Beiträge von Bentin

    Ich hab es gewagt und beim Finanzamt und jener SB angerufen, die meine Steuererklärungen seit ca 10 Jahren erledigt. War die Dame giftig drauf! Ich hab mit Engelszungen gebeten ...

    Von den am 27.7. und 30.7. übersandten Belegen will sie keinen einzigen im System finden, ausgenommen angeblich einen Krankenschein (den ich da nur mit rüber geschickt hatte als Nachweis, dass es sich wirklich um einen Wegeunfall/Arbeitsunfall gehandelt hat). Sämtliche mir von Elster bestätigten Belege zu den Rechnungen und Überweisungen findet sie angeblich nicht. Ich soll sie nochmals schicken und dann prüft sie. (Ich bot an den Screenshot von Elster zu schicken, wo ja alle Belege gelistet und akzeptiert sind ...)

    Dann habe ich sie gefragt, warum eine Rentenzahlung doppelt als Einkünfte gelistet sind - sie streitet ab. Also hab ich das vorhin nochmal rüber geschickt.

    Dann maulte sie, ich hätte die Anlage AV nicht ausgefüllt und muss dort Einkünfte eintragen (ich will aber wie all die Jahre in Papierform zuvor üblich) lediglich meine abgeführten Beiträge in die Zusatzrenten steuerlich angeben ... geht nicht). Und ich soll dort ankreuzen, dass ich steuerlich indirekt begünstigt sei ... Also nochmal die AV aufgerufen - ich soll dort staatliche Rentenzahlungen oder sonstige Lohnersatzleistungen in 2024 zwingend eintragen. Die aber gab es gar nicht. Ich bekam lediglich Auszahlungen aus einem privat von mir angesparten Rentenvertrag, wo ich seit vielen Jahren aus meinem NETTO-Gehalt Beiträge eingezahlt hatte.
    Nächste Runde ...

    Allerdings wurde ich ohne sie danach zu fragen (ich schwöre!) wiederholt angeschimpft von wegen "aber Sie müssen auf jeden Fall erstmal zahlen oder werden gepfändet" - mit süßer Stimme wagte ich zu antworten, dass ja noch die Chanse besteht, dass sie mit den gestern erbetenen Änderungen vielleicht schneller sein könne ... Jedenfalls - die Dame ist sauer. (verbeamtet?).
    Da muss ich jetzt durch. Es bringt ja nichts sich aufzuregen ...
    Zumindest hatte ich beim Anrufen (dortige Zentrale vor Durchstellen zur SB) eine super nette Dame am Apparat, die seufzend sofort bestätigt "die Papierform war definitiv besser" :)
    Vermutlich bin ich nicht der einzige jetzt nervende "Kunde" ...

    Ich danke Euch hier jedenfalls sehr. Ohne Eure Hinweise wäre ich weiter komplett ratlos gewesen

    Ich habe jetzt nochmal eine halbe Stunde mit Elster gekämpft. Krasse Erkenntnis - mal wird die Belegnachreichung NICHT in die Liste der Werbungskosten übernommen, dann plötzlich andere Belege DOCH (wurden direkt automatisch eingetragen vom System).

    Übrigens kamen am Nachmittag noch zwei weitere Emails vom Finanzamt ... 3x Post wegen einem Bescheid also "der in den nächsten Tagen folgen wird". OHNE Zusammenhang zu meiner Email wegen Antrag auf einfache Berichtigung. Auf dem Papier-Postweg war doch alles leichter.

    Ich muss trotzdem auf jeden Fall nochmal anrufen. Ich bekomme aus 3 verschiedenen Töpfen Rentenzahlungen seit Mai 2025, aber lt Finanzamt bekomme ich insgesamt 5x Zahlungen (dh 2x je doppelt gelistet, identische Beträge als Einkünfte ...) und meine Vorsorgeaufwendungen dagegen werden komplett nicht akzeptiert, egal ob ich Kreuzchen setze oder die wieder entferne. Man könne die Einzahlungen "leider nicht berücksichtigen" weil irgendwas fehlt - dafür aber doppelt die Auszahlungen berechnen, das kann Elster!

