Gaspreisbremse & Strompreisbremse
Prüfe selbst: Wurde Deine Preisbremse richtig berechnet?

Finanztip-Experte für Energie
Die Gaspreisbremse verbilligt den Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde. Heizt Du per Fernwärme, setzt die Preisbremse schon bei 9,5 Cent an. Die Strompreisbremse greift für Haushaltsstrom bei 40 Cent pro Kilowattstunde, für Wärmepumpen und Nachtspeicheröfen schon bei 28 Cent. Die vergünstigten Preise gelten nur für 80 Prozent Deines bisherigen Verbrauchs.
Die Strompreisbremse und Gaspreisbremse gelten seit März 2023. Voraussichtlich enden sie nach dem April 2024.
Wenn Dein Vertragspreis über einer der Preisbremsen liegt, muss Dich Dein Anbieter schriftlich über die geltende Entlastung informieren.
Die Bundesregierung hat ein Entlastungspaket geschnürt: Gaspreisbremse und Strompreisbremse sollen Haushalte und kleinere Unternehmen 2023 vor den stark gestiegenen Preisen schützen. Wer mit Fernwärme, einer Wärmepumpe oder einem Nachtspeicherofen heizt, profitiert ebenfalls. Hier erfährst Du, wie die Entlastungen funktionieren. Und Du kannst selbst nachrechnen, ob Dein Anbieter den korrekten Rabatt an Dich weitergibt.
Übrigens: Wenn Du mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas (LPG) heizt, sind für Dich keine allgemeinen Preisbremsen vorgesehen. Stattdessen kannst Du einen Antrag auf Härtefallhilfe für Deine Heizkosten stellen. Bei einer sehr hohen Rechnung aus 2022 bekommst Du so einen Teil Deiner Kosten zurückerstattet. Wie das funktioniert, erklären wir Dir in unserem Ratgeber Härtefallhilfe Heizkosten 2022.
Sobald in Deinem Energievertrag der Preis pro Kilowattstunde (kWh) über der Preisbremse liegt, muss Dir Dein Strom-, Gas- oder Wärmeanbieter schriftlich Bescheid geben, wie sich die Preisbremse für Dich auswirkt. Dieses Infoschreiben zur Strompreisbremse, Gaspreisbremse oder der Preisbremse für Wärme erhältst Du per Brief, per Mail oder im Kundenportal Deines Anbieters. In dem Schreiben muss stehen, für wie viel kWh (Kilowattstunden) die Preisbremse gilt – wie hoch also das sogenannte Entlastungskontingent ist, für das der günstigere Preis gilt. Und es muss angegeben sein, wie sich der Rabatt auf Deinen monatlichen Abschlag auswirkt. Finanztip hat herausgefunden, dass die Infoschreiben teilweise erst spät verschickt werden und dann nicht pünktlich ankommen.
Wichtig: Du solltest das Infoschreiben unbedingt prüfen. Rechnet Dein Anbieter mit dem richtigen Jahresverbrauch? Das ist entscheidend, damit Du den vollen Rabatt bekommst. Und wurde die Entlastung korrekt berechnet?
Weil das etwas kompliziert ist, haben wir für Dich eine Rechenhilfe ausgearbeitet. Damit kannst Du Deine Preisbremse in wenigen Schritten selbst überprüfen. Du kannst sie hier kostenlos herunterladen.
Wenn Du zu dem Schluss kommst, dass der Rabatt durch die Preisbremse bei Dir zu niedrig ausfällt, wende Dich an Deinen Anbieter. Dafür stellen wir Dir hier ein kostenloses Musterschreiben zur Verfügung.
Wenn sich Dein Anbieter weigert, eine falsche Verbrauchsprognose anzupassen, raten wir Dir, hartnäckig zu bleiben. Denn gesetzlich ist vorgesehen, dass eine Korrektur vorgenommen werden kann. Alle Informationen dazu findest Du in unserem Newsletter-Text.
2023 gibt es zahlreiche Tarife für Neukunden, die deutlich günstiger als die Preisbremsen sind. Häufig kannst Du durch einen Wechsel viel Geld sparen. Auch wenn Dein Anbieter die Preisbremse nicht korrekt berechnet, kannst Du Dir mit einem Wechsel weiteren Ärger ersparen.
