Da er bei ausländischen Banken Zinsen erwirtschaftet hat, ist er zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Dafür hat er einige Jahre Zeit diese abzugeben, auch rückwirkend für mehrere Jahre möglich. Wer nur freiwillig ein Steuererklärung abgibt, kann bis zu 4 Jahre rückwirkend diese abgeben, d.h. du könntest dieses Jahr erst die Steuer für 2023 abgeben.
Das ist meiner Meinung nach so nicht richtig.
Ja, wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, der kann diese für mehrere Jahre rückwirkend abgeben.
Der TE hatte aber ausländische Kapitalerträge. Damit ist er zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet (wie du ja selbst schreibst). Wenn man zur Abgabe verpflichtet ist, dann muss man aber auch auch rechtzeitig abgeben und hat keine 4 Jahre Zeit.