Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden beim Verkauf der Immobilie - EuGH-Urteil macht es möglich

  • Hallo,

    mein Darlehen habe ich leider ende 2015 bei der Bank abgeschlossen.


    Dass mit dem Widerrufsjoker, wie bzw. wo genau muss ich das prüfen?

    Macht das Sinn, die Vorfälligkeitsentschädigung vorerst zu bezahlen und dan im nachhinein per Anwalt das Geld zurückzufordern?

    Bin genau grad in dieser Situation, mein aktuelles Darlehen wird demnächst abgelöst (vor Zinsbindung) und es erwartet mich die Vorfälligkeitsentschädigung.

  • Am besten lässt Du den Kreditvertrag bei einem spezialisierten Anwalt prüfen, beispielsweise hier bei der IG Widerruf, die auch den Artikel geschrieben hat:


    Kostenlose Prüfung für Widerrufsjoker und Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung


    Was das konkrete Vorgehen betrifft: In der Regel ist es sinnvoll, die VFE erst einmal zu bezahlen und dann später zurückzufordern, um den Verkauf nicht zu gefährden. Ansonsten macht die Bank das Grundbuch nicht frei und der Käufer kann nicht finanzieren.

    Im Ausnahmefall (z.B. wenn der Käufer keine Finanzierung braucht und damit einverstanden ist) kann man die Zahlung der VFE auch mal verweigern.

  • Vorerst vielen Dank an alle für die Rückmeldungen


    Was das konkrete Vorgehen betrifft: In der Regel ist es sinnvoll, die VFE erst einmal zu bezahlen und dann später zurückzufordern, um den Verkauf nicht zu gefährden. Ansonsten macht die Bank das Grundbuch nicht frei und der Käufer kann nicht finanzieren.


    Ich würde es fast auch so machen, da ich ja sowieso bereits schon etwas im Zeitdruck stehe (neue Immobilie wurde ja schon gekauft).

    Ist es dann auch sicher, dass die Bank o.Ä nicht sagen kann
    "du hast doch erst grad die VFE bezahlt und nun paar Monate später willst du es wieder zurück haben? oder sowas in der Art" :)


    Alternativ die VZ HH:

    https://www.vzhh.de/themen/bau…moeglich#beratungsangebot


    Ist es egal, dass es die VZ in Hamburg ist und ich in BaWü lebe?


    DANKE

  • Ich habe eine Frage zu dem Urteil:

    Meine Freundin hat einen Kredit für Wohnungskauf aufgenommen (Sparkasse). Der Kredit wurde fällig, aber der Kauf ist geplatzt. Sie brauchte dann ca 6 Monate um eine andere Wohnung zu kaufen und den Kredit in Anspruch nehmen zu können.

    Für diese 6 Monate sind auch Vorfälligkeitsentschädigungen angefallen, da der vereinbarte Kredit nicht abgerufen wurde.

    Verstehe ich das richtig, dass sich das Urteil auch darauf bezieht und gute Chancen bestehen das Geld zurück zu fordern?

  • Vermute eher nicht. Kommt natürlich auf den Vertrag an, aber das ist eigentlich recht klar. Bei mir im Vertrag steht "ab dem x.x.xx (exklusive) wird ein Bereitstellungszins von 1,8% fällig". Da kann vermutlich selbst ein Jurist nichts unklar finden ;)

  • Ich hatte wegen dieses Satzes gehofft:
    "Gleiches gilt für eine Nichtabnahmeentschädigung, die dann fällig wird, wenn ein vereinbartes Darlehen gar nicht ausgezahlt wird - beispielsweise, weil ein Kauf geplatzt ist."

    Also grundsätzlich gibt es das wohl.
    Du meinst aber, in dem Bereich ist häufig expliziter aufgeführt welche Folgen es hat und damit nicht anfechtbar?

    Ja, dann muss ich wohl bei Gelegenheit mal rein gucken, was da konkret steht.

  • Für diese 6 Monate sind auch Vorfälligkeitsentschädigungen angefallen, da der vereinbarte Kredit nicht abgerufen wurde.

    Das glaube ich kaum. Dabei dürfte es sich eher um Bereitstellungszinsen handeln. Wobei mich es trotzdem wundert, eine Zeitraum von 6 bis 9 Monaten ohne Bereitstellungszins ist eigentlich häufig anzutreffen.

