Lebensversicherung kündigen Wer kündigt, verschenkt Geld

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Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Veränderte Lebensumstände, ein finanzieller Engpass, zu hohe Beiträge oder ein zu teurer Vertrag: Es gibt viele Gründe, warum Sparer aus ihrer privaten Lebens- oder Rentenversicherung aussteigen wollen. Die Kündigung ist naheliegend, oft aber auch teuer. Häufig gibt es bessere Alternativen.
Auch einige Versicherer möchten Lebensversicherungsverträge loswerden. Die Versicherungskonzerne Zurich und Axa verkaufen derzeit ihren Bestand an klassischen Lebensversicherungen. Welche Lebensversicherungen betroffen sind und warum eine vorschnelle Kündigung keine gute Idee ist, erfährst Du weiter unten in diesem Ratgeber.
Kündige Deine privaten Lebens- oder Rentenversicherung nur, wenn Du eine ganze Reihe von Alternativen für Dich ausschließen kannst. Die Kündigung sollte immer die letzte Option sein. Versuche zunächst,
Die Kündigung ist von allen Möglichkeiten, aus einem Vertrag auszusteigen, am teuersten. Denn bereits angefallene Kosten, zum Beispiel für den Abschluss der Versicherung, bekommst Du nicht erstattet. Überschüsse für die verbliebene Laufzeit und der Schlussbonus entfallen. Und im Zweifel fällt auch eine gute Sparverzinsung weg. Mehr zu den Nachteilen einer Kündigung liest Du weiter unten.
Wenn Du kein Geld verschenken willst, solltest Du prüfen, ob und welche Alternativen zur Kündigung für Dich möglich sind. Entscheidend sind die Gründe, aus denen Du Deine Lebensversicherung kündigen willst.
In diesem Kapitel nennen wir die wichtigsten Beweggründe für eine Kündigung und stellen ein alternatives Vorgehen vor. Du kannst den Abschnitt, der zu Deiner Situation passt, lesen und dann den jeweiligen Links folgen.
Wenn Du das Geld aus der Lebensversicherung kurzfristig und endgültig brauchst, solltest Du versuchen, Deine Lebensversicherung zu verkaufen. Von einem sogenannten Ankäufer bekommst Du meist etwas mehr Geld als von der Versicherung bei einer Kündigung. Diese zahlt Dir nur den Rückkaufswert aus.
Wichtig: Bei Verträgen kurz vor der Auszahlung solltest Du versuchen durchzuhalten. Dann profitierst Du neben Zinsen und Überschüssen auch von dem Schlussbonus. Kannst Du die Beiträge nicht mehr zahlen, lässt sich die Laufzeit verkürzen.
Manche Versicherer bieten Dir auch die Möglichkeit, nur einen Teil Deines Geldes aus der Lebensversicherung herauszuholen. Für die sogenannte teilweise Kündigung musst Du aber bereits Beiträge in einer bestimmten Mindesthöhe eingezahlt haben. Wie hoch diese Grenze liegt, wird beim Abschluss Deiner Lebensversicherung festgelegt.
Bei einer teilweisen Kündigung zahlt Dir der Versicherer einen Teil Deines Rückkaufswertes aus. Auf diesen Teil werden anteilig die Abzüge fällig, die Du auch bei einer vollständigen Kündigung zahlen müsstest. Eine Teilkündigung empfiehlt sich also ebenfalls nur für den absoluten Notfall, da es günstigere Alternativen gibt.
Benötigst Du das Geld aus der Lebensversicherung vorläufig, um hohe Ausgaben zu tätigen? Dann wäre es schade, den Vertrag zu beenden. Vor allem ältere Verträge bieten noch gute Garantiezinsen von 2,75 Prozent oder mehr. Das ist mehr als Du heute bekommst. Die beste Alternative in diesem Fall: Beleihe Deinen Vertrag vorübergehend.
Kannst Du Dir die Raten für die Versicherung vorübergehend nicht leisten oder brauchst Du diese, um etwas anderes zu finanzieren? Dann unterbrich Deine Zahlungen für einige Monate. In der Fachsprache: Stelle den Vertrag vorübergehend beitragsfrei.
Alternativ kannst Du auch vereinbaren, dass Beiträge aus Überschüssen weiterbezahlt werden. Lies mehr Details im Kapitel zur Beitragsfreistellung.
Brauchst Du akut kein Geld, kannst aber Deine Beiträge dauerhaft nicht weiterbezahlen? Dann kann es sinnvoll sein, die Beiträge zu reduzieren. Zusätzlich kannst Du auch Zusatzversicherungen kündigen, etwa eine Unfallversicherung, falls Du sie nicht mehr brauchen solltest. Allerdings verlierst Du dann auch den Risikoschutz.
