Beiträge von Referat Janders

    Hallo.

    Wer zahlt dieses Honorar denn? Zahlen es die Teilnehmer direkt an Dich oder gibt es eine Institution, die Buchung usw. übernimmt und am Ende an Dich zahlt?

    Dann wäre zu klären, ob Du tatsächlich selbstständig unterwegs bist oder verkappter Angestellter.

    Ansonsten gibt es so gut wie überall Gründungsberatung durch die lokale Wirtschaftsförderung, die können gute Hinweise auf die nächsten Schritte geben.

    Vorsichtshalber gebe ich den Hinweis, dass eine Meldepflicht gem. §190a SGB VI gegeben sein könnte, auch wenn eine konkrete Beitragspflicht wohl kaum entstanden sein wird.

    Bei dem Vertrag stecken wohl ca. 12.000 Euro Zulagen drin. Auszahlung mit 60 ? Wie soll das gehen ohne Horrorrente oder Kündigung ?

    Auszahlung als Horrorrente war gemeint.

    Bzw. wie hoch wäre der Rentenfaktor?

    Banksparplan heißt dass die Rentenversicherung erst noch abgeschlossen werden muss. Wenn die teuer genug und der Rentenfaktor niedrig genug ist, ergibt sich die Möhlichkeit der Kleinbetragsrente. (<63-65 EUR mtl. in 2028)

    Ist folgende Thematik wirklich endgültig geklärt?

    Julia ist 58 und hat einen Riester-Banksparplan, der 2027 mit ca. 30.000 Euro in ein Altersvorsorge-Depot übertragen werden soll. In den Vertrag soll nicht mehr eingezahlt werden.
    In einen zweiten Vertrag soll jährlich eingezahlt werden, um nur dort die Zulage zu erhalten. Ist hier sicher, dass die Zulagen nur in den zweiten Vertrag fließen, der (beabsichtigt) gar nicht zur Verrentung kommen soll ? Werden die Verträge später mit z.B. 67 beim „Abruf“ gar zusammen betrachtet, wenn sie beide beim gleichen Anbieter laufen ?

    1. Warum übertragen, wenn doch die Auszahlung in 2 Jahren möglich wäre? (Ggf. zur Vermeidung einer Rente mit Rentenfaktor -7)

    2. Frage ist, ob ein Anbieter einen zweiten Vertrag anbietet, wenn der Altvertrag rübergezogen wurde.

    3. Angenommen es bestehen zwei Verträge, so fließen die Zulagen nur in einen Vertrag und werden nicht aufgeteilt.

    4. Die Verträge bei einem Anbieter werden zur Ermittlung des Schwellenwertes für eine Kleinbetragsrente zusammengerechnet, ansonsten spielt das keine Rolle.

    Kann ich bei ING Anfang Januar 2027 ein AV-Depot eröffnen und es direkt mit dem maximal geförderten Betrag von € 1´800 befüllen, wenn ich im Februar 2027 berentet werde (bzw von der Erwerbsunfähigkeitsrente in die Altersrente wechsle)? Was muss ich dabei beachten?

    Es wird dauern, bis die Zulage fließt.

    Ggf. wäre zu prüfen, das AVD erst 2028 auszahlen zu lassen.

    Ansonsten wäre der Plan denkbar, wenn die ING in der Konstellation etwas anbietet.

    Hallo.

    Als Beamter ist ja die Dienstunfähigkeit relevant. Gibt es da passende Klauseln im Vertrag?

    Die andere Frage wäre ja, was genau abgesichert werden muss (Immobilienfinanzierung; unterhaltsberechtigte Personen; ...)?

    Ggf. gibt es weitere Ideen. Dr. Schlemann

    Ich habe doch nochmal genauer nachgerechnet und verschiede Szenarien bis zum Ende der Zinsbindung durchgespielt.

    Es ist tatsächlich gar nicht so unwahrscheinlich, dass wir mit meinem bisherigen ETF Sparplan (700€ im Monat) und unserer parallelen Sparrate aufs TG-Konto, es schaffen könnten so viel anzusparen, dass wir gar keine Anschlussfinanzierung mehr brauchen. Je nach (TG-)Zinsniveau und ETF-Markt bis dahin natürlich.

    Wenn wir das mit der Riesterentnahme wirklich so machen und in 2028+2029 so fette Sondertilgungen machen können, bringt uns das dem Ziel (schon schuldenfrei, keine Anschlussfinanzierung nötig) sehr sehr nahe...

    Vielleicht spielt Ihr auch eine Variante durch, bei der Ihr das ETF-Depot nicht anrühren müsst. Wenn Ihr bei der Anschlussfinanzierung einen Teil direkt ablöst und nur für den Rest einen neuen Kredit nehmt, solltet Ihr das Verhältnis Kapitaldienst Kredit zu ETF-Sparrate umdrehen können und trotzdem bis 50 fertig sein.

    Mehrere Szenarien im Köcher zu haben schadet sicher nicht.

    Nein, aber die 6,3k auszureizen und evtl. noch mehrere AVDs zu übersparen habe ich hier gelesen. Mir selbst kommt es nicht in den Sinn, aber ich weiß dass beim Steuern sparen, koste es was es wolle, die Devise ist.

    Ich glaube, das kann der Fiskus noch ertragen. Wird wohl ein überschaubarer Personkreis sein, der da "zuschlägt". Cum/Ex und Cum/Cum werden mehr Schaden verursacht haben. :saint:

    Ja natürlich, es wird ja hergeleitet, dass man damit erheblich Steuren sparen könne, das triggert gewaltig.

    Deswegen kann man doch auch nicht unbegrenzt einzahlen, bei 6.3 K ist doch Ende.

    Und die Theorie, dass seit Beginn Riester die Leute ihre Verträge mit Gewalt überspart haben, um sie ab 2027 ins AVD zu überführen und Steuern sparen zu können, halte ich für etwas gewagt. Aber vielleicht sehe ich das alleine so.

    Wie und wann meldet der Dienstherr denn das überhaupt ? Automatisch?

    In der Yoga-Gruppe haben wir Horst, der mit 61 Jahren als dienstunfähiger Beamter in Ruhestand ist. Er will noch die Kinderzulagen der Kinder unter 25 „abgreifen“. Dienstherr ist der Bund, weil er beim Zoll war.

    Grundsätzlich wäre das Zweizeiler (mag auch Formulare dafür geben) an die Personalabteilung, danach melden die (wahrscheinlich mit bzw. parallel zu der Steuermeldung) an die ZfA dass da ein Beamter ist und die ZfA prüft dann, ob und wieviel Zulage es gibt.

    Ob es bei Pensionsbezug Abweichungen im Verfahren gibt, ist mir nicht bekannt.