... und in der letzten Woche hat Eurowings überwiesen!
Beiträge von Fritz Wunderlich
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Eurowings hat per Mail benachrichtigt, dass Sie die Rückzahlung vornehmen werden. Bei Vollzug melde ich mich ...
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Ich vergaß die Frage: wie lange hat das gedauert?
Vielen Dank!
Gruß, der Fritz -
Leider noch keine Reaktion!
Gruß
Fritz -
Danke für die Nachricht, @!
Leider habe ich noch keinen Bescheid erhalten, denke mir aber, dass es auch eine Weile dauern wird. Eine kurze Mail wäre zumindest hilfreich - für die Airline, denn durch RAs werden sich die Kosten nur unnötig erhöhen.
Über eines sollten alle Beteiligten nachdenken: wenn keine Erstattung erfolgt und auch dann, wenn monatelang keine "Regung" feststellbar ist: für zukünftige Buchungen ist das eine sehr schlechte Grundlage. Denn wer wird als Kunde erneut buchen (und zahlen), wenn alte Rückzahlungen nicht geleistet werden? Man sollte sich also nicht allzulange Zeit lassen mit Rückzahlungen, denn dann ist das dringend notwendige Zukunftgeschäft der Fluggesellschaft für dieses Jahr auch gleich für die Katz.
Damit macht man sich als Airline dann ganz kaputt - wenn man das natürlich möchte ... -
Nun ja: in einem "Rechtsstaat" kommt man auch nur mit "Rechtsanwälten" weiter. Die Damen und Herren des Gewerbes haben schon lange dafür gesorgt ...
Gruß Fritz -
Da fällt mir auf: Zunächst wollten Sie dieSituation ja nach "Schlesinger" abarbeiten, jetzt sollte es doch schon eine Klage werden. Warum der Sinneswandel? Allerdings sehe ich auch nur noch die Klage als erfolgsverprechenden Weg. Allerdings lesen wir hier auch keine Rückmeldung von beispielsweise DrEckardt, die ja auch schon längst mit dem RA begonnen hat.
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Bei uns hat sich bis auf die dürftig unterschriebenen Response nichts getan. Ich gehe davon aus, dass Eurowings auf die Mutter Lufthansa wartet.
Mich selbst kümmert das allerdings nicht weiter, leider provoziert das zusätzliche Kosten, was wiederum ärgerlich ist. Letztendlich sind es Steuerzahlerkosten...
Gruß
Fritz -
Hallo smnjns13, hallo DrEckardt,
ist derweil etwas passiert?
Grüße aus dem Wochenende!
Fritz -
Guten Abend smnjns13,
damit sind wir "gleichauf". Mail verschickt, dann Einschreiben! Das nächste wird also "Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr" sein.Beste Grüße ins lange Wochenende!
Fritz
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Hallo und guten Morgen Fr. Dr. Eckardt,
ist es eher angebracht direkt mit einem Anwakltsschreiben zu beginnen oder warum haben Sie nicht zunächst die von Herrn Schlesinger angeführte Möglichkeit wahrgenommen, sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr zu wenden?
Ich befürchte, dass unser eigener Brief nicht zum Erfolg führt und wir letztendlich ebenfalls Ihren Weg per RA anwenden müssen.
Eine erfolgreiche Woche! -
Hallo smnjns13,
hatten Sie Erfolg mit Ihrer Mail?
Gruß
Fritz -
Scheint sich bisher noch nichts getan zu haben. Selbst wenn ich lese, dass die Wahrscheinlichkeit für eine für den Steuerzahler positive Entscheidung zu erwarten wäre, bin ich davon nicht überzeugt. (Es gab schon oft Entscheidungen GEGEN den Steuerzahler. Beispielsweise haben wir früher auf 13-14 Monatsgehäter Arbeitslosenversicherbeiträge gezahlt. Wurde man tatsächlich Arbeitslos, wurde bei der Berechnung nur 12 Monatsgehälter zu Grunde gelegt.)
Wir sind also in der Warteschleife....
MrStrobe: Handwerkerleistungen auf dem eigenen Grundstück sind ansetzbar. Bei Straßenbaubeiträgen geht es ja um die Arbeiten jenseits der Grundstücksgrenze. Da hat sich das Finanzamt meines Erachtens immer schön zurückgehalten. Ich selbst bin der Auffassung, dass auch die Straße zu meinem Haus gehört. Ansonsten würde ich als Hausbesitzer ja keine Rechnungen erhalten. Sie führt zu mir hin und wieder weg, ich soll also daher zahlen. -
Liebes Forum,
immer wieder durchforste ich als Steuerzahler gerade die Meldung, die wie in diesem Artikel aus der Betreffzeile bestimmte Dinge erklären: was kann ich also steuerlich geltend machen!