Hast Du einen Altvertrag mit Garantiezinsen von 2 Prozent oder mehr, kannst Du die Beiträge auch komplett einstellen. Da der Vertrag weiterläuft, profitierst Du weiter von der Verzinsung und sicherst Dir den Schlussbonus.
Ist der Zins nicht so gut, kann es sein, dass die laufenden Verwaltungskosten höher sind als die Wertentwicklung. Dann würde sich Dein Guthaben verringern, wenn Du gar nichts mehr einzahlst. In diesem Fall könnte eine Kündigung sinnvoller sein. Lass Dir vom Versicherer durchrechnen, wie sich Dein Guthaben im Fall einer Beitragsfreistellung weiterentwickelt.
Wenn Du Deinen Vertrag erst in den vergangenen Jahren abgeschlossen hast, ist ein Verkauf meist nicht möglich. Stellt sich der Vertrag als unrentabel heraus, solltest Du in den sauren Apfel beißen und kündigen. Nutze dafür unser Musterschreiben und schicke es an die Versicherung.
Zwar zahlst Du in diesem Fall am meisten drauf, weil Teile der Abschlusskosten verloren sind (dazu unten mehr), doch in ein schlechtes Produkt noch mehr Geld zu investieren, ergibt noch weniger Sinn. Investiere künftige Beiträge besser in alternative Sparformen wie eine flexible Altersvorsorge mit ETFs.
Sollte eine Alternative zur Kündigung für Dich infrage kommen, achte dabei auf die genauen Bedingungen der jeweiligen Möglichkeit. Wir haben Dir die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Wer seine Lebensversicherung endgültig loswerden möchte, sollte versuchen, sie an spezialisierte Firmen zu verkaufen. Alle Rechte auf Auszahlungen aus dem Vertrag gehen auf den Ankäufer über. Der Kaufpreis, den Du für Deinen Vertrag bekommst, ist meist um 2 bis 4 Prozent höher als der Rückkaufswert, den Du von der Versicherung bekommen würdest. Denn der Ankäufer behält den Vertrag in der Regel bis zum Ende, behält eine weitere Verzinsung, Überschüsse und Boni ein – und beteiligt Dich anteilig daran.
Nicht jede Lebensversicherung lässt sich aber verkaufen. Es hängt von der Art des Vertrags ab, vom Guthaben und seit wann Dein Vertrag schon läuft. Für die genauen Ankaufbedingungen, lies unseren Ratgeber Lebensversicherung verkaufen.
Hinweis: Sofern Du zwischen 1994 und 2007 eine Versicherung abgeschlossen hast, solltest Du prüfen, ob auch ein Widerruf möglich ist. Das ist der Fall, wenn Deine Versicherung Dich bei Vertragsabschluss nicht richtig über Dein Recht des Widerspruchs oder Rücktritts belehrt hat. Dann zahlt die Lebensversicherung die gezahlten Beiträge samt Zinsen zurück. Bei einigen Lebensversicherungen liegt dieser Betrag über dem Rückkaufswert. Mehr dazu liest Du im Ratgeber Lebensversicherung widerrufen.
Eine kürzere Laufzeit ist eine Lösung, wenn Du nicht akut, sondern erst in einigen Jahren Geld brauchst.
Beim Verkürzen der Laufzeit kommt es auf das Entgegenkommen der Versicherung an. Diese muss dazu bereit sein und den Vertrag dann auch noch möglichst ohne steuerlichen Nachteil umstellen. Idealerweise läuft der Vertrag danach noch weitere drei bis fünf Jahre. Wenn Du nicht mehr einzahlen möchtest, kannst Du die Lebensversicherung nach der Laufzeitverkürzung beitragsfrei stellen.
Um vorübergehend an Geld zu kommen, kannst Du die Lebensversicherung beleihen. Du nimmst ein Darlehen auf, als Sicherheit dient Dein Vertrag. Das nennt sich „Policendarlehen“. Meist ist ein solcher Kredit auch mit schlechter Bonität möglich. Hast Du eine klassische Lebensversicherung, kannst Du bis zu 100 Prozent des Rückkaufswerts beleihen, bei fondsgebundenen Verträgen bis 60 Prozent.
Die Zinsen für das Darlehen sind allerdings in der Regel höher als die laufende Verzinsung der Lebensversicherung. Unter dem Strich bedeutet das Darlehen also einen Verlust – er wird umso größer, je länger der Kredit läuft. Nimm das Darlehen daher nur auf, wenn Du das Geld wirklich brauchst und es in wenigen Jahren zurückzahlen kannst.
Achtung: Auf den ersten Blick wirken die Zinsen für ein Policendarlehen meist niedriger als für einen Ratenkredit. Doch das Darlehen wird im Normalfall während der Laufzeit nicht getilgt – man spricht daher von einem endfälligen Kredit. So summieren sich die Zinszahlungen über die gesamte Laufzeit.
