Krankenhaus-Zusatzversicherung Die besten Tarife für die Chefarztbehandlung
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Inhalt
Aktuell: Der folgende Ratgeber basiert auf Programmen und den aktuellen Reformplänen der amtierenden Bundesregierung. Bitte beachte, dass sich diese Inhalte kurzfristig ändern können, da die Ampel-Koalition gescheitert ist. Dies könnte auch die Umsetzung der geplanten Reformen und Programme beeinträchtigen oder gefährden. Sobald sich etwas ändern sollte, informieren wir Dich in unserem Newsletter, unserer App und in diesem Ratgeber.
Mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung bekommst Du ähnliche Leistungen wie ein Privatpatient: Du sicherst Dir die Behandlung durch den Chefarzt und wirst bequem in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht.
Seit dem 17. Mai 2024 ist der vom Bundesgesundheitsministerium geplante Bundes-Klinik-Atlas online abrufbar. Die Online-Datenbank soll Dir helfen, ein Krankenhaus zu finden, das genau auf Deinen Fall spezialisiert ist.
Allerdings warnen Krankenhäuser und die Deutsche Krankenhausgesellschaft, dass der Atlas fehlerhafte Informationen aufweise. Du solltest Dich daher nicht alleinig auf die Angaben im Klinik-Atlas verlassen, sondern Deine behandelnden Ärzte und Deine Krankenkasse nach einer geeigneten Klinik fragen.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Behandlungen in dem Umfang, der medizinisch notwendig und zugleich wirtschaftlich sinnvoll ist (§ 12 Abs. 5 SGB V). Im Krankenhaus bedeutet das meistens: Wenn Du gesetzlich versichert bist, wirst Du standardmäßig in einem Mehrbettzimmer untergebracht und von den jeweils diensthabenden Ärztinnen und Ärzten behandelt. Das können Assistenz-, Stations- oder Oberärzte sein. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn es medizinisch notwendig ist – also beispielsweise nur die Chefärztin qualifiziert genug ist, um Dich zu behandeln.
In einigen Kliniken ist das Zweibettzimmer mittlerweile Standard. Ansonsten zahlt die gesetzliche Krankenkasse ein Ein- oder Zweibettzimmer nur, wenn dies aus medizinischen Gründen notwendig ist, etwa, weil Du besonders viel Ruhe brauchst, um gesund zu werden.
Möchtest Du Dir Extras wie die Behandlung durch Chefärzte und Spezialisten oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer unabhängig von Deinem Gesundheitszustand sichern, dann kannst Du eine private Zusatzversicherung abschließen, die die Kassenleistungen aufstockt. Notwendig ist der Zusatzschutz nicht, aber er sorgt dafür, dass Du im Krankenhaus wie ein Privatpatient behandelt wirst. Allerdings ist die Versicherung auch nicht günstig.
Wir haben 59 Krankenhaus-Zusatztarife analysiert und können fünf Tarife mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis besonders empfehlen. Welche das sind, liest Du weiter unten.
Auf unsere Anfrage haben uns 34 Versicherer 59 leistungsstarke Tarife mit und ohne Altersrückstellungen geschickt.
Wir haben die Tarife mit Altersrückstellungen untersucht, die preislich unter dem Mittelwert der Beiträge bei Abschluss mit 37 und 47 Jahren lagen. So konnten wir Angebote mit einem starken Preis-Leistungsverhältnis finden.
Wir haben die Versicherungsbedingungen verglichen und Leistungen bewertet. Die fünf Tarife mit der besten Wertung empfehlen wir.
Bevor Du eine Zusatzversicherung fürs Krankenhaus abschließt, solltest Du wissen, was Du für Dein Geld bekommst. Die folgenden Aspekte zählen zu den Kernleistungen stationärer Zusatzversicherungen:
Die Versicherung solltest Du nicht vorrangig für ein komfortables Zimmer abschließen, sondern um die teure Behandlung durch hochqualifizierte Ärzte und Ärztinnen zu bezahlen. Der Preis für ein Zweibettzimmer beträgt laut Verband der privaten Krankenversicherung im Bundesdurchschnitt 65 Euro pro Tag und für ein Einzelzimmer 124 Euro. Leistungsstarke Zusatz-Tarife kosten mindestens 360 Euro im Jahr, wenn Du sie im Alter von 37 Jahren abschließt. Du könntest also jedes Jahr sechs Tage lang ein Zweibettzimmer im Krankenhaus bezahlen, bevor sich die Kosten für die Versicherung für Dich ausgezahlt hätten.
