Ein Flugzeug der Fluglinie Ethihad
Bild: Jetlinerimages / iStock.com

+++ Ist Ihr Flug verspätet, haben Sie dank der EU oft Anspruch auf eine Entschädigung. Allerdings muss der Flieger in der Europäischen Union starten (oder landen unter bestimmten Umständen). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern bekanntgegeben, dass es auch eine Entschädigung gibt, wenn sich der Anschlussflug verspätet – auch wenn dieser außerhalb der EU stattfindet. Dafür müssen die Flüge als eine Einheit gebucht worden sein. Die Entschädigung zahlt die Airline, die von der EU aus gestartet ist. +++

+++ Überzogen lange Vertragslaufzeiten müssen sich Verbraucher beim Handykauf nicht bieten lassen. Das entschied das Landgericht Kiel nach einer Klage der Verbraucherzentrale gegen Mobilcom-Debitel. Wer ein Handy mit Vertrag kauft, bekommt normalerweise einen Handyvertrag über zwei Jahre. Damit der Kunde auch danach bleibt, bieten die Mobilfunkanbieter gerne nach etwa 18 Monaten ein neues Handy mit einem neuen Vertrag an – wieder über zwei Jahre. Für Mobilcom-Debitel kommt bei dieser Rechnung eine neue Vertragslaufzeit von zwei Jahren und sechs Monaten raus. Schließlich hat der Kunde die letzten sechs Monate des ersten Vertrags noch nicht abgesessen. Das Gericht hingegen urteilte: Auch der neue Vertrag darf über maximal zwei Jahre gehen. +++

+++ Die Betreiber der Strom- und Gasnetze dürfen künftig weniger für den Energietransport in Rechnung stellen. Das hat der Bundesgerichtshof vergangenen Dienstag beschlossen. Das Netzentgelt zahlen zwar die Strom- und Gasanbieter, doch indirekt hat der BGH-Beschluss auch Auswirkungen auf die Verbraucher. Denn solche Kosten reichen die Anbieter in der Regel an die Kunden weiter. Die Ersparnis liegt bei etwa 10 Euro im Jahr. +++

Finanztip-Redaktion
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