Übungsleiterpauschale

  • Hallo zusammen!
    Ich habe eine etwas diffizile Angelegenheit, vielleicht kann mir jemand helfen ;)

    Ich habe im Rahmen einer Tätigkeit, die sich für die Übungsleiterpauschale eignet, mehr Geld eingenommen als den Freibetrag. Ich habe in der Steuererklärung meine Ausgaben gegen die Einnahmen gerechnet und dann die Pauschale angewendet.
    So hat mir das mein Steuerprogramm gesagt.
    Jetzt sagt das Finanzamt, dass die Übungsleiterpauschale kein Steuerfreibetrag ist, sonder eine Pauschale wie die Werbungskostenpauschale und meine Ausgaben erst ab einer Höhe von über 3000 Euro abzugsfähig sind.

    Was ist da richtig, bzw. wie kann ich meinen Einspruch rechtfertigen?

    Zahlenbeispiel (fiktiv)
    Einkünfte 8400 Euro, Ausgaben 2600 Euro
    Meine Rechnung: 8400-2600=5800 Euro, wegen 3000 Euro steuerfrei davon 2800 Euro zu versteuern
    Rechnung Finanzamt: 8400-3000 Pauschale = 5400 Euro zu versteuern, da Ausgaben geringer als 3000 Euro

    Vielen Dank schonmal fürs Mitdenken!

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  • Kater.Ka 2. August 2026 um 06:45

    Hat das Thema freigeschaltet.

  • Zahlenbeispiel (fiktiv)
    Einkünfte 8400 Euro, Ausgaben 2600 Euro
    Meine Rechnung: 8400-2600=5800 Euro, wegen 3000 Euro steuerfrei davon 2800 Euro zu versteuern
    Rechnung Finanzamt: 8400-3000 Pauschale = 5400 Euro zu versteuern, da Ausgaben geringer als 3000 Euro

    Mit der Zahlung einer Übungsleiterpauschale durch einen Verein werden alle Aufwendungen, die du als Übungsleiter hast bezahlt. Der Betrag, den du von deinem Verein erhältst, ist also keine "steuer- und sozialversicherungsfreie Bezahlung", sondern deckt auch gleichzeitig deinen Aufwand, den du für die Ausübung deiner Tätigkeit hast, ab.

    Daher ist deine Rechnung nicht so ganz richtig. Wenn du € 8.400,00 einnimmst, dann werden davon eben nur € 3.000,00 als steuer- und sozialversicherungsfrei in Abzug gebracht und der Rest ist steuer- und auch sozialversicherungspflichtig.

  • Willkommen im Forum.

    Warnhinweis - keine Steuerberatung.

    MMn hat das Finanzamt grundsätzlich recht. s. https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/pr…d-uebungsleiter

    Je nachdem gibt es weitere Abzugsmöglichkeiten bzw. für die Zukunft Gestaltungsmöglichkeiten https://www.finanztip.de/uebungsleiterpauschale/#c6609

    Vielen Dank! Ich hatte nur den Kommentar, das bayerische und die originalen Gesetztestexte gefunden, die mir alle zwar in die Richtung wiesen, aber nicht wirklich verständlich gemacht haben, was genau gilt.

  • apd6h42yv 2. August 2026 um 10:55

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Aha. Was ist denn das für ein Steuerprogramm ?

    Tatsächlich war es WISO, was auch absolut davon überzeugt war, einen Einspruch zu erheben.
    Bekanntlich befindet sich der größte Fehler ja aber zwischen Stuhl und Tastatur...



    Zitat WISO:

    Zitat


    Für 2025 sind 3.000 Euro aus der Übungsleitertätigkeit steuerfrei; nur der Mehrbetrag (bei dir xxxx[Einnahmen] – xxxx[Ausgaben] = xxx Euro) ist grundsätzlich steuerpflichtig.

    Ausgaben mindern zuerst diesen steuerpflichtigen Teil; nur soweit deine Ausgaben darüber hinausgehen, entsteht ein (mit anderen Einkünften verrechenbarer) Verlust.


