Hallo,
das mit der Familienversicherung und Einkünften aus Kapitalerträgen ist nicht ganz messerscharf geregelt. Es gibt ein Papier vom GKV Spitzenverband.
Meine KI meint, Vorabpauschalen zählen zum Einkommen.(Zitat aus dem Papier: "Da Einkünfte aus Kapitalvermögen unabhängig von der einkommensteuerrechtlichen Behandlung bei der Ermittlung des Gesamteinkommens zu berücksichtigen sind..."). Explizit erwähnt ist die Vorabpauschale aber nicht. Und nicht jeder Sachbearbeiter ist hobbymäßig als Jurist unterwegs...