Beiträge von Rechercheur

    Hallo,

    Danke schon mal für die bisherigen Antworten!

    Referat Janders:
    Richtig. Hauptjob und nebenbei selbstständig. Und die Frage wäre, aus welchen Gründen man so eine Selbstständigkeit pausieren könnte, und auch wie lange.

    Aufgrund der Nachfrage beschreibe ich nochmal den Kontext: Das Szenario wäre, sich nebenberuflich freiberuflich selbstständig zu machen. Anfänglich wird man naturgemäßig einen Verlust haben (Anschaffung von Ausrüstung etc., noch wenig oder keine Einnahmen). Wenn ich das richtig verstanden habe, hat man mindestens 5 Jahre Zeit, um Gewinne zu erwirtschaften, bevor das Finanzamt die Tätigkeit als Liebhaberei einstuft. Dies soll vermieden werden, damit man nicht auf den Kosten liegen bleibt.

    Sollte sich nun im Laufe der Selbstständigkeit herausstellen, dass die Auftragsbeschaffung schwierig ist, die Rendite niedrig, die Belastung im Privaten oder im Hauptberuf zu groß, man erkranken o.ä., dann wäre meiner Recherche nach eine Pausierung der Selbstständigkeit vorteilhafter als eine sofortige Abmeldung, da bei letzterer ein fiktiver Aufgabegewinn zu versteuern wäre, weil die gekaufte Ausrüstung in das Privatvermögen übergeht. Die Information habe ich von hier: https://www.gulp.de/freelancing/wi…bsunterbrechung

    Darauf basierend präzisiere ich nochmal meine Fragen:

    A) Muss eine solche Betriebsunterbrechung dem Finanzamt mitgeteilt oder bei ihm beantragt werden, oder bedeutet das einfach, nicht mehr selbstständig aktiv zu sein?

    B) Sind für eine solche Betriebsunterbrechung bestimmte Gründe erforderlich?
    C) Gibt es für eine Betriebsunterbrechung bestimmte zeitliche Höchstgrenzen?

    D) Kann man begonnene Abschreibungen während der Betriebsunterbrechung weiterhin steuerlich geltend machen?

    E) Kann man neue Anschaffungen während der Betriebsunterbrechung steuerlich geltend machen?
    F) Verlängern sich die erwähnten 5 Jahre um die Zeit der Betriebsunterbrechung?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Man gibt eine Steuererklärung mit allen Einkünften ab, welche man im jeweiligen Kalenderjahr hatte. Wenn die Einkünfte einer Einkunftsart negativ sind, dann wird dies mit den Gewinnen aus einer anderen Einkunftsart verrechnet.

    Sollte am Ende ein negatives, zu versteuerndes Einkommen übrig bleiben, so wird der Verlust in der Regel ins Folgejahr fortgeschrieben.

    Super, danke für die Auskunft!

    Hallo, eine grundsätzliche Frage:

    Angenommen, eine Person P arbeitet als Angesteller und macht sich nebenbei selbstständig. In der Anfangsphase sind einige Investitionen nötig, so dass die Selbstständigkeit im Anfangsjahr einen Verlust einbringt. Vermutlich könnte P diese als vorweggenommene Werbungskosten in das/die kommende Jahr/e verschieben.

    Ist es alternativ dazu auch möglich, über die Verluste aus der Selbstständigkeit die Steuerlast als Angestellter zu senken?

    Ich hatte das nicht angenommen, aber online einen Artikel mit folgender Behauptung gefunden: "Der Gewinn, den Du mit Deinem Nebengewerbe erzielst, wird mit Deinen restlichen Einkünften, zum Beispiel aus einem Angestelltenjob oder aus Kapital- und Vermieteinkünften addiert und die Summe versteuert."

    Vielen Dank für die Aufklärung!

    Ich bin am Überlegen, Aktien bzw. ETFs mit Gewinn zu verkaufen. Möglicherweise könnte ich aber im kommende Jahr in die Situation kommen, Elterngeld beantragen zu wollen. Daher frage ich mich, ob es besser wäre, Kapitalerträge erst in der Zukunft zu erzielen.

    Folgende Informationen konnte ich recherchieren:

    Der Gesetzgeber senkt die Einkommensgrenzen für den Bezug von Elterngeld für Geburten ab dem 1. April 2025 auf 175.000 Euro laut Bundesfamilienministerium https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuell…terngeld-237792. Festgelegt ist das im BEEG §1 Absatz 8: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__1.html

    Auch während des Elterngeldbezuges scheinen Kapitalerträge keine Rolle zu spielen, zumindest vermute ich das nach Lektüre von BEEG §2 (Höhe des Elterngeldes): https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2.html

    Allerdings habe ich auch folgende Information gefunden:

    "Aus der Gesetzesbegründung ergebe sich ausdrücklich, dass durch die Einkommensgrenze auch Einkünfte aus Miete oder Kapital umfasse."


    Was ist nun richtig?