Aus der Grundversorgung kommst Du bei einer Kündigungsfrist von zwei Wochen immer schnell heraus. Bei anderen Verträgen musst Du prüfen, wie lange Dein Vertrag noch läuft und wann der nächstmögliche Kündigungszeitpunkt ist. Alles zum Wechsel in einen günstigeren Tarif erfährst Du in den Ratgebern Stromanbieter wechseln und Gasanbieter wechseln.
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Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hat ein Papier mit dem Titel „Sicher durch den Winter“ für eine Gaspreisbremse erarbeitet, die Gas- und Fernwärmekunden wegen der stark gestiegenen Preise für Erdgas entlasten soll. Im Wesentlichen folgt die Bundesregierung den Vorschlägen dieser Kommission. Die Preisbremse für Gas und Wärme ist für Haushalte und Unternehmen mit einem Verbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden gedacht.
Die Gaspreisbremse wirkt von Anfang März 2023 bis Ende 2023 - mit Option auf eine Verlängerung bis April 2024. Für die Monate Januar und Februar 2023 sollen die Anbieter die Preisbremse rückwirkend abwickeln. Du wirst die Entlastung für Januar, Februar und März also im März 2023 angerechnet bekommen.
Zum 1. März oder kurz zuvor in einen günstigeren Tarif gewechselt? Dann kann Dich eine Gesetzeslücke Hunderte Euro kosten - weil die rückwirkende Entlastung für Januar und Februar wegfällt. Mehr dazu liest Du in unserer Pressemitteilung.
Erdgaskunden bekommen für 80 Prozent ihres bisherigen Jahresverbrauchs einen staatlich garantierten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde, inklusive Steuern und Abgaben. Verbrauchst Du mehr als dieses Grundkontingent, zahlst Du dafür den vertraglich vereinbarten Gaspreis.
Um das begünstigte Basiskontingent zu ermitteln, wird der Jahresverbrauch, der Deiner monatlichen Abschlagszahlung im September 2022 zugrunde lag, herangezogen. Hast Du Deinen Jahresverbrauch zwischenzeitlich nicht nach oben oder unten korrigieren lassen, ist das in der Regel der Gesamtverbrauch der letzten jährlichen Abrechnung. Häufig rechnen Versorger von Januar bis Dezember ab – damit würde der Verbrauch des Jahres 2021 als Bemessungsgrundlage dienen. Für 80 Prozent davon gilt die Gaspreisbremse.
Du profitierst umso mehr von der Gaspreisbremse, je stärker Dein Anbieter den Preis bereits auf mehr als 12 Cent erhöht hat. Der Staat bezahlt dem Anbieter die Differenz zwischen dem Vertragspreis und der Preisbremse. Musst Du wegen der Preisbremse weniger bezahlen, muss Dein Anbieter den Rabatt automatisch an Dich weitergeben und Deinen monatlichen Abschlag nach unten korrigieren. Bist Du Mieter und musstest im Jahr 2022 noch keine höheren Heizkosten bezahlen, zahlt Dir Dein Vermieter einen möglichen Rabatt erst in der nächsten Heizkostenabrechnung aus. Der jährliche Grundpreis, den Du unabhängig von Deinem Verbrauch jeden Monat zusätzlich an den Gasanbieter zahlst, verändert sich durch die Gaspreisbremse nicht.
Die folgende Tabelle zeigt eine Beispielrechnung.
