Le­bens­ver­si­che­rung kündigen Wer vorzeitig kündigt, verschenkt Geld

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Martin Klotz
Finanztip-Experte für Vorsorge

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du Deine Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung kündigst, erhältst Du den Rückkaufswert und musst keine weiteren Beiträge mehr zahlen.
  • Allerdings hat eine Kündigung auch große Nachteile: Die bezahlten Kosten bekommst Du nicht zurück, die weiteren Überschüsse und der Schlussbonus fallen weg.
  • Häufig besser ist eine dieser Optionen: Vertrag verkaufen, beleihen oder beitragsfrei stellen.

So gehst Du vor

  • Möchtest Du Deine Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung verkaufen, hole Dir ein Angebot bei unserer Emp­feh­lung Winninger ein.
  • Braucht Du nur kurzzeitig Geld, ist das Beleihen eine Alternative. Dafür empfehlen wir den LV-Kredit der Volksbank Weschnitztal und die SWK Bank.
  • Willst Du den Vertrag dennoch kündigen, dann nutze unser Mus­ter­schrei­ben.

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Veränderte Lebensumstände, ein finanzieller Engpass, zu hohe Beiträge oder ein zu teurer Vertrag: Es gibt viele Gründe, warum Du aus Deiner privaten Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung aussteigen willst. Die Kündigung ist naheliegend, oft aber auch teuer. Häufig gibt es bessere Alternativen. Wir erklären Dir in diesem Artikel, in welcher Situation sich welche Option am ehesten für Dich lohnt.

Wann kommt eine Kündigung infrage?

Kündige Deine private Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung nur, wenn Du eine ganze Reihe von Alternativen für Dich ausschließen kannst. Die Kündigung sollte immer die letzte Option sein. Versuche zunächst,

  • den Vertrag zu verkaufen,
  • das Guthaben zu beleihen oder
  • die Beiträge vorübergehend oder dauerhaft auszusetzen.

Die Kündigung ist von allen Möglichkeiten, aus einem Vertrag auszusteigen, meist die teuerste. Denn bereits angefallene Kosten, zum Beispiel für den Abschluss der Ver­si­che­rung, bekommst Du nicht erstattet. Überschüsse für die verbliebene Laufzeit und der Schlussbonus entfallen. Die Zinsen bekommst Du ebenfalls nicht weiter gezahlt. Mehr zu den Nachteilen einer Kündigung liest Du weiter unten.

Wenn Du kein Geld verschenken willst, solltest Du prüfen, ob und welche Alternativen zur Kündigung für Dich möglich sind. Entscheidend sind die Gründe, aus denen Du Deine Le­bens­ver­si­che­rung kündigen willst. 

Welche Alternativen zur Kündigung gibt es?

In diesem Kapitel nennen wir die wichtigsten Beweggründe für eine Kündigung und stellen ein alternatives Vorgehen vor. Lies den Abschnitt, der zu Deiner Situation passt und folge dann den jeweiligen Links.

Du benötigst das Geld kurzfristig und endgültig

Wenn Du das Geld aus der Le­bens­ver­si­che­rung kurzfristig und endgültig brauchst, solltest Du versuchen, Deine Le­bens­ver­si­che­rung zu verkaufen. Von einem sogenannten Ankäufer bekommst Du meist etwas mehr Geld als von der Ver­si­che­rung bei einer Kündigung. Diese zahlt Dir nur den Rückkaufswert aus (vgl. § 169 VVG).

Wichtig: Bei Verträgen kurz vor der Auszahlung solltest Du versuchen durchzuhalten. Dann profitierst Du neben Zinsen und Überschüssen auch von dem Schlussbonus.

Manche Versicherer bieten Dir auch die Möglichkeit, nur einen Teil Deines Geldes aus der Le­bens­ver­si­che­rung herauszuholen. Für die sogenannte Teil-Kündigung musst Du aber bereits Beiträge in einer bestimmten Mindesthöhe eingezahlt haben. Wo diese Grenze liegt, wurde beim Abschluss Deiner Le­bens­ver­si­che­rung festgelegt. Du findest den Wert in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen Deines Vertrags.

