Krankenhaus-Zusatzversicherung Die besten Tarife für die Behandlung durch Spezialisten

Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
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Eine Woche bleiben Patienten laut Statistischem Bundesamt im Durchschnitt im Krankenhaus, bevor sie entlassen werden – Tendenz sinkend. Doch wenn während dieser Zeit die Zimmernachbarn laut schnarchen und jedes Mal ein anderer Arzt zur Visite kommt, wünscht sich so mancher, Privatpatient zu sein. Mit einer privaten Zusatzversicherung kannst Du dem nahekommen.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Behandlungen in dem Umfang, der medizinisch notwendig und zugleich wirtschaftlich sinnvoll ist. Im Krankenhaus bedeutet das: Wenn Du gesetzlich versichert bist, wirst Du standardmäßig in einem Mehrbettzimmer untergebracht und von den jeweils diensthabenden Ärztinnen und Ärzten behandelt. Das können Assistenz-, Stations- oder Oberärzte sein. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn es medizinisch notwendig ist – also beispielsweise nur die Chefärztin qualifiziert genug ist, um Dich zu behandeln.
In einigen Kliniken ist das Zweibettzimmer mittlerweile Standard. Ansonsten zahlt die gesetzliche Krankenkasse ein Ein- oder Zweibettzimmer nur, wenn dies aus medizinischen Gründen notwendig ist, etwa weil Du besonders viel Ruhe brauchst, um gesund zu werden.
Möchtest Du Dir Extras wie die Behandlung durch Chefärzte und Spezialisten oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer unabhängig von Deinem Gesundheitszustand sichern, dann kannst Du eine private Zusatzversicherung abschließen, die die Kassenleistungen aufstockt. Notwendig ist der Zusatzschutz nicht, aber er sorgt dafür, dass Du im Krankenhaus wie ein Privatpatient behandelt wirst. Allerdings ist die Versicherung auch nicht günstig.
Wir haben 49 Krankenhaus-Zusatztarife analysiert und können fünf Tarife mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis besonders empfehlen. Welche das sind, liest Du weiter unten.
Auf unsere Anfrage haben uns 19 Versicherer 49 leistungsstarke Tarife geschickt.
Wir haben die günstigere Hälfte der Tarife untersucht, um Angebote mit einem starken Preis-Leistungsverhältnis zu finden.
Wir haben die Versicherungsbedingungen verglichen und Leistungen bewertet. Die fünf Tarife mit der besten Wertung empfehlen wir.
Bevor Du eine Zusatzversicherung fürs Krankenhaus abschließt, solltest Du wissen, was Du für Dein Geld bekommst. Die folgenden Aspekte zählen zu den Kernleistungen stationärer Zusatzversicherungen:
Die Versicherung solltest Du nicht vorrangig für ein komfortables Zimmer abschließen, sondern um die teure Behandlung durch hochqualifizierte Ärzte zu bezahlen. Der Zuschlag für ein Zweibettzimmer betrug laut Verband der privaten Krankenversicherung 2019 im Bundesdurchschnitt 59 Euro pro Tag und für ein Einzelzimmer 111 Euro. Leistungsstarke Zusatz-Tarife kosten etwa 460 Euro im Jahr, wenn Du sie im Alter von 37 Jahren abschließt. Du könntest also jedes Jahr sieben Tage lang ein Zweibettzimmer im Krankenhaus bezahlen, bevor sich die Kosten für die Versicherung für Dich ausgezahlt hätten.
Zusatzversicherungen, die ein Einbettzimmer zahlen, kosten oft deutlich mehr als Zweibettzimmer-Tarife. Dieser Mehrbeitrag lohnt sich aus medizinischer Sicht nicht, da Du dadurch keine bessere Behandlung bekommst. Deshalb empfehlen wir Einbettzimmer-Tarife nur, wenn sie besonders günstig sind.
