
Internet zu langsam? Soviel Geld kannst Du Dir zurückholen
Wenn Dein Internet langsamer ist, als von Deinem Festnetzanbieter versprochen, kannst Du ab Dezember den Preis kürzen. Die Bundesnetzagentur hat diese Woche einen Entwurf vorgestellt für genaue Kriterien, wie Du dabei vorgehst: Ist Dein Anschluss in mehreren Messungen über die App breitbandmessung.de zu langsam, kannst Du entsprechend weniger zahlen. Zahlst Du zum Beispiel 40 Euro für Dein Internet, bekommst aber nur die Hälfte der laut Vertrag „normalerweise zur Verfügung stehenden Geschwindigkeit“, musst Du auch nur 20 Euro zahlen. Eine Chance, das Problem zu lösen, musst Du Deinem Internetanbieter vorher aber schon einräumen.
Manche Arbeitgeber dürfen jetzt nach dem Impfstatus fragen
Wenn Du in einer Kita, Schule oder einem Pflegeheim arbeitest, darf Dich Deine Chefin ab sofort fragen, ob Du geimpft oder genesen bist. Das haben Bundestag und -rat in dieser Woche mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Dein Vorgesetzter darf dann je nach Antwort entscheiden, Dich zum Beispiel in einem anderen Bereich einzusetzen. Außerdem können die Einrichtungen Bewerber für neue Stellen ablehnen, wenn diese nicht geimpft oder genesen sind. Die Regeln gelten aber nicht dauerhaft, sondern nur, solange der Bundestag die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt hat.
Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder kommt
Ab 2026 soll allen Erstklässlern eine Ganztagsbetreuung zustehen. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Eltern haben dann einen Rechtsanspruch darauf, dass ihr Kind an Werktagen mindestens acht Stunden in Ganztagsschulen oder Horten betreut wird. Die Einrichtungen dürfen höchstens vier Wochen im Jahr geschlossen bleiben. Bis 2029 wird der Anspruch auf alle Kinder bis zur vierten Klasse ausgeweitet.
Rabodirect spendiert Kunden 1 Cent
Kurz vor dem Aus ihres Geschäfts in Deutschland schenkt die niederländische Direktbank Rabodirect ihren Kunden 1 Cent. Diesen Betrag überweist sie im September auf das hinterlegte Referenzkonto. So will die Bank testen, ob das Konto noch existiert. Die Rabodirect hatte im Frühjahr bekannt gegeben, ihr Geschäft in Deutschland zum 31. Dezember 2021 einzustellen (wir berichteten). Mit der Testüberweisung will die Bank sicherstellen, dass sie verbliebene Guthaben am Jahresende möglichst reibungslos auszahlen kann.
Kündigung eines Mietverhältnisses „im Auftrag“ genau prüfen
Deine Vermieterin hat Dir das Mietverhältnis gekündigt und das Kündigungsschreiben von einer Vertreterin mit der Abkürzung „i. A.“ (für „im Auftrag“) unterzeichnen lassen? Dann muss sie im Schreiben deutlich machen, dass es sich um eine Vertreterin und keine Botin handelt. Das hat das Landgericht Wuppertal entschieden (Az. 9 T 128/21). Geklagt hatte eine Mieterin, die zweimal ein solches Kündigungsschreiben erhalten hatte. Das Schreiben war in der Wir-Form verfasst und enthielt keinen Hinweis auf eine Bevollmächtigung. Die Mieterin lehnte die Kündigung daher ab – zu Recht.
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