Beiträge von Melli

    Hallo Melli,

    Ich habe die CACI Life dac zwar nicht in der Liste des Ombudsmannes https://www.versicherungsombudsmann.de/der-verein/mitglieder/

    gefunden, aber wenn sie trotzdem teilnehmen, würde ich es probieren. Das Verfahren ist kostenlos und der Aufwand hält sich in Grenzen. Mein Hauptargument wäre, die Klausel benachteiligt den Versicherungsnehmer so deutlich, dass sie den Zweck der Versicherung aushebelt. Deshalb ist die Klausel ungültig. Den Versuch wäre es wert.

    Gruß Pumphut

    Das stimmt ,da ist sie nicht in der Liste ,würde das aber auch so sehen , dass die Versicherung zur creditplusbank gehört und keine eigenständige Versicherung ist ,die Briefe kommen auch aus dem Haus der creditplusbank , Sitz der Versicherung irgendwo in Irland. Würde mich daran wenden https://bankenombudsmann.de/ombudsmannverf…ehmende-banken/ oder mal schauen welche Möglichkeiten ich noch habe.

    Nein, definitiv nicht.

    Da wirst du keine Chance haben. Du hast die Bedingungen ja akzeptiert.

    Ob die sinnvoll und fair sind, ist ein anderes Thema.

    Habe irgendwo mal gehört , dass man die Versicherungen bei laufenden Krediten nicht kündigen kann.

    Deshalb frage ich noch einmal bei der Verbraucherzentrale nach , ist vielleicht so nicht rechtens , das Gebaren der Bank , es scheinen ja viele Probleme damit zu haben. Trotzdem vielen Dank. :)

    Lieben Dank für die Antwort.

    Ja ich habe die Verbraucherzentrale schon kontaktiert. Dass , das alles Mist ist , mit der Versicherung ist auch klar ,nun ist das Kind aber in den Brunnen gefallen und ich kann es nicht ändern. Doch, sie nehmen am Ombudsmannverfahren teil, werde mich dann damit auch noch einmal befassen. Viele Grüße

    https://www.creditplus.de/fileadmin/04_P…dealer_V3.1.pdf  Es geht um den Teil D § 4 Abs. 3 Im Falle von wiederholter Arbeitslosigkeit besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn Sie vor Beginn der erneuten Arbeitslosigkeit mindestens 6 Monate ununterbrochen beim selben Arbeitgeber mindestens 18 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.

    Ich wünsche natürlich auch schöne Ostern :)

    Hallo,

    fast bin ich geneigt, den alten Juristenkalauer zu bringen. Ohne die konkreten Versicherungsbedingungen wird sich die Frage nicht lösen lassen. Melli, wenn vorhanden doch bitte einen Link auf die Bedingungen setzen.

    Gruß und schöne Ostern

    Pumphut

    https://www.creditplus.de/fileadmin/04_P…dealer_V3.1.pdf  Es geht um den Teil D § 4 Abs. 3 Im Falle von wiederholter Arbeitslosigkeit besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn Sie vor Beginn der erneuten Arbeitslosigkeit mindestens 6 Monate ununterbrochen beim selben Arbeitgeber mindestens 18 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.

    Hallo zusammen,


    im letzten Jahr bin ich arbeitslos geworden und habe Leistungen aus der Restschuldversicherung bei meiner Bank beantragt.

    Zuerst im Mai , da ich aber ab August wieder einen neuen Arbeitsplatz gefunden habe, kam eine Leistung der Versicherung nicht zum tragen. Ich wurde dann im September erneut arbeitslos und habe wieder Leistungen beantragt. Dieser Antrag wurde heute nach 8 Monaten abgelehnt , weil zwischen 2 Leistungsfällen eine durchgehende Beschäftigungsperiode von mindestens 6 Monaten liegen muss. In den Versicherungsbedingungen steht dazu Im Falle von wiederholter Arbeitslosigkeit besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn Sie vor Beginn der erneuten Arbeitslosigkeit mindestens 6 Monate ununterbrochen beim selben Arbeitgeber mindestens 18 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.
    Meine Frage dazu ist das rechtens wenn man keine Leistungen der Versicherung bezogen hat oder macht es Sinn der Ablehnung zu widersprechen ?
    Wie wie wird ein Leistungsfall definiert ?
    Vielen Dank für die Antworten.

    Bei mir hat die Targobank zu wenig Zinsen überwiesen und das Geld liegt bei meinem Rechtsanwalt, der nun meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen hat, obwohl die Targobank seine Kosten hätte tragen müssen, dieses bestätigt auch meine Rechtsschutzversicherung. Meine mir zustehenden Zinsen habe ich immer noch nicht von Ihm bekommen.

    Habe noch einmal separat die ausstehenden Zinsen und die Kosten für den Anwalt eingefordert. Frist läuft morgen ab, bisher ist kein Geld eingegangen und ich rechne auch nicht damit.

    @Melli

    Aber die Anwaltskosten stehen dir doch auch zu. Klagt er die nicht ein? Mein Anwalt hat mir die Zinsen auch erst 3 Wochen später erstattet (mit Abzug). Das wäre wohl so, wenn das erst auf dem Anwaltskonto landet. Nennt sich "Hebegebühr". Als wenn sie nicht schon genug verdienen.

    @Melli
    was soll das denn? Das ist ja der Oberhammer X( Und was für Finanzierungsgrund? Ist doch wohl offensichtlich. Ich hoffe, dass es jetzt nicht noch Ärger mit deiner RSV gibt.


    Na, wenn hätte ich ja nur noch 24 Euro an den Anwalt zu zahlen, 123 Euro hat er ja schon einbehalten....:) Trotzdem ein absolutes Unding. Einfach die RSV zu belangen, die 24 Euro hätte ich auch selber gezahlt. Versuche meine Kosten jetzt selber zu holen.