Wenn Du im Krankenhaus nicht vom diensthabenden Arzt behandelt werden möchtest, sondern von einer leitenden Ärztin, dann funktioniert das so: Du schließt einen Wahlleistungsvertrag mit dem Krankenhaus ab. Wahlleistungen sind die Leistungen eines Krankenhauses, die die Kasse nicht zahlt und die Du deshalb freiwillig dazubuchen kannst. Ohne Zusatzversicherung musst Du diese selbst zahlen.
Der Wahlleistungsvertrag sorgt dafür, dass ein Arzt privat abrechnen, also ein höheres Honorar für Deine Behandlung verlangen kann. Das dürfen in Krankenhäusern nur leitende Mediziner, in der Regel Chefärztinnen und -ärzte, manchmal aber auch andere Spezialisten.
Wenn Du mit einem Arzt im Krankenhaus eine Wahlarztvereinbarung abschließt (zum Beispiel einem Chirurgen), dann rechnen auch alle anderen Ärzte, die an Deiner Behandlung mitwirken, privat ab (etwa der Anästhesist und die Radiologin). Du bekommst also nach Deinem Krankenhausaufenthalt Rechnungen von mehreren Ärzten, die Du erstmal selbst vorstrecken musst und Dir dann von der stationären Zusatzversicherung erstatten lassen kannst. Mit einigen Anbietern kannst Du auch vereinbaren, dass diese den Rechnungsbetrag direkt an den Arzt oder die Ärztin erstatten.
Mit einem Wahlarztvertrag hast Du Anspruch darauf, dass Dein Wahlarzt persönlich die zentralen Leistungen Deiner Behandlung erbringt, etwa den fachlich anspruchsvollen Teil einer Operation. Andere Tätigkeiten darf er delegieren. Überspitzt gesagt: Der Chefarzt muss in einer Herz-OP den Schrittmacher zwar selbst einsetzen, das Zunähen der Wunde darf er aber einem anderen Arzt überlassen. Nur wenn der Wahlarzt aus unvorhersehbaren Gründen verhindert ist, darf ein im Vertrag namentlich genannter Stellvertreter (meist ein Oberarzt) die Leistungen erbringen.
Immer wieder beklagen Patienten, dass sie trotz vereinbarter Chefarztbehandlung den Chefarzt kaum zu Gesicht bekommen haben. Das ist in vielen Fällen nicht rechtens. Bestehe darauf, dass Visiten, Aufnahme- und Entlassungsuntersuchungen oder Verbandswechsel nur privat abgerechnet werden, wenn sie persönlich vom Chefarzt oder dessen ständigem Vertreter erbracht wurden.
Wenn Du gesetzlich krankenversichert bist und ins Krankenhaus musst, weist Dich Dein Arzt meist in die nächstgelegene Klinik ein. Die Zusatzversicherungen bewerben ihre Tarife mit dem Argument „freie Krankenhauswahl“, Du darfst aber ohnehin immer in ein anderes Krankenhaus gehen als in das auf der Einweisung genannte. Dieses Recht hast Du auch ohne Zusatzvertrag. Theoretisch könnte die Krankenkasse dann allerdings Mehrkosten von Dir zurückverlangen. Im Sozialgesetzbuch steht „Wählen Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus, können ihnen die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden“ (§ 39 Abs. 2 SGB V).
Die Regelung stammt allerdings aus einer Zeit, in der die Behandlung je nach Klinik unterschiedlich teuer war. Inzwischen müssen alle Krankenhäuser über Fallpauschalen abrechnen. Damit gibt es deutschlandweit kaum noch Kostenunterschiede zwischen der Behandlung in unterschiedlichen Kliniken. Allein für die freie Krankenhauswahl lohnt sich eine Zusatzversicherung also nicht.
Mit der privaten Zusatzversicherung hast Du aber die Möglichkeit, nicht nur das Krankenhaus frei zu wählen, sondern auch die Ärztin, die Dich persönlich behandeln soll. Du kannst also gezielt nach Spezialisten für Deine Erkrankung suchen und Dich für das Krankenhaus entscheiden, in dem sie praktizieren. Die Zusatzversicherung würde dann nicht nur für Mehrkosten durch die Krankenhauswahl einspringen, sondern zahlt auch das teure Spezialisten-Honorar. Suchmaschinen zum Finden einer passenden Klinik gibt es auf verschiedenen Portalen, etwa beim Kassenverband VDEK und dem PKV-Verband.