  • Nichtabnahme bedeutet du hast einen Kreditvertrag unterschrieben brauchst ihn aber gar nicht. Bereitstellung heißt du hast einen Kredit den dir die Bank für eine gewisse Zeit vorhält. Wenn du den später abrufst als vereinbart, dann zahlst du ein paar Extrazinsen.


    Wobei mich es trotzdem wundert, eine Zeitraum von 6 bis 9 Monaten ohne Bereitstellungszins ist eigentlich häufig anzutreffen.

    Wobei das wiederum für eine Bestandsimmobilie recht viel ist wenn eigentlich alles in trockenen Tüchern ist. Da sollten 2-3 Monate reichen bis man tatsächlich im Grundbuch steht und das Geld fließt. Mit kürzerer Bereitstellungszeit kann man nochmal ein halbes Zehntel abknapsen oder so ;)

  • Wobei das wiederum für eine Bestandsimmobilie recht viel ist wenn eigentlich alles in trockenen Tüchern ist. Da sollten 2-3 Monate reichen bis man tatsächlich im Grundbuch steht und das Geld fließt. Mit kürzerer Bereitstellungszeit kann man nochmal ein halbes Zehntel abknapsen oder so ;)

    Meine Freundin hatte leider den Kredit abgeschlossen bevor das Wunschobjekt in trockenen Tüchern war, dann hat es sich etwas gezogen bis die eigentlich Immobilie geplatzt ist und dann bis ein Ersatz gefunden wurde. Also die Bereitstellung ist schon grundsätzlich OK gewesen.

    Nochmal: Danke für die Klarstellung!

  • Wie läuft das

    Was das konkrete Vorgehen betrifft: In der Regel ist es sinnvoll, die VFE erst einmal zu bezahlen und dann später zurückzufordern, um den Verkauf nicht zu gefährden. Ansonsten macht die Bank das Grundbuch nicht frei und der Käufer kann nicht finanzieren.

    Im Ausnahmefall (z.B. wenn der Käufer keine Finanzierung braucht und damit einverstanden ist) kann man die Zahlung der VFE auch mal verweigern.

    Hallo,


    ich hab noch eine Frage. Ich hab gelesen, das oft Banken die VFE falsch berechnen.

    Wie läuft das nun in meinen Fall konkret ab?

    Wir haben unsere Immobilie verkauft.
    Sobald die Beurkundung da ist, muss ich ja meine "noch" finanzierende Bank eine Kopie einreichen, weil sie ja aus dem Grundbuch raus muss.


    Jetzt wurde mir gesagt, dass die Bank dann sowohl die noch offene Finanzierungssumme + die VFE zusammenrechnet.


    Jetzt gehen wir davon aus, ich bezahl das alles so wie gefordert wird.

    Im Nachhinein lass ich das ganze prüfen und es stellt sich heraus, dass die damals alles richtig gemacht haben und ich die VFE nicht zurückfordern kann.


    Was würde nun passieren, wenn aber die VFE falsch ausgerechnet wurde, kann ich da im nachhinein die Berechnung der VFE prüfen lassen und das was falsch war zurückfordern oder ist dann der Zug abgefahren?

    Weil wenn ich jetzt beispielsweise ein Fehler in der Berechnung finde und ich das ganze der Bank mitteile, dann gefährde ich ja wiederum den Verkauf und das möchte ich ja nicht.

  • Die bulgarische "IG Widerruf" halte ich für unseriös, warum meidet Herr Klaus das deutsche Rechtssystem? Diese Artikel dienen offensichtlich nur dem Kundenfang und sollten m.E. hier nicht weiter verbreitet werden.


    Da würde ich mich eher an die Verbraucherzentrale oder einen deutschen Fachanwalt wenden.

  • Dass Du Seriosität nach dem Standort bewertest, sagt eher etwas über Dich als über die IG Widerruf aus. Schau auf deren Presse-Seite und bei der Stiftung Warentest, wer alles über die IG Widerruf berichtet.

    Natürlich arbeiten die auch mit deutschen Rechtsanwälten zusammen, wenn es um die juristische Durchsetzung vor deutschen Gerichten geht. Geht ja auch nicht anders. Aber manche Dinge, die für Verbraucher sinnvoll sein können, dürfen Rechtsanwälte nicht selbst anbieten. Eine Prozessfinanzierung beispielsweise.