Bauherrenhaftpflichtversicherung Sicherheit ab dem ersten Spatenstich
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Während Deines Hausbaus fällt ein Dachziegel auf ein parkendes Auto oder schlimmer, einem Passanten auf den Kopf. Wer ein Haus baut oder die Eigentumswohnung renoviert, übernimmt viel Verantwortung, nicht nur in finanzieller Hinsicht. Vom ersten Spatenstich an haftest Du als Bauherr für Schäden, die Anderen im Zusammenhang mit der Baustelle entstehen ‒ auch wenn Du selbst den Schaden nicht verursacht hast. Um gegen dieses Risiko abgesichert zu sein, solltest Du unbedingt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung haben. Wie Du zu einer kommst, erklären wir Dir hier.
Wir empfehlen Dir, diese Versicherung vor Baubeginn abzuschließen. Auch wenn sie nicht verpflichtend vorgeschrieben ist, schützt sie Dich vor Kosten, für die Du haftbar bist und die sehr hoch sein können. Denn Deine Haftung beginnt bereits bei Vertragsabschluss mit einem Architekten oder mit der Planung durch eine Baufirma. Denk das Thema also bei der Planung direkt mit.
Wichtig ist bei der Auswahl, dass die Versicherungssumme hoch genug ist. Wir empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden, wobei die meisten Anbieter diesen Betrag ohnehin als Untergrenze ansetzen.
Die Kosten der Bauherrenhaftpflicht richten sich nach der Höhe der Bau- und der Versicherungssumme. Eine Selbstbeteiligung senkt in der Regel die Beiträge und kann sich daher lohnen.
Die Versicherung endet automatisch mit Abschluss der Bauarbeiten, spätestens jedoch zwei oder drei Jahre nach Versicherungsbeginn. Welche Frist gilt, kannst Du in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
Planst Du Baumaßnahmen mit Eigenleistung, musst Du das dem Versicherer vor Abschluss des Vertrags mitteilen. So sind mögliche daraus resultierende Schäden ebenfalls abgesichert. Erfahrungsgemäß passieren mehr Unfälle, wenn Bauherren selbst Hand anlegen, als wenn Du die Arbeiten an eine professionelle Baufirma überträgst. Deshalb sind Bauherrenversicherungen ab einer Eigenleistung von mehr als 20.000 Euro deutlich teurer.
Wenn Du bereits ein Haus besitzt und es nur aus- oder umbauen willst, reicht in der Regel die private Haftpflichtversicherung aus, auch mit Eigenleistungen. Welche Bausumme genau versichert ist, legt jede Versicherung individuell fest – üblich sind 50.000 bis 100.000 Euro. Bei einigen Versicherern geht die Bauherrenabsicherung auch weiter. Schau in die Versicherungsbedingungen, was in Deiner Privathaftpflicht abgedeckt ist. Wichtig ist, dass Du Deiner Versicherung die Baumaßnahmen mitteilst. Denn solch ein Bauprojekt ist eine Gefahrenerhöhung, die Du laut Versicherungsbedingungen immer Deiner Versicherung melden musst.
Unsere Empfehlungen die Haftpflichtkasse bietet im Tarif „Einfach Besser“ Schutz für Bauherren ohne Begrenzung der Bausumme, wenn die Bauanschrift auch Postanschrift ist, wenn Du also zum Beispiel einen Anbau an Dein Haus setzt. Ansonsten gilt der Schutz bis zu einer Bausumme von 250.000 Euro.
Bei unserer dritten Empfehlung, der Degenia „T23-Optimum“, geht der Schutz für Bauherren noch etwas weiter. Hier sind Bauvorhaben an selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern ohne Begrenzung der Bausumme mitversichert. Allerdings ist der Wert der Eigenleistungen auf 150.000 Euro begrenzt. Sonstige Baumaßnahmen sind bis zu einer Bausumme von 500.000 Euro abgesichert.
Reicht der Schutz Deiner Privathaftpflichtversicherung für Deine Baumaßnahme nicht aus, musst Du eine eigenständige Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen. Frag dafür zunächst bei Deinem Privathaftpflichtversicherer nach, was eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kostet. Wenn Du außerdem eine Bauleistungsversicherung abschließen möchtest und auch noch keine Feuerrohbauversicherung hast, kannst Du diese drei Versicherungen auch im Paket bekommen. Lass Dir Angebote erstellen und vergleiche miteinander.
Die private Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar – sie kümmert sich um Schäden, die Du verursachst. Bei großen Schäden kann sie Dich vor dem finanziellen Ruin bewahren.
Von uns empfohlene Tarife „Einfach Besser“ der Haftpflichtkasse, besonders auch für Familien, und der Degenia-Tarif „T23-Optimum“, vor allem auch für Alleinerziehende.
Die Versicherung springt nicht ein, wenn ein Arbeiter Ansprüche gegen Dich als Bauherrn stellt. Wenn zum Beispiel ein Bauarbeiter stolpert und sich ein Bein bricht, ist das ein Arbeitsunfall und damit ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig, nicht die Bauherrenhaftpflicht. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung wehrt aber unberechtigte Ansprüche ab, Du musst Dich dann nicht darum kümmern.
Planst Du ohne Architekten und baust das ganze Haus ohne Baufirma, kannst Du oft keine Bauherrenhaftpflicht abschließen. Nach den Bedingungen der meisten Versicherer besteht Versicherungsschutz nur, wenn Dein Hausbau von entsprechenden Firmen zumindest geplant wird.
Ebenfalls nicht versichert ist, wenn Deine Angehörigen zu Schaden kommen, wenn zum Beispiel Dein Ehepartner durch herumliegenden Bauschutt verletzt wird oder ein Bauarbeiter das Auto Deiner Schwiegermutter beschädigt. Hilft Dir hingegen ein Verwandter bei den Baumaßnahmen und verursacht dabei einen Schaden bei einem Unbeteiligten, ist dieser versichert.
Willst Du Schäden am Rohbau absichern, ist nicht die Bauherrenhaftpflichtversicherung zuständig. Dafür brauchst Du eine Bauleistungsversicherung oder Feuerrohbauversicherung. Mehr dazu findest Du in den entsprechenden Ratgebern.
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