Beiträge von Nachteule

    Ich vermute, du hast den frühestmöglichen Termin für die Rente mit Abschlägen angegeben. Bis zu diesem Datum kannst du den in der Auskunft genannten Betrag - auch in Raten - ausgleichen.

    Wenn du darüber hinaus noch weiterarbeitest und die Rente NICHT in Anspruch nimmst, musst du einen neuen Antrag auf den dann neuen Ausgleichsbetrag stellen - durch die spätere Rente ändert sich ja auch die Höhe des auszugleichenden Betrags und die prozentuale Höhe der Abschläge.

    Ich habe selbst gerade auch die "Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung" von der Rentenversicherung erhalten (s.a. meine eigene Anfrage ein paar Stellen unter deiner). Als Renteneintritt hatte ich den frühestmöglichen Termin (Rente ab 63 mit Abschlägen) zum 01.03.28 angegeben, um den maximalen Ausgleichsbetrag zu erhalten.

    Dort fand ich die Aussage, die mich zunächst auch irritiert hat:

    "Die Rentenminderung kann bis zum 29.02.2028 ... ausgeglichen werden.
    Wird die Altersrente wie beabsichtigt in Anspruch genommen, können Beiträge aufgrund dieser Rentenauskunft darüber hinaus längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze am 06.02.2032 gezahlt werden...
    Sollten Sie die Altersrente nicht wie beabsichtigt in Anspruch nehmen und nach dem 29.02.2028 Beiträge zahlen wollen, müssen Sie eine neue Auskunft beantragen."


    Das müsste mit Angabe des von dir angegebenen Renteneintrittsdatums in deiner Auskunft auch zu finden sein (bei mir auf Seite 2).

    Steuerliche Auswirkungen der Ausgleichszahlungen in die GRV

    Ich habe jetzt auch mal weitestgehend meine Steuererklärung für 2025 fertig gemacht. Die Werte für 2026 werden ziemlich ähnlich sein.
    Bei meinem Steuerprogramm kann ich einfach mal zusätzliche Zahlungen in die gesetzl. Rentenversicherung in verschiedener Höhe eintragen und sehen, wie sich das auswirkt:

    Die max. Altersvorsorgeaufwendungen 2025 betragen 29.343,60 €
    davon gehen meine bereits geleisteten Zahlungen in die RV ab (AG- und AN-Anteil): 8054,70

    --> 21.288,90 € bleiben max. übrig für Ausgleichszahlungen in die GRV
    Bis zu dieser Höhe führen sie zur max. Steuererstattung, alles drüber verpufft

    Bei 21.288,90 € Ausgleichszahlung erhalte ich 7.005,96 € Steuern erstattet,
    effektiv zahle ich also 67,09%

    Alternativ bei Zahlung von
    20.000 € zahle ich 66,84%
    15.000 € 65,89%
    10.000 € 64,93%

    Nur mal so interessehalber: Hat die DRV transparent gemacht, wie die 168€ ausgleichbarer Betrag und der aufgerufene Preis zustande kommen?

    Die 168€ sind bei Annahme von 40,79€ aktuellem Rentenwert pro Rentenpunkt so ca. 4,11 Rentenpunkte. Wenn Du mit 14,4% Abzügen in Rente gehen möchtest, musst Du 4,11/85,6%=4,81 Rentenpunkten erwerben. Bei einem Preis von 9662€ je Rentenpunkt wären das rund 46.500€

    Die Berechnung funktioniert etwas anders:

    Ende 2025 aktuell 25,0496 Rentenpunkte.
    + hochgerechnete Punkte 1.1.26 bis 1.3.28 (Grundlage: Durchschnitt der letzten 12 Monate).
    + zusätzl. Punkte für beitragsgeminderte Zeiten (Ausbildung)

    = 27,8493 Entgeltpunkte am 29.02.2028,

    Diese werden normalerweise mit dem Zugangsfaktor von 1,0 multipliziert.
    Da ich 48 Monate früher in Rente gehe wird nur noch mit 0,856 (d.h. abzgl. 14,4%) multipliziert.
    --> Neue persönliche Entgeltpunkte nach Abzug 14,4%: 23,8390.

    27,8493 - 23,8390 = 4,0103 Punkte weniger durch früheren Rentenbeginn

    4,0103 Punkte x 40,79 € = 163,58 € (die 168 € waren ein Fehler meinerseits).