Abschnitt:
Fahrten zur Arbeit - Ihre Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte fördert der Gesetzgeber in Form einer Pauschale. Für diesen Weg können Sie eine Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 Euro für jeden vollen Entfernungskilometer als Werbungskosten von der Steuer absetzen – unabhängig davon, wie Sie zur Arbeit und wieder nach Hause gelangen. Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf 4.500 Euro jährlich begrenzt. Wenn Sie aber mit Ihrem eigenen Pkw oder einem Dienstwagen zur Arbeit fahren, berücksichtigt das Finanzamt auch einen höheren Betrag.
Hier lese ich wieder einmal etwas, was auch auf anderen Seiten mir NICHT klar genug formuliert wird: Für wen gilt der letzte Satz: "Wenn Sie aber mit Ihrem eigenen Pkw oder einem Dienstwagen zur Arbeit fahren, berücksichtigt das Finanzamt auch einen höheren Betrag."? Ich fahre seit jeher mit meinem eigenen PKW zur Arbeit und habe eher den Eindruck, dass ich den Wagen meist nur für die Arbeit nutze. Mit Argwohn sehe ich die Selbstständigen oder diejenigen, die einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommen. Nehme ich den letzten Satz wörtlich -also so wie ich ihn verstehe- dann sollte ich doch eigentlich mehr wie nur 30 Cent für die Entfernung erhalten!
Im Ganzen halte ich es für einen großen Besch..., wenn Firmen-PKWs -meist größere Modell- gefahren werden können. Die Firma zahlt keine Steuern, der Angestellte muss nicht ansparen, Reparaturen und Wartung kann man steuerlich geltend machen, von 0 auf Hundert ohne langes ansparen. Ja, und Otto Normalverbraucher? Der bekommt für den Entfernungskilometer 30 Cent.
Wie kann ich also den letzten Satz des Artikels verstehen? Echte Kostenabrechnung oder ??? Und wenn dann wie? Muss ich alles aufschreiben (muss man mit dem Firmenseitig auch nicht). -
Ich möchte noch einmal folgende Informationen zu bedenken geben:
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/h…iegerbeitraege/
oder
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechts…Art=en&nr=29965-> BUNDESFINANZHOF Urteil vom 20.3.2014, VI R 56/12
Das Finanzgericht Nürnberg hatte 2015 entschieden, dass Straßenausbaubeiträge für eine selbst genutzte Immobilie in der Einkommensteuererklärung als Handwerkerleistungen abgesetzt werden dürfen (Az.: 7 K 1356/14). Im o. g. Fall hatte ein Steuerzahler selbst (!) 42,5% der Kosten zur Straßenbaubeiträge als Handwerkerleistungen geltend gemacht, diese wurden vom FG Nürnberg anerkannt. Auch ich bin der Auffassung, dass Handwerkerleistungen nicht nur im Haushalt, sondern auch für den Haushalt erbracht werden können, denn es gibt einen räumlich-funktionalen Zusammenhang, der Haushalt endet nicht am Grundstücksende (BUNDESFINANZHOF Urteil vom 20.3.2014, VI R 56/12).
Das in Berlin ein FG (FG Berlin-Brandenburg vom 15.4.2015, 11 K 11018/15) scheinbar dagegen entschieden hat, ist dann nicht relevant, wenn es sich NICHT um einen Neubau handelt. Das Urteil vom FG in Nürnberg führt zu einem Urteil vor dem Bundesfinanzgericht, wahrscheilich erhalten die Bürger recht.
Eine Rechnung wie vom FA gewünscht erhält man meist nicht, eher kommen Arguemente wie hier:
http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/steueranrechnu…150/3098/339661
die aber von den Richtern trefflich korrigiert wurden!
Lieber muc, sogar ein Teil Ihrer Argumentation (gesetz zur "Schwararbeitsvermeidung") wurde vom Richter meines Erachtens anders beurteilt.
Es bleibt spannend ...
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Vielen Dank für die klärenden Worte!
In meinem Fall nutze ich den PKW für wenige Fahrten privater Natur, ganz sicher täglich für die Fahrt zur Firma und dafür wurde er auch angeschafft. Er dient mir ganz sicherlich auch der grundsätzlichen "Zur Verfügungstellung" meiner Arbeitskraft für die Firma. Ich möchte unabhängig von öffentlichen Verkehrmitteln (die zweifellos da sind) nach Bedarf der Firma Bereitschaft signalisieren. Für mich ist es undenkbar eine Besprechung wegen Fahrtzeiten von Bahn oder Bus verlassen zu müssen. Ebensowenig würde ich allerdings einsehen, dass ich wegen beispielsweise 10 Minuten längeren Besprechungen anschließend 30-45 Minuten auf öffentliche Verkehrsmittel warte. Sicherlich alles mein "Privatvergnügen".
