Waschmaschine, Hi-Fi-Anlage oder Kühlschrank: Eine Null vor dem Komma macht einen Kredit zwar billig. Doch für Käufer hat er entscheidende Nachteile! Denn zum einen gibt es bei der Null-Prozent-Finanzierung kein gesetzliches Widerrufsrecht. Damit fallen auch die 14 Tage Bedenkzeit weg, in denen man sich jederzeit umentscheiden kann.

Zum anderen müssen Kreditnehmer selbst dann die Raten weiter bezahlen, wenn das Produkt mangelhaft ist und sie es zurückgeben möchten. Das bedeutet: Bei der Null-Prozent-Finanzierung handelt es sich nicht um ein sogenanntes verbundenes Geschäft, auch dann nicht, wenn Verbraucher mit dem Geld den Kauf finanzieren.

Null Verbraucherschutz bei der Null-Prozent-Finanzierung also.

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Gesetzeslücke im September 2014 mit einem Urteil (Az. XI ZR 168/13). Nach kurzer Unruhe wurde es wieder still um diese Finanzierungsart. Nur im April 2015 diskutierten Politiker über ein mögliches Widerrufsrecht für die unverzinsten Kredite.

Fast ein Jahr später ist es soweit: Mit der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie bekommen Verbraucher, die nichts für ihren Kredit zahlen, dieselben Rechte wie andere Kreditnehmer (§ 356d, 514 BGB-neu). Ab dem 21. März 2016 können sie ihre Kredite 14 Tage lang widerrufen. Obendrauf gibt es eine eigene Muster-Widerrufsbelehrung für unentgeltliche Darlehen. Geht also die Waschmaschine kaputt, müssen zukünftig keine Darlehensraten mehr gezahlt werden. Ganz so wie bei einem normalen Kredit.

Trotzdem sollten Verbraucher die Null-Prozent-Finanzierung nicht unterschätzen: Falls sie die Raten nur stemmen können, indem sie den Dispo nutzen, gibt es – zumindest im persönlichen Budget – keine Null. Und sowieso: Was Banken und Händler beim Zinssatz „schenken“, holen sie sich unter Umständen beim Preis der Ware wieder rein und verkaufen sie teurer als andere Anbieter.

Das heißt für Verbraucher: Preise vergleichen und nicht nur wegen der Null einen Kredit aufnehmen. Egal, welche Rechte sie haben.

Josefine Lietzau
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Josefine Lietzau ist Redakteurin im Team Bank & Geldanlage. Bereits während ihres Studiums der Germanistik und Anglistik war sie für die Redaktionen der Grünen Liga, der Jüdischen Zeitung und der Superillu tätig. Nach ihrem Magister-Abschluss absolvierte Josefine Lietzau ein Volontariat bei den Online-Verbraucherportalen Banktip und Posttip, wo sie im Anschluss als Redakteurin arbeitete.

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