
Wenn Sie auf die Rente zugehen und demnächst Ihre Lebensversicherung ausbezahlt bekommen, müssen Sie leider mit deutlich weniger Geld rechnen. Die Große Koalition hatte 2014 die Vorgaben für die Auszahlung bei Lebensversicherungen geändert – und seither haben die Unternehmen ihre Auszahlungen an ihre jeweiligen Versicherten oft um tausende Euro gekürzt.
Der Bundesgerichtshof erklärte das Gesetz und die Kürzungen diese Woche für rechtens. Das Gericht verlangt aber, dass der Lebensversicherer dem Kunden bei der Auszahlung detailliert erklärt, warum er wie viel weniger bekommt (IV ZR 201/17). Dabei geht es um die sogenannten Bewertungsreserven, die entstehen, wenn die Versicherung mit dem Geld ihrer Kunden Wertpapiere gekauft hat, die jetzt mehr wert sind als in den Büchern steht. An diesen Reserven müssen ausscheidende Kunden jetzt weniger beteiligt werden.
Geklagt hatte der Bund der Versicherten (BdV) gegen die zum Ergo-Konzern gehörende Victoria Lebensversicherung. Der BdV freute sich zwar über die neue Auskunftspflicht, wegen der „Enteignung“ der Versicherungskunden aber vor das Bundesverfassungsgericht ziehen will. Die Versicherer erfreute die Gerichtsentscheidung. Das nicht ausgezahlte Geld bleibe schließlich den Kunden erhalten, deren Verträge noch deutlich länger laufen. Das Problem: Viele Lebensversicherer ächzen unter dem Niedrigzins, weil sie ihren Kunden vor Jahren hohe Zinsen zugesagt haben. 34 von 84 Lebensversicherern befinden sich deshalb unter strenger Beobachtung der Finanzaufsicht Bafin.
Als Chefredakteur verantwortet Hermann-Josef Tenhagen alle Inhalte und die grundsätzliche Ausrichtung von Finanztip. Er war 15 Jahre Chefredakteur bei der Zeitschrift Finanztest (Stiftung Warentest). Davor war er unter anderem Nachrichtenchef der Badischen Zeitung und stellvertretender Chefredakteur bei der taz. Er studierte Politik, Volkswirtschaft, Pädagogik und Literaturwissenschaften.
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