Bei einer teilweisen Kündigung zahlt Dir der Versicherer einen Teil Deines Rückkaufswertes aus. Auf diesen Teil werden anteilig die Abzüge fällig, die Du auch bei einer vollständigen Kündigung zahlen müsstest. Eine Teilkündigung empfiehlt sich also ebenfalls nur für den absoluten Notfall, da es günstigere Alternativen gibt.

Du brauchst eine größere Summe zum Überbrücken 

Benötigst Du das Geld aus der Le­bens­ver­si­che­rung vorläufig, um hohe Ausgaben zu tätigen? Dann wäre es schade, den Vertrag zu beenden. Vor allem ältere Verträge bieten noch hohe Garantiezinsen. Die beste Alternative in diesem Fall: Beleihe Deinen Vertrag vorübergehend.

Manche Verträge bieten die Möglichkeit, eine bestimmte Summe Geld einfach aus dem Vertrag zu entnehmen. Zum Beispiel 5.000 oder 10.000 Euro. Diese Option findet sich eher in jüngeren Verträgen ab circa 2015, es gibt aber auch Ausnahmen. Hat Dein Vertrag diese Möglichkeit, frage ganz genau beim Versicherer nach, welche Bedingungen in Deinem Einzelfall gelten, ob Du dadurch steuerliche Nachteile hast und was es kostet. Mit einer Bearbeitungsgebühr musst Du in jedem Fall rechnen.

Du willst Beiträge vorübergehend einsparen

Kannst Du Dir die Raten für die Ver­si­che­rung vorübergehend nicht leisten oder brauchst Du diese, um etwas anderes zu finanzieren? Dann sage Deinem Versicherer Bescheid und unterbrich Deine Zahlungen für einige Monate. In der Fachsprache: Stelle den Vertrag vorübergehend beitragsfrei.

Alternativ kannst Du auch vereinbaren, dass Beiträge aus Überschüssen weiterbezahlt werden. Mehr Details dazu findest Du im Ratgeber zur Beitragsfreistellung.

Die Beiträge sind Dir zu hoch

Brauchst Du akut kein Geld, kannst aber Deine Beiträge dauerhaft nicht in der vereinbarten Höhe weiterbezahlen? Dann kann es sinnvoll sein, die Beiträge zu reduzieren. Zusätzlich kannst Du auch Zu­satz­ver­si­che­rung­en kündigen, etwa eine Unfall­ver­sicherung, falls Du sie nicht mehr brauchen solltest. Allerdings verlierst Du dann auch den Risikoschutz.

Grundsätzlich kannst Du die Beitragszahlung in Absprache mit dem Versicherer auch komplett einstellen (vgl. § 165 VVG). Ohne Verlust geht das aber meist nur, wenn Du Deinen Vertrag vor 2012 abgeschlossen hast. Dann hat er noch einen Garantiezins von 2 Prozent oder mehr. Du erhältst daher pro Jahr mehr Zinsen als die Verwaltung des Vertrags kostet. Nach unseren Analysen sind das in der Regel zwischen 1,5 und 2,5 Prozent. Da der Vertrag in diesem Fall weiterläuft, profitierst Du so aber weiter von der jährlichen Verzinsung und sicherst Dir auch den Schlussbonus.

Ist der Zinssatz Deines Vertrags nicht so gut, könnte eine Kündigung sinnvoller sein. Lass Dir vom Versicherer durchrechnen, wie sich Dein Guthaben im Fall einer Beitragsfreistellung weiterentwickelt.

Du hältst Deinen Vertrag für zu teuer

Wenn Du Deinen Vertrag erst innerhalb der vergangenen fünf Jahre abgeschlossen hast, ist ein Verkauf meist nicht möglich. Bist Du mit dem Vertrag unzufrieden, solltest Du in den sauren Apfel beißen und kündigen. Nutze dafür unser Mus­ter­schrei­ben und schicke es an den Versicherer.