Gas | Arbeitspreis pro kWh | monatlicher Abschlag |
---|---|---|
2021 (vor Preisanstieg) | 8 Cent | 100 Euro |
2022 (nach Preisanstieg) | 20 Cent | 250 Euro |
2023 (mit Gaspreisbremse) | 12 Cent für 80 % des Vorjahresverbrauchs, 20 Cent für alles darüber | 170 Euro |
Beispiel: Familie mit Jahresverbrauch von 15.000 kWh Gas. Annahme: Verbrauch bleibt bei 100 Prozent. (Der jährliche Grundpreis des Vertrages bleibt von der Gaspreisbremse unberührt, ist für den tatsächlichen monatlichen Abschlag aber zu berücksichtigen.) Quelle: eigene Finanztip-Berechnung (Stand: 6. April 2023)
Für jede verbrauchte Kilowattstunde Gas, die über dem günstigeren 80-Prozent-Kontingent liegt, zahlst Du allerdings den mit Deinem Lieferenten vertraglich vereinbarten, höheren Arbeitspreis. Beispiel: Bleibt Dein Verbrauch bei genau 100 Prozent Deines bisherigen Verbrauchs, zahlst Du für 20 Prozent Deines gesamten Gasverbrauchs den hohen Vertragspreis. Wenn Dein Verbrauch dagegen auf 120 Prozent steigt, Du also mehr Gas verbraucht hättest als im Vorjahr, dann würde in Deiner Jahresrechnung sogar ein Drittel (40 von 120 Prozent) Deines gesamten Gasverbrauchs zum hohen Vertragspreis abgerechnet.
Gas einzusparen zahlt sich also weiterhin für Dich aus. Auch die Bundesregierung ruft zum Sparen auf, damit das Gas in Deutschland nicht knapp wird. Und die Gaspreisbremse macht das Sparen bei den Heizkosten besonders attraktiv.
Denn: Wenn Du es schaffst, Deinen Gasverbrauch auf 80 Prozent zu senken, musst Du für Deinen gesamten Verbrauch lediglich den Preis der Gaspreisbremse bezahlen, also 12 Cent. Da Du die 20 Prozent über dem Grundkontingent aber zu einem höheren Gaspreis im Voraus bezahlt hast, bekommst Du die Rückerstattung mit der Jahresrechnung auch zu diesem höheren Preis ausbezahlt.
Noch stärker belohnt das Modell Einsparungen von mehr als 20 Prozent. Verbrauchst Du zum Beispiel nur 70 Prozent Deines bisherigen Jahresverbrauchs, bekommst Du in der Jahresabrechnung für 2023 die Einsparung von 30 Prozent vollständig zu dem höheren Vertragspreis zurückerstattet. Jede von Dir eingesparte Kilowattstunde Gas wird also stets zum höheren Vertragspreis abgerechnet und erstattet. Die folgende Tabelle zeigt, dass Du dabei viel Geld sparen kannst.
Gas | Rückzahlung in der Jahresabrechnung 2023 | monatlicher Abschlag verringert sich rechnerisch |
---|---|---|
0 % Einsparung | 0 Euro | 170 Euro |
10 % Einsparung | 300 Euro | 170 Euro --> 145 Euro |
20 % Einsparung | 600 Euro | 170 Euro --> 120 Euro |
30 % Einsparung | 900 Euro | 170 Euro --> 95 Euro |
40 % Einsparung | 1200 Euro | 170 Euro --> 70 Euro |
Beispiel: Familie mit Jahresverbrauch von 15.000 kWh Gas, Arbeitspreis laut Vertrag 20 Cent/kWh. (Der jährliche Grundpreis des Vertrages bleibt von der Gaspreisbremse unberührt, ist für den tatsächlichen monatlichen Abschlag aber zu berücksichtigen.) Quelle: eigene Finanztip-Berechnung (Stand: 6. April 2023)
Die mögliche Rückerstattung dank Deiner Sparmaßnahmen zeigt Dir auch unser Rechner weiter unten auf der Seite an. Übrigens: Heizt Du mit Fernwärme, funktioniert die Rückerstattung in der Jahresrechnung genauso. In einem anderen Ratgeber erklären wir Dir, wie Du Heizkosten sparst.
Mehr Details zur Preisbremse liest Du weiter unten im FAQ.
Neben der Preisbremse für Erdgas- und Wärmekunden gibt es für alle Haushalte eine Strompreisbremse. Ein nicht unwesentlicher Teil des deutschen Strombedarfs wird in Gaskraftwerken erzeugt, in denen das sehr teuer gewordene Erdgas verfeuert wird. Das hat auch die Strompreise nach oben getrieben. Die Preisbremse für Strom ist für Haushalte und Unternehmen mit einem Verbrauch von weniger als 30.000 Kilowattstunden im Jahr gedacht.
