Das verstehe ich nicht. Wiso schreibt in der Hilfe
Du hast Aufwendungen für ein Ehrenamt oder eine Übungsleiter-Tätigkeit? In den meisten Fällen können diese Kosten steuerlich nicht berücksichtigt werden. Nur, wenn du auch Einnahmen erhältst und deine Aufwendungen den steuerfreien Betrag übersteigen, dann ist der übersteigende Betrag als Aufwendungen ansetzbar.
Wie ich geschrieben habe, war das vermutlich mein falsches Eintragen ins Programm.
Ich hatte mit dem Finanzamt vorher telefoniert und wir hatten ausgemacht, dass ich denen eine Berechnung schicke. Mir wurde gesagt, dass Abzüge erst dann möglich sind, wenn die EINNAHMEN über 3000 Euro sind. Dann hatte ich die Pauschale als (zusätzlichen) Freibetrag missverstanden.
Bei WISO wurde mir dann obiges ausgegeben. Ich hatte aber die Einnahmen und Ausgaben, wie mit dem Finanzamt ausgemacht, als gegengerechnete Einnahmen in die EÜR übernommen, nachdem ich die 3000 Euro abgezogen habe. Wie Eingangs gesagt, etwas diffizil und verworren. Erstes Mal und so...
Also ich halte fest: Meine Angabe war an der falschen Stelle in WISO. Daraufhin hat das Programm es falsch beurteilt und mir falsche Urteile des BFH rausgesucht.