Beiträge von Neuuetzer

    Hallo zusammen,

    mein alter gekündigter Gasanbieter hat mir noch immer keine Rechnung gestellt ich hatte zum 31.12.22 gekündigt und eine Bestätigung zum 4.1.23 erhalten.

    Auf Nachfrage wann ich mit der Rechnung rechnen kann, kam schon mehrfach die "Standard-Antwort" das es wegen der Berechnung der Gaspreisbremse zu Verzögerungen kommt.

    Zum 4.1.23 hatte die Gaspreisbremse jedoch noch gar keine Relevanz.

    Meine Frage ist nun, was kann ich machen damit ich

    A meine Abrechnung erhalte?

    B wenn diese einen Nachzahlung beinhaltet, muss ich diese in voller Höhe zahlen, obwohl ich so lange darauf warten musste?

    Vorab schon mal danke für eure Hilfe.

    Hallo,

    meine Tante pflegt auf unserem Dorffriedhof die Kriegsgräber. Sie hat irgendwann mal mit der Stadtverwaltung vereinbart, dass sie dafür 200 € pro Jahr erhält.

    Nun verlangt die Stadtverwaltung, dass sie dafür Privatrechnungen schreibt.

    Dazu nun meine Frage/n:

    Ich habe in den weiten des Internets gelesen, dass sie bei "regelmäßigen Dienstleistungen" Probleme mit dem Finanzamt bekommen könnte.

    Kann mir da jemand helfen? Oder Infos geben?

    Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf 4.500 Euro jährlich begrenzt. Wenn Sie aber mit Ihrem eigenen Pkw oder einem Dienstwagen zur Arbeit fahren, berücksichtigt das Finanzamt auch einen höheren Betrag.

    Ich denke, das dieser Satz auf die insgesamt 4.500,- EUR angewendet wird. Wenn man also mit seinem eigenen PKW fährt, kann man jährlich z.B. auch 5.000,- EUR absetzen.

    Aber bei 220 Arbeitstagen im Jahr

    4.500 EUR / 0,30 EUR = 15.000 km/Jahr / 220 Tage = 68,18 km pro Arbeitstag.
    Dein Arbeitsort müsste also mehr als 68,18 km entfernt sein, damit du mehr absetzen könntest als 4.500 EUR.

    Ich hatte auch ein Sparbuch bei einer Sparkasse, von welchem ich nichts wusste.
    2016 oder 17 bekam ich einen Brief von der Sparkasse, in dem mir eine AGB-Änderung mitgeteilt wurde.
    Es ging an die Adresse meiner Eltern, die dort schon seit Anfang der 90er wohnen.
    Ich habe mich gewundert und bin mit dem Wisch in die Filiale gegangen, dort wurde mir gesagt, dass ich 1992 (oder so ähnlich) doch ein Sparbuch eröffnet habe, woraufhin ich sagte, "Ich glaube nicht, dass ich das war, da war ich nämlich noch im Kindergarten".
    Ich musste dann meinen Ausweis vorlegen und dafür unterschrieben, dass das Sparbuch nicht auffindbar ist und habe dann ca. 3,- EUR ausgezahlt bekommen.

    @HannsWI das mit der Sparkasse kenne ich auch, man kann die 200,- EUR allerdings mehrfach abheben.
    Das freut die DKB zwar nicht so sehr, da diese pro Abhebung Gebühren zahlen muss, aber wenn man keine andere Möglichkeit hat, kann man das schon mal machen.
    Nur nicht übertreiben, da sonst die Banken im allgemeinen diese Gebühren dann irgendwann an den Kunden weiterreichen müssen, siehe N26.

    Es sei noch erwähnt, dass die 700,- EUR monatlich bei Bestandskunden ab 12/2017 auf das Konto kommen müssen, Neukunden haben, aktuell, ab Kontoeröffnung ein Jahr Zeit, bis dieses eintritt.

    @chris2702 das mit dem "beide Konten mit einem Login im Blick behalten" funktioniert bei der DKB ebenso

    Hallo Zusammen,

    ich habe in der Suche nichts ähnliches gefunden, falls ich etwas übersehen habe bitte ich dies zu entschuldigen.
    ich bin auf der Suche nach Sparbüchern, Girokonten, Tagesgeldkonten oder ähnlichem mit speziellen Zinsen für (Klein-) Kinder, Jugendliche etc. die dann auch entsprechend gut verzinst werden.
    Als Beispiel habe ich bis dato gefunden, das Giro und das Sparbuch von Meine Bank NO, das Giro wird bis 1.000,- € mit 2,5% und das Sparbuch bis 5.000,- € mit 1% verzinst.

    Ich würde es so ähnlich handhaben wollen wie @Kater.Ka hier schrieb, ob ich nun das Kindergeld nehme habe ich mir noch nicht wirklich überlegt.
    Bis jetzt hätte ich eher daran gedacht, dass wenn beispielsweise die Großeltern ihrem Enkel etwas schenken wollen, das Geld auf eben jenes (nennen wir es klassisch) "Sparbuch" einzahlen und ich als Elternteil meinem Kind dann etwas "sinnvolles" davon kaufen kann. Ich will auch nicht sagen, dass alle Großeltern Ihren Enkeln sinnlose Spielzeuge kaufen, da es sich aber meist auf den Geburtstag und das Weihnachtsfest beschränkt an denen zumindest große Geschenke gemacht werden, finde ich das immer sehr übermäßig. Wenn man sich in seinem Verwandten- und Bekanntenkreis umschaut was da unter dem Weihnachtsbaum liegt und dann teilweise nur einmal bespielt wird.

    Dazu nun meine Fragen kennt jemand solche Angebote von Banken, welche nicht regional beschränkt sind?
    Und wie in dem verlinkten Artikel schon von @chris2702 angesprochen, was sagt das Finanzamt dazu, wenn ich das "Sparbuch" auf den Namen meines Kindes anlege und mir das Geld dann auf mein Konto auszahle wenn ich etwas kaufen möchte?

    Ich hätte auch noch eine Frage, gilt der FSA für den Zeitraum in dem die Zinsen anfallen oder wenn sie ausgezahlt werden?
    Ich hatte bis dato immer Banken die die Zinsen zum 25. eines Monats ausbezahlt haben, von daher war ich noch nicht betroffen. was passiert aber wenn die Zinsen für Okt- Dez. erst am 02.01.2017 gezahlt werden, muss ich dann den FSA auch für 2017 bei der Bank einreichen?

    Als ich mein Konto vergangenes Jahr gewechselt habe, habe ich mein altes Konto wie oben erwähnt, auch 3 Monate weiterlaufen lassen. War dann auch sehr glücklich, dass ich anscheinend an alles gedacht hatte (da keine Abbuchungen auf dem alten Konto erfolgten) und habe das Konto dann aufgelöst.
    Anfang diesen Jahres hatte ich dann eine Mahnung im Briefkasten, ich hatte eine Firma vergessen, die nur einmal im Jahr abbucht. Ich habe dann 6,50 EUR Mahngebühren bezahlt und damit hatte sich das. Diese Mahngebühren habe ich aber durch die Kontoführungsgebühren eingesparrt.