    Ich hoffe, ich habe alles richtig dargestellt.
    Die Berechnung der RV war sehr ausführlich und jeder Berechnungsschritt wurde ausführlich beschrieben und erläutert. Umfang und Darstellung in etwa so wie die Rentenauskunft, die man ab 50 (?) alle paar Jahre bekommt.

    Bei einer Verzinsung von 3% kannst Du mit dem Startkapital monatlich 168€ entnehmen bis Du 100 bist.

    Nur so nebenbei:
    Mit 100 sind das dann immer noch 168€ pro Monat bei der 3%-Verzinsung, wie du schreibst.
    Bei der DRV sind es dann aber keine 168€ mehr, da die Rente sich voraussichtlich mehr als verdoppelt.


    Genau das war auch meine Gretchenfrage:
    Entweder Ausgleichszahlung in die GRV (risikoarme Anlage, i.d.R. jährliche Anpassung, Erhöhung der sehr dürftigen gesetzl. Rente ohne Ausgleich, die allernotwendigsten Ausgaben wären damit weitestgehend gedeckt, was mich sehr beruhigen würde) ODER
    Geld in ETFs + TG, Festgeld, Bundesanleihen o.ä. stecken mit bisher wesentlich besserer Rendite bei entsprechend mehr Risiko.


    Ich habe mich entschieden und werde meine private LV weitestgehend in die Ausgleichszahlungen für die GRV verwenden.
    Wichtig ist dabei noch zu erwähnen, dass ich die rund 45.000 € auf mind. drei Jahre verteilen werde während ich noch arbeite. Damit kann ich die Einzahlungen vollständig bei meiner Steuer geltend machen, so dass ca. 1/3 wieder mit der nächsten Steuererklärung erstattet werden wird.

    Ich sitze gerade an meiner Erklärung für 2025 und teste zum Wochenende mal aus, bei welcher Ausgleichszahlung wie viel Steuer erstattet wird.


    Unabhängig davon kann ich ab Juni monatlich gut 1000 bis 1200 € investieren. Der Kredit meiner ETW ist zum 30.5. endlich abbezahlt und das frei werdenden Geld fließt bis ich in Rente gehe in ETFs und ein paar Aktien.

    Da gehen auch Münchner Rück…5 % Plus Steigerungen jedes Jahr….quasi ein Inflationsschutz für die Erben.

    Oder einen ausschüttenden Welt-ETF mit Teilverkauf jedes Jahr.

    Da hast du recht. Mein kleines Kontingent an Allianz- und Münchner Rück-Aktien und auch die recht gebeutelte SAP (die habe ich allerdings schon einige Jahre) haben mir diesen Monat einen erfreulichen Zuschuss zur Urlaubskasse beschert.

    Vielen Dank für eure neuen Rückmeldungen. Ich versuche zeitnah zu antworten.

    Bevor es eine böse Überraschung gibt: Die Betriebliche Altersvorsorge und die 2 fondsgebundenen Rentenversicherungen würde ich mir nochmal genau anschauen. Das ist recht komplex, in Abhängigkeit vom Durchführungszeitpunkt und Vertragsabschluss.

    Sehr wahrscheinlich musst Du die mit dem vollen Beitragssatz (KV+PV) verbeitragen (Stichwort: fiktive Verteilung auf 120 Monate bei Einmahlzahlung). Wenn es schlecht läuft, werden Anteile davon auch noch nachgelagert besteuert.

    Das ist völlig richtig. Die LV (seit 1996) über den Arbeitgeber und die beiden RV (seit 2017) sind in jedem Fall KV- und PV-pflichtig. Umlage auf 10 Jahre, wie du auch sagst.
    Das schmerzt mich eher weniger, denn die Beiträge der LV und einer der beiden RV zahlt der AG schon immer vollständig alleine.

    Die Fondsanteile in den beiden RV sind gelinde gesagt sehr überschaubar. Da wird nicht allzu viel auf mich zukommen. Die Überlegung ist eher, ob ich meinen Teil beitragsfrei stelle - dann müsste ich aber auch auf die 50 € mtl. vom AG verzichten.

