Ja ich finde ja auch, daß man eine Finanztechnische Ungerechtigkeit nicht einfach durch ein Gesetz 20 Jahre später abwürgen kann, denn die Ungerchtigkeit bleibt in der Sache ja bestehen.. Man kann doch nur ab jetzt etwas ändern und gültig erachten.
Beiträge von Alf144
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Liebe Leute,
ich hatte gelesen, daß die Finanzämter die private Rente mit dem Ertragsanteil besteuern, währen eine Vollauszahlung steuerfrei ist. Macht es nach der Gesetzesnovelle vom Dez.2024 noch Sinn, einen Einspruch zum Steuerbescheid 2024 zu verfassen?
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Habe heute vom Ombudsmann der Volks- und Raiffeisenbanken seine Entscheidung bekomme:Erstattung der Dahrlehensgebühr + 2% Zinsen !!
Jetz hängt es von meinen Bank ab, ob diese auch zusagt.mfg
AlfHabe heute Bescheid vom BVR erhalten, meine Bank hat der Entscheidung zugestimmt. Nach 1und 3/4 Jahren bekomme ich mein Recht !!
Alf
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Hallo Lobster
Es sind 1700€ plus Zinsen seit 2010.mfg
AlfHabe heute vom Ombudsmann der Volks- und Raiffeisenbanken seine Entscheidung bekomme:
Erstattung der Dahrlehensgebühr + 2% Zinsen !!
Jetz hängt es von meinen Bank ab, ob diese auch zusagt.mfg
Alf -
hi leute,toll diese art von community gefunden zu haben.
habe mir einiges durch gelesen was hier über das thema stand,
allerdings komme ich nicht ganz dahinter welchen betrag ich einfordern darf...
geht es hier nur um die " bearbeitungs gebühr"??habe als sicherheit mal meinen vertrag ab fotografiert,eventuell könnt ihr dabei helfen welchen betrag bzw welche sparte ich als nichtig durch das bgh urteil einfordern darf...
Hallo Bauss,
sowie ich das sehe hätten die 246€ bis zum 20.4.2015 eingefordert werden müssen.
Verjährung ist 3 Jahre.
uim Vertrag: ich finde 11% Zinsen in dieser Zeit ganz schön happich.
Alles Gute
Alf -
Alf, wieviel Geld forderst Du von der Bank zurück?
Hallo Lobster
Es sind 1700€ plus Zinsen seit 2010.
mfg
Alf -
Hallo,
ich habe heute(7.3.2016) die Bestätigumg vom Ombudsmann erhalten, daß meine Beschwerde am 30.12.2014 eingegangen ist und die Bank zu einer Stellungnahme aufgefordert wurde.
Die VR.Bank hat lange Leitungen...mfg
Alf -
Hallo an alle,
Der Ombudsmann der Raiffeisenbanken arbeitet etwas langsam. Vielleicht hätte ich das Abgebot über 50% der Rückzahlung annehmen sollen.
Antwortmail von Gestern:Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr,den Eingang Ihres Beschwerdeschreibens werden wir Ihnen zu gegebener Zeit bestätigen. Da wir viele tausend
Beschwerden zum Thema Kreditbearbeitungsentgelte erhalten haben, die in der Reihenfolge des Eingangs be-
arbeitet werden, müssen wir Sie insoweit um Geduld bitten. Wir weisen darauf hin, dass sich die Bearbeitung
gegebenenfalls noch Monate hinziehen kann. Zu Ihrer Orientierung: Wir bearbeiten derzeit die Eingänge vom
30. Dezember 2014.
Entscheidend für die Verjährungshemmung ist der tatsächliche Eingang bei uns, nicht die
Eingangsbestätigung. Gleichzeitig weisen wir Sie darauf hin, dass der Ablauf der Verjährung durch die Beschwerde
gehemmt wird, wenn die Verjährungsfrist nicht schon im Zeitpunkt des Zugangs in unserem Hause abgelaufen ist.
Bitte nehmen Sie Abstand von Sachstandsanfragen.
Aus Kapazitätsgründen können wir diese nicht beantworten.Mit freundlichen Grüßen
Kundenbeschwerdestelle beim
Bundesverband der Deutschen Volksbanken
und Raiffeisenbanken e.V. - BVR
Schellingstrasse 4
10785 Berlin
Tel.: (030) 20 21 - 16 39
E-Mail: kundenbeschwerdestelle@bvr.deIm August letzten Jahres war der Ombudsmann beim 29.12.: Will die Raiffeisenbank die Kunden aushungern?
Was kann ich noch machen?mfg
Alf -
Ombudsmann der VR-Banken,
Ich habe meine Fall an den Ombudsmann am 30.12. gesandt. Auf Nachfrage kam diese Mail:Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr,
den Eingang Ihres Beschwerdeschreibens
werden wir Ihnen zu gegebener Zeit bestätigen. Da wir viele tausend Beschwerden
zum Thema Kreditbearbeitungsentgelte erhalten haben, die in der Reihenfolge
des Eingangs bearbeitet werden, müssen wir Sie insoweit um Geduld bitten.
Wir weisen darauf hin, dass sich die Bearbeitung gegebenenfalls noch Monate
hinziehen kann. Zu Ihrer Orientierung: Wir bearbeiten derzeit die Eingänge
vom 29. Dezember 2014. Entscheidend für die Verjährungshemmung ist der
tatsächliche Eingang bei uns, nicht die Eingangsbestätigung. Gleichzeitig
weisen wir Sie darauf hin, dass der Ablauf der Verjährung durch die Beschwerde
gehemmt wird, wenn die Verjährungsfrist nicht schon im Zeitpunkt des Zugangs
in unserem Hause abgelaufen ist.Mit freundlichen Grüßen
d. h Ich kann noch einige Wochen warten.
mfg
Alf144 -
Meine Fachanwältin hat vor einigen Tagen in meiner Angelegenheit einen zufriedenstellenden Vergleich im Gütetermin vor dem AG in Mönchengladbach durchgesetzt.