Auch die Strompreisbremse gilt von März 2023 bis Ende 2023 - mit Option auf eine Verlängerung bis April 2024. Für die Monate Januar und Februar 2023 sollen die Anbieter die Preisbremse rückwirkend abwickeln. Du wirst die Entlastung für Januar, Februar und März also im März 2023 angerechnet bekommen.
Zum 1. März oder kurz zuvor in einen günstigeren Tarif gewechselt? Dann kann Dich eine Gesetzeslücke Hunderte Euro kosten - weil die rückwirkende Entlastung für Januar und Februar wegfällt. Mehr dazu liest Du in unserer Pressemitteilung.
Mit der Strompreisbremse bekommst Du 80 Prozent Deines bisherigen Verbrauchs für einen Arbeitspreis von 40 Cent pro Kilowattstunde, inklusive Steuern und Abgaben. Verbrauchst Du mehr als dieses Grundkontingent, zahlst Du dafür den vertraglich vereinbarten Strompreis.
Das für Dich geltende 80-prozentige Basiskontingent wird bei der Strompreisbremse – anders als bei der Gaspreisbremse – anhand der sogenannten Jahresverbrauchsprognose ermittelt. Diese Prognose erstellt der Stromnetzbetreiber. Sie basiert „in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch“ (§ 13 StromNZV). Für gewöhnlich wird die Jahresverbrauchsprognose jeweils für ein Kalenderjahr neu festgelegt. Wenn Du während eines Jahres zum Beispiel eine Wärmepumpe oder eine Wallbox installierst, müssen diese Geräte beim Netzbetreiber angemeldet werden – daraufhin passt er die Verbrauchsprognose an. Die Strompreisbremse gilt für 80 Prozent der jeweils aktuellen Verbrauchsprognose.
Du profitierst umso mehr von der Strompreisbremse, je stärker Dein Anbieter den Preis bereits über die Marke von 40 Cent erhöht hat. Der Staat bezahlt dem Anbieter die Differenz zwischen dem Vertragspreis und der Preisbremse. Musst Du wegen der Preisbremse weniger bezahlen, muss Dein Anbieter den Rabatt automatisch an Dich weitergeben und Deinen monatlichen Abschlag nach unten korrigieren. Der monatliche Grundpreis Deines Stromvertrags wird durch die Strompreisbremse nicht verändert.
Die folgende Tabelle zeigt eine Beispielrechnung.
Strom | Arbeitspreis pro kWh | monatlicher Abschlag |
---|---|---|
2021 (vor Preisanstieg) | 30 Cent | 75 Euro |
2022 (nach Preisanstieg) | 50 Cent | 125 Euro |
2023 (mit Strompreisbremse) | 40 Cent für 80 % des Vorjahresverbrauchs, 50 Cent für alles darüber | 105 Euro |
Beispiel: Familie mit Jahresverbrauch von 3.000 kWh Strom. Annahme: Verbrauch bleibt bei 100 Prozent. (Der jährliche Grundpreis des Vertrages bleibt von der Gaspreisbremse unberührt, ist für den tatsächlichen monatlichen Abschlag aber zu berücksichtigen.) Quelle: eigene Finanztip-Berechnung (Stand: 06.04.2023)
Für jede verbrauchte Kilowattstunde Strom, die über dem günstigeren 80-Prozent-Kontingent liegt, zahlst Du allerdings den mit Deinem Lieferenten vertraglich vereinbarten, höheren Arbeitspreis. Beispiel: Bleibt Dein Verbrauch bei genau 100 Prozent Deines bisherigen Verbrauchs, zahlst Du für 20 Prozent Deines gesamten Stromverbrauchs den hohen Vertragspreis. Wenn Dein Verbrauch dagegen auf 120 Prozent steigt, Du also mehr Strom verbraucht hättest als im Vorjahr, dann würde in Deiner Jahresrechnung sogar ein Drittel (40 von 120 Prozent) Deines gesamten Stromverbrauchs zum hohen Vertragspreis abgerechnet.