    Ein kurzes update:

    Ich habe den Antrag zur Auszahlung meiner privaten Lebensversicherung zum 31.05. bei der Debeka eingereicht und lt. Sendungsverfolgung wurde der Eingang gestern quittiert.
    Die Bearbeitung dauere zwei, maximal drei Wochen, das sollte zum Monatsende passen.

    Leider reicht es nicht für die aktuelle Zinsaktion der ING. Dort müsste das Geld bereits zum 26.5. eingegangen sein, das ist ein bisschen ärgerlich. 3,2% fürs Zwischenparken wäre schon nett gewesen, naja, dann muss ich mich anderweitig umschauen.


    Inzwischen habe ich die "Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung" von der Rentenversicherung erhalten und mich durch die umfangreichen Infos und Berechnungen gearbeitet. Als Renteneintritt hatte ich den 01.03.28 angegeben, um den maximalen Ausgleichsbetrag zu erhalten. Ich hoffe, ich habe soweit alles verstanden, es deckt sich zumindest mit meinen Berechnungen.


    Was mich allerdings etwas irritiert sind folgende Aussagen:

    "Die Rentenminderung kann bis zum 29.02.2028 ... ausgeglichen werden.
    Wird die Altersrente wie beabsichtigt in Anspruch genommen, können Beiträge aufgrund dieser Rentenauskunft darüber hinaus längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze am 06.02.2032 gezahlt werden...
    Sollten Sie die Altersrente nicht wie beabsichtigt in Anspruch nehmen und nach dem 29.02.2028 Beiträge zahlen wollen, müssen Sie eine neue Auskunft beantragen."


    Letzeres ist mir neu. Ich dachte bisher, ich könne mit der jetzt erhaltenen Auskunft ggf. bis 67 einzahlen. Wenn ich beispielsweise bis zum 28.02. oder zum 31.08. 2029 weiterarbeite, reduziert sich ja der Abschlag und ich kann mit der neuen Berechnung weniger ausgleichen als jetzt festgestellt. Oder verstehe ich da etwas falsch?

    Ich habe meinen freien Samstag mal damit verbracht, alles konkret durchzurechnen und als Tabelle aufzubereiten. Ich finde, dass alle Stellrädchen und die damit einhergehenden Auswirkungen recht anschaulich werden.

    Rentenbeginn31.08.2801.03.2931.08.29
    Aktueller Rentenanspruch (24.2.26)1.048 €1.048 €1.048 €
    + zusätzl. Monate Einzahlungen283642
    + zusätzliche Gutschrift Rentenkonto+ 70 €**+ 90 €**+ 105 €**
    = Rentenanspruch nach Einzahlungen1.118 €1.138 €1.153 €
    + Rente durch max. Ausgleichszahlung + 168 €*+ 168 €*+ 168 €*
    = Rentenanspruch nach Ausgleich1.286 €1.306 €1.321 €
    - Monate früher in Rente 423630
    - Abschlag in %- 12,6%- 10,8%- 9,0%
    - Abschlagsbetrag- 162 €- 141 €- 119 €
    = Rentenanspruch nach Abschlag1.124 €1165 €1.202 €
    - Sozialversicherung (KV+PV) ca. 12%- 135 €- 140 €- 144 €
    = Rente gesamt 989 € 1025 € 1058 €
    Differenz zur Rente mit 63 am 1.8.28 + 36 €+ 69 €



    Zum Vergleich (nach allen o.g. Abzügen)
    Rente ohne Ausgleichszahlung859 €893 €923 €
    Differenz zu Rente mit Ausgleichszahlung- 130 €- 132 €- 135 €

    Info der RV (online-Beratung): Ausgleich des Rentenabschlag bei vorzeitiger Rente mit 63 insges. 45.362 € das entspricht dann brutto 168 € mtl. mehr*

    Jeder Monat Einzahlung durch weiterarbeiten führt zu + 2,50 € Rente (Vergleich der beiden Rentenauskünfte vom 31.12.24 und 24.2.26)**


    Die Rente ohne Ausgleichszahlung ist erschreckend niedrig und steht für mich eigentlich nicht mehr zur Diskussion. Sicher könnte ich die Differenz anderweitig ausgleichen (TG, Anleihen, längerfristig (ausschüttende) ETFs), aber so um die 1000 € hätte ich gerne regelmäßig auf meinem Konto. Für alles darüber hinaus würde ich die Alternativen nutzen.

