Beiträge von Referat Janders

    Hallo.

    Ja, das Jahr des Rentenbeginns (der Rente insgesamt) entscheidet darüber, für welche Jahre die vorläufigen Durchschnittsentgelte verwendet werden. In der Konstellation für die Jahre 2022 und nachfolgend.

    Zum Beginn der Vollrente wird der Steuerfreibetrag ermittelt, auf Basis der Prozente für das Jahr des Rentenbeginns (2023 = 82,5% dank Wachstumschancengesetz) und des späteren Rentenzahlbetrages.

    Also alles richtig gemacht.

    Der Kombiantrag macht nur Sinn, wenn ein direkter zeitlicher Zusammenhang zwischen Teil- und Vollrente besteht, sprich der Wechsel in den nächsten ein bis drei Monaten erfolgt.

    Sind freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gemeint? Und geht das wirklich, obwohl wie oben geschrieben ab Februar 2024 eine gesetzliche Rente bezogen wird?

    Ja und ja. ;)

    Rentenbezug vor Erreichen der Regelaltersgrenze ist kein Hindernis für freiwillige Beiträge.

    Der Bezug einer Vollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze ist ein Hindernis.

    Versicherungspflicht wäre auch ein Hindernis.

    Wenn laufend keine Versicherungspflicht vorliegt, wären auch freiwillige Beiträge möglich.

    1.404,30 EUR pro Monat wären das Maximum, bei 11 Monaten also 15.447,30 EUR. Durch diese Zahlung würde sich die Rente mit Erreichen der Regelaltersgrenze (wahrscheinlich Februar 2026) um ca. 72 EUR (brutto) erhöhen. Die 15.447,30 EUR könnte man steuermindernd in der Steuererklärung unterbringen.

    Rentenfaktor wäre dann grob 46,5.

    Hallo.

    Plant er denn mit Rentenbeginn due Selbständigkeit zu beenden, sprich wird das Geld aus der LV ab dann benötigt oder ggf. erst später? Wenn andere Reserven vorhanden sind, die vorrangig verbraucht werden sollen, könnte man theoretisch über andere Anlagen für Teile der Summe nachdenken. Ansonsten gehen Sicherheit und Verfügbarkeit vor Rendite.

    Immerhin bringt das gestern vom Bundesrat beschlossene Entlastungsgesetz mir und anderen einen Vorteil.

    Die Versteuerung der Rente wird rückwirkend ab 2023 im Anstieg um 0,5 % pro Jahr zunehmen und nicht, wie eigentlich geplant, um 1 %.

    Man muss einfach auch mal an sich denken und anderen gönnen können.

    BTW: Ich habe mit produzierender Hilfe meiner lieben Frau übrigens 2 zahlungskräftige Kinder in die Welt gebracht und eine davon hat wiederum bereits 1 kommenden Erzeuger von dann weiteren Kindern in den Umlauf gesetzt. :thumbup:

    Den steuerlichen Vorteil sollte man auch nicht überschätzen. Der tendiert in die Größenordnung von einem Eisbecher im Quartal, für jedes Jahr nach 2022 und in Abhängigkeit von der Rentenhöhe wohlgemerkt.

    Hallo,

    ab August 2024 wird meine Riesterrente ausgezahlt: ich kann entweder 30% kapitalisieren mit danach die Auszahlung einer verminderte Monatsrente oder eben nicht kapitalisieren und mir monatlich die volle Monatsrente auszahlen lassen.

    Wahrscheinlich ist die Antwort komplizierter als die Frage : aber welche Vorteile hat das Eine ggü das Andere, bzw. was rentiert sich am besten, hinsichtlich "nach wieviel (weniger) Jahren habe ich mein Gesamtbeitrag (der bleibt ja gleich) ausgezahlt bekommen.

    Hallo.

    Wie schaut der Rentenfaktor aus und wie bist Du krankenversichert? Kannst Du Sonderzahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten?

    Wenn die Riester-Rente einen eher geringen Rentenfaktor liefert, dann wäre die Teilauszahlung eher interessant. Diese Teilauszahlung führt im Jahr der Auszahlung zu einer höheren Steuerlast. Wenn man diese Auszahlung jedoch dazu verwendet, eine Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung vorzunehmen, senkt diese Zahlung die Steuerlast wiederum. Wenn der Rentenfaktor der gesetzlichen Rentenversicherung höher ist als der der Riester-Rente kann dieser Umweg sinnvoll sein.

    Wenn Du das Geld aus der Teilauszahlung bereits gedanklich verplant hast, sieht die Sache wieder anders aus.

