Private Rentenversicherung vor 2005

  • Liebe Leute,

    ich hatte gelesen, daß die Finanzämter die private Rente mit dem Ertragsanteil besteuern, währen eine Vollauszahlung steuerfrei ist. Macht es nach der Gesetzesnovelle vom Dez.2024 noch Sinn, einen Einspruch zum Steuerbescheid 2024 zu verfassen?

  • Macht es nach der Gesetzesnovelle vom Dez.2024 noch Sinn, einen Einspruch zum Steuerbescheid 2024 zu verfassen?

    Nein


    Die Besteuerung privater Renten gab es früher auch. Nach meiner Kenntnis waren die Ertragsteile sogar höher. Ein Einspruch wäre vergebens.

  • Ich hatte gelesen, daß die Finanzämter die private Rente mit dem Ertragsanteil besteuern, währen eine Vollauszahlung steuerfrei ist. Macht es nach der Gesetzesnovelle vom Dez. 2024 noch Sinn, einen Einspruch zum Steuerbescheid 2024 zu verfassen?

    Das muß man sich im Einzelfall anschauen.

    Die Besteuerung privater Renten gab es früher auch. Nach meiner Kenntnis waren die Ertragsteile sogar höher.

    Dann gab es 2021 ein Urteil des BFH, das besagte: Wenn die Kapitalauszahlung steuerfrei gewesen wäre, muß es die Rente daraus auch sein (zumindest so lange, bis die Rentenauszahlungen das Kapital erreichen). Das hat den Finanzämtern und dem Gesetzgeber aber nicht gefallen, also wollten sie das Urteil nicht anwenden. Der Gesetzgeber hat 2024 den Gesetzestext nachschärft.

    Ob das so geht?

    Vor Gericht und auf Hoher See sind die Menschen in Gottes Hand. Ich möchte keine Prognosen darüber abgeben, ob die Gesetzesnovelle in letzter Konsequenz vor dem BVerfG Bestand hat. Aber man muß als Betroffener halt im Zweifelsfall zur Klage bereit sein.

  • Ja ich finde ja auch, daß man eine Finanztechnische Ungerechtigkeit nicht einfach durch ein Gesetz 20 Jahre später abwürgen kann, denn die Ungerchtigkeit bleibt in der Sache ja bestehen.. Man kann doch nur ab jetzt etwas ändern und gültig erachten.