du kannst auch 7,90 Euro bei Schwacke investieren: http://www.schwacke.de/
Beiträge von Oekonom
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Naja, viel Substanz hat der Beitrag ja nicht. Ist halt so ein Allerweltskommentar, wo Herr Tenhagen wieder seine Links unterbringt, in Bayern würde man sagen, ein "adabei".
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Ausserdem solltet Ihr darauf achten, dass Ihr beide etwa den gleichen Betrag auf das gemeinsame Konto einzahlt, sonnst könnt Ihr bei höheren Beträgen in die Schenkungssteuerpflicht fallen. Das gilt auch für Eheleute.
Dazu gibt es ein BFH-Urteil, in dem ein solcher Fall skizziert wird. Es ist aber genau die Situation, die muc hier erwähnt: Wer 2,8 Millionen innerhalb kurzer Zeit auf ein Gemeinschaftskonto einzahlt, der muss halt dann auch Schenkungsteuer zahlen.
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Lohnsteuerliche Behandlung vom Arbeitnehmer selbst getragener Aufwendungen bei der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs (§ 8 Absatz 2 Satz 2 ff. EStG); Anwendung von R 8.1 Absatz 9 Nummer 1 Satz 5 LStR 2015 und R 8.1 Absatz 9 Nummer 4 LStR 2015
->http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Dow…mer+4+LStR+2015
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oder du nutzt eines dieser Angebote hier:
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Geh mal auf huk24.de und rechne deine Kosten aus. Dann kannst du querchecken, ob Check24 & Co. da mithalten können....
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Bei einem Notebook ging das immer.
Das ist wohl eher eine mutige Aussage. Ein privat gekauftes Notebook kannst du nur (anteilig) in der Steuererklärung "unterbringen", wenn es einen beruflichen Grund dafür gibt. Sonst nicht.
Das gleich gilt für das Smartphone. Die Abschreibungsdauer beträgt fünf Jahre (nach amtlicher Afa-Tabelle), wenn du eine berufliche Nutzung darstellen kannst, dann "ja". Zuzüglich der beruflichen monatlichen Kosten.
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Grundsätzliches:
Ich kenne mich bei Consors nicht aus, aber oft klappt die Wiederanlage nur bei den Fondsbanken wie ebase, FDB und FFB wirklich gut, bei der Comdirect geht sie gar nicht.Bei thesaurienden Fonds (nomen est omen) erfolgt die Wiederanlage auf Fondsebene, dazu bedarf es grundsätzlich nicht der Mitwirkung der Depotbank. Anderes gilt, soweit es die einbehaltene Kapitalertragsteuer betrifft. Liegt ein Freistellungsauftrag vor, schreibt die Depotbank die Steuer, die der Fonds einbehalten hat, gut oder legt sie ggf wieder an. Da hier zwischen Gutschrift und Wiederanlage (je nach Bank) ein paar Tage vergehen können, ist es denkbar, dass die Steuergutschrift nicht mehr auf dem Konto ist (weil anderweitig verwendet) und damit die WA mangels Kontodeckung nicht funktioniert.
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Hallo Litzi,
es gibt ja solche und solche Pauschalen. Die "offiziellen" Pauschalen wie zB die Umzugskostenpauschale kann dir niemand streitig machen. Es gibt aber auch Kosten, wo das Finanzamt deine Schätzungen "pauschal" (in gewissen Grenzen) akzeptiert, das dann aber ändert, wenn die tatsächlichen Kosten niedriger sind.
In deinem Fall würde ich den Spieß jetzt einfach umdrehen und das FA bitten nachzuweisen, wie es auf die 1.405 Euro kommt und warum die darüber hinaus gehenden Kosten nicht anerkannt werden.
Hier noch ein Link zu den Pauschalen: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Dow…bruar-2017.html
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"Ja, ich möchte die Vorteile des bequemen Überweisungsservice nutzen" - Was genau soll das bedeuten? Wofür ist der Service? Gibt es da einen Haken?
Ich vermute mal, das ist ein verdeckter Raten- bzw. Dispokredit. Als Erläuterung zum Überweisungsservice steht unter "Info" folgendes:
"Wir veranlassen die Überweisung auf Ihr Girokonto. Aus Sicherheitsgründen können wir nur auf das Konto überweisen, von dem auch die monatliche Lastschrift eingezogen wird. Schon nach kurzer Zeit können Sie über den Geldbetrag verfügen. Bonität vorausgesetzt, maximal Ihr frei verfügbares Limit."