Zum Mus­ter­schrei­ben

Zwar zahlst Du in diesem Fall drauf, weil Teile der Abschlusskosten verloren sind (dazu unten mehr), doch in ein schlechtes Produkt noch mehr Geld zu investieren, ergibt noch weniger Sinn. Investiere künftige Beiträge besser in alternative Sparformen wie eine flexible Altersvorsorge mit ETFs.

Alternativen: Darauf musst Du achten

Sollte eine Alternative zur Kündigung für Dich infrage kommen, achte dabei genau auf die Bedingungen für den jeweiligen Schritt. Wir haben Dir die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Le­bens­ver­si­che­rung verkaufen 

Willst Du Deine Le­bens­ver­si­che­rung endgültig loswerden, verkaufe sie an eine spezialisierte Firma. Alle Rechte auf Auszahlungen aus dem Vertrag gehen auf den Ankäufer über. Der Kaufpreis, den Du für Deinen Vertrag bekommst, ist meist um 2 bis 4 Prozent höher als der Rückkaufswert, den Du von der Ver­si­che­rung bekommen würdest. Denn der Ankäufer behält den Vertrag in der Regel bis zum Ende, bekommt weiter Zinsen, Überschüsse und Boni – und beteiligt Dich quasi anteilig daran.

Aber: Nicht jede Le­bens­ver­si­che­rung lässt sich verkaufen. Es hängt von der Art des Vertrags ab, von der Höhe des Guthabens und seit wann Dein Vertrag schon läuft. Für die genauen Ankaufbedingungen, lies unseren Ratgeber Le­bens­ver­si­che­rung verkaufen.

Weitere Tipps im Ratgeber Le­bens­ver­si­che­rung verkaufen

  • Die Kündigung sollte die letzte Möglichkeit sein. Besser, Du verkaufst oder beleihst Deine Le­bens­ver­si­che­rung.
  • Von uns emp­foh­lene Anbieter: Cumerius (CFI Fairpay), Partner in Life, Policen Direkt, Winninger, Cashlife

Zum Ratgeber

Hinweis: Sofern Du zwischen 1994 und 2007 eine Ver­si­che­rung abgeschlossen hast, solltest Du prüfen, ob stattdessen auch ein Widerruf möglich ist. Das ist der Fall, wenn Deine Ver­si­che­rung Dich bei Vertragsabschluss nicht richtig über Dein Recht des Widerspruchs oder Rücktritts belehrt hat. Dann muss der Versicherer die gezahlten Beiträge plus Zinsen an Dich zurückzahlen. Bei einigen Verträgen liegt dieser Betrag über dem Rückkaufswert. Mehr dazu liest Du im Ratgeber Le­bens­ver­si­che­rung widerrufen.

Le­bens­ver­si­che­rung beleihen 

Um vorübergehend an Geld zu kommen, kannst Du die Le­bens­ver­si­che­rung beleihen. Du nimmst ein Darlehen auf, als Sicherheit dient Dein Vertrag. Das nennt sich „Policendarlehen“. Meist ist ein solcher Kredit auch mit schlechter Bonität möglich. Hast Du eine klassische Le­bens­ver­si­che­rung, kannst Du bis zu 100 Prozent des Rückkaufswerts beleihen, bei fondsgebundenen Verträgen maximal bis zu 60 Prozent.

Die Zinsen für das Darlehen sind allerdings in der Regel höher als die laufende Verzinsung der Le­bens­ver­si­che­rung. Unter dem Strich bedeutet das Darlehen also einen Verlust – er wird umso größer, je länger der Kredit läuft. Nimm das Darlehen daher nur auf, wenn Du das Geld wirklich brauchst und es in wenigen Jahren zurückzahlen kannst.

Achtung: Auf den ersten Blick wirken die Zinsen für ein Policendarlehen meist niedriger als für einen Ratenkredit. Doch das Darlehen wird im Normalfall während der Laufzeit nicht getilgt – man spricht daher von einem endfälligen Kredit. So summieren sich die Zinszahlungen über die gesamte Laufzeit und am Ende zahlst Du den geliehenen Betrag plus die gesamten Zinsen auf einen Schlag zurück.

