Schadenfreiheits-Klasse übertragen So fahren auch junge Fahrer mit hohem Rabatt

Kathrin Gotthold
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Ver­si­che­rung

Das Wichtigste in Kürze

  • Als junger Mensch kannst Du bei der Kfz-Versicherung sparen, indem Du Dir die Scha­den­frei­heits­klas­se (SF-Klasse) eines Verwandten überträgst.

  • Achtung: Eine Übertragung ist endgültig. Aber es gibt drei Fälle, in denen sie in aller Regel sinnvoll ist.

  • Damit dabei nichts schief geht, nutze unsere Checkliste fürs Übertragen einer SF-Klasse.

So gehst Du vor

  • Prüf zuerst, wie viel Du für Deine Kfz-Versicherung aktuell zahlst oder zahlen würdest.
  • Bekommst Du auch beim Versicherer Deines Verwandten einen günstigen Tarif: Frag den Versicherer, ob er Dir den Rabatt anrechnet.
  • Hat ein anderer Versicherer ein besseres Angebot: Frag bei diesem Versicherer nach, was die Bedingungen für eine Rabattübertragung sind.
  • Finanztip empfiehlt den doppelten Vergleich: Berechne zunächst die passende günstigste Kfz-Versicherung auf Verivox oder Check24. Mach danach den Gegencheck bei der Huk24.

In der Kfz-Versicherung dreht sich alles um Schäden. Wenig Schäden sind gut: Denn wer seiner Autoversicherung keine Kosten verursacht, klettert in eine höhere Scha­den­frei­heits­klas­se (SF-Klasse) und wird mit einem Rabatt belohnt. Jedes Jahr, in dem Du fährst, ohne einen Schaden zu melden, baust Du so SF-Klassen auf. Allerdings nur, wenn Du einen eigenen Ver­si­che­rungsvertrag hast.

Schließt Du einen Vertrag ab und willst Du nicht bei Null einsteigen, kannst Du Dir Schadenverlauf und entsprechende SF-Klasse einer anderen Person übertragen lassen. Dafür muss diese Person in der Regel eine unwiderrufliche Rabattverzichtserklärung unterschreiben.

Die Rabattübertragung kommt nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung und für die Vollkaskoversicherung in Betracht. Denn im System der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung unterliegst Du keinen SF-Klassen – daher gibt es auch keinen SF-Rabatt.

Welche Fehler gibts beim Übertragen des SF-Rabatts in der Autoversicherung?

Streitigkeiten in der Kfz-Autoversicherung drehen sich häufig darum, dass Kunden sich in eine falsche Scha­den­frei­heits­klas­se eingestuft fühlen – und damit um ihren Rabatt betrogen. Das zeigt auch der Jahresbericht der Streitschlichtungsstelle für Ver­si­che­rungsangelegenheiten. Der Name der Schlichtungsstelle ist Ver­si­che­rungs­om­buds­mann. Damit Du Dich nicht ärgern und schon gar nicht streiten musst, haben wir Dir die häufigsten Fehler und Irrtümer zusammengestellt. Ihnen solltest Du nicht aufsitzen.

So klappt die Übertragung des SF-Rabatts ohne Probleme.

Fehler 1: Vorschnelle Übertragung

Ist Dein übertragender Verwandter ganz sicher, dass er nicht mehr weiter Auto fahren möchte und muss? Eine Übertragung der SF-Klasse ist vor allem unter Verwandten möglich. Und um Familienstreit zu vermieden – egal ob mit Tante, Mutter oder Opa –, muss eines klar sein: Dein Verwandter verliert seine SF-Klasse endgültig, wenn er sie überträgt. Es gibt kein zurück. Lass Dir den Scha­den­frei­heits­ra­batt nur übertragen, wenn der andere ihn selbst definitiv nicht mehr nutzt.

Ein typischer Fall, in dem die SF-Klasse ohne Übertragung verloren ginge: Du bist bislang bisher den Zweitwagen Deiner Eltern gefahren und sie brauchen die Scha­den­frei­heits­klas­se für das Auto nicht mehr. Der Vorteil für Dich liegt auf der Hand. Du zahlst weniger, als würde der Wagen neu eingestuft. Zudem baust Du Deinen eigenen Rabatt aus, sofern Du schadenfrei unterwegs bist. Deine Eltern hingegen verlieren nur die SF-Klasse für den Zweitwagen. Der Ver­si­che­rungsvertrag für den Erstwagen bleibt davon unberührt.