Mehr zu versuchen hätte mangels Präzedenzurteilen ein unverhältnismäßig hohes Prozeß(kosten)risiko bedeutet,wobei noch hinzukommt,daß zweifelhaft ist,ob meine RSV dafür eingetreten wäre.
Man muß eben auch wissen,wann man aufhören muß.
Hallo IanAnderson,
wo hattest Du Recht und hast die Gebühren bekommen und
in welcher Sache mußtest Du einen Vergleich akzeptieren?Alf
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Hallo Santander,
ich freue mich für Dich, daß Du unerwartet Geld bekommen hast.
Wie Du selbst ausgerechnet hast, hat Dich die Santander um einen Drittel (300 von 1100) deines rechmäßigen Anteils betrogen.
Du selbst kannst nicht mehr eingreifen, da Deine Forderungen verjährt sind.trotzdem alles Gute
Alf -
Charly,
lies doch bitte mal hier in diesem Chat, dann wirst Du die Antwort finden. Fast jeder 10 Eintrag handelt von Zinsen.nicht für ungut
Alf -
skatenandy,
wie schon mehrmals hier geschrieben. bis zum 31.12.2014 galt lt. dem BGH eine 10 jähre Verjährungsfrist. Danach gilt die gesetzliche 3 jährige weiter. Das heisst Deine Ansprüche sind verjährt. Den Anwalt hättest Du im Dezember einschalten müssen.tut mir leid für Dich
alf144 -
Neues von der VR-Bank.
Mein Bank hat das Angebot über eine Rückzahlung von 30 auf 60% der KG erhöht. Ich hatte der Bank am 30.12. geschrieben, daß ich nichts geschenkt haben möchte und auf die 30% verzichte und die Sache an dem Ombudsmann abgegeben. Samstag erhielt ich das neue Angebot. Es geht um die Kreditgebühren für eine Potovoltaikanlage.mfg
Alf144 -
Sylvie,
Ich kann nicht glauben das ich für zurückgeforderte Kreditzinsen Abgeltungssteuer bezahlen soll ! Richtig wäre erhaltene Zinsen - bezahlte Zinsen zu versteuern.
Die bezahlten Zinsen in der Steuererkärung anzugeben bringt nur jemenden etwas, der den Steuerfreibetrag nicht ausschöpft und von der Sache nicht richtig.
Meine Meinung
Alf -
Immer mit der Ruhe (S. 527)
Ich glaube auch, daß @kqp recht hat. Vor Weihnachten ist hier immer wieder geschrieben worden, sorgt für ddie Hemmung der Verjährung.
Man kann recht haben, aber wenn verjährt, dann verjährt. Wie immer dies auch geschehen ist.leider
Alf -
Katharina,
Deine Forderungen aus 2005 sind zum 31.12.2014 verjährt.
Wenn die Forderungen unter 5000€ liegen, würde ich den Ombudsmann anschreiben und nochmals darauf hinweisen, daß Du die Forderungen schon am 7.11. gestellt hast und die Bank ein fieses Spiel gespielt hat.
Erst totstellen und dann im Januar sagen "Ha! Ha!". Andererseits kann man auch mit der Bank nochmal sprechen und auf die Geschäftsbeziehungen hinweisen, denn der Kredit wird doch bestimmt noch bedient. Ob dies hilft, wenn die Bank so reagiert hat??
beste Grüße
Alf -
Hallo ,
hier das Ergenis mit einer VR-Bank. Ich wollte die Kreditgebühren für die Beschaffung einer Photovolaikanlage zurückfordern.
Ich erhielt das ein Schreiben mit der Einrede der Verjährung zum 15.1.2015. Gestern erhielt ich das Angebot 30% der Gebühren ohne Zinsen erstattet zu bekommen, da dies ja gewerblicher Kredit wäre. (Siehe Anlage).Ich habe die Anlage als Geldanlage gekauft und nicht um ein Gewerbe zu betreiben, denn ich bin Angestellter.
Muß ich jetzt doch den Ombudsmann anschreiben?
Danke für Vorschlägeeuer Alf144
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@Alf 144
Ich bin etwas irritiert. Wenn du in 2010 den Kredit abgeschlossen hast, kannst du doch aufgrund des BGH-Urteils bis zehn Jahre zurück die Bearbeitungsgebühren zurückfordern. Oder stehe ich jetzt auf´m Schlauch und das gilt nur für Altfälle?
Wir haben von 2006 (Spk), 2009 (VW-Bank) und 2012 (Voba) zurückgefordert.@Plauze,
Es gilt aber ab dem 1.1.2015 wieder die 3 jährige Verjährungsfrist. Deshalb sind ja alle so schnell hinter den Altverträgen hinterher. Die Verjährung droht, d.h. ab der Weihnachtswoche wird man nichts mehr zustande bringen können.mfg
Alf144 -
Hallo Forumsgemeinde,
ICh habe einen Kredit für eine Solaranlage bei einer VR-Bank in 2010 aufgenommen. Die Verjährung entdet also zum 31.12.14. Auf meinem Brief (Vordruck der Verbraucherzentrale) per Einschreiben und Frist zum 24.11., erhielt ich am Freitag das folgende Schreiben mit dem Satz: "Deshalb werden wir uns Ihnen gegenüber bis zum 31.01.15 nicht auf eine Verjährung etwaiger Rückerstattungsansprüche berufen." Und wir antworten innerhalb von 6 Wochen.
Meine Frage ist dies für mich ausreichend um die Verjährung zu stoppen?mfg
Alf144