Oh ja, kleiner Fehler meinerseits: " meine Verbräuche 2019-20 bei 30.000 kWh" muss heißen "...2019-2021", wobei ich nur sagen wollte, dass 30.000 kWh in 2021 kein Ausreißer war.
Maßgebend soll ja die Prognose sein, die der Versorger in der letzten Rechnung vor dem September 2022 getroffen hat und die zu dem Abschlag für September geführt hat.
Dies ist dann problematisch, wenn der Versorger die Jahresverbräuche von Jan - Dez 2021 oder von z.B. von Sept21 - August22 nicht kennt, weil er erst für wenige Monate im Jahr 22 für die Versorgung zuständig ist.
E.On erklärt an irgendeiner Stelle noch folgendes:
…..Ebenso kann sich der im September 2022 prognostizierte
Jahresverbrauch für Gas von dem exakten Jahresverbrauch in Ihrer letzten Abrechnung unterscheiden. Dies liegt daran, dass bei Ihrem prognostizierten Jahresverbrauch bereits sogenannte Gewichtungsverfahren berücksichtigt wurden –
also ein Abgleich zwischen abgelesenen Verbrauchswerten und den Ist-Temperaturen erfolgt ist. …..
Dies habe ich dazu bei badenova gefunden:
„….Grundlage ist in der Regel ein Zwölftel Ihres zuletzt abgerechneten Jahresverbrauchs. Liegt uns von Ihnen noch kein Jahresverbrauch vor, sind wir gesetzlich angehalten auf Daten des Netzbetreibers zurückzugreifen."
Die gesetzlichen Vorschriften dazu:
EWSG - Gesetz
über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und
Kunden von Wärme (gesetze-im-internet.de)
"Das arbeitsbezogene Preiselement nach Satz 1 Nummer 1 ergibt sich bei
Letztverbrauchern, die über ein Standardlastprofil beliefert werden, aus der
Multiplikation von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant
für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert hat, mit dem
Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde, der zum Stichtag 1. Dezember für den
Monat Dezember 2022 im jeweiligen Lieferverhältnis vereinbart ist. Verfügt der
Erdgaslieferant nicht über die in Satz 2 genannte Verbrauchsprognose, hat er
ersatzweise ein Zwölftel des am 30. September 2022 nach § 24 Absatz 1 und 4 der
Gasnetzzugangsverordnung geltenden und dem Erdgaslieferanten mitgeteilten
prognostizierten Jahresverbrauchs der Entnahmestelle anzusetzen."
So viel zunächst mal zu meinen Erkenntnissen.
In dem E.ON Forum berichten Verbraucher, dass der Netzbetreiber eine „vernünftige“ Prognose geliefert hat, E.On aber davon abweicht, - ev. 2 mal auf die 80 % Taste gedrückt hat.
Zu der Frage „Abrechnung mit Bremse für drei Monate“ komme ich später noch mal. Da habe ich die Ausführungen von Finanztip eben noch nicht verstanden.
berghaus 20.03.23
P.S.
Soweit ich weiß, ist bei der Strompreisbremse tatsächlich der Verbrauch im Kalenderjahr 2021 maßgebend und nicht diese ominöse Sept22Prognose.