Ich gebe mal meinen Senf dazu: sowas ähnliches habe ich vor Jahren mal in einem mittelständischem Betrieb erlebt.
Ich wurde von meinem Abteilungsleiter und seiner Vorgesetzten zu einem 6-Augen-Gespräch geladen ohne Vorankündigung, worum sich das Gespräch dreht. Im Besprechungsraum wurde dann behauptet, es gäbe haufenweise Beschwerden von Kolleginnen und Kollegen über mich, weil sie alle Angst vor mir hätten.
Daraufhin habe ich meinen Abteilungsleiter, der mehr mit hochrotem Kopf dabeisass als zu reden gefragt, seit wann er diese telefonischen Beschwerden über mich bekomme. Er entgegnete, das gehe seit mindestens 3 bis 4 Monaten schon so. Daraufhin habe ich ihn gefragt, warum er als Vorgesetzter sich so lange untätig täglich diese angeblichen Beschwerden, u. a. ich würde meine Arbeit nicht machen, am Telefon anhöre, ohne sofort zu reagieren. Und - da ich skeptisch wurde - ich fragte die Herrschaften, wer sich denn über mich beschwere und wer behaupte, ich würde meine Arbeit nicht machen.
Darauf wurde mir geantwortet, dass man diese Mitarbeiter nicht in die Pfanne haue und mir nicht sagen werde, wer sich beschwert habe, weil ich dann diese Personen möglicherweise zur Rede stellen werde. Worauf ich entgegnete, das sei ja wohl mein gutes Recht, Behauptungen nachzugehen, ich würde quasi Arbeitsverweigerung begehen.
Abschliessend erklärte ich den beiden, dass Sie mit den vorgebrachten Argumenten vor dem Arbeitsgericht krachend scheitern würden, denn im Gegensatz zu ihnen hatte ich bis dahin schon einmal vor dem Arbeitsgericht mir ein qualifiziertes Zeugnis erstritten und wusste daher, das dort lediglich Fakten zählen und keine Behauptungen.
Abschliessend wurde mir noch erklärt, ich sei der unbeliebteste Arbeitnehmer im ganzen Unternehmen.
Das Gespräch fand im November 2006 statt, ich habe nie wieder etwas zum Thema gehört und schliesslich im Mai 2022 den Betrieb verlassen.