Zusatzversicherungen, die ein Einbettzimmer zahlen, kosten oft deutlich mehr als Zweibettzimmer-Tarife. Dieser Mehrbeitrag lohnt sich aus medizinischer Sicht nicht, da Du dadurch keine bessere Behandlung bekommst. Deshalb empfehlen wir Einbettzimmer-Tarife nur, wenn sie besonders günstig sind.
Manche Versicherer zahlen auch die Kosten für ein Familienzimmer, damit beide Elternteile nach der Geburt mit ihrem Neugeborenen in einem Zimmer untergebracht werden können.
Wenn Du im Krankenhaus nicht vom diensthabenden Arzt behandelt werden möchtest, sondern von einer leitenden Ärztin, dann funktioniert das so: Du schließt einen Wahlleistungsvertrag mit dem Krankenhaus ab. Wahlleistungen sind die Leistungen eines Krankenhauses, die die Kasse nicht zahlt und die Du deshalb freiwillig dazubuchen kannst. Ohne Zusatzversicherung musst Du diese selbst zahlen.
Der Wahlleistungsvertrag sorgt dafür, dass ein Arzt privat abrechnen, also ein höheres Honorar für Deine Behandlung verlangen kann. Das dürfen in Krankenhäusern nur leitende Mediziner, in der Regel Chefärztinnen und -ärzte, manchmal aber auch andere Spezialisten.
Wenn Du mit einem Arzt im Krankenhaus, zum Beispiel einem Chirurgen, eine Wahlarztvereinbarung abschließt, dann rechnen auch alle anderen Ärzte, die an Deiner Behandlung mitwirken, privat ab, also auch der Anästhesist und die Radiologin. Du bekommst dann nach Deinem Krankenhausaufenthalt Rechnungen von mehreren Ärzten, die Du erstmal selbst vorstrecken musst und Dir dann von der stationären Zusatzversicherung erstatten lassen kannst. Mit einigen Anbietern kannst Du auch vereinbaren, dass diese den Rechnungsbetrag direkt an den Arzt oder die Ärztin erstatten.
Mit einem Wahlarztvertrag hast Du Anspruch darauf, dass Dein Wahlarzt persönlich die zentralen Leistungen Deiner Behandlung erbringt, etwa den fachlich anspruchsvollen Teil einer Operation. Andere Tätigkeiten darf der Wahl- oder Chefarzt delegieren. Überspitzt gesagt: Der Chefarzt muss in einer Herz-OP den Schrittmacher zwar selbst einsetzen, das Zunähen der Wunde darf er aber einem anderen Arzt überlassen. Nur wenn der Wahlarzt aus unvorhersehbaren Gründen verhindert ist, darf ein im Vertrag namentlich genannter Stellvertreter, meist ein Oberarzt, die Leistungen erbringen.
Immer wieder beklagen Patienten, dass sie trotz vereinbarter Chefarztbehandlung den Chefarzt kaum zu Gesicht bekommen haben. Das ist in vielen Fällen nicht rechtens. Bestehe darauf, dass Visiten, Aufnahme- und Entlassungsuntersuchungen oder Verbandswechsel nur dann privat abgerechnet werden, wenn sie persönlich vom Chefarzt oder dessen ständigem Vertreter erbracht wurden. Diese Tätigkeiten darf der Chefarzt zwar delegieren, dann darf das Krankenhaus aber nicht privat abrechnen (§ 4 Abs. 2 GOÄ).
Rechnen Ärzte eine Privatleistung ab, nutzen sie dafür die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). Diese legt für jede Leistung eine Gebühr fest, die Ärzte je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung multiplizieren können. Der Regelsatz ist das 2,3-Fache der Gebühr, wird es schwieriger, kann der Arzt auch das 3,5-Fache, den Höchstsatz, abrechnen.