Worauf Du ansonsten achten solltest, liest Du im Ratgeber Lebensversicherung beleihen.
Vielleicht willst Du Deine Lebensversicherung gar nicht loswerden, sondern Dir nur vorübergehend den Beitrag sparen, weil Du das Geld anderweitig brauchst. Dann hast Du folgende Möglichkeiten:
Stundung - Viele Versicherungen bieten an, die Beiträge für einen bestimmten Zeitraum zu stunden, zum Beispiel für ein oder zwei Jahre. In dieser Zeit brauchst Du kein Geld zu überweisen, nach Ablauf der Frist sind aber alle gestundeten Prämien fällig. Du musst diese also nachzahlen, meist in mehreren Raten.
Beiträge aus Überschüssen - Wenn Dein Vertrag schon länger läuft, kannst Du Beiträge für einige Zeit aus den angesammelten Überschüssen bezahlen. Du musst diese Beiträge später nicht nachzahlen.
Beiträge aussetzen - Die meisten Versicherer bieten an, den Vertrag ein oder zwei Jahre beitragsfrei zu stellen. Oft geht das erst ab einer bestimmten Summe im Vertrag. Und: Die Verwaltungskosten laufen weiter, verringern also den Wert Deines Vermögens.
Theoretisch ist es auch möglich, eine Lebensversicherung bis zum Ende beitragsfrei zu stellen – also einmal auszusetzen und Beiträge nie wieder aufzunehmen. Das empfiehlt sich aber nur in seltenen Fällen. Denn neben laufenden Kosten berechnet der Versicherer ähnlich wie bei der Kündigung eine Stornogebühr. Mit einem Verkauf würdest Du in solch einem Fall wahrscheinlich besser wegkommen.
Was Du bei dem Thema beachten solltest, liest Du in unserem Ratgeber Beitragsfreistellung bei der Lebensversicherung.
Die Lebensversicherung zu kündigen, ist in der Regel die teuerste Variante, den Vertrag loszuwerden. Kündigst Du die Lebensversicherung, erhältst Du nur den sogenannten Rückkaufswert der Versicherung. Dieser ist vor allem in den ersten Jahren der Laufzeit sehr niedrig und liegt deutlich unter dem, was Du bisher an Beiträgen eingezahlt hast.
Der Grund: Nur ein Teil des gezahlten Beitrags fließt auch wirklich in den Wert der Lebensversicherung. Das ist der sogenannte Sparanteil. Der Rest des Geldes geht für Abschluss- und Verwaltungskosten sowie häufig für den Todesfallschutz ab. In den ersten Jahren finanziert der Beitrag zum Beispiel die Abschlussprovision, die der Versicherungsvermittler erhält. Erst am Ende der Vertragslaufzeit legt der Rückkaufswert richtig zu.
Ein großer Teil des Wertzuwachses stammt aus dem Schlussüberschuss, den es erst ganz am Ende der vereinbarten Laufzeit gibt. Er beträgt laut Analysehaus Assekurata bei klassischen Verträgen durchschnittlich 20 Prozent der gesamten Verzinsung. Wer vorher kündigt, verzichtet auf einen Teil oder auf den gesamten Schlussüberschuss. Zusätzlich fällt bei jüngeren Verträgen in der Regel ein Stornoabschlag an.
Entscheidest Du Dich für einen Verkauf der Versicherung, geht Dir zwar ebenfalls der Schlussüberschuss verloren. Doch in der Regel bekommst Du 2 bis 4 Prozent mehr zurück als bei einer Kündigung. Wer vorschnell kündigt, verschenkt also meistens viel Geld.
In den vergangenen Monaten haben die beiden Versicherungsriesen Zurich und Axa angekündigt, ihren Altbestand an klassischen Lebensversicherungen an sogenannte Run-off-Gesellschaften zu verkaufen. „Run-off“ bedeutet übersetzt „ablaufen“ und meint die Übernahme von bestehenden Versicherungsverträgen.
Ist Deine Lebensversicherung vom Verkauf betroffen, musst Du Dir erst einmal keine Sorgen machen, Geld zu verlieren. Die neuen Gesellschaften übernehmen die Verträge mit allen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, dass sich an Deinem Vertrag grundsätzlich nichts ändert. Deine Garantieverzinsung und die bereits zugesicherten Überschüsse bleiben erhalten.
Dennoch solltest Du Deinen jährlichen Kontoauszug, die sogenannte Standmitteilung, überprüfen und mit den Auszügen der letzten Jahre vergleichen. Stellst Du dann fest, dass sich die Überschüsse verschlechtert haben, kannst Du eine Verbraucherzentrale um Rat bitten.
Von einer vorschnellen Kündigung solltest Du jedoch absehen. Hier gilt das gleiche Prinzip wie bei allen anderen Lebensversicherungen: Sofern ein Verkauf möglich ist, solltest Du diesen einer Kündigung immer vorziehen.