    Ich konnte jetzt im Detail zu den bereits im Juli übergebenen und dort gespeicherten digitalen Belegen nochmal die Werbungskosten auch für den Wegeunfall mit addieren lassen (knapp 7.000€ in 2025, die bislang nicht als Werbungskosten erfasst wurden lt heutigemm Bescheid) - was aber lediglich die stolze Steuerrückzahlung (geschätzt) von weniger als 300€ brachte. Mickrig!

    Neee, so wird das nichts. Ich muss die SB dazu sprechen. Und entschuldige mich vorab fürs Nerven.

    Hornie : nein, auch dieser AN-Pauschbetrag ist eben nicht berücksichtigt, wirklich nur die 102€ für Altersrente (begonnen ab Mai 2025). Habe in Ruhe alles im Detail nochmal durchgelesen gehabt. Inklusive den Text ganz hinten zur "Belehrung".

    Dass man einen neuen Antrag komplett einreichen muss, wusste ich bis heute nicht. Ich dachte, es genügt der am 27.7. mit übersandte Text "anbei Belege nachzureichen für die Werbungskosten" und die Bestätigung, dass 4 Belege eingegangen/geprüft und akzeptiert worden sind. Bisher hatte ich immer die Papierform per Einschreiben gewählt, das hier war der erste online "Versuch" der Abgabe.

    Also sämtliche Daten komplett alles nochmal eintippen? Sämtliche Formulare komplett neu nochmal? Nicht nur die Werbungskosten?

    Bislang wurden all die vergangenen Jahre selbst nachträglich nur als Email-Attachments an die dortige Poststelle nachgereichte Belege sofort und problemlos akzeptiert und direkt im Bescheid mit berücksichtigt.

    Also muss ich die Dame doch nerven und rufe morgen Vormittag an. Mal sehen, was sie dazu rät und tut. Vorher aber Zahnarzttermin und dann ... spielt das Hirn hoffentlich noch mit. :)

    Lieben Dank für alles an Euch.

    Mir ist schlecht. Vor wenigen Minuten kam die Emailbenachrichtigung "Steuerbescheid 2025 ist online", datiert per 19.10.2026.

    Ich soll bis Mitte November knapp 2.000€ nachzahlen.
    Haken daran: ich hatte online bei Elster online am 27.7. und am 30.7. insgesamt 4 Belege auf den letzten Drücker hochgeladen und nachgereicht (werden auch alle bei Elster anerkannt bestätigt) - aber kein einziger der Belege ist im Bescheid berücksichtigt bzw mir sind schlichtweg gar keine Werbungskosten anerkannt worden. Auch in der langen Belehrung am Ende - kein einziges Wort dazu.
    Grob geschätzt habe ich Anspruch auf knapp 4.000€ Erstattung dadurch, aber keine Nachzahlung (= bin seit 2025 Rentner)!

    Ich war bis zum 1.5.2025 in Vollzeit berufstätig, bin erst ab Mai 2025 Altersrentner.

    An Werbungskosten wird mir im Bescheid lediglich insgesamt die 102€ Pauschale für Rentner anerkannt.
    (nichts für den Zeitraum bis Mai 2025!)

    Ich habe jetzt sofort mit Verweis auf diese Belege eine "schlichte Änderung" beim zuständigen Finanzamt beantragt.
    Eingangsbestätigung für meine Email kam auch.

    Hat jemand Erfahrung, wie lange solche Nachbesserung dauert? Ich habe wirklich keinen Bock darauf, erstmal 2.000€ zu überweisen und irgendwann Monate später mal eben dann als Summe 6.000€ zurük zu erhalten. Verzinst wird ja auch nichts. Mir ist so übel ....

    Ich habe nur die Vermutung, dass eine "schlichte Änderung" schneller geht als ein eingereichter "Einspruch".
    Die anderen Zahlen habe ich jetzt erstmal gar nicht angeschaut und kontrolliert. Aber das Komplettpaket Werbungskosten will ich erstmal so schnell als möglich anerkannt haben.