Sofern er es mit Dir zuvor schriftlich vereinbart, kann ein Arzt in Ausnahmefällen auch diesen Höchstsatz deutlich überschreiten. Gerade die ausgewiesenen Spezialisten auf einem Gebiet tun das manchmal, und dann wird es richtig teuer. Daher ist es wichtig, dass eine Krankenhaus-Zusatzversicherung auch Behandlungen jenseits des 3,5-fachen Satzes der GOÄ abdeckt. Grundsätzlich erstatten die Versicherungen nur Kosten, die nach den Regeln der Gebührenverordnung berechnet wurden.
Wenn Du gesetzlich krankenversichert bist und ins Krankenhaus musst, weist Dich Dein Arzt meist in die nächstgelegene Klinik ein. Die Zusatzversicherungen bewerben ihre Tarife daher mit dem Argument „freie Krankenhauswahl“ – obwohl Du ohnehin immer in ein anderes Krankenhaus gehen darfst. Also auch in eines, das nicht auf der Einweisung genannt ist. Dieses Recht hast Du auch ohne Zusatzvertrag. Allerdings könnte dann Deine Krankenkasse – rein theoretisch – Mehrkosten von Dir zurückverlangen. Denn im Sozialgesetzbuch steht: „Wählen Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus, können ihnen die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden“ (§ 39 Abs. 2 SGB V).
Doch kein Grund zur Sorge: Die Regelung stammt aus einer Zeit, in der die Behandlung je nach Klinik unterschiedlich teuer war. Inzwischen müssen alle öffentlichen Krankenhäuser über einheitliche Fallpauschalen abrechnen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 Krankenhausentgeltgesetz). Damit gibt es deutschlandweit kaum noch Kostenunterschiede zwischen der Behandlung in unterschiedlichen Kliniken. Allein für die freie Krankenhauswahl lohnt sich eine Zusatzversicherung also nicht.
Die private Zusatzversicherung bringt dennoch einen Vorteil: Du hast die Möglichkeit, nicht nur das Krankenhaus frei zu wählen, sondern auch die Ärztin, die Dich persönlich behandeln soll. Du kannst also gezielt nach Spezialisten für Deine Erkrankung suchen und Dich für das Krankenhaus entscheiden, in dem sie praktizieren. Die Zusatzversicherung würde dann nicht nur für Mehrkosten durch die Krankenhauswahl einspringen, sondern zahlt auch das teure Spezialisten-Honorar.
Die Behandlung durch erfahrene und spezialisierte Fachärzte ist besonders dann interessant, wenn Du Dich in einem Krankenhaus behandeln lässt, das genau auf Deine Erkrankung ausgerichtet ist. Um mehr Transparenz zu schaffen, hat das Bundesgesundheitsministerium am 17. Mai 2024 den Bundes-Klinik-Atlas veröffentlicht, der Teil des beschlossenen Krankenhaustransparenzgesetzes ist. Das Transparenzregister soll Informationen zu den Fachgebieten der Krankenhäuser und der Qualität der Leistungen liefern.
Aktuell gibt es jedoch vermehrt Beschwerden aus verschiedenen Krankenhäusern, dass der Bundes-Klinik-Atlas falsche Informationen, etwa zur Ausstattung des Krankenhauses und zu Fallzahlen, liefere. Daher raten wir Dir, Dich vorerst nicht auf die Empfehlungen im Klinik-Atlas zu verlassen. Sprich lieber mit Deinem behandelnden Arzt oder Deiner behandelnden Ärztin. Bitte ihn oder sie darum, eine Klinik herauszusuchen, die auf Deine Erkrankung spezialisiert ist. Zusätzlich kannst Du auch Deine Krankenkasse kontaktieren und fragen, welche Klinik für Dich am besten geeignet ist.
Eine gute Krankenhaus-Zusatzversicherung zahlt auch dann, wenn Du Dich in einer Privatklinik ohne Kassenzulassung behandeln lässt. Schau aber unbedingt in die Versicherungsbedingungen, bevor Du Dich für eine Privatklinik entscheidest. Denn viele Versicherer erstatten nur dann die gesamten Kosten Deines Aufenthalts, wenn auch die gesetzliche Krankenkasse zumindest einen Teil der Kosten beisteuert.