Häufig geben Eltern oder Großeltern ihren Scha­den­frei­heits­ra­batt auch aus Altersgründen auf, wenn sie selbst nicht mehr Auto fahren möchten. Diese Scha­den­frei­heits­klas­se kann meist noch innerhalb von zwölf Monaten auf eine Person aus der Familie übertragen werden, nachdem der Vertrag gekündigt wurde.

Eine Übertragung ist auch dann möglich, wenn der bisherige Besitzer der SF-Klasse verstorben ist und die Kinder beispielsweise das Auto erben. Dann benötigst Du die Sterbeurkunde, um den Tod des ehemaligen SF-Berechtigten nachzuweisen.

Sollte bei Dir gerade ein naher Angehöriger verstorben sein, nutze unsere Checkliste Todesfall, einfach um Dein Leben etwas zu erleichtern. Sie hilft Dir, zu strukturieren, was nach dem Todesfall sofort erledigt werden muss, was innerhalb einer Woche oder erst später.

Fehler 2: Zu wenig Jahre Fahrerlaubnisubnis

Rechnest Du mit der richtigen Anzahl an SF-Klassen durch die Übertragung? Der Empfänger kann immer nur so viele SF-Klassen übernehmen, wie er selbst seit Führerscheinbesitz hätte einfahren können. Hast Du erst seit drei Jahren Deine Fahrerlaubnis, kannst Du maximal einen Scha­den­frei­heits­ra­batt für drei Jahre übernehmen. Daher lohnt es sich als Anfänger nicht, Rabatte zu übernehmen. Die überschüssigen SF-Klassen verfallen. Du solltest warten, bis Du bereits einige Jahre den Führerschein besitzt.

Fehler 3: SF-Klasse ist nicht gleich SF-Rabatt

Gehst Du von der richtigen Höhe des SF-Rabatts aus? Übertragen wird immer nur die Scha­den­frei­heits­klas­se (zum Beispiel SF 12), nicht der eigentliche Rabatt (zum Beispiel 30 Prozent). Die Tabellen der Versicherer zu SF-Klassen und damit der Rabatt unterscheiden sich von Ver­si­che­rung zu Ver­si­che­rung. Das bedeutet, Du bekommst bei einem Versicherer eventuell mehr Rabatt als beim anderen. Du musst daher auf die Rabatt-Systeme und Rabatt-Tabellen der Versicherer achten.

Was sind die wichtigsten Voraussetzungen zur Übertragung von SF-Klassen?

Viele Fahranfänger versichern ihr Auto erstmal über die Eltern. In der niedrigsten SF-Klasse müssten sie sonst einen hohen Beitrag zahlen. Damit bauen sie keinen eigenen Scha­den­frei­heits­ra­batt auf. Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Scha­den­frei­heits­klas­se eines Verwandten zu übernehmen und so einen Rabatt zu bekommen. Das kann sich für Dich lohnen, wenn Du schon ein paar Jahre einen Führerschein hast.

SF-Klassen lassen sich in der Regel nur innerhalb der Familie weitergeben. Fast immer ist es möglich, die SF-Klasse auf die eigenen Kinder, den Ehepartner oder auf die Eltern zu übertragen. Viele Versicherer lassen zudem den Lebensgefährten, nicht leibliche Kinder oder Enkel zu.

Drei typische Fälle, in denen eine Übertragung der SF-Klasse sinnvoll ist:

  1. Zweitwagen der Eltern
  2. Übertragende Person gibt Führerscheins auf (zum Beispiel aus Altersgründen)
  3. Ursprünglicher SF-Berechtigter ist verstorben. Dann ist eine Übertragung bis zu zwölf Monate nach dem Tod möglich. Du musst dem Antrag dann die Sterbeurkunde beifügen.

Weitere Bedingung für einen Rabattübertrag ist häufig – aber nicht immer –, dass der Empfänger vorher regelmäßig mit dem Auto gefahren ist. Einige Anbieter verlangen zusätzlich, dass der Empfänger als Hauptfahrer gemeldet war.

