Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Sicherheit ab dem ersten Spatenstich

Henriette Neubert
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Bauherr trägst Du eine Menge Verantwortung. Mit der Bauherrenhaftpflicht sicherst Du Dich gegen Schäden ab, die während der Baumaßnahmen passieren. 
  • Nicht nur ein Neubau ist eine Baumaßnahme. Du bist ebenfalls Bauherr, wenn Du bestehenden Wohnraum ausbaust oder renovierst.
  • Bei guten Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rungen ist das Risiko für Bauherren bis zu einer bestimmten Summe eingeschlossen.

So gehst Du vor

  • Vor Baubeginn solltest Du prüfen, ob Deine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung auch das Bauherrenrisiko abdeckt und wenn ja, in welcher Höhe.
  • Ist die Ver­si­che­rungs­sum­me zu niedrig, kannst Du sie erhöhen oder eine zusätzliche Ver­si­che­rung abschließen.

Ein Dachziegel fällt beim Bau Deines Hauses herunter und trifft ein parkendes Auto oder schlimmer, einen Passanten am Kopf. Wer ein Haus baut oder die Eigentumswohnung renoviert, übernimmt viel Verantwortung, nicht nur in finanzieller Hinsicht. Vom ersten Spatenstich an haftest Du als Bauherr für Schäden, die anderen im Zusammenhang mit der Baustelle entstehen. Auch wenn Du selbst den Schaden nicht verursacht hast. Um gegen dieses Risiko abgesichert zu sein, benötigst Du eine sogenannte Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

Was musst Du über die Bauherrenhaftpflicht wissen?

Wir empfehlen Dir, diese Ver­si­che­rung auf jeden Fall vor Baubeginn abzuschließen. Denn Deine Haftung beginnt bereits bei Vertragsabschluss mit einem Architekten oder mit der Planung durch eine Baufirma. Die Kosten der Bauherrenhaftpflicht richten sich nach der Höhe der Bau- und der Ver­si­che­rungs­sum­me. Empfehlenswert ist eine Ver­si­che­rungs­sum­me von mindestens 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden, wobei die meisten Anbieter diesen Betrag ohnehin als Untergrenze ansetzen. Überlege Dir außerdem, ob sich eine Selbstbeteiligung lohnt.

Die Ver­si­che­rung endet automatisch mit Abschluss der Bauarbeiten, spätestens jedoch zwei oder drei Jahre nach Ver­si­che­rungsbeginn. Welche Frist gilt, kannst Du in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen nachlesen.

Planst Du Baumaßnahmen in Eigenregie, musst Du das dem Versicherer vor Abschluss des Vertrags mitteilen. So sind mögliche daraus resultierende Schäden ebenfalls abgesichert. Erfahrungsgemäß passieren mehr Unfälle, wenn Bauherren selber Hand anlegen, als wenn sie die Arbeiten Baufirmen übertragen. Deshalb sind Bauherrenversicherungen ab einer Eigenleistung von mehr als 20.000 Euro deutlich teurer.

Wenn Du bereits ein Haus besitzt und es nur aus- oder umbauen willst, reicht in der Regel die private Haft­pflicht­ver­si­che­rung aus, auch bei Eigenleistungen. Welche Bausumme genau versichert ist, legt jede Ver­si­che­rung individuell fest, üblich sind 50.000 bis 100.000 Euro. Bei einigen Versicherern geht die Bauherrenabsicherung auch weiter. Schau in die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen, was in Deiner Privathaftpflicht abgedeckt ist. Eventuell lohnt sich ein Wechsel der Ver­si­che­rung.

 

Welche Ver­si­che­rungen empfiehlt Finanztip?

Unsere Emp­feh­lung, die Haft­pflicht­ver­si­che­rung Einfach Besser der Haftpflichtkasse, bietet Schutz für Bauherren ohne Begrenzung der Bausumme, wenn die Bauanschrift auch Postanschrift ist, wenn Du also zum Beispiel einen Anbau an Dein Haus setzt. Ansonst gilt der Schutz bis zu einer Bausumme von 300.000 Euro.

Dieselbe Grenze von 300.000 Euro und unbegrenzt für das selbst genutzte Ein- oder Zweifamilienhaus hat die ebenfalls empfehlenswerte Haftpflicht Comfort 50 Mio der Alten Leipziger. Bei unserer dritten Emp­feh­lung, dem Premium-Tarif der Barmenia, ist die Bauherrenhaftpflicht für das selbst genutzte Haus ebenfalls unbegrenzt mitversichert. Bei anderen Bauvorhaben gilt eine Summe bis 400.000 Euro, wenn eine Firma beteiligt ist beziehungsweise bei Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe bis 100.000 Euro.

Mehr dazu im Ratgeber Privathaftpflicht

  • Die private Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist unverzichtbar – sie kümmert sich um Schäden, die Du verursachst. Bei großen Schäden kann sie Dich vor dem finanziellen Ruin bewahren.

  • Von uns emp­foh­lener Tarif mit attraktivem Preis für alledie Haftpflichtkasse, Tarif „Einfach Besser“.
    Sehr guten Schutz zu einem günstigen Preis bieten die Tarife „Comfort 50 Mio“ der Alten Leipziger und „Premium“ der Barmenia, insbesondere für Singles und Paare.

Zum Ratgeber

Wann zahlt die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht?

Die Ver­si­che­rung springt nicht ein, wenn ein Arbeiter Ansprüche gegen Dich als Bauherrn stellt. Wenn zum Beispiel ein Bauarbeiter stolpert und sich ein Bein bricht, ist das ein Arbeitsunfall und damit ist die gesetzliche Unfall­ver­sicherung zuständig, nicht die Bauherrenhaftpflicht. Die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung wehrt aber unberechtigte Ansprüche ab, Du musst Dich dann nicht darum kümmern.

Planst Du ohne Architekten und baust das ganze Haus ohne Baufirma, kannst Du in der Regel keine Bauherrenhaftpflicht abschließen. Nach den Bedingungen der Versicherer besteht Ver­si­che­rungs­schutz nur, wenn Dein Hausbau von entsprechenden Firmen geplant und durchgeführt wird.

Ebenfalls nicht versichert ist, wenn Deine Angehörigen zu Schaden kommen, wenn zum Beispiel Dein Ehepartner durch herumliegenden Bauschutt verletzt wird oder ein Bauarbeiter das Auto Deiner Schwiegermutter beschädigt. Hilft Dir hingegen ein Verwandter bei den Baumaßnahmen und verursacht dabei einen Schaden bei einem Unbeteiligten, ist dieser Schaden versichert.

Schäden am Rohbau sichert nicht die Bauherrenhaftpflicht, sondern die Bau­leist­ungs­ver­si­che­rung oder die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung ab.

Autor
Henriette Neubert

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