Einen Aufenthalt in der Privatklinik zahlt die Krankenkasse nur in Ausnahmefällen, wenn das private Krankenhaus eine gleichwertige Versorgung wie in einem Vertragskrankenhaus anbietet und wenn medizinische Gründe für die Behandlung in der Privatklinik sprechen (§ 13 Abs. 2 SGB V). Die medizinische Notwendigkeit musst Du in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.
Achtung: Lass Dir die Behandlung in einer Privatklinik vorher schriftlich von Deiner Krankenkasse genehmigen! Dazu musst Du in aller Regel einen Kostenvoranschlag der Klinik bei Deiner Krankenkasse einreichen.
Die Krankenkasse zahlt außerdem nur so viel, wie sie auch für ein zugelassenes Vertragskrankenhaus zahlen würde. Die Restkosten kannst Du Dir dann unter Umständen von Deiner privaten Krankenhaus-Zusatzversicherung zurückholen.
Verweigert die Krankenkasse eine Kostenerstattung, dann musst Du meist die allgemeinen Krankenhausleistungen selbst tragen. Die privaten Krankenhaus-Zusatzversicherer zahlen dann oft nur den Aufpreis für den Chefarzt oder das Zweibettzimmer oder sie beteiligen sich zumindest anteilig an den allgemeinen Krankenhausleistungen.
Stellt sich die gewünschte Spezialklinik als sogenannte gemischte Anstalt heraus, übernehmen nicht alle Tarife die Kosten. Gemischte Anstalten sind Krankenhäuser, die gleichzeitig Kuren oder Reha anbieten. Die meisten Anbieter setzen eine schriftliche Zusage vor der Behandlung voraus, sonst übernehmen sie die Kosten nicht. Alle von uns empfohlenen Tarife übernehmen die Behandlung in einer gemischten Anstalt mindestens dann ohne vorherige Zusage, wenn Du als Notfall ins Krankenhaus eingeliefert wirst oder die Klinik die einzige an Deinem Wohnort ist.
Immer mehr Operationen sollen ambulant durchgeführt werden. Viele Patienten können also das Krankenhaus noch am selben Tag wieder verlassen und verursachen dadurch weniger Kosten für Krankenhäuser und Krankenkassen. Aus diesem Grund haben Ärzteschaft, Krankenhäuser und Krankenkassen mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht, die ambulante Operationen für Krankenhäuser attraktiver machen sollen. Deshalb sollten gute Tarife für Krankenhaus-Zusatzversicherungen auch privatärztliche Leistungen bei ambulanten Operationen abdecken. Alle von uns empfohlenen Krankenhaus-Zusatzversicherungen tun das.
Bei einer Geburt kannst Du ebenfalls die Leistungen aus Deiner privaten Krankenhaus-Zusatzversicherung, wie eine Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, in Anspruch nehmen.
Manche Versicherer bezahlen auch ein Familienzimmer, in dem beide Elternteile mit Kind unterkommen können.
Bedenke aber, dass die meisten Versicherungen eine Wartezeit von acht Monaten für eine Entbindung haben. Daher solltest Du die Versicherung schon vor der Schwangerschaft abschließen.
Die Zusatzversicherung zahlt nicht jede Extra-Leistung im Krankenhaus. Die folgenden Einschränkungen sollten Dir bewusst sein:
In der Regel zahlen die Anbieter Mehrleistungen nur bei medizinisch notwendigen Behandlungen. Wer also beispielsweise eine rein kosmetische Operation vornehmen lässt, hat keinen Anspruch auf eine Kostenerstattung für Privatarzt oder Einzelzimmer. Einige Tarife machen in dieser Hinsicht allerdings eine Ausnahme. Auch wenn es nicht um eine kosmetische Operation geht, kann es durchaus Streit mit der Versicherung geben, ob eine Behandlung wirklich medizinisch notwendig war. Wie Du Streit mit der Versicherung vermeidest, erklären wir in diesem Abschnitt.
Leistungen für Aufenthalte in einer Kur- oder Rehaklinik sind in vielen Tarifen ausgeschlossen. Einige Tarife zahlen während einer Kur, Reha oder Anschlussheilbehandlung ein Tagegeld. Damit lassen sich Zusatzkosten bezahlen. Allerdings sind Zweibettzimmer in vielen Rehakliniken Standard und ein Großteil der Leistungen wird ohnehin nicht von Ärzten erbracht, sondern von anderen Therapeuten. Daher solltest Du allein wegen Reha-Aufenthalten keine Krankenhaus-Zusatzversicherung abschließen.