Achtung: Stellt sich die gewünschte Spezialklinik als sogenannte gemischte Anstalt heraus, übernehmen nicht alle Tarife die Kosten. Gemischte Anstalten sind Krankenhäuser, die gleichzeitig Kuren oder Reha anbieten. Die meisten Anbieter setzen eine schriftliche Zusage vor der Behandlung voraus, sonst übernehmen sie die Kosten nicht. Alle von uns empfohlenen Tarife übernehmen die Behandlung in einer gemischten Anstalt mindestens dann ohne vorherige Zusage, wenn Du als Notfall ins Krankenhaus eingeliefert wirst oder die Klinik die einzige an Deinem Wohnort ist.
Im Jahr 2018 wurden etwa 10 Prozent der Operationen in Krankenhäusern ambulant durchgeführt. Das zeigen Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Die Patienten konnten also das Krankenhaus noch am selben Tag wieder verlassen. Die Zahl der ambulanten Eingriffe soll in den kommenden Jahren deutlich steigen. Derzeit verhandeln Ärzteschaft, Krankenhäuser und Krankenkassen über eine Erweiterung des Katalogs von Eingriffen, die ambulant anstatt stationär durchgeführt werden dürfen. Deshalb sollten gute Tarife auch privatärztliche Leistungen bei ambulanten Operationen abdecken. Alle von uns empfohlenen Krankenhaus-Zusatzversicherungen tun das.
Die Zusatzversicherung zahlt nicht jede Extra-Leistung im Krankenhaus. Die folgenden Einschränkungen sollten Dir bewusst sein:
Eine stationäre Zusatzversicherung geht davon aus, dass Du Dich in einem Krankenhaus behandeln lässt, das über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen kann. Es gibt auch reine Privatkliniken ohne Kassenzulassung. Wenn Du in eine solche gehst, kann es sein, dass die Zusatzversicherung nichts zahlt oder dass Du den Anteil der gesetzlichen Kasse selbst tragen musst. Schau also unbedingt in die Versicherungsbedingungen, bevor Du Dich für eine Privatklinik entscheidest.
In der Regel zahlen die Anbieter Mehrleistungen nur bei medizinisch notwendigen Behandlungen. Wer also beispielsweise eine rein kosmetische Operation vornehmen lässt, hat keinen Anspruch auf eine Kostenerstattung für Privatarzt oder Einzelzimmer. Einige Tarife machen in dieser Hinsicht allerdings eine Ausnahme. Auch wenn es nicht um eine kosmetische Operation geht, kann es durchaus Streit mit der Versicherung geben, ob eine Behandlung wirklich medizinisch notwendig war. Wie Du Streit mit der Versicherung vermeidest, erklären wir in diesem Abschnitt.
Leistungen für Aufenthalte in einer Kur- oder Rehaklinik sind in vielen Tarifen ausgeschlossen. Einige Tarife zahlen während einer Kur, Reha oder Anschlussheilbehandlung ein Tagegeld. Damit lassen sich Zusatzkosten bezahlen. Allerdings sind Zweibettzimmer in vielen Reha-Kliniken Standard und ein Großteil der Leistungen wird ohnehin nicht von Ärzten erbracht, sondern von anderen Therapeuten.
Nach Abschluss des Vertrages kannst Du nicht bei allen Anbietern sofort Leistungen in Anspruch nehmen. Stattdessen musst Du erstmal eine Wartezeit überbrücken. In der Regel beträgt diese drei Monate, für eine Entbindung acht Monate. Es gibt allerdings auch Krankenhaus-Zusatzversicherungen ohne Wartezeit, so zum Beispiel alle fünf von uns empfohlenen Tarife.