    Danke für Rat und Hilfe!

    Hallo. Hoffentlich verstehe ich es falsch (bitte!!!!) und irre mich.

    Wenn ich als mittlerweile abschlagsfreier Altersrentner "im Nebenjob" eine neue Tätigkeit aufnehme und dort UNTER den steuerfreien 2.000€ Aktivrente entlohnt werde - habe ich keinen Anspruch auf die bisher übliche jährliche Werbungskostenpauschale für Berufstätige (derzeit 1.230€) sondern nur diese mickrige 102€? dh die Fahrt zur Arbeitsstelle (täglich 30km pro Weg), notwendiges Arbeitsmaterial etc kann ich nicht mehr steuerlich geltend machen? Dann würde ich ja draufzahlen oder viel Geld einbüßen. Oder?

    Ich finde nur Infos darüber, dass man "anteilige Differenz" anrechnen lassen kann, wenn man mehr als jene 2.000€ Aktivrente an Gehalt ausbezahlt bekommt.

    Zwei Kinder, undankbare Blagen. Und als meine eigenen Eltern verstarben (lag ich im Krankenhaus und ahnte nichts davon) wurde ausgeräumt und beseitigt. Testament lag da zum Glück oder leider bereits am Nachlassgericht. Schock für mich. Ich war als Alleinerbe genannt - aber bekam nichts. Stattdessen sollte ich BEWEISEN, was konkret am Todestag vorhanden war, WER es weggenommen oder wann entsorgt hat und wer per EC-Karte noch Wochen später ohne mein Wissen auf die Konten der Eltern zu griff.

    Als ich 40 war stand mein Sohn vor mir und erklärte, ich solle ab jetzt sofort nie wieder Geld für mich ausgeben sondern nur noch für die Kinder. Wörtlich "du bist alt und brauchst nichts mehr, mein Leben aber beginnt jetzt, also habe ich ein Recht ...". Die Tochter wiederum verschwand Ende 2015 spurlos und die letzte Aussage war, ich sei ein absoluter Versager und sie schämt sich für ihre Herkunft. Nachdem sie all die Jahre Zucker in den H... geschoben bekam und ich ihr Studium finanziert hatte.

    NICHTS an Erbschaft haben diese Zwei moralisch "verdient". NULL.

    Schick. Gut, ich werde es versuchen. Als Werbungskosten (Anlage N) statt Sonderausgaben - und ich ärgere mich grad emens. Denn Anwaltskosten (hab mal quer gerechnet, insgesamt über die Jahre hab ich um die 20.000€ vorgebuttert und nie irgendwas steuerlich abgesetzt weil dämlich und im Irrglauben "krieg ich ja alles irgendwann zurück von der Gegenseite, muss nur Geduld haben ..."). Dämlichkeit = ich.

    Anwaltskosten gab es 2025 keine, nur mehrere Gutachterkosten - ich schieb die dazu gehörenden Verfügungen vom Gericht mit zum Abgleich als Legitimation. Stimmt, streichen können sie immer aber man muss es versuchen. Bei Angabe auf Papier hatte ich immer alles gefunden und ausgefüllt, aber online sitz ich "vor einem Wald und seh die Bäume nicht". Problem liegt also bei mir :(

    Warum Elster? Weil ich der TV-Werbung misstraue ... egal wie sehr dort Leute loben von wegen "dauert nur wenige Minuten und man bekommt mindestens 1.000€ zurück". Ich probiere also doch mal diese hier empfohlene App und lass mich überraschen. Vielen herzlichen Dank an Euch!