Damit wäre sichergestellt, dass ein Hauptargument beim Fahren des PKWs sicherlich sticht: der Selbstständige ist im Vorteil. Wie Sie schreiben: der Privatmann kann also nicht die 1%-Regelung anwenden. Und meine private Arbeitseinstellung muss man nicht glauben, umso ungerechter fühle ich mich doch behandelt, denn es scheint etwas leichter zu gehen, wenn man selbstständig ist.
Aber grundsätzlich: Wasser sucht sich seinen Weg, wie ich meist sage. Will heißen. Natürlich sind viele Dinge dem Finanzamt gegenüber nicht korrekt. Die Feststellung, dass dem so ist, beruhigt mich allerdings nicht, denn es wird ja nicht geändert, sondern geduldet oder nicht abgestellt. Vermutet oder falsch unterstellt kann das sein, muss es aber nicht.
Zum Thema zurück: Die Straßenbaubeiträge selbst -unterstellt, dass alles korrekt läuft- sind nicht nur der Stein des Anstoßes. Nein, vielmehr die selbstherrliche Anwendung der Möglichkeiten der Verantwortlichen, die abkassieren wollen. Das ist nicht Sache des Finanzamtes, aber das Gerechtigkeitsempfinden schert es letztendlich kaum, wenn es nach jahrelangem Unrecht anschließend wenigstens nach der Möglichkeit steuerlich Abnetzbarkeit sucht. Vermeintliche Haarspaltereien nur weil in §en gegossen heilen die einmal beim Bürger gerissenen Wunden nicht.
Fakt ist, dass in vielen Fällen die Straßen schlecht gepflegt werden. Die hierfür gezahlten Abgaben werden nur in geringem Umfang für die Instandhaltung aufgewendet. Ist die Fahrbahndecke dahin, erneuert man gerne die gesamte Straße, weil man genauso und nur so den Anlieger mitzahlen lassen kann, denn wäre es eine Instandhaltung, müsste es aus dem Topf der Abgaben gezahlt werden und damit ohne finanziellem Zutun des Anliegers zu erbringen!
Nur mal so nebenbei: auf einem Nachbargrundstück steht nichts, schon zum zweiten mal wirde der nie genutzte Anschluß erneuert und die Kosten für ein anderthalbgeschossiges Haus in Rechnung gestellt - allein wegen der Möglichkeit! Gerecht, wol eher nicht. Es bleibt bei den Worten: Recht ist nicht Recht, sondern Recht wird gesprochen...
Übrigens: die AÜG-Kräfte sind dauerhaft am gleichen Ort eingesetzt wie die eigenen Mitarbeiter! Die Arbeit ist also 1 zu 1 vergleichbar nur nicht so besteuert. - wenn man das einmal so nennen darf.
Egal wie man diskutiert, der Bierdeckel von März wäre die bessere Steuererklärung! -
Off-Topic
( muc
Einiges ist mir jetzt Neu. Sicherlich bin ich nicht Standfest bei der Wahl des Fachvokabulars im deutschen Steuerrecht, man möge mir das nachsehen.
Aber ich habe selbst selbstständige AÜG-Angestellte, die zu einem sehr guten Stundensatz der gleichen Arbeit nachgehen, wie meine festangestellten Mitarbeiter.
Diese selbstständigen Mitarbeiter fahren allesamt Oberklasse-PKWs und erzählen mir, dass sowohl Leistungen wie Ölwechsel oder Winterreifen in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden können. Ebenso ist jeder km zur Arbeitsstelle hin wie auch zurück ansetzbar.
Von einer 1-%-Regelung für Privatleute, die ebenfalls Ihren PKW zur Hauptsache für die Fahrt zur Arbeitsstelle benötigen und z. B. Ölwechsel Reparaturen oder Winterreifen steuerlich geltend machen können, ist mir bisher nach langen Jahren nichts bekannt. Vielmehr gab es früher eine Kilometerpauschale und damit war alles abgegolten (heute scheinbar nicht mehr).
PKWs werden ebenso von der Firma als Bestandteil des Gehaltes gehandelt. In diesem Moment würde es mich wundern, wenn die Firmen die Mehrwertsteuer für den gestellten PKW nicht steuerlich geltend machen und somit dem Finanzamt -legal- diese Steuern entziehen, während der normale Arbeitnehmer den Wagen von seinem Nettoeinkommen anspart und die Steuern beim Kauf entrichten muss und nicht bei der Steuererklärung geltend machen kann.