Wie teuer eine stationäre Zusatzversicherung ist, hängt neben dem Leistungsumfang vor allem von Deinem Alter und Gesundheitszustand beim Vertragsschluss ab. Ältere Menschen und Menschen mit Gesundheitsproblemen müssen mehr zahlen, weil bei ihnen die Wahrscheinlichkeit höher ist, dass sie krank werden und tatsächlich Rechnungen bei der Krankenversicherung einreichen. Wer mit dem Gedanken spielt, eine stationäre Zusatzpolice abzuschließen, sollte damit deshalb nicht zu lange warten.
Tarife, die in unserem Vergleich der Krankenhaus-Zusatzversicherungen besonders gut abgeschnitten haben, kosten zwischen 43 und 54 Euro, wenn Du gesund bist und sie mit 47 Jahren abschließt.
Alter beim Abschluss | Hallesche1 | Ergo2 | SDK1 | Inter3 | Barmenia1 |
---|---|---|---|---|---|
27 Jahre | 35 € | 32 € | 32 € | 29 € | 32 € |
37 Jahre | 43 € | 39 € | 38 € | 34 € | 38 € |
47 Jahre | 54 € | 49 € | 47 € | 43 € | 47 € |
57 Jahre | 71 € | 65 € | 61 € | 54 € | 59 € |
67 Jahre | 94 € | 84 € | 77 € | 67 € | 73 € |
1 Tarif mit Unterbringung im Zweibettzimmer
2 Tarif mit Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
3 Tarif mit Unterbringung im Zweibettzimmer, nach Unfall Einbettzimmer
Angaben für Gesunde, Werte gerundet
Quelle: Angaben der Versicherer (Stand: 2. September 2021)
Um mehr über Deine Krankengeschichte zu erfahren, stellen die Versicherer in den Unterlagen zum Abschluss der Versicherung einige Gesundheitsfragen. Beantworte die Fragen unbedingt ehrlich, sonst muss die Versicherung im Ernstfall womöglich nicht zahlen. Denn um zu prüfen, ob Du beim Vertragsabschluss etwas verschwiegen hast, darf die Versicherung auch nachträglich noch Deine Krankenakten anfordern. In der Regel wollen die Anbieter für die Gesundheitsprüfung Informationen über Behandlungen, die bis zu fünf oder zehn Jahre zurückliegen.
Genau wie bei einer privaten Krankenversicherung kannst Du Dich nicht darauf verlassen, dass der anfängliche Beitrag über die gesamte Laufzeit gleich bleibt. Höhere Kosten, zum Beispiel durch neue medizinische Behandlungen, geben die Versicherer an ihre Kunden weiter. Dabei kann es auch zu deutlichen Beitragssprüngen kommen. Wird Dir Deine Krankenhaus-Zusatzversicherung zu teuer, ist vielleicht ein Wechsel in einen günstigeren Tarif möglich.
Krankenhaus-Zusatzpolicen gibt es in zwei Varianten: mit oder ohne Altersrückstellungen. Tarife ohne Altersrückstellungen sind bei Abschluss günstiger, mit den Jahren wird der Schutz aber immer teurer. Der Beitrag steigt in vertraglich festgelegten Schritten. Er kann aber auch noch teurer werden, weil zum Beispiel die Gesundheitskosten gestiegen sind.
Bei Verträgen mit Altersrückstellungen legt die Versicherung von dem gezahlten Beitrag immer einen kleinen Teil zurück. Aus diesem Sparstrumpf sollen Preissteigerungen im Alter aufgefangen werden. Theoretisch zahlst Du damit während der gesamten Vertragslaufzeit den gleichen Beitrag. Allerdings werden auch in dieser Variante Beiträge an gestiegene Kosten angepasst, etwa durch teurere medizinische Behandlungen.
Durch den Sparanteil sind die Beiträge bei diesen Tarifen von Anfang an höher. Je früher Du einen solchen Vertrag schließt, desto geringer ist der Anteil Deines Beitrags, den die Versicherung für Dein Alter zurücklegen muss.