    Ich hatte vor einigen Jahren einen anerkannten Wegeunfall. Bis heute (und womöglich bis 2027 oder noch länger) zieht sich dazu ein Verfahren am Landgericht hin (höchstwahrscheinlich erfolgt die Weitergabe ans OLG in paar Monaten). Ich sitze über der Steuererklärung für 2025 und mir kam in den Sinn - ob ich eigentlich auch die vom Richter abverlangte Gebühr für die vom Gericht verlangte medizinische Begutachtung für den Ist-Zustand (Andauer der Beschwerden) steuerlich absetzen kann - oder nicht. Ob ich je oder wieviel davon diese Gebühren wirklich wieder erstattet bekomme, steht in den Sternen. Es geht in 2025 wieder um mehrere tausende Euro, die ich in die Gerichtskasse einzahlen musste. Bis heute gibt es immer noch kein Gutachten. Wir hatten zwischendurch auch Jahre ohne jeden Fortgang ("kein Richter verfügbar, kein Termin möglich"). Ich würde nicht fragen, wäre es ein "normaler" Unfall aber es war eben ein Wegeunfall.

    Totalschaden, Krankenhausaufenthalt, bis heute pausenlos in Behandlung ...

    Ich hatte jetzt erstmals vor, die Steuererklärung online und nicht auf Papier einzureichen. Ich finde nichtmal die Option zur Angabe von Werbungskosten (km Wege zu den einzelnen Arbeitsstellen etc) geschweige Abfrage von solchen Sonderausgaben (lediglich "Krankheitskosten" aber das sind ja Peanuts für Physio & Co.). Mal eben nette 6.000€ für einen Arzt (med. Gutachter) war da schon eine ordentliche andere Hausnummer ... Any idea ??? Oder ich schicke das einfach auf dem Postweg als Ergänzung und versuche es so???

    Danke vorab für Hilfe!

    VBL = Betriebliche PFLICHT-Versicherung nach TVÖD BUND. Keine "extra".

    Und die wurde später plötzlich zu einem Riestervertrag (ohne Mitspracherecht der Einzahler!) und in der gesamten Einzahlphase konnte ich nichts davon steuerlich anrechnen lassen.

    Dafür startete jetzt in 2025 die Auszahlphase und urplötzlich bekomme ich eben gestern mit dem Steuerbescheid für 2024 die Nachricht der Finanzbehörde (langer Absatz hinten Text) ich möge doch bitte die in 2024 dafür eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben nachreichen mit Formblatt AV. Wieso jetzt so urplötzlich ...

    Seit 1997 hatte ich Pflichtbeiträge in die VBL für den ÖD einzuzahlen. In 2002 (oder zeitnah) wurden alle diese Pflichtvertärge plötzlich "Riesterverträge". In der Einzahlphase darf man die eingezahlten Beiträge steuerlich absetzen - ich bekam stets abweisenden Bescheid vom Finanzamt.+

    Jetzt in der Auszahlphase muss man diese "Betriebsrentenauszahlungen" voll versteuern als Einkommen.
    Und heute ziehe ich aus dem Briefkasten den Steuerbescheid für 2024 mit dem Vermerk, dass ich meine 2024-Einzahlungen bitte per AV-Formular als Sonderausgaben für 2024 abrechnen soll/darf.

    Mich verwirrt eben, dass das bislang nicht möglich war und jetzt auf einmal doch. Falle?

    (a) Wenn in der gesamten Ansparphase KEINE steuerliche Berücksichtigung war ---- kann man so die Steuerlast in der Auszahlphase umgehen oder (b) greift die so oder so ...???? Fall (a) wäre super, Version (b) gemein ...

    Kennt sich jemand aus? Danke für gute Tipps.

    Falls das noch aktuell sein sollte - ich hatte mir das angesparte Geld (ohne Kredit!) auch auszahlen lassen - es kamen ab direkt kurz nach Antragstellung insgesamt SIEBEN Rückzahlungen (oder was auch immer das war) auf mein Girokonto. In Summe alles im Rahmen der steuerfreien Pauschale - somit weder ggü der BHW als auch ggü Finanzamt irgendwelche Gebühren dazu zahlen zu müssen. (Nie wieder BHW!)

    Das Limit lässt sich aber schnell ändern und ist fast sofort wirksam.

    Am Limit hat es nicht gelegen. Ich bin auch nicht im Dispo.

    Ich habe alle beiden Überweisungsaufträge komplett gelöscht gehabt und einfach neu eingetippt - mit dem vorgezogenen Datum. Keine Probleme. Also Softwarefehler - nicht bei mir sondern in der App gewesen.