Nach Abschluss des Vertrages kannst Du nicht bei allen Anbietern sofort Leistungen in Anspruch nehmen. Stattdessen musst Du erstmal eine Wartezeit überbrücken. In der Regel beträgt diese drei Monate, für eine Entbindung acht Monate. Es gibt allerdings auch Krankenhaus-Zusatzversicherungen ohne Wartezeit, so zum Beispiel alle fünf von uns empfohlenen Tarife.
Finanztip hat im März und April 2024 stationäre Zusatzversicherungen verglichen. Dabei haben wir sowohl den Preis als auch die tariflich vorgesehenen Leistungen untersucht. Wie wir bei unserem Test vorgegangen sind und welche Leistungen ein Tarif bieten muss, damit wir ihn empfehlen, liest Du am Ende des Artikels. Dort findest Du auch die gesamte Liste der sehr leistungsstarken und vergleichsweise günstigen Tarife in unserem Vergleich.
Die folgenden fünf Tarife haben in unserem Preis-Leistungsvergleich am besten abgeschnitten: Hallesche (Mega Clinic AR), Ergo (SZL), SDK (Klinik 2-Bett SP2), Inter (Quali Med Z S2R) und Barmenia (Mehr Komfort 2-Bett K).
Bei den empfohlenen Tarifen handelt es sich um Versicherungen mit Altersrückstellungen. Allerdings gibt es die Tarife von der Halleschen, Ergo, Barmenia und Inter mit identischen Leistungen auch in einer Variante ohne Altersrückstellungen. Die kommt infrage, wenn Du die Versicherung nur für eine begrenzte Zeit abschließen möchtest.
Was unsere Empfehlungen für Menschen ohne Vorerkrankungen monatlich kosten, kannst Du in der Tabelle in diesem Abschnitt nachschauen.
Alle Tarife sind direkt online abschließbar. Du musst allerdings einige Gesundheitsfragen beantworten. Nimm Dir also Zeit und fülle den Fragebogen gewissenhaft aus. Sonst kann es Dir später schlimmstenfalls passieren, dass die Versicherung nicht zahlen will.
Wie teuer eine stationäre Zusatzversicherung ist, hängt neben dem Leistungsumfang vor allem von Deinem Alter und Gesundheitszustand beim Vertragsschluss ab. Ältere Menschen und Menschen mit Gesundheitsproblemen müssen mehr zahlen. Bei ihnen ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass sie krank werden und tatsächlich Rechnungen bei der Krankenversicherung einreichen. Wer mit dem Gedanken spielt, eine stationäre Zusatzpolice abzuschließen, sollte damit deshalb nicht zu lange warten.
Tarife, die in unserem Vergleich der Krankenhaus-Zusatzversicherungen besonders gut abgeschnitten haben, kosten zwischen 43 und 54 Euro, wenn Du gesund bist und sie mit 47 Jahren abschließt.
Alter beim Abschluss | Hallesche1 | Ergo2 | SDK1 | Inter3 | Barmenia1 |
---|---|---|---|---|---|
27 Jahre | 35 € | 32 € | 31 € | 25 € | 30 € |
37 Jahre | 43 € | 39 € | 37 € | 30 € | 36 € |
47 Jahre | 54 € | 49 € | 46 € | 38 € | 44 € |
57 Jahre | 71 € | 65 € | 59 € | 48 € | 55 € |
67 Jahre | 94 € | 84 € | 75 € | 60 € | 69 € |
1 Tarif mit Unterbringung im Zweibettzimmer
2 Tarif mit Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
3 Tarif mit Unterbringung im Zweibettzimmer, nach Unfall Einbettzimmer
Angaben für Gesunde, Werte gerundet
Quelle: Angaben der Versicherer (Stand: 26. April 2024)
Wir empfehlen nur Tarife mit Altersrückstellungen. Die empfohlenen Tarife gibt es aber auch als Variante ohne Altersrückstellungen. Diese kann sich für Dich lohnen, wenn Du die Versicherung nur für eine bestimmte Zeit abschließen möchtest. Da die Versicherung ohne Rückstellungen für das Alter kalkuliert sind, sind auch die Beiträge zunächst günstiger. Dafür steigen diese Beiträge aber über die Jahre wesentlich stärker als bei einem Tarif mit Altersrückstellungen. Noch mehr Informationen zum Thema Altersrückstellungen erfährst Du im nächsten Kapitel.
