Hallo @Comandante,
ich glaube, hier ist noch etwas Sachaufklärung notwendig. Ich unterstelle in den folgenden Ausführungen einmal ein paar Randbedingungen. Wenn es anders sein sollte, bitte präzisieren.
Da Sie vom Generalunternehmer (vermutlich nur Rohbau) schreiben, nehme ich an, Sie sind Eigentümer (Grundbucheintrag) des Baugrundstücks von Baubeginn an. Dann haften Sie für eine Vielzahl von denkbaren Schadenszenarien, ggf. auch verschuldensunabhängig z.B. nach 906 BGB. Wenn Sie Glück haben, können Sie beim Verursacher (z.B. GU) Regress nehmen. Solche Firmen sind dann aber gern insolvent. Für weitere Hinweise z.B.: https://www.finanztip.de/haftpflichtver…htversicherung/
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung vom ersten Spatenstich an ist ein Muss und kostet auch nicht viel. Wenn der Rohbau- GU eine für Sie abgeschlossen hat, schön. Aber überzeugen Sie sich, dass Sie als Mit- Versicherungsnehmer in der Police genannt sind. Die meisten Bauunternehmer sind keine Versicherungsexperten. Wenn Sie die Mitversicherung beim GU nicht so überzeugt, schauen Sie in Ihre PHV. Bei guten Bedingungen ist die Grundbesitzer- HV für Ihr bisher unbebautes Grundstück und die Bauherren- HV für mindestens 100 TEuro Bausumme mitversichert. Wenn nicht, reden Sie erst einmal mit Ihrem bisherigen Versicherer über eine Erweiterung des Deckungsumfanges.
Für das Einlesen in die Bauleistungsversicherung empfehle ich: https://www.finanztip.de/wohngebaeudeve…gsversicherung/
Noch als Hinweis, solange Sie bei einem BGB- Vertrag noch keine Bauleistungen abgenommen haben, kann Ihnen z.B. der Diebstahl von fest verbautem Material (z.B. das Herausreißen der bereits verlegten Kupferkabel – schon vorgekommen) egal sein. Dann muss der Unternehmer sie erneut verlegen. Deshalb haben die Baufirmen großes Interesse daran, selber Bauleistungsversicherungen abzuschließen.
Gruß Pumphut