    Ähnliches Problem später mit anderer Überweisung - ich wollte nachträglich den Betrag ändern (Abbuchungsdatum lag auch in der Zukunft!) - nicht möglich. Also gelöscht und mit neuem Betrag wieder eingetippt - kein Problem. Gut, wenn man das weiß, dann regt man sich auch nicht sinnlos auf. Mache ich also ab jetzt immer so (zum Glück selten nötig).

    Heute muss ich dazu auch mal Dampf ablassen. Lt Playstore ist die installierte App aktuell.

    Ins Banking auf dem Laptop komme ich auch (verifiziert via App auf dem gekoppelten Smartphone) - aber das wars auch schon. Kein Auftrag kann geändert werden, es folgt postwendend die Abweisung (Konto ausreichend gedeckt!).

    Angeblich gibt es nach wie vor ein online Kontaktformular - aber nicht in meinem Konto auffindbar, egal welche Rubrik ich angesteuert hatte. Nix "Service" oder "Kontakt". Null.

    Also - Screenshots per Email geschickt.

    Was mir spanisch vorkommt ist, dass mir Google heute mitteilt, dass die DKB-App nur dann nutzbar sein soll, wenn ich der App ungehinderte Standortnachverfolgung und vollen Zugriff aufs das Smartphone freigebe. Bisher war das nicht der Fall.

    Ist das nun tatsächlich die Pflicht fürs Banking oder erpresst Google durch die Hintertür für sich selbst den Zugriff? Jemand eine Info dazu? Danke.

    Ansonsten muss ich postwendend die Bank wechseln - und kann ja nichtmal die in den nächsten Tagen kommenden Zahlungseingänge ansonsten umleiten zu einer anderen Bank.

    Ich nutze seit Jahren die 4,99 € Variante von ALDI.

    Auch ich bin 2024 am 1.7. in Rente gegangen und selbstverständlich habe ich alle Kosten, die mir bis dahin beruflicherweise (Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand etc.etc.) entstanden sind, eingetragen. Für 2025 wird das dann anders aussehen. Auf jeden Fall empfiehlt es sich einen Betrag (Tagesgeld erhöhen) zurückzulegen, wenn dann im 1. vollen Rentenjahr ggf. Steuern fällig werden.

    Aber Du hast halt eben nicht diese Pauschale eingesetzt sondern wirklich alles aufgelistet.

    Oder hattest Du bis zum 1.7. mehr als diese in Summe addiert?

    Ich habe hauptsächlich nur die Fahrkosten für die Monate und die erreichen eben keine 1.000€ --- jetzt mein Problem verstanden? Verpflegungsmehraufwand hatte ich nie.

    LOL erstmal. Bisher hab ich die Steuererklärungen immer vor Ende Januar abgeschickt.

    Es gibt schonen nen Grund, warum ich den für 2024 so weit als möglich rausgezögert habe.

    Es wird diesmal und erstmals überhaupt eine Nachzahlung. Spannend ist halt "nur" die Höhe und hier kann man ja im Wesentlichen nur mit der Werbungskostenpauschale punkten (Sonderausgaben haben nie die Größe erreicht, wo es sich überhaupt lohnte). Darum die Frage.

    Also für den Fall, dass man in einem Kalenderjahr mehrere Monate noch in Vollzeit berufstätig war und erst später erstmals Altersrente bezogen hat - hat man Anspruch auf die volle Pauschale der Werbungskosten? Das wäre perfekt .... steht aber eben leider nirgendwo so klar nachzulesen. Überall heißt es nur "wie hoch ist die Pauschale für Rentner" und die ist ein schlechter Witz. Was ab 2025 ist, ist eh komplett anders weil ab 1.1. beginnend eh "nur noch Rentner" (Jobfindung krass - ich bin zu überqualifiziert oder zu alt für eine Einstellung, die angebotenen Gehälter sind eine Frechheit und weniger als der Mindestlohn - gesucht werden scheinbar ausschließlich Arbeitslose ohne Schulabschluss oder Ausländer, bzw 30jährige mit 25 Jahren Berufserfahrung)

    Ich sitze grad an der Steuererklärung für 2004 und finde nicht wirklich die Antwort auf eine grundlegende Frage.