    Hallo.

    Wenig ist besser als gar nichts. Allerdings soll ja nur das Geld ins Depot gehen, das voraussichtlich ein paar Jahre dort bleiben darf, spricht bevor man an das Depot denkt, müsste schauen, dass ein entsprechender Puffer vorhanden ist. Wenn das der Fall ist, dann ist es schon sinnvoll im Rahmen der eigenen Möglichkeiten zu sparen/investieren.

    Sind denn sämtliche Unterstützungen (z. B. Wohngeld und/oder Kindergeldzuschlag) ausgeschöpft? Vielleicht wäre damit ein kontinuierlicheres Sparen/Investieren möglich.

    Hallo zusammen,

    macht es Sinn mit 59 in einen ETF zu investieren mit einer einmaligen Summe und dann monatlich zu besparen?

    Hallo.

    Es gibt Konstellationen, da macht es Sinn, es gibt auch welche, da macht es keinen Sinn.

    Ab wann würdest Du denn den ETF wieder zu Geld machen wollen? Wie sieht insgesamt die Strategie aus? Gibt es Sicherheitspuffer? ...

    Wenn Ihr die Regelaltersgrenze schon erreicht habt, müsstet Ihr (oder einer von Euch) eine 99,99%ige Teilrente beantragen, dann könnte derjenige freiwillige Beiträge zahlen, die die Rente ab 01.07.2025 erhöhen.

    Wären grob 70 Euro zusätzliche Bruttorente lebenslang. (Falls Ihr eigentlich eine Verrentung wolltet.)

    Bei 775 Euro für 225 Euro würde ich das solange machen, wie es sich hinsichtlich der Zulagenrendite lohnt, und zwar völlig losgelöst vom Vertrag. Sobald die Zulagenrendite zu schlecht wird, würde ich den Vertrag stilllegen und einfach abwarten.

    Den Rest regelt die Garantie.

    Da kommt am Ende nicht viel heraus, aber in der Konstellation geht es auch nur darum, etwas Förderung mitzunehmen. Die eigentliche Altersvorsorge muss aus dem ETF-Sparplan kommen.

    Dem Bekannten kannst Du die 500 Euro so schenken, weil er ein guter Freund ist. Um die Zulagen mitzunehmen, braucht Ihr ihn nicht.

    Hallo.

    Wer als Selbständiger einen Hauptauftraggeber und keine eigenen Mitarbeiter hat, für den tritt Versicherungspflicht in der Rentenversicherung als selbständig tätige Person, die einem Arbeitnehmer so ähnlich ist ("Scheinselbständigkeit"), ein.

    Wer aber so in den Betriebsablauf des Auftraggebers eingebunden ist, dass er eingesetzt wird, wie ein Arbeitnehmer, der kann u. U. als Arbeitnehmer betrachtet werden. Um diese Abgrenzung vorzunehmen, kann man den Status feststellen lassen. Dies kann durch die Krankenkasse erfolgen, durch die Clearingstelle bei der DRV Bund oder im Rahmen einer Betriebsprüfung beim Auftraggeber durch die Rentenversicherung.

    Idealerweise wartet man nicht die nächste Betriebsprüfung ab, sondern lässt das Arbeits- bzw. Auftragsverhältnis gleich zu Beginn überprüfen. Wird dabei festgestellt, dass die Merkmale eines Arbeitnehmers überwiegen, tritt Versicherungspflicht als abhängig beschäftigte Person ein und der Arbeitgeber ist Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrages. Dann würde man auch von "Scheinselbständigkeit" sprechen.

    Hallo.

    Aktuell rentenversicherungspflichtig (z. B. Minijob, Pflege oder so)? Regelaltersgrenze bereits erreicht?

    Ihr könnt ggf. einen Teil in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, dies würde die Steuerlast drücken. (Theoretisch sogar stärker als die Auszahlung.)

    Naja, gehen wir von wenig Zinsen aus, dann hat sie 42k eingezahlt. Davon hat sie sich 10,5k auszahlen lassen. Bleiben 31,5k.

    80€ von 31,5k macht einen Rentenfaktor von ~25.

    Das ist nicht ganz übel, aber auch weit wech von gut. Ich hätte mir die vollen 30% auszahlen lassen.

    Der Rentenfaktor ist ja nur ein Aspekt. Wenn zu wenig interne Verzinsung da ist, dann ist nicht genug Guthaben da zum Verrenten, egal mit welchem Rentenfaktor.

    Und bei Verzinsung abzüglich Kaufkraftverlust schneidet der Banksparplan ja eher nicht so gut ab.