Beiträge von DatenDiva12

    Ich schließe mich madize an. Eine Krankenhauszusatzversicherung kann sicherlich je nach Bedarf eine sinnvolle (wenn auch teure) Komfortleistung sein, ist aber kein Muss. Alles, was medizinisch notwendig ist, wird auch die GKV zahlen.

    Mit deinen 3 genannten Tarifen, liegst du aber denke ich nicht verkehrt. Schließlich werden sie auch von Finanztip empfohlen. Auf den ersten Blick wirkt Hallesche für mich am stärksten, ist aber auch dementsprechend teurer als die anderen beiden. SDK scheint aber auch durchaus solide zu sein. Wichtig ist hierbei einfach welche Leistungen DU brauchst/willst.

    Zum Thema Schwangerschaft: Bedenke unbedingt, dass eine bei Vertragsabschluss bekannte Schwangerschaft idR von den Leistungen ausgeschlossen wird! Zudem gibt es oft Wartezeiten. Wenn dir also wichtig ist, dass der Tarif hier leistet, solltest du rechtzeitig abschließen.

    Ich würde da ehrlich gesagt erst mal einen Schritt zurückgehen und nichts vorschnell kündigen.

    So wie du die Zahlen schilderst, kann ich schon verstehen, dass du mit Vertrag A unzufrieden bist. Wenn das aktuelle Fondsguthaben sogar unter dem liegt, was insgesamt eingezahlt wurde, und dann noch laufende Kosten dazukommen, wirkt das natürlich erst mal ernüchternd.

    Das Problem ist nur: Eine bAV ist eben nicht so flexibel wie ein normaler privater Vertrag. Einfach kündigen, Geld auszahlen lassen und dann selbst in ETF stecken geht oft gerade nicht, vor allem wenn es um eine Direktversicherung mit unverfallbarer Anwartschaft geht. Da setzt das Betriebsrentengesetz recht enge Grenzen.

    Ich persönlich würde deshalb so vorgehen:

    • Zurich schriftlich anschreiben und mir genau ausrechnen lassen, was bei einer Beitragsfreistellung passiert
    • mir schriftlich bestätigen lassen, welche Teile aus welchen früheren Arbeitgebern stammen und was davon unverfallbar ist
    • zusätzlich prüfen lassen, ob überhaupt eine Kleinbetragsabfindung vertraglich möglich wäre

    Selbst wenn eine Abfindung in Frage kommt, bedeutet das nicht automatisch, dass das Geld frei verfügbar ist. Es gibt Fälle, in denen der Betrag stattdessen in die gesetzliche Rentenversicherung fließen muss.

    Die telefonische Aussage von Zurich würde ich übrigens nicht unbedingt anzweifeln, aber ich würde mich nicht nur auf die mündliche Aussage verlassen. Gerade wenn mehrere Arbeitgeber und alte Verträge drin hängen, wird das schnell unübersichtlich. Da würde ich wirklich alles einmal schwarz auf weiß haben wollen.

    Mein Eindruck wäre daher:
    Option 1 hört sich für Vertrag A am realistischsten an. Ob doch noch eine Abfindung möglich ist, hängt von deinen konkreten Vertragsdetails ab.

    Und Vertrag B würde ich getrennt betrachten, weil bei einer Unterstützungskasse nochmal andere Regelungen gelten können.

    Das kommt denke ich darauf an, was genau mit "krank" gemeint ist und wie sich die finanzielle Unterstützung ausgestaltet. Viele Pflege- und Krankheitskosten sowie Unterhaltskosten können steuerlich geltend gemacht werden. Zumindest bis zum einem gewissen Grad bzw. über Pausch-Beträge. Finanztip hat da einen Artikel dazu, der vielleicht weiter hilft: https://www.finanztip.de/aussergewoehnliche-belastungen/

    Ansonsten vielleicht mal beim Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein nachfragen.