Hallo,
Danke schon mal für die bisherigen Antworten!
Referat Janders:
Richtig. Hauptjob und nebenbei selbstständig. Und die Frage wäre, aus welchen Gründen man so eine Selbstständigkeit pausieren könnte, und auch wie lange.
Aufgrund der Nachfrage beschreibe ich nochmal den Kontext: Das Szenario wäre, sich nebenberuflich freiberuflich selbstständig zu machen. Anfänglich wird man naturgemäßig einen Verlust haben (Anschaffung von Ausrüstung etc., noch wenig oder keine Einnahmen). Wenn ich das richtig verstanden habe, hat man mindestens 5 Jahre Zeit, um Gewinne zu erwirtschaften, bevor das Finanzamt die Tätigkeit als Liebhaberei einstuft. Dies soll vermieden werden, damit man nicht auf den Kosten liegen bleibt.
Sollte sich nun im Laufe der Selbstständigkeit herausstellen, dass die Auftragsbeschaffung schwierig ist, die Rendite niedrig, die Belastung im Privaten oder im Hauptberuf zu groß, man erkranken o.ä., dann wäre meiner Recherche nach eine Pausierung der Selbstständigkeit vorteilhafter als eine sofortige Abmeldung, da bei letzterer ein fiktiver Aufgabegewinn zu versteuern wäre, weil die gekaufte Ausrüstung in das Privatvermögen übergeht. Die Information habe ich von hier: https://www.gulp.de/freelancing/wi…bsunterbrechung
Darauf basierend präzisiere ich nochmal meine Fragen:
A) Muss eine solche Betriebsunterbrechung dem Finanzamt mitgeteilt oder bei ihm beantragt werden, oder bedeutet das einfach, nicht mehr selbstständig aktiv zu sein?
B) Sind für eine solche Betriebsunterbrechung bestimmte Gründe erforderlich?
C) Gibt es für eine Betriebsunterbrechung bestimmte zeitliche Höchstgrenzen?
D) Kann man begonnene Abschreibungen während der Betriebsunterbrechung weiterhin steuerlich geltend machen?
E) Kann man neue Anschaffungen während der Betriebsunterbrechung steuerlich geltend machen?
F) Verlängern sich die erwähnten 5 Jahre um die Zeit der Betriebsunterbrechung?
Vielen Dank für Eure Hilfe!