Alter bei Abschluss | Hallesche1 | Ergo2 | SDK | Inter3 | Barmenia1 |
---|---|---|---|---|---|
27 Jahre | 15 € | 20 € | - €5 | 14 € | 9 € |
37 Jahre | 17 € | 28 € | - €5 | 14 € | 15 € |
47 Jahre | 20 € | 28 € | - €5 | 18 € | 15 € |
57 Jahre | 33 € | 46 € | - €5 | 26 € | 23 € |
67 Jahre | - €4 | - €4 | - €5 | 39 €4 | - €4 |
1 Tarif mit Unterbringung im Zweibettzimmer, Abschluss ab 60 Jahren nicht mehr möglich
2 Tarif mit Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, Abschluss ab 60 Jahren nicht mehr möglich
3 Tarif mit Unterbringung im Zweibettzimmer, nach Unfall Einbettzimmer
4 Abschluss nur bis 60 Jahre möglich
5 Tarif kann nur mit Altersrückstellungen abgeschlossen werden
Angaben für Gesunde, Werte gerundet
Quelle: Angaben der Versicherer (Stand: 26. April 2024)
Die Beitragshöhe ist aber auch von Deinem Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrags abhängig. Um mehr über Deine Krankengeschichte zu erfahren, stellen die Versicherer in den Unterlagen zum Abschluss der Versicherung einige Gesundheitsfragen. Beantworte die Fragen unbedingt ehrlich, sonst muss die Versicherung im Ernstfall womöglich nicht zahlen. Denn um zu prüfen, ob Du beim Vertragsabschluss etwas verschwiegen hast, darf die Versicherung auch nachträglich noch Deine Krankenakten anfordern. In der Regel wollen die Anbieter für die Gesundheitsprüfung Informationen über Behandlungen, die bis zu fünf oder zehn Jahre zurückliegen.
Krankenhaus-Zusatzpolicen gibt es in zwei Varianten: mit oder ohne Altersrückstellungen. Tarife ohne Altersrückstellungen sind bei Abschluss günstiger, mit den Jahren wird der Schutz aber immer teurer. Der Beitrag steigt in vertraglich festgelegten Schritten. Er kann aber auch noch teurer werden, weil zum Beispiel die Gesundheitskosten gestiegen sind.
Bei Verträgen mit Altersrückstellungen legt die Versicherung vom gezahlten Beitrag immer einen kleinen Teil zurück. Aus diesem Sparstrumpf sollen Preissteigerungen im Alter aufgefangen werden. Theoretisch zahlst Du damit während der gesamten Vertragslaufzeit den gleichen Beitrag. Allerdings werden auch in dieser Variante Beiträge an gestiegene Kosten angepasst, etwa durch teurere medizinische Behandlungen. Wird Dir Deine Krankenhaus-Zusatzversicherung zu teuer, solltest Du bei Deinem Versicherer nachfragen, ob Du in einen günstigeren Tarif wechseln kannst.
Durch den Sparanteil sind die Beiträge bei diesen Tarifen von Anfang an höher. Je früher Du einen solchen Vertrag schließt, desto geringer ist der Anteil Deines Beitrags, den die Versicherung für Dein Alter zurücklegen muss.
Finanztip empfiehlt, einen Tarif mit Altersrückstellungen zu wählen, wenn Du Dich langfristig absichern willst. Denn mit einem solchen Vertrag kannst Du große Preissprünge im Alter besser vermeiden. Zudem enden viele Tarife ohne Rückstellungen mit einem bestimmten Alter, zum Beispiel zum 60. Lebensjahr. Doch gerade im Rentenalter wird es wahrscheinlicher, dass Du häufiger ins Krankenhaus musst und die Versicherung in Anspruch nehmen könntest. Endet ein Tarif, hast Du in der Regel vorher die Möglichkeit, in einen anderen Tarif mit Rückstellungen zu wechseln. Der ist dann allerdings deutlich teurer, da Du einiges an Sparanteilen nachzahlen musst.