Wenn Du mit einer Wärmepumpe oder einem Nachtspeicherofen heizt, profitierst Du von der Strompreisbremse stärker als ursprünglich vorgesehen. Das Bundeskabinett hat am 5. April 2023 beschlossen, dass die Preisbremse für 80 Prozent Deines erwarteten Jahresverbrauchs schon bei 28 Cent pro Kilowattstunde ansetzt anstatt, wie regulär, erst bei 40 Cent.
Konkret gilt die 28-Cent-Preisbremse für jeden Stromzähler, über den ausschließlich eine Wärmepumpe oder eine Stromheizung betrieben wird – per Heizstrom-Tarif. Außerdem gilt die Sonderregel, wenn Du einen Teil Deines Stromverbrauchs zum Heizen nutzt und einen Doppeltarifzähler hast. Dann bezahlst Du je nach Tageszeit unterschiedliche Strompreise: den Hochtarif (HT, auch Tagstrom genannt) und den Niedertarif (NT, auch Nachtstrom genannt). Die 28-Cent-Preisbremse gilt in diesem Fall für die Zeit, in der der Niedertarif zählt.
Ein Beispiel: Der Niedertarif gilt zwischen 22 und 6 Uhr (28 Cent Preisbremse), der Hochtarif zwischen 6 und 22 Uhr (40 Cent Preisbremse). Daraus wird ein zeitlich gewichteter Mittelwert gebildet: In diesem Fall begrenzt die Preisbremse den Strompreis insgesamt auf 36 Cent je Kilowattstunde.
Zuvor hatte die Strompreisbremse für Heizungen kaum etwas gebracht, weil Heizstrom in der Vergangenheit deutlich günstiger als Haushaltsstrom war. Die Preise sind aber für Heizstrom stark gestiegen und führten zu heftigen Mehrkosten, welche die reguläre 40-Cent-Strompreisbremse nur unzureichend abfederte.
Strom einzusparen lohnt sich 2023 weiterhin, weil die Preisbremse immer nur für 80 Prozent Deines bisherigen Verbrauchs gilt. Mehr noch: Die Strompreisbremse macht das Sparen von Strom sogar besonders attraktiv.
Denn: Wenn Du es schaffst, Deinen Verbrauch auf 80 Prozent zu senken, musst Du für Deinen gesamten Stromverbrauch lediglich den Preis der Strompreisbremse bezahlen, also 40 Cent. Da Du die 20 Prozent über dem Grundkontingent aber zu einem höheren Strompreis im Voraus bezahlt hast, bekommst Du die Rückerstattung mit der Jahresrechnung auch zu diesem höheren Preis ausbezahlt.
Noch stärker belohnt die Strompreisbremse Einsparungen von mehr als 20 Prozent. Verbrauchst Du zum Beispiel nur 70 Prozent Deines bisherigen Jahresverbrauchs, bekommst Du in der Jahresabrechnung für 2023 die Einsparung von 30 Prozent vollständig zu dem höheren Vertragspreis zurückerstattet. Jede eingesparte Kilowattstunde Strom bekommst Du also stets zum höheren Vertragspreis abgerechnet und erstattet. Die folgende Tabelle zeigt, dass Du dabei viel Geld sparen kannst.
Strom | Rückzahlung in der Jahresabrechnung 2023 | monatlicher Abschlag verringert sich rechnerisch |
---|---|---|
0 % Einsparung | 0 Euro | 105 Euro |
10 % Einsparung | 150 Euro | 105 Euro --> 92,50 Euro |
20 % Einsparung | 300 Euro | 105 Euro --> 80 Euro |
30 % Einsparung | 450 Euro | 105 Euro --> 67,50 Euro |
40 % Einsparung | 600 Euro | 105 Euro --> 55 Euro |
Beispiel: Familie mit Jahresverbrauch von 3.000 kWh Strom, Arbeitspreis laut Vertrag 50 Cent/kWh. (Der jährliche Grundpreis des Vertrages bleibt von der Strompreisbremse unberührt, ist für den tatsächlichen monatlichen Abschlag aber zu berücksichtigen.) Quelle: eigene Finanztip-Berechnung (Stand: 06.04.2023)
Die mögliche Rückerstattung dank Deiner Sparmaßnahmen zeigt Dir auch unser Rechner weiter unten auf der Seite an. In einem anderen Ratgeber haben wir Tipps zum Strom sparen für Dich zusammengetragen.