    Inwiefern ich den gewünschten Rentenbeginn zum 1.9.28 abschreiben sollte, muss ich mir noch überlegen, es spricht einiges dafür. Bis zu 69 € mehr oder weniger monatlich sind ja nicht der einzige Faktor. Mit jedem Monat länger arbeiten, kann ich ja auch mind. 1000 € weiter investieren und zurücklegen.

    Boah, das ist wirklich schwierig! ?(

    Aber wenn mein Wohlergehen davon abhängt, würde ich mich doch noch genauer beraten lassen, von jemanden, der die genauen Zahlen kennt.

    Vielleicht ist es auch zu riskant, mit 63 im Ruhestand zu gehen mit der Gefahr, dass das Geld dann nicht reicht.

    Und genau das wären im Moment auch meine Bedenken und Überlegungen.

    Das Ganze ist doch schon ziemlich komplex, im Hinblick auf Sozialversicherung und Steuer der unterschiedlichen Einkünfte bzw. Versicherungen, freiberuflicher Tätigkeit und möglicherweise weitreichender Konsequenzen einer falschen Entscheidung.

    Ich überlege ernsthaft, ob ich einen Termin bei einer Rentenberatung vereinbaren sollte, um die verschiedenen Optionen konkret anzuschauen und durchzurechnen.

    Ich habe inzwischen sehr viel zu dem Thema gelesen, aber den Durchblick habe ich immer noch nicht so, dass ich guten Gewissens Entscheidungen treffen könnte.

    Eure Rückmeldungen helfen mir sehr weiter und haben einige Fragen geklärt, aber blöderweise auch neue eröffnet, die ich zuvor gar nicht auf dem Schirm hatte. ^^

    Mit 63 wird die verdiente Rente ja noch nicht bei 1270 Euro liegen, da sie ja.4 Jahre weniger einzahlt.

    Und nach meinem Verständnis muss sie für die vorzeitige Inanspruchnahme ja noch 14,4 % abziehen und wäre dann schon unter 1000 Euro, auch wenn sie keinerlei Steuern und Versicherungen zahlen müsste.

    Die 1.274 € beziehen sich die voraussichtliche Rentenhöhe, wenn ich bis 67 arbeite und genauso viel verdiene wie in den letzten Jahren (Rentenauskunft vom 24.2.26).

    Bei einer Rente mit 63 gehen die o.g. 14,4% (bei mir wären es mit Mitte 63 minus 12,6%), sowie die Sozialversicherung noch ab.

    Wenn ich die o.g. 1.120 € (arbeiten bis Mitte 63) und die maximale Ausgleichszahlung an die Rentenversicherung (+168 €) zusammenzähle, komme ich auf 1.288 € für einen Renteneintritt im August 2028.

    Davon gehen ab -12,6% (162,30 €) Abschlag für vorzeitige Rente = 1125 €
    Und von diesem Betrag nochmal - ca. 12% (richtig?) KV + PV (135 €), so dass ich knapp unter 1.000 € bei 990 € (vor Steuer) lande.

    Habe ich das richtig berechnet?

    Vielen herzlichen Dank schonmal für eure letzten Rückmeldungen und interessanten Anregungen. Ich komme vermutlich erst morgen dazu, alle Rückfragen abzuklären, durchzurechnen und euch ausführlich zu antworten.

    Sie schreibt von derzeitigen Rentenwert, dass er 1050 Euro beträgt, wenn sie noch 2 Jahre in Teilzeit weiter arbeitet, wird vielleicht noch ein Punkt dazu kommen.

    So bin ich auf 1100 Euro gekommen.

    Genau so ist es.

    Die aktuellste Rentenauskunft mit Stichtag vom 24.2.26 gibt einen aktuellen Rentenwert von knapp über 1.048 € an. Die letzte Renteninformation von 2025 gibt zum Stichtag 31.12.24 eine erreichte Rentenanwartschaft von 1.013 € an.

    Für knapp 14 Monate gab es also 35 €.

    Wenn ich bis August 2028, also noch 2 1/2 Jahre (28 Monate) weiterarbeite (das wäre der bevorzugte Rentenbeginn mit Mitte 63), dann sollten noch etwa 70 € dazukommen. So komme ich dann auf etwa 1.120€.