Der Vorteil der Tarife ohne Altersrückstellungen ist allerdings, dass Du diese ohne Verluste kündigen kannst. Falls Du nur für eine bestimmte Lebensphase die Versicherung haben möchtest, bietet sich diese Variante an. Sie lohnt sich auch, wenn Du flexibel bleiben und möglicherweise in Zukunft den Anbieter wechseln möchtest. Denn wenn Du einen Vertrag mit Altersrückstellungen kündigst, geht Dir der bereits eingezahlte Sparanteil verloren.
Hilf mit!
Unterstütze andere bei der Wahl der richtigen Krankenhaus Zusatzversicherung, indem Du Deinen persönlichen Erfahrungsbericht mit anderen Nutzern teilst.
Die privaten Krankenversicherungen haben mit hohen Kosten zu kämpfen und prüfen Rechnungen, bevor sie diese erstatten. Es kann also passieren, dass die Versicherung eine Rechnung nicht vollständig zahlen will, weil sie behauptet, eine Behandlung sei medizinisch nicht notwendig oder die Ärzte hätten falsch abgerechnet.
Dann sitzt Du zwischen den Stühlen, denn Du hast einerseits den Behandlungsvertrag mit dem Arzt und andererseits die Zusatzversicherung. Beide Verträge sind allerdings voneinander unabhängig. Wenn Du mit dem Arzt und der Versicherung zu keiner Einigung kommst, kann es passieren, dass Du auf einem Teil der Kosten sitzenbleibst.
Deshalb solltest Du möglichst schon vor einer Behandlung mit dem Versicherer sprechen und klären, welche Kosten er übernimmt. Weigert sich die Versicherung, nach einem Krankenhausaufenthalt die Rechnung vollständig zu begleichen, solltest Du die Abrechnungsstelle der Klinik über die Ablehnung informieren. Zudem solltest Du sie bitten, schriftlich zu begründen, warum die beanstandeten Punkte in der Rechnung korrekt sind. Am besten ist es, wenn Du Deine Versicherung davon überzeugen kannst, die Auseinandersetzung direkt mit dem Krankenhaus zu führen. Dann stehst Du nicht ständig als Mittler zwischen beiden Seiten.
Falls die Versicherung auf ihrem Standpunkt beharrt, kannst Du den PKV-Ombudsmann einschalten. Das Schlichtungsverfahren bei ihm ist kostenlos. Allerdings ist das Ergebnis nicht bindend für die Krankenversicherung. Hilft das alles nichts, bleibt noch der Gang vor Gericht. Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, besteht aber das Risiko, dass Du auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzenbleibst, falls Du verlierst.
Weitere Tipps bei Streit mit Versicherung und Ärzten findest Du in unserem Blog-Beitrag.
Wir haben im März und April 2024 Preis und Leistung verschiedener Krankenhauszusatzversicherungen verglichen. Dafür haben wir in einem ersten Schritt auf Basis von Bewertungen der Analysehäuser Franke und Bornberg und Morgen & Morgen Versicherungsgesellschaften identifiziert, die leistungsstarke Krankenhaus-Zusatztarife im Angebot hatten. In die Grundgesamtheit unserer Untersuchung nahmen wir nur Anbieter von Tarifen auf, die bei Franke und Bornberg mit der Note „FFF“ oder „FFF+“ abgeschnitten haben oder mindestens vier von fünf Sternen bei Morgen & Morgen erhalten haben.
Folgende 34 Anbieter kamen in die Grundgesamtheit unserer Untersuchung:
Für unseren Vergleich formulierten wir Mindestkriterien für einen guten Versicherungsschutz und baten die 34 genannten Versicherer, uns Tarife zu schicken, die diese Mindestkriterien erfüllen. Tarife, die nicht unseren Anforderungen entsprachen, sortierten wir aus.
Die Mindestkriterien waren:
Wir haben von 25 Versicherern Tarife zurückerhalten, 66 insgesamt. Für diese Tarife haben wir überprüft, ob sie tatsächlich unsere Mindestkriterien erfüllen. Sieben Tarife mussten wir aussortieren, da sie diesen nicht entsprachen.
