Betriebsunterbrechung bei Selbstständigkeit (Freiberufler)

  • Hallo,

    wenn man als Freiberufler seine Selbstständigkeit pausieren möchte, sind hier für bestimmte Gründe erforderlich und gibt es bestimmte zeitliche Grenzen dafür? Und kann man währenddessen gekaufte Wirtschaftsgüter weiterhin abschreiben?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo Rechercheur,

    vielleicht könnten Sie ihre Frage etwas präzisieren. Was sind Sie steuer- und sozialrechtlich während der Unterbrechung der Selbständigkeit; Arbeitnehmer, Bürgergeldempfänger oder was? Oder haben Sie eine Zeitlang nur keine Einnahmen? Dann sind Sie weiter Freiberufler.

    Gruß Pumphut

  • Danke für die Rückfrage. Dass dieser Kontext eine Rolle spielt, war mir nicht klar. Es geht um eine nebenberufliche Selbstständigkeit und den Fall, dass man z.B. aus zeitlichen Gründen diese vorübergehend nicht mehr ausüben möchte.

  • Danke für die Rückfrage. Dass dieser Kontext eine Rolle spielt, war mir nicht klar. Es geht um eine nebenberufliche Selbstständigkeit und den Fall, dass man z.B. aus zeitlichen Gründen diese vorübergehend nicht mehr ausüben möchte.

    Also Du hast Deinem 9-to-5-Job, der ganz normal weiterläuft, und Deine Unternehmung, die grundsätzlich weiterbesteht, aber bei der Du 6 Monate lang keine Aufträge annimmst, soweit richtig beschrieben?

    In dem Fall würde sich nach meinem Verständnis in der steuerlichen Betrachtung nichts ändern.

    Disclaimer: Bin Steuerlaie und berate nicht!

  • Hallo Rechercheur,

    aus eigener Erfahrung mit dieser Konstellation Angestelltenjob und nebenbei freiberuflich tätig; Sie haben zwei Varianten zur Auswahl:

    Sie melden Ihre freiberufliche Tätigkeit förmlich beim FA ab und irgendwann wieder an. Dann können Sie die in der Pausenzeit angeschafften Wirtschaftsgüter erst einmal auf die Freiberuflichkeit nicht abschreiben. Zu irgendwelchen Gestaltungsmöglichkeiten in Ihrer spezifischen Situation berät Sie ein Steuerberater.

    Die freiberufliche Tätigkeit läuft gegenüber dem FA weiter, Sie haben nur keine Einnahmen. Theoretisch können Sie dann mit angeschafften Wirtschaftsgütern auch steuerliche Verluste produzieren. Die Grenze ist da, wo Ihnen das FA die Gewinnerzielungsabsicht nicht mehr glaubt.

    Ps: Falls die freiberufliche Nebentätigkeit kammerpflichtig ist, gelten die Regeln der Kammer.

    Gruß Pumphut

  • Hallo,

    Danke schon mal für die bisherigen Antworten!

    Referat Janders:
    Richtig. Hauptjob und nebenbei selbstständig. Und die Frage wäre, aus welchen Gründen man so eine Selbstständigkeit pausieren könnte, und auch wie lange.

    Aufgrund der Nachfrage beschreibe ich nochmal den Kontext: Das Szenario wäre, sich nebenberuflich freiberuflich selbstständig zu machen. Anfänglich wird man naturgemäßig einen Verlust haben (Anschaffung von Ausrüstung etc., noch wenig oder keine Einnahmen). Wenn ich das richtig verstanden habe, hat man mindestens 5 Jahre Zeit, um Gewinne zu erwirtschaften, bevor das Finanzamt die Tätigkeit als Liebhaberei einstuft. Dies soll vermieden werden, damit man nicht auf den Kosten liegen bleibt.

    Sollte sich nun im Laufe der Selbstständigkeit herausstellen, dass die Auftragsbeschaffung schwierig ist, die Rendite niedrig, die Belastung im Privaten oder im Hauptberuf zu groß, man erkranken o.ä., dann wäre meiner Recherche nach eine Pausierung der Selbstständigkeit vorteilhafter als eine sofortige Abmeldung, da bei letzterer ein fiktiver Aufgabegewinn zu versteuern wäre, weil die gekaufte Ausrüstung in das Privatvermögen übergeht. Die Information habe ich von hier: https://www.gulp.de/freelancing/wi…bsunterbrechung

    Darauf basierend präzisiere ich nochmal meine Fragen:

    A) Muss eine solche Betriebsunterbrechung dem Finanzamt mitgeteilt oder bei ihm beantragt werden, oder bedeutet das einfach, nicht mehr selbstständig aktiv zu sein?

    B) Sind für eine solche Betriebsunterbrechung bestimmte Gründe erforderlich?
    C) Gibt es für eine Betriebsunterbrechung bestimmte zeitliche Höchstgrenzen?

    D) Kann man begonnene Abschreibungen während der Betriebsunterbrechung weiterhin steuerlich geltend machen?

    E) Kann man neue Anschaffungen während der Betriebsunterbrechung steuerlich geltend machen?
    F) Verlängern sich die erwähnten 5 Jahre um die Zeit der Betriebsunterbrechung?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Aufgrund der Nachfrage beschreibe ich nochmal den Kontext:

    Du erwägst, eventuell vielleicht eine nebenberufliche Selbständigkeit aufzunehmen. Bevor Du diesen Gedanken umsetzt, möchtest Du erstmal eventuelle bürokratische Hemmnisse in aller Tiefe ausloten.

    Habe ich Dich da richtig verstanden?

    Ich würde meine Gedanken nicht an die Bürokratie verschwenden, sondern mich erstmal mit meiner Geschäftsidee und dem Geldverdienen beschäftigen. Alles weitere ergibt sich, wenn der Laden läuft.

  • Hallo Rechercheur,

    nach meiner Laienmeinung:

    A nein

    B nein

    C nein aber s.u.

    D ja

    F nein aber s.u.

    M.E. gibt es keine zwingende Vorschrift, dass man die ersten 5 Jahre Verlust machen darf. Das FA schätzt das selbst ein, ob das Business grundsätzlich gewinnträchtig ist. Im Zweifel fordert es eine Gewinnprognose ab und stuft nach zwei oder auch sechs Jahren die Tätigkeit als Liebhaberei ein.

    Lösen Sie sich bitte von der Idee der „Betriebsunterbrechung“. Wer selbständig ist, arbeitet selbst und ständig. Nur kommt manchmal kein Geld rein.

    Da Sie noch nicht begonnen haben der wichtigste Rat: die Wirtschaftsfördergesellschaften und IHKs bieten entsprechende Gründerseminare für wenig Geld an. Da können Sie alle diese Fragen mit Fachleuten diskutieren.

    Viel Erfolg und Gruß Pumphut