Ich würde da ehrlich gesagt erst mal einen Schritt zurückgehen und nichts vorschnell kündigen.
So wie du die Zahlen schilderst, kann ich schon verstehen, dass du mit Vertrag A unzufrieden bist. Wenn das aktuelle Fondsguthaben sogar unter dem liegt, was insgesamt eingezahlt wurde, und dann noch laufende Kosten dazukommen, wirkt das natürlich erst mal ernüchternd.
Das Problem ist nur: Eine bAV ist eben nicht so flexibel wie ein normaler privater Vertrag. Einfach kündigen, Geld auszahlen lassen und dann selbst in ETF stecken geht oft gerade nicht, vor allem wenn es um eine Direktversicherung mit unverfallbarer Anwartschaft geht. Da setzt das Betriebsrentengesetz recht enge Grenzen.
Ich persönlich würde deshalb so vorgehen:
- Zurich schriftlich anschreiben und mir genau ausrechnen lassen, was bei einer Beitragsfreistellung passiert
- mir schriftlich bestätigen lassen, welche Teile aus welchen früheren Arbeitgebern stammen und was davon unverfallbar ist
- zusätzlich prüfen lassen, ob überhaupt eine Kleinbetragsabfindung vertraglich möglich wäre
Selbst wenn eine Abfindung in Frage kommt, bedeutet das nicht automatisch, dass das Geld frei verfügbar ist. Es gibt Fälle, in denen der Betrag stattdessen in die gesetzliche Rentenversicherung fließen muss.
Die telefonische Aussage von Zurich würde ich übrigens nicht unbedingt anzweifeln, aber ich würde mich nicht nur auf die mündliche Aussage verlassen. Gerade wenn mehrere Arbeitgeber und alte Verträge drin hängen, wird das schnell unübersichtlich. Da würde ich wirklich alles einmal schwarz auf weiß haben wollen.
Mein Eindruck wäre daher:
Option 1 hört sich für Vertrag A am realistischsten an. Ob doch noch eine Abfindung möglich ist, hängt von deinen konkreten Vertragsdetails ab.
Und Vertrag B würde ich getrennt betrachten, weil bei einer Unterstützungskasse nochmal andere Regelungen gelten können.