Beiträge von michael_d

    Da er bei ausländischen Banken Zinsen erwirtschaftet hat, ist er zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Dafür hat er einige Jahre Zeit diese abzugeben, auch rückwirkend für mehrere Jahre möglich. Wer nur freiwillig ein Steuererklärung abgibt, kann bis zu 4 Jahre rückwirkend diese abgeben, d.h. du könntest dieses Jahr erst die Steuer für 2023 abgeben.

    Das ist meiner Meinung nach so nicht richtig.

    Ja, wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, der kann diese für mehrere Jahre rückwirkend abgeben.

    Der TE hatte aber ausländische Kapitalerträge. Damit ist er zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet (wie du ja selbst schreibst). Wenn man zur Abgabe verpflichtet ist, dann muss man aber auch auch rechtzeitig abgeben und hat keine 4 Jahre Zeit.

    Ein Zunahme eines weiteren ETFs um den Small Cap Anteil zu ergänzen, kommt für mich nicht in Frage da ich bei einem ETF bleiben möchte.

    Gibt es da eine „Wechselstrategie“? Oder gilt hier einfach verkaufen und Einmalkauf für den neuen ETF?

    Wenn du darauf bestehst, nur einen ETF im Depot zu haben, dann ist in meinen Augen Verkauf des alten und Kauf des neuen ETF die einzige Option.

    Bei einem Depotvolumen von 185.000€ sind aber bestimmt auch schon ein paar Euro Gewinn aufgelaufen, die beim Verkauf versteuert werden müssen. Ob eine 0,03% günstigere TER das ausgleicht, vermag ich nicht zu sagen

    Ich persönlich würde wegen 12 Euro Ersparnis im Jahr nicht den Broker wechseln, sofern ich mit diesem zufrieden bin.

    Bezüglich Neobrokern habe ich keine eigene Erfahrung, ich meine aber schon öfters gehört zu haben, dass nicht alle Neobroker Depotüberträge mit Gläubigerwechsel anbieten. Da müsstest du dich also vorher schlau machen, ob der gewünschte Neo das überhaupt anbietet.

    Ob man das jedes Jahr machen kann oder das dann einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch darstellt, weiß ich nicht.

    Solange du die Anteile dem Kind überträgst und danach auch beim Kind belässt, sehe ich keine steuerlichen Probleme. Wenn du die Anteile natürlich beim Kind nur "rollst" und dann in dein Depot zurück überträgst, dann ist das steuerlich sicher nicht in Ordnung.

    Der Zinseszins Effekt beschreibt doch am Ende nur, dass die Rendite in der Zukunft selbst wieder Rendite abwirft. Ob die Rendite per Ausschüttung, Zins, oder Buchgewinn kommt ist egal.

    Wenn ich 100€ investiere und jedes Jahr 10% Rendite habe, dann bekomme ich im ersten Jahr 10, im zweiten 11 usw.

    Ändert aber ja nicht so viel. Man könnte im Bärenmarkt seine Bestände verkaufen, die Verluste steuerlich realisieren und anschließend direkt wieder einsteigen

    das kann ich auch heute schon mit Aktien. Nur was bringt es?

    Ich kaufe für 100, im Crash verkaufe ich bei 50 und kaufe direkt wieder. Habe nun 50 Verlusttopf. Dann steigt es auf 150 und ich verkaufe. versteuern muss ich 50 (den Gewinn von 50 auf 150 abzüglich den 50 Verlusttopf)

    Hätte ich einfach dauerhaft gehalten, ohne den Verlusttopf aufzubauen, müsste ich ebenfalls 50 versteuern.

    Eine solche Regelung wird vor allem dann spannend, wenn langfristige Halter in sehr volatilen Phasen ihre Verluste realisieren, um zeitgleich Bestände wieder einzukaufen. Diese Verluste könnte man dann schön mit Gewinnen anderer Assets verrechnen

    Das Gesetz gibt es doch noch gar nicht. Ich kann Aktien Gewinne nicht mit ETF Verlusten verrechnen. Warum sollte man also Krypto Verluste mit Gewinnen aus anderen Assets verrechnen können?

    Wenn das Gesetz kommt, wird man vermutlich Krypto Gewinne nur mit Krypto Verlusten verrechnen können

    bwohl wir nur mit Ländern handeln die nicht sanktioniert sind

    Gibt es irgendeinen Weg um auch in Zukunft weiter Im & Export Geschäfte zu machen

    Bargeld Einzahlungen sind aktuell nur bis 10.000,- € im Jahr ohne Nachweis möglich. Bei allem was darüber hinaus geht, muss die Herkunft nachgewiesen werden. Aber selbst das schützt nicht vor Kündigung

    Wenn du international tätig bist, sollte aber doch Bargeld nicht das Problem sein oder? Ich gehe davon aus, dann internationale Kunden "digital" bezahlen. Also per Überweisung.

    Die Kirchensteuerpflicht hat bei der Römisch-katholischen und der Alt-katholischen Kirche in Deutschland nichts mit dem Alter zu tun.

    Nicht nur die Kirchensteuerpflicht, sondern auch die Einkommensteuerpflicht haben nichts mit dem Alter zu tun. Generell fällt mir gerade keine Steuer ein, die vom Alter abhängig wäre,

    Es geht um einmalige Veräußerungsgewinne, so wie ich das geplant habe.

    Das andere sind die regelmäßigen jährlichen Kapitalerträge

    Die Versicherung schreibt aber "privaten Veräußerungsgeschäften sind kein regelmäßiges Einkommen". Und ein privates Veräußerungsgeschäft hat eben absolut nichts mit Aktienverkäufen zu tun. Und daher finde ich die Antwort der Versicherung merkwürdig.

    Und dann kann man laut dieser Aussage z.B. als 20-jähriger mal schnell 20.000 Euro Gewinne aus Aktien oder ERFs realisieren.

    Die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften sind kein regelmäßiges Einkommen und damit kein Gesamteinkommen im Rahmen der Familienversicherung.

    [...]

    Die Gewinne aus laufenden Aktien zählen zu Kapitalerträgen und gehören daher im Rahmen der Familienversicherung zum Gesamteinkommen.

    Wobei ich die Formulierung der KV (sofern die das wirklich so formuliert haben) auch sagen wir mal "merkwürdig" finde.

    Hier wird geschrieben "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften sind kein regelmäßiges Einkommen". Aktienverkäufe fallen doch gar nicht unter die privaten Veräußerungsgeschäfte. Der Punkt ist also hier irrelevant.

    Dann die Formulierung "Die Gewinne aus laufenden Aktien zählen zu Kapitalerträgen". Was sind "laufende Aktien"? Formuliert das die KV wirklich so unsauber? Und was sind überhaupt Gewinne aus Aktien? Sind da nur Dividenden gemeint, oder nicht doch auch realisierte Kursgewinne?