Worauf Du darüber hinaus noch achten solltest, liest Du im Ratgeber Le­bens­ver­si­che­rung beleihen.

Weitere Tipps im Ratgeber Le­bens­ver­si­che­rung beleihen

  • Eine Alternative zu teuren Policendarlehen ist der Ratenkredit.
  • Von uns emp­foh­lene Anbieter: SWK Bank, LV-Kredit (Volksbank Weschnitztal)

Zum Ratgeber

Le­bens­ver­si­che­rung beitragsfrei stellen 

Wenn Du Deine Le­bens­ver­si­che­rung gar nicht loswerden, sondern Dir nur vorübergehend den Beitrag sparen willst, dann hast Du folgende Möglichkeiten:

Stundung - Viele Ver­si­che­rungen bieten an, die Beiträge für einen bestimmten Zeitraum zu stunden, zum Beispiel für ein oder zwei Jahre. In dieser Zeit brauchst Du kein Geld zu überweisen, nach Ablauf der Frist sind aber alle gestundeten Prämien fällig. Du musst diese also nachzahlen, meist in mehreren Raten.

Beiträge aus Überschüssen - Wenn Dein Vertrag schon länger läuft, kannst Du Beiträge für einige Zeit aus den angesammelten Überschüssen bezahlen. Du musst diese Beiträge später nicht nachzahlen.

Beiträge aussetzen - Die meisten Versicherer bieten an, den Vertrag eine gewisse Zeit beitragsfrei zu stellen. Oft geht das erst ab einer bestimmten Summe, die Du in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen nachlesen kannst. Die Verwaltungskosten laufen dabei weiter, die Zinsen bekommst Du aber auch weiterhin.

Theoretisch ist es auch möglich, eine Le­bens­ver­si­che­rung bis zum Ende beitragsfrei zu stellen – also einmal auszusetzen und Beiträge nie wieder aufzunehmen. Das empfiehlt sich aber nur in seltenen Fällen. Denn neben laufenden Kosten berechnet der Versicherer ähnlich wie bei der Kündigung eine Stornogebühr. Ein Verkauf würde sich in so einem Fall wahrscheinlich mehr lohnen.

Was Du bei dem Thema beachten solltest, liest Du in unserem Ratgeber zur Beitragsfreistellung bei der Le­bens­ver­si­che­rung.

Warum ist das Kündigen nicht sinnvoll?

Die Le­bens­ver­si­che­rung zu kündigen, ist in der Regel die teuerste Variante, den Vertrag loszuwerden. Kündigst Du die Le­bens­ver­si­che­rung, erhältst Du nur den sogenannten Rückkaufswert der Ver­si­che­rung. Dieser ist vor allem in den ersten Jahren der Laufzeit sehr niedrig und deutlich geringer als Deine bisher gezahlten Beiträge.

Denn nur ein Teil des gezahlten Beitrags fließt auch wirklich in den Wert der Le­bens­ver­si­che­rung. Das ist der sogenannte Sparanteil. Der Rest des Geldes geht für Abschluss- und Verwaltungskosten sowie häufig für den Todesfallschutz ab. In den ersten Jahren finanziert der Beitrag zum Beispiel die Abschlussprovision, die der Ver­si­che­rungsvermittler oder die -vermittlerin erhalten hat. Erst gegen Ende der Vertragslaufzeit wird die Differenz zwischen Guthaben und Rückkaufswert geringer.

Ein großer Teil des Wertzuwachses stammt aus dem Schlussüberschuss, den es erst ganz am Ende der vereinbarten Laufzeit gibt. Er beträgt laut Analysehaus Assekurata bei klassischen Verträgen durchschnittlich 20 Prozent der gesamten Verzinsung über die Laufzeit des Vertrags. Wer vorher kündigt, verliert einen Teil oder den gesamten Schlussüberschuss. Zusätzlich fällt bei jüngeren Verträgen in der Regel ein Stornoabschlag an.