Finanztip empfiehlt, einen Tarif mit Altersrückstellungen zu wählen, wenn Du Dich langfristig absichern willst. Denn mit einem solchen Vertrag kannst Du große Preissprünge im Alter besser vermeiden. Zudem enden viele Tarife ohne Rückstellungen mit einem bestimmten Alter, zum Beispiel zum 60. Lebensjahr. Doch gerade im Rentenalter wird es wahrscheinlicher, dass Du häufiger ins Krankenhaus musst und die Versicherung in Anspruch nehmen könntest. Endet ein Tarif, hast Du in der Regel vorher die Möglichkeit, in einen anderen Tarif mit Rückstellungen zu wechseln. Der ist dann allerdings deutlich teurer, da Du einiges an Sparanteilen nachzahlen musst.
Der Vorteil der Tarife ohne Altersrückstellungen ist allerdings, dass Du diese ohne Verluste kündigen kannst. Falls Du nur für eine bestimmte Lebensphase die Versicherung haben möchtest, bietet sich diese Variante an. Sie lohnt sich auch, wenn Du flexibel bleiben und möglicherweise in Zukunft den Anbieter wechseln möchtest. Wenn Du einen Vertrag mit Altersrückstellungen kündigst, geht Dir der bereits eingezahlte Sparanteil verloren.
Finanztip hat im Juli und August 2021 stationäre Zusatzversicherungen verglichen. Dabei haben wir sowohl den Preis als auch die tariflich vorgesehenen Leistungen von 49 Versicherungs-Tarifen untersucht. Wie wir bei unserem Test vorgegangen sind und welche Leistungen ein Tarif bieten muss, damit wir ihn als Empfehlung listen, liest Du am Ende des Artikels. Dort findest Du auch die gesamte Liste der sehr leistungsstarken und vergleichsweise günstigen Tarife in unserem Vergleich.
Die folgenden fünf Tarife haben in unserem Preis-Leistungsvergleich am besten abgeschnitten: Hallesche (Mega Clinic AR), Ergo (SZL), SDK (Klinik 2-Bett SP2), Inter (Quali Med Z S2R) und Barmenia (Mehr Komfort 2-Bett K).
Bei den empfohlenen Tarifen handelt es sich um Versicherungen mit Altersrückstellungen. Allerdings gibt es die Tarife von Hallesche, Barmenia und Inter mit identischen Leistungen auch in einer Variante ohne Altersrückstellungen. Die kommt infrage, wenn Du die Versicherung nur für eine begrenzte Zeit abschließen möchtest.
Was unsere Empfehlungen für Menschen ohne Vorerkrankungen monatlich kosten, kannst Du in der Tabelle in diesem Abschnitt nachschauen.
Bis auf das Angebot der SDK sind alle Tarife direkt online abschließbar. Du musst dazu allerdings einige Gesundheitsfragen beantworten. Nimm Dir also Zeit und fülle den Fragebogen gewissenhaft aus. Sonst kann es Dir später schlimmstenfalls passieren, dass die Versicherung nicht zahlen will.
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Die privaten Krankenversicherungen haben mit hohen Kosten zu kämpfen und prüfen Rechnungen, bevor sie diese erstatten. Es kann also passieren, dass die Versicherung eine Rechnung nicht vollständig zahlen will, weil sie behauptet, eine Behandlung sei medizinisch nicht notwendig oder die Ärzte hätten falsch abgerechnet.
Dann sitzt Du zwischen den Stühlen, denn Du hast einerseits den Behandlungsvertrag mit dem Arzt und andererseits die Zusatzversicherung. Beide Verträge sind allerdings voneinander unabhängig. Wenn Du mit dem Arzt und der Versicherung zu keiner Einigung kommst, kann es passieren, dass Du auf einem Teil der Kosten sitzenbleibst.