Wir haben entschieden, Tarife ohne Altersrückstellungen für unseren Test nicht zu berücksichtigen, weil wir grundsätzlich Krankenhaus-Zusatztarife mit einem Alterspolster für sinnvoller halten. Denn mit zunehmendem Alter werden Krankenhausaufenthalte häufiger und viele Tarife ohne Rückstellungen enden spätestens mit dem 60. Lebensjahr.
Wir haben dann die Preise der eingesandten Tarife mit Altersrückstellungen verglichen und dafür jeweils den Mittelwert der Beiträge bei Abschluss mit 37 und 47 Jahren genutzt. Weiter untersucht haben wir nur jene Tarife mit Altersrückstellungen, deren Beitrag unter dem Mittelwert lag. Das waren 19 Tarife.
All diese starken Tarife haben wir dann noch einmal genauer unter die Lupe genommen, um festzustellen, wie sich ihr Leistungsumfang unterscheidet.
Wir haben geprüft, inwiefern die Tarife über unsere Mindestkriterien hinausgehen und welche Leistungen sie in den Zusatzmerkmalen Wartezeit, Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt, Behandlung in Privatkliniken, teilstationäre Behandlung und Belegarztbehandlung erbringen. So haben wir es unter anderem als positiv bewertet, wenn die Tarife die Unterbringung im Ein- statt Zweibettzimmer erstatten oder auf eine Wartezeit verzichten. Weitere Extrapunkte gab es zum Beispiel, wenn der Tarif auch die Behandlung durch Belegärzte abdeckt. Das sind Ärzte, die nicht im Krankenhaus angestellt sind, aber dort einige Betten reserviert haben und Patienten behandeln dürfen. Pluspunkte gab es außerdem, wenn sich die Versicherungen in Privatkliniken auch an den allgemeinen Krankenhausleistungen beteiligen.
Den Leistungsumfang bei unseren Zusatzmerkmalen haben wir mit einem Punktesystem bewertet. Wir empfehlen die Tarife mit Altersrückstellungen, die in unserem Vergleich am besten abgeschnitten haben: Hallesche Mega Clinic AR, Ergo SZL, SDK SP2, Inter Quali Med Z S2R und Barmenia Mehr Komfort 2-Bett K.
Alle Ergebnisse unseres Krankenhauszusatz-Tests:
Versicherung | Tarifname | Leistungs- Score | Beitrag bei Abschluss mit 37 Jahren | Beitrag bei Abschluss mit 47 Jahren |
---|---|---|---|---|
Hallesche | Mega Clinic AR | 85 % | 43 € | 54 € |
Ergo | SZL | 82 % | 39 € | 49 € |
SDK | SP2 | 82 % | 37 € | 46 € |
Inter | Quali Med Z S2R | 79 % | 30 € | 38 € |
Barmenia | Mehr Komfort 2-Bett K | 77 % | 36 € | 44 € |
LKH | KlinikUpgrade Top L | 72 % | 44 € | 53 € |
Württembergische | SZ | 65 % | 43 € | 54 € |
Arag | MedKlinik 2-Bett L | 59 % | 33 € | 41 € |
Huk | SZplus | 66 % | 39 € | 47 € |
VRK | 66 % | 38 € | 44 € | |
DFV | Klinikschutz Premium | 65 % | 33 € | 45 € |
Allianz | KHP02 + AOPKH02 | 64 % | 43 € | 53 € |
Arag | 262 | 64 % | 38 € | 46 € |
LKH | Tarif KlinikUpgrade Plus L | 64 % | 35 € | 42 € |
Gothaer | Mediclinic Plus | 59 % | 35 € | 44 € |
Axa | Komfort U | 57 % | 37 € | 47 € |
Continetale | SG2 | 43 % | 36 € | 45 € |
Ottonova | Ottonova Klinik Zweitbett | 35 % | 40 € | 51 € |
Universa | uni-SZ II plus | 35 % | 38 € | 48 € |
Quelle: Finanztip-Erhebung, Preise laut Angaben der Versicherer (Stand: 10. Mai 2024)
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