommen. Der heißt bei der Sparkasse "Vermietung eines Schrankfachs". Unter Punkt2 ist aufgeführt " Die Vereinbarung über die Vermietung des Schrankfachs berechtigt den Mieter nur zur Aufbewahrung von Sachen im Gesamtwert von höchstens EUR _____" UND HIER IST NICHTS EINGETRAGEN. Weiter heißt es im Vertrag: "Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Mieter und der Vermieterin gelten die Bedingungen für die Vermietung von Schrankfächern sowie ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermieterin (AGB). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können in den Geschäftsräumen eingesehen werden und werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt." AHA! Unter Punkt8 heißt es noch: "Wir haften bei Verlust oder Beschädigung nur bei eigenem Verschulden. Es bleibt dem Mieter überlassen, ein verbleibendes Risiko durch eine Versicherung zu decken." DAS IST DEUTLICH!

    Allerdings bleibt die Frage, ob bei einem gelungenen Einbruch in eine Schliessanlage der Bank schon pro forma grobe Fahrlässigkeit und Verletzung der Aufsichtspflicht vorzuwerfen ist.