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Wer das Risiko nicht will oder den Zusammenhang nicht versteht, sollte kein Investment tätigen, auch kein "Index-Investment für Einsteiger".
Da bin ich voll bei dir! Allerdings ist das wahrscheinlich nicht ganz "Finanztip-konform" und auch viele andere hier werden deine Ansicht nicht teilen. Ist ja auch in Ordnung. Gerade deshalb versuche ich aber, hier mal verschiedene Ansichten reinzubringen. Dann kann sich jeder das raussuchen, was ihm plausibel, vernünftig oder hilfreich erscheint. Die eine Wahrheit gibt es halt meist nicht. Wenn aber einzelne Foristen hier pauschal und gegen alle möglichen Ansichten zetern, dann bringt das niemanden weiter - insbesondere dann, wenn eine eigene Meinung dabei nicht kundgetan wird. Entweder fehlt es dann am entsprechenden Know-how oder am notwendigen Rückgrat. Hier wahrscheinlich an beidem. Quertreiben und destruktiv sein ist hingegen ganz einfach, eine eigene Meinung haben und diese auch fundiert zu vertreten eben nicht. Dann wirft man lieber ein paar Fragen in den Raum. Primitive Rhetorikmasche. Wenn du keine Ahnung hast oder deine Meinung nicht kundtun willst, stelle eine Gegenfrage. Funktioniert fast immer, allerdings auch sehr entlarvend gegenüber denen, die die Masche kennen.
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Die Börse in der Vergangenheit zu analysieren kann ja jeder mal ganz ehrlich. In die Zukunft blicken kann dagegen keiner, da sind wir uns ja sicher einig.
ganz genau, und trotzdem beruht doch genau diese Aussage / Hoffung
Und je nachdem welche Aktien er sein Eigen nannte hat sich der Kurs wieder erholt und ist heute erheblich höher als 1999 oder 2006 oder?
genau darauf, dass sich die Muster der Vergangenheit auch in der Zunkunft wiederholen sollen, oder?
Ich will das weder gutheißen noch verteufeln, ich wundere mich halt nur, dass sich fast alle einig sind, wenn es darum geht, ob die Aktie auch künftig ähnliche Renditen wie in der Vergangenheit ermöglichen wird, dann aber wenn es zB um Bewertungsniveaus geht, ein Vergleich mit der Vergangenheit, also eher höher oder niedriger als historische Durchschnittswerte verteufelt werden. Oder findest du ein KGV von 264 bei Amazon tatsächlich in Ordnung?
Ich weiß, @Oekonom dass Du seinerzeit auch mal weniger gute Erfahrungen gemacht hast beim Crash und daraus Deine Lehren gezogen hast,
Meine Erfahrungen beruhen weniger auf dem Verlust von eigenem Geld, obwohl ich auch nach unten dabei war, sondern eher im Miterleben der Kundenreaktionen in den Jahren 2000 bis 2003. Aber das diskutieren wir mal weiter, wenn hier vergleichbare Fragen und Verzweiflung aufkommt.
Ich bin dann schon sehr gespannt, welche Beruhigungspillen die vereinzelten Klugscheißer hier dann verteilen, insbesondere wenn man die Vergangenheit nicht als für die Zukunft maßgebend betrachtet und Phasen von attraktiven und weniger attraktiven Bewertungsniveaus leugnet.
Noch ein Link für @RaphaelP, der ausdrücklich für Foristen der inhaltsfreien Fundamentalopposition und sonstige argumentationslosen "Heiße-Luft-Untersteller" nicht lesenswert ist:
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Wenn du nur einen hast, dann grundsätzlich nicht. Lies zB mal hier:
https://www.steuertipps.de/selbststaendig…en-praxisfragen
Theoretisch wäre noch denkbar, "nur" die Sozialversicherungsbeiträge in die Steuererklärung reinzunehmen. Das rechnet sich aber in der Regel nicht. Lies zB mal hier:
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2016/392/w…cherung_angeben
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Nun ist die Frage? Weil sie ja ganzes Jahr keinen steuerpflichtigen Lohn bekommen hat, sind meine Eltern zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet oder nicht?
Deine Mutter hat im Jahr 2016 Arbeitslosengeld bezogen, das unterliegt dem sog. Progressionsvorbehalt (32b EStG). Und dann sind deine Eltern zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG).
