Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Hallo Lobster
    Es sind 1700€ plus Zinsen seit 2010.


    mfg
    Alf


    Moin Alf,



    ich will mich nicht so weit aus dem Fenster lehnen, aber nach meiner Kenntnis bedeutet die Einschaltung eines Schiedsmannes zunächst nur, dass die drohende Verjährung Deiner Ansprüche gehemmt ist. Zudem - das sehe ich genau so, wie eine Userin hier - muss der so genannte Schiedsspruch nicht bindend sein. Dieses bedeutete wiederum, dass Du als Anspruchsteller jederzeit die Forderungen gerichtlich geltend machen kannst. Ich hatte dazu - vor längerer Zeit - einen Post in meinen Blog eingestellt. Wenn Du möchtest, teile ich Dir den Aufsatz mittels Link mit. Im übrigen würde ich an Deiner Stelle mit der Durchsetzung Deiner berechtigten Forderung nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag warten. Ich habe seit beinahe 1 Jahr sämtliche BGs plus Zinsen plus Gerichtskosten etc. erstritten. Das Prozessrisiko ist eher gering; die Kosten - bei Deinem angegebenen Streitwert - überschaubar.


    Gruß


    J.

  • Alf, wieviel Geld forderst Du von der Bank zurück?

    Aus eisgrauer Vorzeit im Rahmen meines Wirtschaftsrechtsseminars etc. kann ich mich noch daran erinnern, dass selbständige Niederlassungen eines Unternehmens passivlegitimiert sind. Demnach dürfte Dein Ansprechpartner bei den Bazis im Hofbräuhaus sitzen.



    Die BG aus dem Kredit von 2003 könnte in der Tat wohl wg. Verjährung nicht mehr zurück gefordert werden. Wann wurde die Summe ausgekehrt? Oder, wann hast Du zum ersten Mal die Rate überwiesen?

  • hi leute,toll diese art von community gefunden zu haben.
    habe mir einiges durch gelesen was hier über das thema stand,
    allerdings komme ich nicht ganz dahinter welchen betrag ich einfordern darf...
    geht es hier nur um die " bearbeitungs gebühr"??


    habe als sicherheit mal meinen vertrag ab fotografiert,eventuell könnt ihr dabei helfen welchen betrag bzw welche sparte ich als nichtig durch das bgh urteil einfordern darf...


    hoffe von euch zu hören,gruss b aus s :)

  • Hallo Bauss,
    sowie ich das sehe hätten die 246€ bis zum 20.4.2015 eingefordert werden müssen.
    Verjährung ist 3 Jahre.
    uim Vertrag: ich finde 11% Zinsen in dieser Zeit ganz schön happich.
    Alles Gute
    Alf

  • hi alf und vorab dankeschön,
    dachte ich mir bereits ein wenig das dort nichts mehr zu machen ist...
    nun ja schade.


    ja die zinsen waren damals sehr hoch,war aber notwendig zu dieser zeit.
    vertrag ist bereits ausgelöst :)


    lg :)

  • Hallo Bauss,sowie ich das sehe hätten die 246€ bis zum 20.4.2015 eingefordert werden müssen.
    Verjährung ist 3 Jahre.
    uim Vertrag: ich finde 11% Zinsen in dieser Zeit ganz schön happich.
    Alles Gute
    Alf

    Bis zum 31.12.2015 wohl eher. Ich sehe auf dem Vertrag nicht, wann er abgeschlossen wurde, vermutlich aber 2012 wegen der ersten Fälligkeit. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB), beginnt aber erst mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, § 199 Abs. 1 BGB.

  • Habe heute vom Ombudsmann der Volks- und Raiffeisenbanken seine Entscheidung bekomme:Erstattung der Dahrlehensgebühr + 2% Zinsen !!
    Jetz hängt es von meinen Bank ab, ob diese auch zusagt.


    mfg
    Alf

    Habe heute Bescheid vom BVR erhalten, meine Bank hat der Entscheidung zugestimmt. Nach 1und 3/4 Jahren bekomme ich mein Recht !!


    Alf

  • Meine Hausbank teilte mit, dass sie eine Rückerstattung nicht freiwillig sondern nur nach einer Klage von mir bezahlt.
    Es handelte sich um einen hohen Kontokorrentkredit für meine Firma - aber mit privater Globalsicherung und Bürgen -, bei dem diese eine Bearbeitungsgebühr von sage und schreibe ca 22000 Euro abbuchte.
    Gleichzeitig kündigte sie mir inzwischen einen Kredit - hierzu wäre es bei Rückerstattung der Gebühr nicht gekommen - und nun droht mir die Zwangsvollstreckung. Wäre für Hilfe und Rat dankbar.

  • Meine Hausbank teilte mit, dass sie eine Rückerstattung nicht freiwillig sondern nur nach einer Klage von mir bezahlt.
    Es handelte sich um einen hohen Kontokorrentkredit für meine Firma - aber mit privater Globalsicherung und Bürgen -, bei dem diese eine Bearbeitungsgebühr von sage und schreibe ca 22000 Euro abbuchte.
    Gleichzeitig kündigte sie mir inzwischen einen Kredit - hierzu wäre es bei Rückerstattung der Gebühr nicht gekommen - und nun droht mir die Zwangsvollstreckung. Wäre für Hilfe und Rat dankbar.

    Hallo Marga, weiß zwar nicht ob ich Dir hier helfen kann bzw eine fundierte Hilfe bin, aber ich denke es sind genügend fachkundige Leute hier im Forum, die Dir weiterhelfen werden. Denke Du solltest allgemein mal ein paar Daten zu dem Kredit angeben. Wann, welche Finanzierung, welches Kreditinstitut usw.....
    Als nächstes stellt sich die Frage, ob und wie ein Firmenkredit von diesem Thema betroffen ist.


    LG Ebbe

  • Es handelte sich um einen Firmenkredit, der jedoch von meinem Kompagnon und mir über Bürgschaft der Eltern und unsere Globalsicherung abgesichert war. Bei dem Institut handelt es sich um die ....kasse - die Bank mit dem roten Streifen.
    Selbst ein Vortrag der Forderung beim ....kassen und ....verband - unter Verweis auf ein Urteil, dass bei einer privaten Globalbürgschaft auch ein Firmenkredit wie ein Verbraucherkredit zu behandeln ist, und insofern eine Rückforderung von den immensen Bearbeitungsgebühren berechtigt sei - brachte uns nur eine Absage ein; auch der eingeschaltete Omboudsmann erteilte uns lapidar eine Absage zur Rückforderung.
    Zur Frage: Bei der Finanzierung wurde uns ein hoher Kontokorrentkredit zu 8,25% Zins erteilt, - entgegen der Ankündigung, dass wir die im Hause 'üblichen guten Bedingungen' für den angefragten Kredit erhalten werden.


    Die Bank verwehrt nun die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr - obwohl sie bei einseitigem Beenden der Finanzierung des Projekts für unsere GmbH gleichzeitig von uns verlangte, dass wir jeweils 120.000,- Euro Schulden aus dem Verlustgeschäft der Firma in unsere privaten Verbindlichkeiten übernehmen.