Ebenso ist mir nicht bekannt, dass die heutige Praxis Verluste dem Steuerzahler zur Last zu legen, Gewinne aber zu privatisieren, keine Bevorteilung darstellen könnte. Ich bin der Meinung, dass jeder Steuerzahler Systemrelevant ist, nicht nur Banken oder Großfirmen.
(Lassen wir doch einmal vermuten, wer die Kosten des Abgasskandals des VW-Konzerns letztendlich mitzuzahlen hat?)
Gerechtigkeit der Straßenbaubeiträge ist dann vorhanden, wenn nicht wie in NRW jahrzehntelang festgelegt grundsätzlich (!) nach 30 Jahren jede Straße erneuert werden darf, ob kaputt oder nicht. Ob instandgehalten oder nicht.
Mir ist aber bekannt, dass ausländische Versandhäuser Milliardengewinne einstreichen, keine oder wenige Steuern zahlen und dazu alle Waren auf Straßen bewegen, die ich mit meinen Steuergeldern in Stand halte. Der Staat lässt dies zu!
Auch wenn nicht sauber argumentiert, kann ich mir nicht vorstellen, dass nichts an die Praxen mindestens seit langen Jahren abgeändert gehört.
Bei Straßenbaubeiträgen kommt es auch schon einmal vor, dass viel mehr erneuert wird, wie eigentlich notwendig und das deswegen, weil man Kosten auf Bürger abschieben kann. In meinem Viertel sind seit der Kanalsanierung mehrere Altenheime gebaut worden, jetzt erreichen uns die Rechnungen. Durch die Altenheime hat sich das Nutzungsverhalten der Straße merklich geändert. Die Kostenverteilung hat sich bei der Abrechnung aber nicht dem angepasst.
Wohlgemerkt: ich zahle meinen Teil, aber ich lege Wert auf gerechte Kostenverteilungen.
Und aus diesem Grund möchte ich auch bei den Straßenbaubeiträgen das Finanzamt mit einbeziehen.
Weitere Steuergerechtigkeiten die diskutiert werden könnten: Stichwort Lebensversicherungen.
Es ist noch lange nicht Recht nur weil es im Namen dessen gesprochen und in Paragrafen gegossen wurde.) -
Ich muss mich besser ausdrücken: die Gemeinde möchte dem Finanzamt empfehlen zu schätzen!
So kann man den Ball geschickt hin und her spielen
Das wird das Finanzamt eben nicht tun. Hier wird der Bürger -wie auch bei anderen Sachen- geschickt zwischen die Stühle gesetzt.
Da kann er sich dann, wenn er will, ja herausklagen. Einfaches Vorgehen mit weitestgehend denkbarem Ergebnis.
So ist das in NRW durch Herrn Rau schon vorbereitet worden: nachfragen zu bestimmten Behördenbescheiden sind nicht erwünscht, man kann nur noch klagen. Halte ich für eine unmögliche Vorgehensweise ... . -
@muc
Ja stimmt, aaaber warum sollten dann aber beispielsweise Schneeräumungen auf denselben Straßen steuerlich geltend gemacht werden können, während Straßenbaubeiträge nicht geltend gemacht werden können?Die Kosten entstehen ebenfalls in direktem Zusammenhang mit dem Haushalt (z. B. Abwasser), anteilsmäßig ja nur deswegen, weil man nicht alle Kosten für den Straßenabschnitt umlegen möchte (immerhin gibt es ja auch nur den Durchgangsverkehr -> Fremdverkehr). Ist der Anteil von Fremdverkehr höher, ändern sich die Prozente, bei uns zahlt der Besitzer des Hauses dann nichts. Vermieter dürfen die Kosten ja auch steuerlich geltend machen, allerdings nicht auf die Mieter umlegen, ist das i. O.? Straßenbaubeiträge gibt es nicht bei Instandsetzung, daher gibt es auch immer wieder Streit bei der Begründung Instandhaltung oder Straßenverbesserung.
Genau daran kränkelt meines Erachtens unser System: im Detail verselbstständigt sich das Ganze vor Ort, der Bürger fühlt sich nicht immer gerecht behandelt. Selbstständige können viele Kosten geltend gemacht werden (Beispiel PKW), der Privatmann kann es aber nicht.
Mindestens 70% des Steuerrechts weltweit ist in deutscher Sprache, warum wohl?
Da kommen wir aber von meinem eigenen Thema ab.
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