Wenn ja, lohnt sich hier die Einzelveranlagung?
Einfach mal beide Varianten durchrechnen. zB hier:
http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/…sionsvorbehalt/
Und können die nächstes Jahr, wenn die dieses Jahr eine andere Veranlagungsart auswählen wieder zur gemeinsamen Veranlagung zurück?
Ja, dieses Wahlrecht kann man jedes Jahr neu ausüben.
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Netter Artikel zu den Risiken und Nebenwirkungen bei hoch bewerteten Aktienmärkten:
-> https://www.cashkurs.com/aktienwelt/bei…-wars-noch-nie/
Und ja ich weiß, nicht viele hier mögen Müller´s Cashkurs, aber nicht alles was dort steht, ist schon per se heiße Luft.
Ein paar Auszüge für die Lesefaulen:
- Die Bewertung des US-Aktienmarktes ist derart hoch, dass die Erwartungen für die zukünftigen Erträge extrem gering sind
- Langfristig kommt es immer zu einer Normalisierung der Bewertung. Wer das 1999 nicht glauben wollte, war 2003 mehr als die Hälfte seines Geldes los. Wer das 2006 nicht glauben wollte, hatte 2009 mehr als die Hälfte seines Depots verdampft.
- Wer kann sich schon vorstellen, dass von den Firmen Facebook, Amazon, Apple oder Google einige in zehn Jahren in der Irrelevanz verschwunden sind? Kaum jemand kann das, jedoch konnte sich auch 1999 niemand vorstellen, wie schnell sich vermeintlich weltbeherrschende Firmen wie Doubleclick, Yahoo!, AOL oder Cisco in die falsche Richtung entwickeln.
Sehr passend auch das Fazit:
Am Finanzmarkt gibt es Menschen mit Geld und Menschen mit Erfahrung. Nach einem Zyklus haben die Menschen mit der Erfahrung das Geld und die anderen die Erfahrung. Sorgen Sie dafür, dass Sie nicht zu viel für diese Erfahrung bezahlen.
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Eventus eG - Insolvenzverfahren
-> https://www.google.de/url?sa=t&rct=j…vz7l-XTcNbDalMQ
-> https://www.anwalt.de/rechtstipps/ev…ung_116006.html
so geht "Genossenschaft" leider auch!
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Grundsätzlich ja, der Umfang hängt vor allem davon ab, wie viele Jahre der Enkel schon einen Führerschein hat. Ein 20-jähriger kann also keine 25 schadensfreie Jahre vom Opa übernehmen. Zur ersten Orientierung kuckst du hier: https://www.finanztip.de/kfz-versicheru…tt-uebertragen/
Dann ruf die Versicherung des Opas an und frag wie es im konkreten Fall aussieht...
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Reparatur von Elektrogeräten als Handwerksleistung
Die Bundesregierung hat sich zur Frage geäußert, ob Reparaturen von stationären Elektrogeräten (z.B. Waschmaschinen und Geschirrspüler) und von mobilen Geräten (z.B. Handys und Fernseher) als Handwerksleistungen im Haushalt im Rahmen der Steuerermäßigung nach § 35a Absatz 3 EStG steuermindernd berücksichtigt werden können und nach welchen konkreten Kriterien die Reparaturdienstleistungen nach § 35a EStG als zum Haushalt zugehörig oder nicht zugehörig abgegrenzt werden.
-> http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/132/1813202.pdf, dort Antwort zu Frage Nr. 25 auf S. 23
Die Bundesregierung hat sich ferner zur steuerlichen Absetzbarkeit privater Glasfaseranschlüsse im Endnutzerhaushalt (über die nach § 35a Absatz 3 EStG möglichen 20 Prozent der Handwerkerleistung hinaus) geäußert.
-> http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/133/1813307.pdf, dort Antwort zu Frage 21 auf. S. 18
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Ich bin mir nicht so ganz sicher, wie ernst solch ein Aufruf hier zu nehmen ist, aber frei mach dem Motto der Polizei, lieber einmal zu oft als einmal zu wenig die 110 gewählt, hier ein paar Links:
-> https://www.hilfetelefon.de/gewalt-gegen-f…che-gewalt.html
- > https://www.frauen-gegen-gewalt.de/haeusliche-gew…wie-helfen.html
-> http://www.polizei-beratung.de/opferinformati…e-gewalt/tipps/