Mehr Details zur Strompreisbremse liest Du weiter unten im FAQ.
Wichtig: Finanztip übernimmt keine Verantwortung für die Angaben, die errechneten Ergebnisse dienen lediglich als Beispielrechnungen. Die Angaben im Rechner unten gelten nur für Gaskunden. Klicke hier, um zu den weiteren Rechnern zu gelangen:
Mithilfe unseres Rechners findest Du ganz schnell heraus, wie sich die Gaspreisbremse auf Deine Gasrechnung auswirkt. Füttere den Rechner mit zwei Zahlen: Wir benötigen Deinen Jahresverbrauch in Kilowattstunden und den Arbeitspreis (in Cent) pro Kilowattstunde, den Du mit Deinem Gasanbieter vereinbart hast. Liegt Dein vereinbarter Gaspreis unter der Preisbremse von 12 Cent, gilt für Dich natürlich dieser günstigere Preis. Die Gaspreisbremse wirkt dann nicht.
Der Rechner geht in der Voreinstellung davon aus, dass Dein Verbrauch in Zukunft gleichbleibt, Du also 0 Prozent einsparst. Optional kannst Du im dritten Feld auch ein eigenes Sparziel angeben: zum Beispiel 10, 20 oder sogar 30 Prozent. Wenn Du es schaffst, diese Menge gegenüber Deinem bisherigen Verbrauch tatsächlich einzusparen, kannst Du Dich auf eine Rückerstattung in der Jahresabrechnung freuen. Wie viel genau, zeigt Dir unser Rechner in den Ergebnissen.
Wenn Du einen Gasvertrag findest, in dem Du weniger als 12 Cent pro Kilowattstunde zahlst, brauchst Du die Gaspreisbremse nicht. Mit dem Finanztip-Gasvergleich kannst Du nach günstigen Tarifen suchen und einen Wechsel einleiten. Die Ergebnisliste unseres Vergleichsrechners enthält Werbelinks zu Gastarifen von Check24 und Verivox. Alle Empfehlungen erfolgen redaktionell unabhängig und erfüllen unsere strengen Finanztip-Kriterien.
Weil Fernwärme oft durch Gaskraftwerke erzeugt wird, soll es auch für Fernwärmekunden Entlastung geben. Die Fernwärmepreisbremse setzt bei einem Arbeitspreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde an, ebenfalls für ein Basiskontingent von 80 Prozent Deines bisherigen Jahresverbrauchs. Abgesehen von dem anderen Preis pro Kilowattstunde funktioniert die Preisbremse für Wärmekunden (übrigens auch für Nahwärmekunden) daher grundlegend wie die Gaspreisbremse.
Mithilfe unseres Rechners findest Du schnell heraus, wie sich die Preisbremse für Fernwärme auf Deine Rechnung auswirkt. Der Rechner funktioniert wie oben bei der Gaspreisbremse.
Mithilfe unseres Rechners findest Du schnell und einfach heraus, wie sich Strompreisbremse auf Deine Rechnung auswirkt. Wie der Rechner genau funktioniert, kannst Du oben beim Rechner für die Gaspreisbremse nachlesen.
Sonderfall: Wenn Du einen eigenen Stromzähler oder Stromtarif zum Heizen (Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung) hast, setzt die Strompreisbremse schon bei 28 Cent an. Diesen Fall kann unser Rechner nicht abbilden. Weitere Infos hier: Sonderregel – Strompreisbremse für Wärmepumpe und Nachtspeicherheizung
Wichtig: Zahlst Du in Deinem Stromvertrag weniger als 40 Cent pro Kilowattstunde, brauchst Du die Strompreisbremse nicht. 2023 liegen die meisten Stromtarife für Neukunden deutlich unter der Preisbremse, ein Anbieterwechsel lohnt sich deshalb häufig. Mit dem Finanztip-Stromvergleich kannst Du nach günstigen Tarifen suchen und einen Wechsel einleiten. Die Ergebnisliste unseres Vergleichsrechners enthält Werbelinks zu Stromtarifen von Check24 und Verivox. Alle Empfehlungen erfolgen redaktionell unabhängig und erfüllen unsere strengen Finanztip-Kriterien.
