Nun habe ich gestern auch nach einem Zweizeiler von mir vor drei Wochen ein in etwa gleichlautendes Schreiben wie Kutte in Beitrag 1023 des BHW bekommen, dass mein Vertrag wieder aufleben soll, - als wäre nichts gewesen.
Aber dann geht es gleich mit neuen m.E. rechtswidrigen und miesenTricks zu Sache:
15 Regelsparbeiträge wären seit der Abrechnung des Vertrages rückständig und, wenn ich die 450 € nicht bis zum 15.11.2017 eingezahlt hätte, "könne" die Bausparkasse nach den ABB "unter bestimmten Voraussetzungen" (wieder) kündigen und/oder nach Vollbesparung und 10 Jahre nach der Zuteilung (bei mir im Herbst 2019) sowieso.
Nun glauben wir zu wissen, dass Regelsparbeiträge nicht gefordert werden können, wenn die bisherigen gesamten Einzahlungen (ohne Zinsen und Bausparprämien) höher sind als die Summe der Regelsparbeiträge seit Bausparbeginn.
Bei mir sind da noch 1.500 € Luft und dabei habe ich die 1.000 € "Umbuchungen" aus 4 Jahren Übertragung der Zinsen des Vorgängervertrages, weil in diesem die Bausparsumme 4 Jahre lang am Jahresende überschritten wurde, ohne dass der Bonus gestrichen wurde (siehe mein Thema in Beitrag 520), noch gar nicht mitgerechnet.
Wenn da nicht die 10-Jahresfrist wäre, könnte ich mit der Einzahlung von Regelsparbeiträgen auch noch bis zum Herbst 2021 warten
!
Nun soll ich aber auch noch eine Abbuchungsermächtigung für den Regelsparbeitrag erteilen, damit die Vollbesparungsfalle auf jeden Fall noch ein Jahr vor dem Ablauf der 10-Jahresfrist im Herbst 2018 zuschnappen kann.
Da nimmt man auch gerne in Kauf, dass weitere Einzahlungen bei 2 + 2,25 % Zinsen ja eigentlich kontraproduktiv sind und sonst schon mal heftig abgewehrt werden. Hier aber stehen 20 € mehr Zinsen ein Gewinn von 2.000 € gegenüber, wenn die Bausparkasse recht hätte mit der Behauptung (siehe mein Beitrag 520), dass der Bonus (über Nacht) weg ist, wenn nach Vollbesprung kein Darlehensanspruch mehr da wäre, auf den man (in momento) verzichten könne.
Wenn man es fertig bringt, alle diese Klippen zu umschiffen (Wenn die nur spielen wollen, dann will ich auch nur spielen),
dann stellt sich noch mal die Frage: Gibt es neuere Erkenntnisse darüber, ob der Bonus verweigert werden kann, wenn die Bausparkasse 10 Jahre nach der Zuteilung kündigt, weil dann der Bausparer keinen Verzicht mehr aussprechen kann?
Ach ja, und dann steht auf Seite 2 des Schreibens des BHW noch der Satz, der bei Kutte nicht abgebildet war:
"Sofern Sie (unter diesen Umständen (Ergänzung von mir)) an der Wiedereinrichtung des Vertragesfesthalten wollen, schicken Sie uns bitte das beigefügte Sepa-Lastschriftmandat für die Anforderung der Regelsparbeiträge ab Wiedereinrichtung ausgefüllt und unterschrieben zurück.", als wenn dies eine weitere Bedingung für die Wiedereinrichtung wäre.
Es ist schier unglaublich, zu welcher Verkommenheit sich die frühere heile Bausparkassenwelt (Beamtenheimstättenwerk), die auch heute noch so beworben wird, entwickelt hat.
berghaus 19.10.17