    Oder auch das:

    Zitat


    Nein, nach der für 2025 maßgeblichen Rechtsprechung muss das Finanzamt deine Ausgaben nicht komplett streichen, nur weil sie unter 3.000 Euro liegen und die Einnahmen nicht übersteigen.

    • Maßgeblich ist: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn/Verlust; davon sind 3.000 Euro Übungsleiterfreibetrag steuerfrei, der Rest steuerpflichtig.
    • Die von dir zitierte Passage ist die ältere Verwaltungsauffassung; sie wurde durch die BFH‑Urteile zur Übungsleitertätigkeit korrigiert.
    • Heute gilt: Wenn du insgesamt einen Gewinn erzielst, wird erst dieser Gewinn berechnet und dann der Freibetrag abgezogen (Beispiel 7.600/4.000 → Gewinn 3.600, davon 3.000 steuerfrei, 600 steuerpflichtig).
    • Wenn du insgesamt einen Verlust hast (Ausgaben > Einnahmen), ist der Verlust abziehbar, soweit eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt; nur der Teil der Ausgaben bis zur Höhe der steuerfreien Einnahmen bleibt außen vor.
    • Dass deine Ausgaben die 3.000 Euro nicht übersteigen, ist für die Systematik „erst Gewinn/Verlust, dann Freibetrag“ unerheblich; entscheidend ist, ob du Gewinn oder Verlust hast und ob Liebhaberei vorliegt.
    • Wenn das Finanzamt sich trotzdem auf den alten Hilfetext stützt, solltest du mit Verweis auf die BFH‑Urteile und das Beispiel aus den Fachinfos Einspruch einlegen; WISO Steuer stellt dafür passende Musterschreiben bereit.

    Wie gesagt, das liegt wohl vor allen Dingen an meinen Angaben und an meinen Prompts.


    Vielen Dank an alle für die schnelle und einstimmige Einschätzung!
    Ich telefoniere morgen nochmal mit meinem Finanzamt und dann wird die Sache vermutlich klar sein. Beim ersten Telefonat waren die noch nicht ganz hilfreich.

  • Tatsächlich war es WISO, was auch absolut davon überzeugt war, einen Einspruch zu erheben.

    Das verstehe ich nicht. Wiso schreibt in der Hilfe

    Du hast Aufwendungen für ein Ehrenamt oder eine Übungsleiter-Tätigkeit? In den meisten Fällen können diese Kosten steuerlich nicht berücksichtigt werden. Nur, wenn du auch Einnahmen erhältst und deine Aufwendungen den steuerfreien Betrag übersteigen, dann ist der übersteigende Betrag als Aufwendungen ansetzbar.

  • Das verstehe ich nicht. Wiso schreibt in der Hilfe

    Du hast Aufwendungen für ein Ehrenamt oder eine Übungsleiter-Tätigkeit? In den meisten Fällen können diese Kosten steuerlich nicht berücksichtigt werden. Nur, wenn du auch Einnahmen erhältst und deine Aufwendungen den steuerfreien Betrag übersteigen, dann ist der übersteigende Betrag als Aufwendungen ansetzbar.

    Wie ich geschrieben habe, war das vermutlich mein falsches Eintragen ins Programm.

    Ich hatte mit dem Finanzamt vorher telefoniert und wir hatten ausgemacht, dass ich denen eine Berechnung schicke. Mir wurde gesagt, dass Abzüge erst dann möglich sind, wenn die EINNAHMEN über 3000 Euro sind. Dann hatte ich die Pauschale als (zusätzlichen) Freibetrag missverstanden.

    Bei WISO wurde mir dann obiges ausgegeben. Ich hatte aber die Einnahmen und Ausgaben, wie mit dem Finanzamt ausgemacht, als gegengerechnete Einnahmen in die EÜR übernommen, nachdem ich die 3000 Euro abgezogen habe. Wie Eingangs gesagt, etwas diffizil und verworren. Erstes Mal und so...


    Also ich halte fest: Meine Angabe war an der falschen Stelle in WISO. Daraufhin hat das Programm es falsch beurteilt und mir falsche Urteile des BFH rausgesucht.

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