Die Entlastung durch die Strompreisbremse und Gaspreisbremse kostet den Staat viel Geld. Insgesamt 200 Milliarden Euro wurden bereitgestellt, um die Energiekrise zu bekämpfen. Ein Teil davon wird eingesetzt, um für Dich vor hohen Kosten für Strom, Gas und Wärme zu schützen. Tatsächlich bekommst Du den Rabatt aber nicht direkt vom Staat – er begleicht stattdessen Deinem Anbieter die Differenz zwischen der Preisbremse (Strom 40 Cent, Gas 12 Cent, Wärme 9,5 Cent) und dem im Vertrag vereinbarten Arbeitspreis pro Kilowattstunde (kWh), den der Anbieter von Dir verlangt.
Damit sich die Anbieter dabei nicht einfach die Taschen füllen können, indem sie die Preise stark erhöhen und das Geld vom Staat einstreichen, gibt es das sogenannte Missbrauchsverbot, das im Gesetz für die Preisbremsen festgehalten ist. Für Dich bedeutet das: Das Bundeskartellamt überprüft 2023, ob Preiserhöhungen Deines Anbieters rechtmäßig sind. Verstößt er gegen die Regeln, sind drastische Sanktionen möglich. Denn die Bundesregierung verbietet den Anbietern 2023 eine Preiserhöhung, wenn sie ungerechtfertigt hoch ausfällt. Das soll die Staatskasse vor übermäßigen Kosten schützen. Die Preise zu erhöhen, ist für Deinen Anbieter aber weiterhin eingeschränkt erlaubt.
Grundsätzlich ist eine Erhöhung des Arbeitspreises (in Cent), den Du pro Kilowattstunde Strom, Gas oder Wärme bezahlen musst, 2023 verboten. Dein Anbieter darf den Preis allerdings erhöhen, wenn ihm tatsächlich höhere Kosten bei der Beschaffung, also beim Einkauf der Energie, entstanden sind. Im Zweifel muss er das vor dem Bundeskartellamt beweisen können.
In der Praxis werden viele Anbieter 2023 also dennoch höhere Arbeitspreise verlangen dürfen, denn die Preise an den Energiemärkten sind hoch und sehr wechselhaft. Jedoch darf die Preiserhöhung nicht stärker ausfallen als die Kostensteigerung, die der Anbieter tatsächlich zu tragen hat. Übrigens: Lokale Grundversorger dürfen ihre Preise ohnehin nur eingeschränkt erhöhen. Entsprechende Regeln gelten für sie nämlich unabhängig von dem aktuellen Missbrauchsverbot.
Auch der jährliche Grundpreis, den Du in der Regel monatlich mit Deiner Abschlagszahlung begleichst, darf sich 2023 nur eingeschränkt ändern. Grundsätzlich müssen die Energieanbieter genau den Grundpreis von Dir verlangen, den sie am 30. September 2022 verlangt haben. Doch es gibt Ausnahmen (sie gelten für Strom-, Gas- und Wärmeverträge):
Anbieter könnten die Verbote zur Preiserhöhung umgehen, indem sie neue Kunden anwerben und mit ihnen teurere Neuverträge abschließen. Für die Kunden würden solche teureren Verträge aber erst attraktiv, wenn die Anbieter einen hohen Bonus für Neukunden versprechen. Besonders hohe Prämien sind 2023 aber verboten. Die Wechselprämie für neue Verträge darf höchstens 50 Euro betragen. Höchstens 100 Euro sind erlaubt, wenn der Bonus in direktem Zusammenhang mit einer Energieeinsparung oder einer Erhöhung der Energieeffizienz gezahlt wird.
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Um die Zeit bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken, übernimmt der Bund als Soforthilfe für alle Gaskunden und Fernwärmekunden im Dezember 2022 die monatliche Abschlagszahlung. Aber wie viel genau? Und wann kommt die Einmalzahlung bei Dir an? Wir erklären es Dir.