Der Versicherungskonzern Zurich hat im Juni bekannt gegeben, 720.000 klassische Lebensversicherungen an den Abwickler Viridium zu verkaufen. Die Zurich rechnet mit einem Abschluss der Übertragung im zweiten Halbjahr 2023. Die Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) steht aber derzeit noch aus.
Kurz darauf hat die Axa angekündigt, 900.000 Lebensversicherungen an die Gesellschaft Athora Leben zu verkaufen. Betroffen sind die Versicherungsverträge der ehemaligen DBV-Winterthur Leben, die seit 2006 Teil des Axa-Konzerns ist. Die Übertragung der Verträge soll bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Der Verkauf wird derzeit ebenfalls noch von der Bafin geprüft.
Ältere Verträge mit gutem Garantiezins sind für die Versicherer heutzutage eine Belastung. Aus diesem Grund verkaufen immer mehr Versicherungsunternehmen ihre klassischen Lebensversicherungen. Vermutlich werden daher zukünftig weitere Versicherer ihren Bestand an klassischen Lebensversicherungen aufgeben.
Manche Verträge sind zwar Lebens- oder Rentenversicherungen, lassen sich aber nicht kündigen. Rürup-Verträge kannst Du beispielsweise nicht kündigen. Riester-Verträge oder Verträge der betrieblichen Altersvorsorge meist nur zu einem hohen Preis. Im Detail betrifft das:
Direktversicherungen - So bezeichnet man über den Arbeitgeber abgeschlossene Lebens- oder Rentenversicherungen. Einen solchen Vertrag zu kündigen ist in der Regel nicht möglich. Wechselst Du den Arbeitgeber, solltest Du versuchen, Deinen Vertrag mitzunehmen oder im Notfall Guthaben zu übertragen.
Hat Deine Direktversicherung noch Garantiezinsen von 2 Prozent oder mehr und ist der Vertrag auch ansonsten günstig, kannst Du überlegen, den Vertrag aus privaten Mitteln weiterzubesparen. Immer möglich ist eine Beitragsfreistellung. Mehr dazu liest Du in unseren Ratgebern Direktversicherung und Betriebsrente.
Mit unserem Excel-Rechner kannst Du prüfen, ob sich Dein Vertrag auch ohne Zuschuss vom Arbeitgeber lohnt. Lies im Unterkapitel des Ratgebers Betriebsrente nach, wie Du den Excel-Rechner befüllen musst.
Rürup-Verträge - Bei einer Rürup-Rentenversicherung lassen sich im gleichen Rahmen wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge von der Steuer absetzen. Rürup-Verträge sollen es Selbstständigen und Freiberuflern ermöglichen, mit den gleichen Vorteilen wie Angestellte für das Alter vorzusorgen. Eine Kündigung ist ausgeschlossen. Der Vertrag lässt sich höchstens beitragsfrei stellen. Mehr Informationen findest Du in unserem Ratgeber zur Basisrente.
Riester-Verträge - Ein Riester-Vertrag lässt sich zwar kündigen, aber Du musst die gesamten Zulagen und auch die Steuervorteile zurückzahlen. Besser ist daher, ihn beitragsfrei zu stellen oder auf einen anderen, kostengünstigeren Riester-Vertrag zu wechseln – das heißt, das Guthaben zu übertragen. Die Gebühr dafür beträgt höchstens um die 150 Euro. Der neue Vertrag sollte keine Abschlusskosten enthalten, sonst lohnt sich der Wechsel praktisch nie. Infrage kommt zum Beispiel ein Riester-Fondssparplan ohne Abschlusskosten. Mehr Details findest Du in unserem Ratgeber Riester wechseln.
Die Entscheidung für oder gegen eine Kündigung der Lebens- oder Rentenversicherung musst Du nicht alleine treffen. Es gibt Hilfe von verschiedenen Stellen. Die Verbraucherzentrale Hamburg prüft gegen eine Gebühr von 100 Euro Lebensversicherungen. Darunter fällt die Renditeberechnung oder die Prüfung des Rückkaufswerts. Die Prüfung kann rund drei Monate dauern.
Auch Versicherungsberater helfen bei der Berechnung. Geh von einer Beratungsdauer von um die vier Stunden aus – in komplizierten Fällen auch mehr. Dabei ist ein Stundensatz von 150 Euro üblich. Versicherungsberater erhalten ein Honorar anstelle von Provisionen. Daher kannst Du eine unabhängige und objektive Beratung erwarten. Damit sich die Ausgabe lohnt, sollte der Vertrag mindestens 30.000 Euro wert sein.
Wie Du einen guten Versicherungsberater findest, erfährst Du in unserem Ratgeber zum Honorarberater.
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