Beiträge von Sakurei

    Auch ich bin im SPDR MSCI ACWI IMI investiert. Ich frage mich allerdings bei diversen Bild-Beiträgen und dem ein oder anderen Beitrag in Foren, ob das wirklich eine gute Idee ist 🤔

    Ich glaube, dass du dir da nicht so große Sorgen machen musst. Die BILD jetzt als seriöses Blatt dahinzustellen, wäre schon sehr weit daher gegriffen. Solange der ETF weltweit gestreut ist (was dieser ja ist), macht man zumindest nichts grundlegendes falsch. Natürlich sind andere ETF in den letzten Jahren besser gelaufen (z.B. der IShares MSCI World), aber optimieren und weitere diversifizieren kann man immer noch.

    Besteht ja auch die Möglichkeit, mehrere ETFs zu besparen, um später auch Gewinne zu maximieren (Stichwort first in last out).

    Und man sollte ja zumindest davon ausgehen, dass die Empfehlungen von Finanztip nicht ganz daneben sind - denn der SPDR MSCI ACWI IMI ist auch einer der empfohlenen ETFs auf der Seite (wenngleich auch der, der in den letzten fünf Jahren am schlechtesten performt hat).

    Das ist kein Merkmal des Beamtentums sondern eine Folge dessen, dass der öffentliche Dienst seine Angestellten miserabel bezahlt.
    Es gibt Branchen, da wurde seit Ewigkeiten nicht mehr gestreikt.

    Gibt auch Branchen, in denen gar nichts gestreikt werden kann, weil die Angestellten keine Gewerkschaften haben, die sie unterstützen könnten (Wie zum Beispiel Angestellte sämtlicher Freiberufler (also Angestellt von Ärzten, Steuerberatern, Anwälten/Notaren, Architekten etc.)). Insoweit ist das Fehlen von Streiks kein Anzeichen dafür, dass die Konditionen stimmen. (auch wenn das hier natürlich nicht behauptet wurde)

    Ich kenne zwei Personen, die mit dieser Ausbildung inzwischen bei einer kommunalen Verwaltung im Finanzbereich arbeiten. Höheres Gehalt und Erfahrungsstufen nach TVÖD kommen auch noch.

    Derzeit finde ich meine Arbeit inhaltlich noch interessant genug, dass ich nicht wechseln möchte. Sicherlich könnte ich irgendwie bei der Stadt noch anfangen und da dann nach Tarifverträgen vergütet werden - was in jedem Fall mehr wäre, als das Gehalt beim Notar. Und das (oder ein ähnlicher Wechsel) wird auch sicherlich mal in den Karten stehen - aber halt noch nicht jetzt.

    Sakurei,hast du das studiert?

    D.

    Die Ausbildung zum Rechtsanwalt- und Notarfachangestellten ist eine gewöhnliche 3-jährige Ausbildung.

    Die Fortbildung zum Notarfachwirt war in meinem Fall ein 3-semestriges Fernstudium mit schriftlichen und mündlichen Prüfungen zum Abschluss. Die Antwort ist also ein klares Jein.

    Bin übrigens Vollzeit beschäftigt. Hatte ich nicht mit erwähnt.

    Ich bin Notarfachwirt (33 Jahre alt). Bekomme jetzt 4.000,00 € Brutto. Das ist so nach meiner Recherche so ziemlich im Deutschlandweiten Median für meinen Beruf. Leider ist die Branche (ReNo und Konsorten) insgesamt nicht so gut bezahlt. Ob ich da noch mit weiteren Gehaltserhöhungen (außerhalb von Inflationsausgleich alle paar Jahre) rechnen kann, ist fraglich.

    Aber zumindest momentan bin ich noch ganz zufrieden damit.

    Moin,

    zum Thema Erbschein Folgendes:

    Ein Erbnachweis (ob das jetzt der Erbschein oder ein notarielles Testament ist) wird immer dann notwendig sein, wenn die Erbenstellung nachgewiesen werden muss. Das kann bei der Bank geschehen, oder aber vor irgendwelchen Behörden. Pauschal zu sagen, dass er insgesamt nicht gebraucht wird, ist da recht unüberlegt. Für die Bank vielleicht nicht - das Geld wird man sicherlich durch Vorlage der schriftlichen Vollmacht vom Konto bekommen - aber parallel sollte m.E. der Erbschein dennoch beantragt werden. Der schützt euch mehr als die Vollmacht, da er öffentlichen Glauben genießt.

    Denn wichtig hier ist: die Vollmacht ist nur solange gültig, bis einer der Erben sie widerruft! Sie ist transmortal, aber eben nicht unwiderrufbar. Wenn du und dein Bruder wirklich die Erben sind, ist das grundsätzlich alles sicher. Die (allgemeine) Gefahr bei einer Ausnutzung der Vollmacht ohne Erbschein ist, dass vielleicht irgendwann ein Erbschein auftaucht, der nicht auf dich und deinen Bruder ausgestellt ist. Wenn die Vollmacht dann widerrufen wird, stellt sich im nachhinein heraus, dass ihr euch schadenersatzpflichtig gemacht habt.

    Sollte eine transmortale Vollmacht vorliegen, wird diese im Regelfall ausreichen, um die Geschäfte des Verstorbenen zu erledigen, solange die notwendige Form eingehalten ist (z.B. müsste die öffentlich beglaubigt sein, wenn man mit dem Grundbuchamt verkehrt). Aber es besteht (theoretisch) die Gefahr, dass der Erbschein dennoch benötigt wird - oder aber dass die Vollmacht durch einen Erben widerrufen wird, von denen ihr nichts wusstest.