    Zitat

    Duregar: Sinnvoll wäre (falls möglich) wenn man die 60% Tätigkeit mit 63 aufgibt, die Selbstständigkeit leicht zu erhöhen auf beispielsweise 20 Stunden. Im Normalfall ist die eigene Erwerbstätigkeit der größte Hebel auf den man Einfluss hat.

    Duregar: Vielen Dank für deine Anregungen.
    Da prüfe ich gerade, wie sich das auf die Sozialversicherungsbefreiung der selbständigen Tätigkeit auswirkt (Anfrage bei der KK). Aktuell bin ich für meine freiberufliche Tätigkeit befreit, v.a. auch weil ich überwiegend (mehr als 50%) angestellt tätig bin. Daürber hinaus wäre ich es wegen des Tätigkeitsbereichs sowieso, aber das könnte seitens der KK zu Diskussionen führen.

    Zitat

    Referat Janders: In der Brutto-Betrachtung ist Rente mit Abschlägen ab 63 auf Jahre gesehen günstiger als Rente ohne Abschläge ab 67. Erst mit grob ___ ?(könntest du die fehlende Zahl bitte noch ergänzen? Danke!)  hätte es sich gelohnt, auf die höhere Rente zu warten. Ggf. die Rente ab 63 abrufen, zur Seite packen und weiterarbeiten so lange es geht.

    Referat Janders: Vielen Dank für Deinen Beitrag.

    Ich recherchiere gerade, inwiefern das möglich ist. Wir haben einen an den TVÖD angelehnten Tarifvertrag, in dem das Arbeitsverhältnis (analog zum TVÖD selbst) erst mit Erreichen der Regelaltersrente endet. Demnach wäre ein Weiterarbeiten trotz Rente mit 63 möglich.
    Wie das bei einer Teilrente genau geregelt ist, frage ich in den nächsten Tagen beim AG nach (auch hinsichtlich möglicher weiterer Einzahlungen des AGs in die betriebl. LV).

    Was hältst du von einer vorgezogenen Rente mit 63 und Ausgleich der Abschläge als dritter Option?

    Herzlichen Dank schonmal für eure Rückmeldungen

    Zitat

    ichbins: „Die 45k für die 168€ in die GRV würden sich nur lohnen wenn du sehr alt wirst und die gesamte Summe als Altersvorsorge steuerlich absetzen kannst, damit würdest du Netto etwa 30k einzahlen. Wahrscheinlich ist das Geld in einem weltweiten ETF besser aufgehoben.“

    ichbins:

    Das ist genau der Punkt, an dem ich auch hin- und hergerissen bin.

    Einerseits:

    Da ich bis einschließlich 2028 noch arbeiten werde (selbständige Einkünfte auch noch darüber hinaus), könnte ich 100% der Einzahlungen jedes Jahr steuerlich absetzen, so dass ich bei meinen Überlegungen auch auf ca. 30.000 € effektive Zahlungen kam.

    Ich werden in den nächsten Wochen meine Steuererklärung für 2025 angehen. Bei meinem Berechnungsprogramm kann ich einfach mal 15.000 € als Einzahlung in die RV eintragen und sehe dann, wie genau sich das auswirkt.

    Ich glaube, es würde mich auch beruhigen, dass die aufgestockte GRV meine unbedingt notwendigen Ausgaben sicher und mit – hoffentlich – regelmäßigen Anpassungen abdeckt – große Sprünge wären nicht möglich, aber ohne Ausgleichszahlung würde es mit knapp unter 1000 € netto definitiv nicht reichen.

    Wie alt ich werde, kann ich nicht vorhersagen. In der Familie gibt es viele Hochbetagte, Geschwister meiner Mutter und Geschwister meiner Großeltern sind oder waren fast alle über 90 und bei guter Gesundheit – eine Garantie ist das aber auch nicht.

    Andererseits:

    Selbst mit den Ausgleichszahlungen kann ich mit der GRV keine großen Sprünge machen. Da muss ich wirklich nochmal überlegen, ob 30.0000 € in ETFs nicht sinnvoller investiert wären. Allerdings will ich ja sowieso schon einen größeren Batzen (betriebl. LV, frei werdende Kreditraten Wohnung) in ETFs stecken und bräuchte noch etwas für den Sicherheitsbaustein.