Deine Soforthilfe: Du bekommst einen Monatsanteil Deines Jahresverbrauchs erstattet. Die Rechnung legt als Berechnungsbasis den Jahresverbrauch zugrunde, mit dem im September 2022 gerechnet wurde. So wird verhindert, dass die Soforthilfe zugunsten der Verbraucher manipuliert werden kann. Ein Beispiel: Lag die Verbrauchsprognose im September bei 12.000 Kilowattstunden für das ganze Jahr, bekommst Du für den Dezember ein Zwölftel davon ausbezahlt, also 1.000 Kilowattstunden (kWh). Und zwar zu dem Kilowattstundenpreis, der im Dezember 2022 gilt. Eine eventuelle Preiserhöhung zwischen September und Dezember wird also berücksichtigt. Zusätzlich musst Du auch den monatlichen Grundpreis Deines Vertrags im Dezember 2022 nicht bezahlen.
Wie Du an das Geld kommst: Hast Du selbst einen Gasvertrag abgeschlossen, darfst Du die monatliche Überweisung oder einen Dauerauftrag im Dezember unterbrechen. Zieht Dein Gasanbieter Deinen Abschlag per Lastschrift ein, kann er das im Dezember unterlassen oder aber die Soforthilfe separat erstatten.
Als Mieter in einem Haus mit Gaszentralheizung hast Du keinen eigenen Vertrag abgeschlossen, sondern zahlst die Heizkosten an Deinen Vermieter. Wenn Deine Nebenkosten in den vergangenen Monaten noch nicht erhöht wurden, droht mit der Betriebskostenabrechnung 2022, die spätestens im Dezember 2023 kommt, eine Nachzahlung. Deshalb bekommst Du die Dezember-Hilfe erst 2023 auf diese Nebenkostenabrechnung angerechnet.
Es gibt aber Sonderfälle für Mieter: Wurde Dein Abschlag seit Februar bereits erhöht, musst Du den Erhöhungsanteil im Dezember nicht bezahlen. Du darfst also Deine Nebenkostenvorauszahlung im Dezember um die Erhöhung kürzen und sozusagen Deinen vorherigen Abschlag bezahlen. Sprich am besten mit Deinem Vermieter, auf welchem Weg das am einfachsten funktioniert. Bist Du seit Februar dagegen in eine neue Wohnung eingezogen, darfst Du Deine Dezember-Zahlung pauschal um 25 Prozent kürzen. Denn bei neuen Mietverhältnissen geht die Regierung davon aus, dass bereits höhere Nebenkosten als im Vorjahr vertraglich vereinbart wurden. In beiden Sonderfällen kannst Du aber auch untätig bleiben und bekommst die Dezember-Hilfe dann vollständig mit der Jahresabrechnung in 2023 ausbezahlt.
In allen Fällen gilt: Differenzen zwischen der Dir zustehenden Erstattung und dem im Dezember 2022 erhaltenen Rabatt werden in der nächsten Jahresrechnung noch ausgeglichen.
Deine Soforthilfe: Du bekommst im Dezember 2022 als Rabatt den Abschlag, den Du im September 2022 bezahlt hast. Pauschal wird dieser noch um 20 Prozent erhöht, um allgemeine Preissteigerungen zu berücksichtigen.
Wie Du an das Geld kommst: In der Regel sollte die Soforthilfe bis 31. Dezember 2022 bei Dir angekommen sein. Dein Wärmelieferant kann auf Deine monatliche Überweisung verzichten, Dir den Rabatt separat auszahlen oder beides kombinieren. War im Dezember keine Abschlagszahlung fällig, muss der Wärmelieferant den Entlastungsbetrag bis 31. Januar 2023 ausbezahlen.
Für Mieterinnen und Mieter gilt: Vermieter bekommen das Geld zunächst vom Fernwärme-Anbieter ausgezahlt. Dein Vermieter wiederum ist verpflichtet, den Entlastungsbetrag in der nächsten Heizkostenabrechnung, die den Dezember 2022 umfasst, automatisch an Dich weiterzugeben.
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