    @Melli

    Aber die Anwaltskosten stehen dir doch auch zu. Klagt er die nicht ein? Mein Anwalt hat mir die Zinsen auch erst 3 Wochen später erstattet (mit Abzug). Das wäre wohl so, wenn das erst auf dem Anwaltskonto landet. Nennt sich "Hebegebühr". Als wenn sie nicht schon genug verdienen.

    @Sylvi62

    Habe gerade eine Mail von Ihm bekommen, der hat jetzt meine Rechtsschutzversicherung
    beauftragt, die Kosten zu übernehmen. Der klagt gar nix ein , auch wenn die Targo aufgrund des Verzugs seine Kosten hätte übernehmen müssen. Das Thema ist für Ihn abgeschlossen, trotz zu wenig Zinsen und nicht gezahlter Gebühr.
    Soll ihm für meine RSV jetzt den Finanzierungsgrund nennen. Mehr kam da nicht.

    @Melli
    @nelli

    Willkommen im Club. Mein Anwalt kommuniziert auch sehr wenig, bzw. kaum. Habe bisher mehr Unkosten als alles Andere. Obwohl es auch nur um vergleichsweise geringe Beträge geht. Muss auch, bis auf eine BG, bei allem in Vorkasse gehen. Die Rechnungen vom Anwalt kamen sehr schnell. Die letzte Mitteilung vom Anwalt war, dass die DKB per 20.01. die BG plus Zinsen + Anwaltskosten übernimmt. Allerdings abzüglich der Kapitalertragssteuer. Wo das Geld geblieben ist, weiß ich bis heute nicht.


    Ich bin froh, dass die Targobank die Gebühren unter Umgehung seiner Vollmacht direkt an mich überwiesen hat. Sonst hätte ich da sicher auch keinen Betrag von gesehen.

    Das Schreiben mit der Zinserstattung hat mein Anwalt angeblich nie bekommen, das hat mir die Targobank freundlicherweise dann zukommen lassen, damit ich sehe, welcher Betrag dem Anwalt überwiesen wurde. Es waren dann ca. 120 Euro zu wenig an Zinsen und die Anwaltsgebühren wurden auch nicht gezahlt, somit hat er dann die Zinsen einfach einbehalten und hat angeblich nicht bemerkt, dass das Geld schon seit 4 Wochen auf seinem Konto war, absolute Frechheit. Versuche jetzt die restlichen Zinsen selber einzufordern.

    @Melli,

    warum das denn? Hast du keine Deckungszusage von der RSV oder musst du einen Selbstbehalt tragen?
    Ausserdem muss doch die Bank die Anwaltskosten tragen, wenn sie in Verzug war oder hast du irgendeine Reaktion von denen erhalten, bevor du zum Anwalt gegangen bist?
    Ich würde da auch bei der RSV nachhaken, der kann doch nicht alles einbehalten. Aber wenns ums Geld geht...

    Ich war mit meinem Anwalt auch überhaupt nicht zufrieden. Hat ein läppisches Bla-Bla-Schreiben rausgeschickt und dafür 274 Euro kassiert, gottseidank hat die Creditplus die anstandslos gezahlt. Sonst hätte er wahrscheinlich mich gleich aufgefordert, meine 200 Euro Selbstbehalt zu löhnen.
    Dass von den geforderten Zinsen in Höhe von 684 Euro nur 106 Euro gekommen sind hat ihn überhaupt nicht interessiert. Und das Geld gekommen ist habe ich nicht von ihm, sondern vom socialmedia team der Bank erfahren. Da hatte er die Kohle schon fast zwei Wochen auf dem Konto und erst nach meinem Anruf ging das Schreiben und die 106,- Euro Zinsen an mich raus. Als ich dann gesagt haben, wieso nur 106 Euro von 684 Euro meinte man nur, dass man das auch nicht weiss und ich müsste mir halt dann einen neuen Termin bei ihm geben lassen, wenn ich meine, das da was fehlt. Na toll und nein danke!!!
    Habe mich jetzt selber drum gekümmert und laut eMail Aussage der Bank zahlen die auch den Rest noch.
    Fazit - zu dem Anwalt würde ich nicht noch mal gehen. Fühlte mich dort nicht gut vertreten.


    @nelli so ähnlich ist es bei mir auch gelaufen, nein der Anwalt kommuniziert überhaupt nicht mit mir und sämtliche Infos habe ich vom Social Media Team, der Targobank. Der Anwalt fordert seine Gebühren einfach nicht von der Targobank ein, sondern will jetzt im Nachgang meine Rechtsschutzversicherung belangen, solange behält er die Zinserstattung, die allerdings auch viel zu wenig war. Das Geld für die Zinsen werde ich unter Garantie nie vom Anwalt sehen. Fordere jetzt alles selber ein, inclusive seiner Kosten. Das hat schon ein bisschen was von Betrug, auch wenn es kleine Beträge sind.

    So, ich nun auch wieder, die Targobank hat ca. 100 Euro zu wenig an Zinsen erstattet und die Anwaltsgebühren auch nicht gezahlt, erfahren habe ich das nur, weil ich selber beim FB Team der Targobank nachgefragt habe, die hat mir das Schreiben an meinen Anwalt zugesendet. Leider habe ich einen schlechten Anwalt, der fordert jetzt nicht erneut die Targobank auf, sondern will sich nun seine Gebühren von meiner Rechtsschutzversicherung holen.

    Meine Zinserstattung hat er nun auch gleich einbehalten. Das kann doch so nicht richtig sein, hat noch jemand so etwas erlebt ? Habe so langsam die Nase voll und jetzt im Gegenzug mal meine Rechtsschutzversicherung angeschrieben.