    Ist für Elterngeld das zu versteuernde Einkommen relevant, wie es im Steuerbescheid des Vorjahres aufgeführt ist - oder ein anderer Betrag?

    Gehe ich recht in der Annahme, dass Mitarbeiteraktien eingerechnet werden, aber keine Zinseinkünfte, Dividenden oder Aktiengewinne?

    Ist es sinnvoll, im Jahr vor einer Elterngeldbeantragung Kapitalerträge zu beschränken/aufzuschieben, so dass man unter der Einkommensgrenze bleibt?

    Und wie ist das während eines Bezugs von Elterngeld?

    Für Aufklärung wäre ich dankbar!

    Hallo,

    angenommen, man ist in einem Ort A aufgewachsen, hat dort seinen Wohnsitz (aber keinen Hausstand) und arbeitet in einem anderen Ort B.
    Nun möchte man einerseits mit seiner Partnerin in einen Ort C zusammenziehen (also einen Hausstand gründen und einen Erstwohnsitz beziehen), andererseits weiterhin am Arbeitsort B arbeiten und dort einen Zweitwohnsitz beziehen.

    Also folgende Situation:

    A: bisheriger Erstwohnsitz, kein Hausstand
    B: Beschäftigungsort
    C: zukünftiger Erstwohnsitz, Hausstand

    Prinzipiell sollte es in dieser Situation möglich sein, doppelte Haushaltsführung geltend zu machen, wenn die Fahrtzeit von C nach B zumindest unter Einrechnung von Stauungen im Berufsverkehr länger als eine Stunde pro einfache Fahrt dauert. Ist das soweit richtig?

    Und muss hierfür der Erstwohnsitz in C zuerst bezogen werden, oder wäre es auch möglich, zuerst einen Erst- oder Zweitwohnsitz in B zu beziehen, und anschließend den Erstwohnsitz in C?

    Angenommen, man hat bei der Turkish Airline einen Flug nach Asien gebucht: Aus Deutschland nach Istanbul und dann weiter nach Asien. Keine Pauschalreise, nur den Flug.

    Mehr als zwei Wochen vor dem Flug erhält man plötzlichen eine Nachricht, dass die erste Etappe des Rückflugs (also von Asien nach Istanbul) um 5 (!) Tage nach hinten verschoben wird.

    Welche Rechte hat man in diesem Fall?

    a) Muss die Airline gewährleisten, dass auch die zweite Etappe des Rückflugs (Istanbul nach Deutschland) entsprechend verschoben wird?
    b) Gilt in diesem Fall die EU-Flugrechteverordnung?
    c) Hat man einen Anspruch auf einen früheren Ersatzflug?
    d) Müsste die Airline einen früheren Ersatzflug bei einer anderen Airline bezahlen?
    e) Hätte man Anrecht auf Unterstützung (Kosten für Hotel und Verpflegung) in der Zeit?
    f) Hätte man gleich den späteren Rückreisezeitpunkt gewählt, wären die Kosten niedriger gewesen. Müsste die Airline, sofern man tatsächlich zum späteren Zeitpunkt fliegt, den Differenzbetrag erstatten?

    Danke im Voraus für Unterstütung!

    Angenommen, man kann eine seit 16 Jahren bestehende und noch ca. 30 Jahre laufende fondsgebundene Lebensversicherung widerrufen und würde dafür 9000 Euro bekommen. Im Fall einer Kündigung wäre der Rückkaufswert ca. 7500 Euro.

    Die Versicherung wird nicht benötigt. Eine abzusichernde Familie ist nicht vorhanden oder geplant, die Versicherungssumme beträgt außerdem nur 20.000 Euro. Die Überlegung ist nun, wie man den Schaden begrenzt.

    Welche Gründe sprechen dann für den Erhalt einer Lebensversicherung?
    - Rentabilität durch künftige Entwicklung?? Wie entwickeln sich Lebensversicherungen voraussichtlich?
    - Steuervorteil?
    - Wie kann man diesen berechnen/abschätzen?
    - Ist die Versicherung im Falle von Arbeitslosigkeit Schonvermögen und daher sinnvoller als Geld auf dem Konto?
    - Absicherung von Immobilienkrediten? Sind da die 20.000 Euro (deutlich) zu niedrig?
    - Aus welchen Gründen neben der Absicherung von Immobilienkrediten oder einer Familie könnte es vorteilhaft sein, eine Lebensversicherung zu besitzen?

    Gibt es weitere Gründe, die für einen Widerruf oder für einen Erhalt der Versicherung sprechen?

    Ich nehme an, dass nach so langer Zeit die Abschlussgebühren abbezahlt sind, aber von jeder monatlichen Versicherungsprämie erst mal Verwaltungsgebühren, Fondsgebühren und ein Risikoversicherungsbeitrag bezahlt werden - und nur der verbleibende Rest in den Fonds einbezahlt wird. Daher sollte es wesentlich rentabler sein, zum Beispiel selbst in den Fonds (oder einen ETF) einzuzahlen statt die Versicherung zu behalten. Ist diese Annahme berechtigt?