    Zitat

    Tomarcy: „ob ein weiteres Einzahlen in diese privaten Altersvorsorgeprodukte überhaupt noch Sinn macht. Eventuell einfach mal durchrechnen und diese Versicherungen beitragsfrei stellen.“

    Finanzschlumpf: „zuviel LV/PRV (in der Regel recht teuer, keine üppige Rendite und unflexibel, dafür halt Versicherung, das am Ende des Lebens noch Geld da ist…).“

    Tomarcy und Finanzschlumpf

    Grundsätzlich sehe ich das ebenso, aber da hatte ich leider wenig Spielraum. Die betriebliche Altersvorsorge bei meinem Arbeitgeber funktioniert folgendermaßen: Der AG zahlt 4,6% vom Bruttogehalt nochmal obendrauf in eine „geeignete“ Anlageform, wenn ich gleichzeitig ein ebensolches Produkt in Höhe von 2,3% des Bruttogehalts abschließe und selbst bezahle.

    Damals 1996 gab es hier eigentlich nur Kapitallebensversicherungen, daneben nur noch irgendwelche Banksparpläne. Immerhin konnte ich mir damals noch aussuchen, bei wem ich abschließe, inzwischen gibt der AG einen Versicherer vor.


    Bzgl. der LV: In den 5 Jahren der Abrufphase zwischen 60 und 65 steigt der Auszahlungsbetrag bei beiden Verträgen jeweils jährlich um ca. 2000 €, während sowohl AG, als auch ich jährlich um die 750 € einzahlen. Solange ich arbeite, soll die LV über den AG natürlich weiterlaufen, sonst würde ich auf eine Menge Geld verzichten.
    Bei der privaten LV ist die Überlegung: Auszahlung demnächst und diese für Ausgleichszahlung in GRV nutzen oder bis 2028 weiterlaufen lassen und dann in ETF investieren.

    Bei den beiden Rentenversicherungen bin ich eigentlich bei euch und überlege wirklich, ob ich diese nicht doch beitragsfrei stellen soll. Ich würde halt monatlich auf 50 € Einzahlungen des AGs verzichten, aber bei dem was ich bisher grob überschlagen habe, sind in den letzten Jahren sowieso weniger als die geleisteten Einzahlungen in die RV geflossen, von Rendite brauchen wir da gar nicht sprechen.

    Guten Abend liebe Finanztip-Foristen,

    nachdem ich schon eine ganze Weile regelmäßig hier mitlese, habe ich nun selbst ein recht komplexes Anliegen und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
    Mich beschäftigt gerade sehr, wie ich jetzt noch die Weichen stellen kann, um meine sehr geringe gesetzliche Rente aufzustocken

    Zu mir:
    61 Jahre, angestellt in Teilzeit (60%). Daneben seit mehr als 20 Jahren freiberuflich in eigener Praxis im therapeutischen Bereich selbständig tätig (keine Sozialversicherungspflicht), aktuell zwei Nachmittage/Woche, ca. 12-14 h.

    Meine „Vision“:
    Mit ca. 63 (spätestens 64) in Rente, in meiner Praxis weiterhin selbständig weiterarbeiten (Vorteil: ich kann mir meine Klienten aussuchen, Arbeitszeit und -umfang flexibel gestalten – das könnte ich mir bis mindestens 70 vorstellen)

    Finanzielle Situation/Vermögen:

    • Eigentumswohnung (BJ 1984, gut in Schuss, 3-Familienhaus, nur von Eigentümern bewohnt, im nächsten Monat komplett abbezahlt), selbst bewohnt. Die freiwerdenden Kreditraten von ca. 650 € mtl. könnte ich zusätzlich investieren
    • ca. 30.000 € zu 2/3 in ETFs (FTSE All World, SPDR ACWI IMI, Kommer, Stoxx 600) und zu 1/3 in Einzelaktien (Allianz, Siemens, SAP, Münchner Rück), monatl. Sparrate aktuell 550 €.
    • Betriebliche Altersvorsorge in Form einer vom AG bezahlten Lebensversicherung (1996), kann zwischen 60 und 65 abgerufen werden , möchte ich behalten bis ich in Rente gehe, jährliche Einzahlung 747 € durch AG
      aktueller Wert: ca. 37.000 €, bei Abruf 2030: 47.000 €
    • private LV, ebenfalls seit 1996, war Teil der Vereinbarung mit AG: Dieser zahlt 4,6% aufs Brutto, wenn ich selbst im Umfang von 2,3% etwas bespare (über mein priv. Konto), kann ebenfalls zwischen 60 und 65 abgerufen werden
      aktueller Wert: 30.000 €, bei Abruf 2030: 39.600 (mtl. Einzahlung 72,55 €)
    • 2 fondsgebundene Rentenversicherungen (2017) über Gehaltsumwandlung (einmal zahlt AG, einmal ich) als Aufstockung (Gehaltssteigerung ) der o.g. LV, da AG keine Dynamik im Vertrag wollte
      aktueller Wert für beide: mtl. Rente 28 €, Einmalbetrag 10.500 €; bei Ablauf 2032 für beide: mtl. Rente mind. 54,70 € bis 58,40 €)
      oder Einmalzahlung für beide: mind. 17.050 € (möglich 18.240 €)
    • Elternhaus (BJ 1965, 2 ETW, stark renovierungsbedürftig), aktuell und hoffentlich noch lange von meiner Mutter bewohnt

    Gesetzliche Rentenversicherung:
    aktueller Rentenwert: ca. 1050 €, bei Erreichen der Regelaltersrente (2032) ca. 1.270 € - beides jeweils abzüglich KV, RV, bei gewünschter Rente mit 63 natürlich auch noch abzüglich max. 14,4%

    Mindestens 500-600 € im Monat bräuchte ich zusätzlich


    Grobe Zeit- und Finanzplanung:

    1. bis 63/64:
    Die ab Mai frei werdenden Kreditraten + aktuelle Sparraten = insges. gut 1.000 € weiter in ETFs investieren, bis Mitte/Ende 2028 kämen nochmal ca. 30.000-35.000 € dazu
    Nach Ende Angestelltentätigkeit: Auszahlung Betriebl. LV (und ggf. auch die beiden betriebl. Rentenversicherungen) --> hälftig sicher in TG o.ä. und hälftig in ausschüttende ETFs oder Dividendentitel

    2. bis ca. 67/70
    Rente + freiberuflich weiterarbeiten --> ich müsste selbst bei niedriger gesetzl. Rente bis dahin nicht an meine Rücklagen und könnte meine ETFs/Aktien weiterlaufen lassen

    3. ab ca. 67/70:
    Entnahme aus Rücklagen: kurzfristig Tagesgeld u.ä. (ca. 5 Jahresrücklagen); mittelfristig risikoärmere ETFs (z.B. Vanguard LifeStrategy 60) + Dividenden- (bzw. ausschüttende) ETFs/Aktien; langfristig breit gestreute globale ETFs (FTSE All World, ACWI IMI)


    Mögliche Ansätze, um die Finanzlücke auszugleichen

    • Ausgleichszahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung. Ich hatte vor ein paar Tagen eine online-Beratung bei der RV und bräuchte ca. 45.000 €, um 168 € auszugleichen.
      Hier könnte ich die private LV gestaffelt über die nächsten drei Jahre verwenden, was steuerlich auch günstiger wäre
    • Altersteilzeit ab 63 ohne angestellt weiterzuarbeiten (nur noch freiberuflich) – Idee: Zumindest teilweise Abschläge bei RV vermeiden. Hier muss ich noch klären, inwiefern sich meine freiberuflichen Einkünfte auswirken (Anrechnung auf Rente? Versicherungsstatus? Wäre mind. 50% Rente ratsam, um hauptsächlich als Rentner mit zusätzlichem Einkommen zu gelten?)
    • Altersteilzeit und noch eine Weile weiterarbeiten --> zusätzliches Geld investieren
    • Teilweise Abdeckung des zusätzlichen monatl. Bedarfs durch Dividendenzahlungen

    Das war jetzt doch arg lange. Danke an alle, die bis hierhin gelesen haben. ;)
    Ich würde mich sehr über eure Einschätzung freuen. Sind meine Ausführungen stimmig oder habe ich etwas nicht oder falsch bedacht? Gibt es alternative Ideen?
    Ich freue mich auf eure Rückmeldungen und Anregungen.