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So nimmst Du die neue SF-Klasse beim Versicherer-Wechsel mit

Nicht nur die bisherige Ver­si­che­rung erkennt übertragene SF-Klassen an. Auch wenn Du den Anbieter wechselst, kannst Du einen fremden Scha­den­frei­heits­ra­batt nutzen. Daher solltest Du auf einem Vergleichsportal prüfen, ob Du durch einen Wechsel der Ver­si­che­rung Geld sparen kannst. Sieh dazu auf der Website des potenziellen Versicherers nach, ob es auch möglich ist, dass Du eine fremde SF-Klasse zum neuen Versicherer mitbringst.

Welche Daten brauchst Du fürs Vergleichen der Autoversicherung auf einem Vergleichsportal?

Für den Vergleich, ob sich ein Wechsel der Ver­si­che­rung lohnt, empfehlen wir Dir, zunächst die günstigste Kfz-Versicherung auf Verivox oder Check24 zu suchen. Und dann den Gegencheck bei der Huk24 zu machen.

Wichtig: Auf vielen Vergleichsportalen musst Du die SF-Klasse angeben, die zum Start der Laufzeit des neuen Vertrags gilt. Wenn Du zu Jahresbeginn einen neuen Vertrag abschließt, gibst Du in der Regel also eine höhere oder niedrigere SF-Klasse an – je nachdem, ob das aktuelle Jahr schadenfrei verlaufen ist oder nicht.

Lass Dir im Zweifel vom Versicherer bestätigen, dass Du die SF-Klasse mitbringen darfst. Worauf Du sonst bei der Auswahl einer Autoversicherung achten musst, erfährst Du in unserem Ratgeber zur Kfz-Versicherung.

Nach der Tarifauswahl forderst Du von der alten Ver­si­che­rung das Formular für den Antrag zur Rabattübertragung an. Viele Anbieter stellen dieses Formular zum Download bereit. Der neue Versicherer fragt die SF-Klasse vom Vorversicherer ab und überträgt diese auf Deinen neuen Vertrag.

Mehr zur Kfz-Versicherung in unserem Ratgeber

  • Vergleiche jeden Herbst, ob Deine Kfz-Versicherung noch die günstigste ist.

  • Empfohlener Weg zum günstigsten Tarif: Erst bei Verivox oder Check24 vergleichen, dann Angebot bei der Huk24 einholen.

Zum Ratgeber

Kannst Du Dir die SF-Klasse Deines Firmenwagens übertragen lassen?

Wer sich nicht nur von seinem Arbeitgeber, sondern auch vom Dienstwagen verabschiedet, steht mitunter danach ohne Auto und ohne eigene SF-Klasse da. Ein neues Auto zu versichern, ist dann oft recht teuer. Denn trotz jahrelanger Fahrpraxis und Schadenfreiheit müssen Dienstwagenfahrer mit den SF-Klassen wieder weit unten anfangen, da sie mit dem Rabatt der Firma gefahren sind.

Das kannst Du umgehen, wenn Du mit Deinem Chef von vornherein eine Vereinbarung triffst, dass Du die SF-Klasse Deines Dienstwagens später mitnehmen darfst. Dem muss auch die Ver­si­che­rung des Firmenwagens zustimmen, weil sie dann Deine individuellen Daten pflegen muss.

Manchmal ist es sogar möglich, die privaten Scha­den­frei­heits­ra­batte zuerst auf den Dienstwagen zu übertragen und später dann wieder für das eigene Auto zu nutzen. Doch Vorsicht: Dann wird Dein Scha­den­frei­heits­ra­batt natürlich auch herabgestuft, sobald Du einen Unfall verursachst. Vielleicht ist es dann günstiger, Du lässt Deinen Scha­den­frei­heits­ra­batt ruhen und reaktivierst ihn erst dann, wenn Du keinen Dienstwagen mehr fährst.

Kannst Du einen SF-Rabatt aus Carsharing-Zeit übernehmen?

Hast Du Deine Fahrpraxis ausschließlich mit Carsharing erlangt, kannst Du in Ausnahmefällen diese Jahre für Dich nutzen, wenn Du nun doch ein eigenes Auto brauchst. Wenn Dir Dein Carsharing-Anbieter die Nutzungszeiten bestätigt, dann kannst Du bei Deinem eigenen Vertrag unter Umständen deutlich besser einsteigen als mit der üblichen SF-Klasse 1/2 über die Führerscheinregelung.

Sollte bei Dir keine dieser Varianten möglich sein, findest Du im Ratgeber zu den Scha­den­frei­heits­klas­sen noch Alternativen.

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