Deshalb solltest Du möglichst schon vor einer Behandlung mit dem Versicherer sprechen und klären, welche Kosten er übernimmt. Weigert sich die Versicherung, nach einem Krankenhausaufenthalt die Rechnung vollständig zu begleichen, solltest Du die Abrechnungsstelle der Klinik über die Ablehnung informieren. Zudem solltest Du sie bitten, schriftlich zu begründen, warum die beanstandeten Punkte in der Rechnung korrekt sind. Am besten ist es, wenn Du Deine Versicherung davon überzeugen kannst, die Auseinandersetzung direkt mit dem Krankenhaus zu führen. Dann stehst Du nicht ständig als Mittler zwischen beiden Seiten.
Falls die Versicherung auf ihrem Standpunkt beharrt, kannst Du den PKV-Ombudsmann einschalten. Das Schlichtungsverfahren bei ihm ist kostenlos. Allerdings ist das Ergebnis nicht bindend für die Krankenversicherung. Hilft das alles nichts, bleibt noch der Gang vor Gericht. Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, besteht aber das Risiko, dass Du auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzenbleibst, falls Du verlierst.
Weitere Tipps bei Streit mit Versicherung und Ärzten findest Du in unserem Blog-Beitrag.
Wir haben im Juli und August 2021 Preis und Leistung verschiedener Krankenhauszusatzversicherungen verglichen. Dafür haben wir in einem ersten Schritt auf Basis von Bewertungen der Analysehäuser Franke und Bornberg, Morgen & Morgen sowie der Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 7/2020) Versicherungsgesellschaften identifiziert, die leistungsstarke Krankenhaus-Zusatztarife im Angebot hatten. In die Grundgesamtheit unserer Untersuchung nahmen wir nur Anbieter von Tarifen auf, die bei Franke und Bornberg mit der Note „FFF“ oder „FF+“ abgeschnitten haben und mindestens vier von fünf Sternen bei Morgen & Morgen erhalten haben.
Folgende 19 Anbieter kamen in die Grundgesamtheit unserer Untersuchung:
Für unseren Vergleich formulierten wir Mindestkriterien für einen guten Versicherungsschutz und baten die 19 genannten Versicherer, uns Tarife zu schicken, die diese Mindestkriterien erfüllen. Tarife, die nicht unseren Anforderungen entsprachen, sortierten wir aus.
Die Mindestkriterien waren:
Wir haben von allen 19 angefragten Versicherern Tarife zurückerhalten, 49 insgesamt. Wir haben dann die Preise der eingesandten Tarife verglichen und dafür jeweils den Mittelwert der Beiträge bei Abschluss mit 37 und 47 Jahren genutzt. Weiter untersucht haben wir nur jene Tarife mit und ohne Altersrückstellungen, deren Beitrag unter dem jeweiligen Durchschnitt lag. Das waren 24 Tarife.
Für diese Tarife haben wir überprüft, ob sie tatsächlich unsere Mindestkriterien erfüllen. Die Tarife des Münchener Vereins übernahmen keine Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl, ein Tarif der Halleschen erstattete keine Kosten für ambulante Operationen – deshalb haben wir diese Tarife nicht weiter untersucht.
Damit blieben 21 leistungsstarke Tarife übrig, 13 davon waren Angebote mit Altersrückstellungen, acht ohne Altersrückstellungen. All diese starken Tarife haben wir dann noch einmal genauer unter die Lupe genommen, um festzustellen, wie sich ihr Leistungsumfang unterscheidet.
Wir haben geprüft, inwiefern die Tarife über unsere Mindestkriterien hinausgehen und welche Leistungen sie in den Zusatzmerkmalen Wartezeit, Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt, teilstationäre Behandlung und Belegarztbehandlung erbringen. So haben wir es unter anderem als positiv bewertet, wenn die Tarife die Unterbringung im Ein- statt Zweibettzimmer erstatten oder auf eine Wartezeit verzichten. Weitere Extrapunkte gab es zum Beispiel, wenn der Tarif auch die Behandlung durch Belegärzte abdeckt. Das sind Ärzte, die nicht im Krankenhaus angestellt sind, aber dort einige Betten reserviert haben und Patienten behandeln dürfen.