Entscheidest Du Dich statt der Kündigung für einen Verkauf der Ver­si­che­rung, geht Dir zwar ebenfalls der Schlussüberschuss verloren. Doch in der Regel bekommst Du 2 bis 4 Prozent mehr zurück als bei einer Kündigung. Wer vorschnell kündigt, verschenkt also meistens Geld.

Welche Le­bens­ver­si­che­rung kannst Du nicht kündigen?

Manche Verträge sind zwar Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rungen, lassen sich aber nicht kündigen. Rürup-Verträge kannst Du beispielsweise nicht kündigen. Riester-Verträge oder Verträge der betrieblichen Altersvorsorge meist nur zu einem hohen Preis. Im Detail betrifft das:

Direktversicherungen - So bezeichnet man über den Arbeitgeber abgeschlossene Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rungen. Einen solchen Vertrag zu kündigen, ist in der Regel nicht möglich. Wechselst Du den Arbeitgeber, solltest Du versuchen, Deinen Vertrag mitzunehmen oder im Notfall das Guthaben in einen Vertrag der neuen Firma zu übertragen.

Hat Deine Direktversicherung noch Garantiezinsen von 2 Prozent oder mehr und ist der Vertrag auch ansonsten günstig, kannst Du überlegen, den Vertrag aus privaten Mitteln weiter zu besparen. Immer möglich ist eine Beitragsfreistellung. Mehr dazu liest Du in unseren Ratgebern Direktversicherung und Betriebsrente.

Rürup-Verträge - Bei einer Rürup-Rentenversicherung lassen sich, im gleichen Rahmen wie bei der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung, Beiträge von der Steuer absetzen. Rürup-Verträge sollen es Selbstständigen und Freiberuflern ermöglichen, mit den gleichen Vorteilen wie Angestellte für das Alter vorzusorgen. Eine Kündigung ist ausgeschlossen. Der Vertrag lässt sich höchstens beitragsfrei stellen oder Du wechselst in einen günstigeren Tarif eines anderen Anbieters. Das rechnet sich allerdings nur, wenn der neue Anbieter keine Abschlusskosten verlangt. Mehr Informationen findest Du in unserem Ratgeber zur Basisrente

Riester-Verträge - Ein Riester-Vertrag lässt sich zwar kündigen, aber Du musst die gesamten Zulagen und auch eventuell erhaltene Steuervorteile zurückzahlen. Besser ist daher, ihn beitragsfrei zu stellen oder das Guthaben in einen anderen, kostengünstigeren Riester-Vertrag zu übertragen. Die Gebühr dafür beträgt zwischen 50 und 150 Euro. Der neue Vertrag sollte keine Abschlusskosten haben. Infrage kommt dementsprechend meist nur ein Riester-Fondssparplan. Mehr Details findest Du in unserem Ratgeber Riester wechseln.

Wo bekommst Du Hilfe bei der Entscheidung?

Die Entscheidung für oder gegen eine Kündigung der Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung musst Du nicht allein treffen. Es gibt Hilfe von verschiedenen Stellen. Die Verbraucherzentrale Hamburg prüft Lebens- und Ren­ten­ver­si­che­rungsverträge gegen eine Gebühr von 100 Euro. Darunter fällt die Renditeberechnung oder die Prüfung des Rückkaufswerts. Die Prüfung kann allerdings rund drei Monate dauern.

Auch unabhängige Ver­si­che­rungsberater helfen bei der Berechnung. Mit einer Beratungsdauer von um die vier Stunden musst Du rechnen – in komplizierten Fällen auch mehr. Dabei ist ein Stundensatz von 150 Euro üblich. Ver­si­che­rungsberater erhalten ein Honorar anstelle von Provisionen. Daher kannst Du eine objektive Beratung erwarten.

Wie Du einen guten Ver­si­che­rungsberater findest, erfährst Du in unserem Ratgeber zum Honorarberater.

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