Ausländische Kapitalerträge Selbstanzeige

  • Hallo,

    ich habe ein Schreiben vom Finanzamt mit der Bitte bekommen, ausländische Kapitalerträge aus den Ländern xxx ab 2020 (ggf. auch aus den Vorjahren) nachzuerklären. Unter den rechtlichen Hinweisen ist zu lesen, dass durch die Abgabe inhaltlich unvollständiger Steuererklärungen... der Strafbestand der Steuerhinterziehung gemäß Paragraph 370 Abs. 1 AO vorliegen könnte. "In diesem Fall können Sie die unvollständigen Angaben jedoch nunmehr nachholen".

    Sollte dies der Fall sein (Anmerkung: Ist für die Jahre 2020 bis 2022 der Fall, nach Ordnung der Finanzen folgen seit 2023 ordnungsgemäße Einkommensteuererklärungen), werde ich gebeten, Angaben zu allen unverjährten Steuerstraftaten innerhalb der letzten 10 Kalenderjahre zu machen. Soweit ich die infolgedessen festzusetzenden Mehrsteuern einschließlich Zinsen nach §§ 233a und 235 AO und eines ggf. anfallenden Geldbetrags nach §398a AO fristgerecht entrichte, würde die Nacherklärung als strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 398a AO gewertet werden.

    Meine Fragen sind nun:

    Wo liegt eigentlich der Vorteil einer Selbstanzeige, wenn neben den Mehrsteuern und Zinsen auch ein (ggf. anfallender) Geldbetrag zu zahlen ist?

    Nach meinen Informationen verjähren einfache Steuerstraftaten einer Steuerart nach fünf Jahren. Im Text steht aber, ich solle Angaben zu allen unverjährten Steuerstraftaten mindestens der letzten zehn Kalenderjahre machen. Missverstehe ich hier etwas bzw. liegt meinerseits ein Irrtum/ Denkfehler o.ä. vor?

    Grundsätzlich bin ich auf jeden Fall bereit, die Angaben für die vergangenen zehn Jahre zu machen, nur liegen mir für die Jahre 2016 bis 2019 nach einem "Aufräumanfall" 2022 kaum noch aussagekräftige Daten vor. Einige konnte ich mittlerweile wieder beschaffen, in anderen Fällen haben die Banken aber keine Unterlagen mehr, wie sich auf meine Nachfrage hin herausgestellt hat.

    Im Moment tendiere ich dazu, die Lage beim Finanzamt so darzustellen wie sie ist: Die Unterlagen für September 2019 bis heute liegen vollständig vor. Für die Zeit vor September 2019 kann ich keine vollständigen Angaben machen, auch wenn es aufgrund der gesichteten Kontoauszüge deutliche Hinweise darauf gibt, dass der Sparerfreibetrag alles abgedeckt hat.

    Was meint Ihr dazu?

  • Hallo,

    ich habe ein Schreiben vom Finanzamt mit der Bitte bekommen, ausländische Kapitalerträge aus den Ländern xxx ab 2020 (ggf. auch aus den Vorjahren) nachzuerklären.

    Das ist keine Bitte, sondern eine Aufforderung....

    In der Regel werden zunächst die Steuererklärungen der letzten 5 Jahre eingefordert, sollten sich daraus Nachzahlungen ergeben, kann und wird die Aufforderung auf 10 Jahre ausgedehnt.
    Wenn du keine Belege dazu hast, dann solltest du dieses schleunigst bei den betreffenden Banken anfordern.
    Erträgnisaufstellungen gibt es auch bei Auslandsbanken für die letzten 10 Jahre.

    Wo liegt eigentlich der Vorteil einer Selbstanzeige, wenn neben den Mehrsteuern und Zinsen auch ein (ggf. anfallender) Geldbetrag zu zahlen ist?

    Nach meinen Informationen verjähren einfache Steuerstraftaten einer Steuerart nach fünf Jahren. Im Text steht aber, ich solle Angaben zu allen unverjährten Steuerstraftaten mindestens der letzten zehn Kalenderjahre machen. Missverstehe ich hier etwas bzw. liegt meinerseits ein Irrtum/ Denkfehler o.ä. vor?

    Das kann dir dein Steuerberater erklären, den du "mit ins Boot holen" solltest. Allein würde ich mich in einem solchen Fall nicht mit den Finanzbehörden (Steuerfahndung) anlegen. Das ist genau so, als würdest du bei einer Straftat versuchen, dich selbst zu verteidigen.

    Im Moment tendiere ich dazu, die Lage beim Finanzamt so darzustellen wie sie ist: Die Unterlagen für September 2019 bis heute liegen vollständig vor. Für die Zeit vor September 2019 kann ich keine vollständigen Angaben machen, auch wenn es aufgrund der gesichteten Kontoauszüge deutliche Hinweise darauf gibt, dass der Sparerfreibetrag alles abgedeckt hat.

    Das Finanzamt (Steuerfahndung) wird vollständige Unterlagen von dir verlangen, also fordere Kopien der Erträgnisaufstellung bei den betreffenden Banken an. Das wird seitens der Finanzbehörde auch keine "Bitte" sein, sondern eine "knallharte Forderung".
    Wenn du diese nicht (mehr) beibringen kannst, wird das Finanzamt die Erträge für diese Zeiträume schätzen...
    Ja, das wird auch Geld kosten, denn solche Recherchen lassen sich die Banken gut bezahlen.

    Deine Situation wird aber dadurch nicht besser, wenn du versuchst dem Finanzamt irgendwelche Ungereimtheiten zu erzählen.

    Das Ganze ist kein Spaß...

  • würde die Nacherklärung als strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 398a AO gewertet werden.

    Meine Fragen sind nun:

    Wo liegt eigentlich der Vorteil einer Selbstanzeige

    Den Vorteil hat dir das Finanzamt doch mitgeteilt und du hast es hier gepostet.


    Um welche Beträge geht es hier denn überhaupt? Das solltest du größenordnungsmäßig wissen.


    Ergänzung:
    Du schreibst, dass du einerseits keine Unterlagen mehr hast, aber die Sichtung der Kontoauszüge etwas ergeben hat. Welche Unterlagen neben Kontoauszügen würdest du denn noch benötigen?

  • Erst mal vielen Dank für die Rückmeldungen.

    Genau, Steuerbescheinigungen habe ich auch schon angefordert; einige stehen noch aus.

    Nein, ich habe keineswegs die Absicht, dem Finanzamt (noch einmal) etwas zu verheimlichen. Das mag sich so angehört haben, es ist aber nicht so. Es sind in den Kontoauszügen aber zwei Summen aufgetaucht, die ich nicht zuordnen kann. Die eine vermutete Bank sagt, sie finde nichts mehr; ist jetzt an die Security-Abteilung weitergegeben worden; mal sehen, ob die etwas findet. Auch unsere Hausbank ist aktiv dabei, herauszufinden, welche Banken hinter diesen Summen stehen.

    Danke, ggf. suche ich mir einen Steuerberater.

    Einen schönen Sonntag noch!

  • Die eine vermutete Bank sagt, sie finde nichts mehr; ist jetzt an die Security-Abteilung weitergegeben worden; mal sehen, ob die etwas findet. Auch unsere Hausbank ist aktiv dabei, herauszufinden, welche Banken hinter diesen Summen stehen.

    Lässt sich über mögliche deutsche Verrechnungskonten etwas herausfinden? Eventuell gibt es Rückzahlungen der angelegten Summen inkl. Zinsen o.ä.