Den Leistungsumfang bei unseren Zusatzmerkmalen haben wir mit einem Punktesystem bewertet. Wir haben entschieden, Tarife ohne Altersrückstellungen für die Empfehlung nicht zu berücksichtigen, weil wir grundsätzlich Krankenhaus-Zusatztarife mit einem Alterspolster für sinnvoller halten. Denn mit zunehmendem Alter werden Krankenhausaufenthalte häufiger und viele Tarife ohne Rückstellungen enden spätestens mit dem 60. Lebensjahr. In unserem Vergleich der Zusatzleistungen haben außerdem Tarife mit Altersrückstellungen gleich gut oder besser abgeschnitten als solche ohne den Sparanteil.
Deshalb empfehlen wir die Tarife mit Altersrückstellungen, die in unserem Vergleich am besten abgeschnitten haben: Hallesche Mega Clinic AR, Ergo SZL, SDK SP2, Inter Quali Med Z S2R und Barmenia Mehr Komfort 2-Bett K.
Die Tarife von Ottonova und Württembergische haben ebenfalls ein gutes Ergebnis erzielt in unserer Zusatzwertung. Da sie aber teurer waren als Tarife mit einer besseren Bewertung, haben wir sie nicht in den Kreis der Empfehlungen aufgenommen.
Alle Ergebnisse unseres Krankenhauszusatz-Tests:
Versicherung | Tarifname | Zusatz- Score | Beitrag bei Abschluss mit 37 Jahren | Beitrag bei Abschluss mit 47 Jahren |
---|---|---|---|---|
Hallesche | Mega Clinic AR | 81 % | 43 € | 54 € |
Ergo | SZL | 74 % | 39 € | 49 € |
SDK | SP2 | 73 % | 38 € | 47 € |
Inter | Quali Med Z S2R | 70 % | 34 € | 43 € |
Barmenia | Mehr Komfort 2-Bett K | 70 % | 38 € | 47 € |
Ottonova | Klinik Zweibett | 67 % | 40 € | 51 € |
Württembergische | SZ | 67 % | 42 € | 52 € |
Gothaer | Mediclinic Plus | 62 % | 36 € | 46 € |
DFV | Klinikschutz Premium | 56 % | 31 € | 42 € |
Signal Iduna | Klinik Top1 | 54 % | 41 € | 52 € |
Arag | Tarif 26 mit Tarifstufe 262 | 48 % | 32 € | 40 € |
Universa | uni-SZ II plus | 37 % | 38 € | 48 € |
Concordia | SZ2 + SZ PLUS | 8 % | 34 € | 47 € |
Quelle: Finanztip-Erhebung, Preise laut Angaben der Versicherer (Stand: 2. September 2021)
Versicherung | Tarifname | Zusatz- Score | Beitrag bei Abschluss mit 37 Jahren | Beitrag bei Abschluss mit 47 Jahren |
---|---|---|---|---|
Hallesche | Mega Clinic Ri1 | 81 % | 17 € | 20 € |
Gothaer | Mediclinic S Plus1 | 73 % | 19 € | 28 € |
Barmenia | Mehr Komfort 2-Bett1 | 70 % | 16 € | 16 € |
Inter | Quali Med Z S2 | 70 % | 17 € | 21 € |
Württembergische | SZR | 67 % | 17 € | 18 € |
Bayerische | V.I.P stationär Komfort | 59 % | 22 € | 24 € |
Signal Iduna | Klinik Top1pur2 | 54 % | 23 € | - |
Janitos | JA stationär plus | 37 % | 22 € | 23 € |
1 Tarif endet zum 60. Lebensjahr, wenn Kunde nicht in einen mit Altersrückstellungen wechselt
2 Tarif endet zum 40. Lebensjahr, wenn Kunde nicht in einen mit Altersrückstellungen wechselt
Quelle: Finanztip-Erhebung, Preise laut Angaben der Versicherer (Stand: 2. September 2021)
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