    Grundsätzlich ist nicht viel anders zu machen als in den vielen vorangegangenen Jahren im Angestelltenverhältnis.

    Mich stört nur die Höhe der einzusetzenden Werbungskostenpauschale und ich komme hier nicht weiter. Selbst bei Haufe ist dazu nichts klar zu finden.

    Erste Steuererklärung Einkommenssteuer für Neurentner mit Rentenbeginn abschlagsfreie Altersrente mitten im Kalenderjahr. Wird bereits in diesem KOMPLETTEN Jahr die Pauschale auf mickrige 102€ reduziert und kann man nicht wenigstens anteilmäßig für die Monate der Berufstätigkeit zuvor 1230/xxx Monate die Pauschale für Berufstätige nutzen????

    Sämtliche kostenintensiven Anschaffungen hatte ich zuvor auf 2023 gelegt dh ich würde mit der Pauschale in 2024 besser wegkommen. Würde die aber ab dem 1.1. schon gestrichen werden - dann ... (fühle ich mich besch..."eiden").

    Kennt sich jemand aus? Danke vorab.

    Bin auch bei der HKK - dort gelandet, weil die damals nicht nur günstig waren sondern auch kostenfrei die prof. Zahnreinigung im Angebot hatten. Die anderen KK zogen kurz danach nach. Egal.

    Lernphase war zu begreifen - dass man vom Arzt verschriebene Hilfsmittel eben nicht in jedem wohnortnahen Sanitätshaus bestellen darf sondern die HKK eine eigene Liste "Vertragspartner" hat - und nur dort die HKK bezuschusst.

    An die App habe ich mich mittlerweile gewöhnt. Optimalst ist die leider nicht - tippt man Text ein, kann man nicht nach oben scrollen und der Sende-Button ist somit nicht mehr unten zu sehen. Nervig umständlich. Aber ansonsten gehts und Antwort kommt auch.

    Der ePA habe ich auch bereits vor Wochen widersprochen, Bestätigung dazu kam auch per Briefpost.

    Unzufrieden bin ich mit der sturen Ablehnung der HKK, dass man in ihrer App keine Entscheidung zur Organtransplantation abgeben kann. Sie verweisen auf "Sie können ja per Personalausweis anderweitig Ihren Willen bekunden bzw eine vertrauenswürdige Person informieren oder eben eine Willensbekundung im Portemonnaie immer mitführen". Mittelalter und Verweigerung! Keine Ahnung, warum die HKK damit überfordert sein will.

    Ob Antworten gefallen - lass ich mal dahin gestellt. Dieses "muss gefallen" hab ich vor vielen Jahren abgelegt. Klartext. Und ja, wenigstens Deine Antworten sind hilfreich. Danke dafür.

    Großes NEIN aber - ich rede tatsächlich von NETTO und nicht von BRUTTO-Beträgen. Brutto ist deutlich mehr. Ich hatte mir vorab Netto ausrechnen lassen. Wen schert schon Brutto. Wichtiger ist doch, was aufs Konto kommt. Okay, ich hatte halt separat ausrechnen lassen .- einmal die Rente (Lst.Kl. 1) und dann eben den Zuverdienst (Lst.Kl. 6) - eben infolge der Unsicherheit wegen möglichen pauschalen Abzügen "insgesamt". Steuererklärungen mache ich seit Jahzehnten, aber eben noch nie als Rentner. Bin da Lehrling ...

    Woher hast Du die Info, dass bei weiterer Berufstätigkeit DOCH die normal hohe Werbungskostenpauschale genommen werden kann? DAS war mein Anliegen und nur das.

    Genau danach hatte ich quer durchs Internet gesucht, fand aber keine klare Aussage.

    Und nein - Arztkosten habe ich keine (höchstens paar wenige Euro für Erkältungsmittel) und hoffe, es bleibt noch lange so. Man weiß ja nie.... Selbst die Zähne sind alle noch Originale und ohne Verplompung.