Bauherrenhaftpflichtversicherung
Sicherheit ab dem ersten Spatenstich

Finanztip-Expertin für Versicherungen
Ein Dachziegel fällt beim Bau Deines Hauses herunter und trifft ein parkendes Auto oder schlimmer, einen Passanten am Kopf. Wer ein Haus baut oder die Eigentumswohnung renoviert, übernimmt viel Verantwortung, nicht nur in finanzieller Hinsicht. Vom ersten Spatenstich an haftest Du als Bauherr für Schäden, die anderen im Zusammenhang mit der Baustelle entstehen. Auch wenn Du selbst den Schaden nicht verursacht hast. Um gegen dieses Risiko abgesichert zu sein, benötigst Du eine sogenannte Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Wir empfehlen Dir, diese Versicherung auf jeden Fall vor Baubeginn abzuschließen. Denn Deine Haftung beginnt bereits bei Vertragsabschluss mit einem Architekten oder mit der Planung durch eine Baufirma. Die Kosten der Bauherrenhaftpflicht richten sich nach der Höhe der Bau- und der Versicherungssumme. Empfehlenswert ist eine Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden, wobei die meisten Anbieter diesen Betrag ohnehin als Untergrenze ansetzen. Überlege Dir außerdem, ob sich eine Selbstbeteiligung lohnt.
Die Versicherung endet automatisch mit Abschluss der Bauarbeiten, spätestens jedoch zwei oder drei Jahre nach Versicherungsbeginn. Welche Frist gilt, kannst Du in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
Planst Du Baumaßnahmen in Eigenregie, musst Du das dem Versicherer vor Abschluss des Vertrags mitteilen. So sind mögliche daraus resultierende Schäden ebenfalls abgesichert. Erfahrungsgemäß passieren mehr Unfälle, wenn Bauherren selber Hand anlegen, als wenn sie die Arbeiten Baufirmen übertragen. Deshalb sind Bauherrenversicherungen ab einer Eigenleistung von mehr als 20.000 Euro deutlich teurer.
Wenn Du bereits ein Haus besitzt und es nur aus- oder umbauen willst, reicht in der Regel die private Haftpflichtversicherung aus, auch bei Eigenleistungen. Welche Bausumme genau versichert ist, legt jede Versicherung individuell fest, üblich sind 50.000 bis 100.000 Euro. Bei einigen Versicherern geht die Bauherrenabsicherung auch weiter. Schau in die Versicherungsbedingungen, was in Deiner Privathaftpflicht abgedeckt ist. Eventuell lohnt sich ein Wechsel der Versicherung.
Unsere Empfehlung, die Haftpflichtversicherung Einfach Besser der Haftpflichtkasse, bietet Schutz für Bauherren ohne Begrenzung der Bausumme, wenn die Bauanschrift auch Postanschrift ist, wenn Du also zum Beispiel einen Anbau an Dein Haus setzt. Ansonst gilt der Schutz bis zu einer Bausumme von 300.000 Euro.
Dieselbe Grenze von 300.000 Euro und unbegrenzt für das selbst genutzte Ein- oder Zweifamilienhaus hat die ebenfalls empfehlenswerte Haftpflicht Comfort 50 Mio der Alten Leipziger. Bei unserer dritten Empfehlung, dem Premium-Tarif der Barmenia, ist die Bauherrenhaftpflicht für das selbst genutzte Haus ebenfalls unbegrenzt mitversichert. Bei anderen Bauvorhaben gilt eine Summe bis 400.000 Euro, wenn eine Firma beteiligt ist beziehungsweise bei Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe bis 100.000 Euro.
Die private Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar – sie kümmert sich um Schäden, die Du verursachst. Bei großen Schäden kann sie Dich vor dem finanziellen Ruin bewahren.
Von uns empfohlener Tarif mit attraktivem Preis für alle: die Haftpflichtkasse, Tarif „Einfach Besser“.
Sehr guten Schutz zu einem günstigen Preis bieten die Tarife „Comfort 50 Mio“ der Alten Leipziger und „Premium“ der Barmenia, insbesondere für Singles und Paare.
Die Versicherung springt nicht ein, wenn ein Arbeiter Ansprüche gegen Dich als Bauherrn stellt. Wenn zum Beispiel ein Bauarbeiter stolpert und sich ein Bein bricht, ist das ein Arbeitsunfall und damit ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig, nicht die Bauherrenhaftpflicht. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung wehrt aber unberechtigte Ansprüche ab, Du musst Dich dann nicht darum kümmern.
Planst Du ohne Architekten und baust das ganze Haus ohne Baufirma, kannst Du in der Regel keine Bauherrenhaftpflicht abschließen. Nach den Bedingungen der Versicherer besteht Versicherungsschutz nur, wenn Dein Hausbau von entsprechenden Firmen geplant und durchgeführt wird.
Ebenfalls nicht versichert ist, wenn Deine Angehörigen zu Schaden kommen, wenn zum Beispiel Dein Ehepartner durch herumliegenden Bauschutt verletzt wird oder ein Bauarbeiter das Auto Deiner Schwiegermutter beschädigt. Hilft Dir hingegen ein Verwandter bei den Baumaßnahmen und verursacht dabei einen Schaden bei einem Unbeteiligten, ist dieser Schaden versichert.
Schäden am Rohbau sichert nicht die Bauherrenhaftpflicht, sondern die Bauleistungsversicherung oder die Feuerrohbauversicherung ab.
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