
Kläger gesucht: Verbraucherzentrale geht gegen Gasag vor
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereitet eine Musterfeststellungsklage gegen die Gasag vor: Der Berliner Gasversorger verlangte bis Ende April von Neukunden in der Ersatz- und Grundversorgung mehr als doppelt so viel wie von Bestandskunden. Betroffen sind vor allem ehemalige Kunden von gas·de, die von einem Tag zum anderen in die Ersatzversorgung rutschten, aber auch Menschen, die eine neue Wohnung in Berlin bezogen. Der vzbv sucht betroffene Berliner, die ihren Fall überprüfen lassen wollen. Es besteht kein Risiko: Bei Erfolg kannst Du zu viel gezahltes Geld zurückverlangen.
Auch Rentner können Energiepauschale bekommen
Auch wenn Du schon in Rente bist, kannst Du Dir wahrscheinlich die Energiepreispauschale von 300 Euro aus dem Entlastungspaket sichern. Das geht aus einem Bericht der Bild-Zeitung hervor. Entscheidend ist, dass Du an mindestens einem Tag in diesem Jahr einer geringfügigen Beschäftigung nachgehst. Es könnte aber auch schon genügen, wenn Du als selbständige Tätigkeit zum Beispiel eine Stunde auf Deine Enkelin aufpasst. Deinen Lohn gibst Du in Deiner Steuererklärung für 2022 an und bekommst die Pauschale dann 2023 ausbezahlt. Wichtig: Das Arbeitsverhältnis muss laut Finanzministerium „zivilrechtlich wirksam zustande gekommen“ sein, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen und tatsächlich erfolgt sein. Den Geldeingang musst Du im Zweifel per Kontoauszug belegen können. Allerdings ist die Pauschale noch nicht endgültig im Bundestag verabschiedet – die Regeln könnten sich noch ändern. Wir halten Dich auf dem Laufenden.
Sberbank Europe will Guthaben schnell auszahlen
Die in Wien ansässige EU-Tochter der russischen Sberbank geht nun doch nicht in die Insolvenz. Sie zahlt alle noch ausstehenden Sparguthaben zurück. Der Verkauf von Vermögensteilen, etwa ihres Kreditbestands, an andere Banken bringt offenbar genug Geld. Bisher bestand die Gefahr, dass Sparer mit Guthaben von mehr als 100.000 Euro von ihrem Geld oberhalb dieser Schwelle nichts oder nur wenig zurückbekommen. Eine Sberbank-Europe-Sprecherin sagte uns, Tagesgeld- und Festgeldeinlagen würden voraussichtlich noch im Mai ausgezahlt. Auf sberbankdirect.de findest Du ein Formular, mit dem Du die Auszahlung beantragen kannst.
Falls Du einen Kredit bei der Sberbank hast, ist ab jetzt Qlick, eine Marke der österreichischen Bawag, Dein Ansprechpartner. Die Kontoverbindung bleibt gleich, Du musst nichts tun.
Sparkassen Nürnberg und München: Prämienspar-Klage anschließen
Noch bis Donnerstag, 12. Mai, können sich Prämiensparer einer Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München und Sparkasse Nürnberg anschließen. Die Banken haben wahrscheinlich jahrelang die Zinsen von Sparverträgen falsch berechnet. Bei Erfolg können Betroffene mit Nachzahlungen rechnen. Ob Du dazu gehörst, kannst Du über den Klage-Check zur Sparkasse München und zur Sparkasse Nürnberg herausfinden. Ist dem so, dann registriere Dich hier kostenlos für die Musterklage.
Ungenutzten Pflege-Entlastungsbetrag aufbrauchen
Pflegebedürftige haben noch bis Ende Juni Zeit, ihren ungenutzten Entlastungsbetrag aus dem vorigen Jahr aufzubrauchen – ansonsten verfällt er. Dieser Betrag von 125 Euro im Monat steht allen Menschen zu, die zu Hause gepflegt werden und einen Pflegegrad haben. Der Betrag wird anders als das Pflegegeld nicht direkt ausgezahlt, sondern erst erstattet, wenn Du Leistungen wie Hilfe im Haushalt oder Betreuungsangebote in Anspruch genommen hast. Du bekommst Deine Auslagen zurück, nachdem Du die Quittung bei der Pflegekasse eingereicht hast. Mehr Informationen findest Du hier.
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Und was sollen die Erwerbsminderungsrenter machen, die noch keine Kinder oder Enkel haben oder Rentner ohne Kinder?
Es kann ja wohl nicht sein, daß sich Bundestagsabgeordnete, die sich dieses Jahr eine Diätenerhöhung von 310,11 Euro monatlich gegönnt haben die Energiepreispauschale bekommen und Rentner nicht?
Ich bitte um einen Tip, was ich als kinderloser Rentner tun kann.
Klage beim Sozialgericht Karlsruhe ist eingereicht mit Begründung Verstoß gegen Artikel 3, Abs. 1,GG Gleichheitsgrundsatz.
Ich habe eine Frage zu Ihrem Bericht: Auch Rentner bekommen eine Energiepauschale.
Ich gebe die Kinderbetreuung bei der Steuererklärung an:
eine Stunde Babysitten bei meinen Enkeln.
Auf mein Konto werden 12 Euro eingezahlt für tatsächlich erbrachte Leistung.
Aber! Was muss mein Sohn dann noch angeben und in die Wege leiten?
Hallo Ulla Del’Haye,
wir werden das in der nächsten Woche noch einmal ausführlich beschreiben, sobald das Gesetz durch den Bundestag gegangen ist. Denn möglicherweise wird dieser kleine Trick noch ausgeschlossen. Falls nicht, dann werden wir auch beschreiben, was man alles beachten muss.
Beste Grüße
Vielen Dank für die schnelle, vorläufige Antwort, Herr Urbach.
Dann warte ich mal gespannt ab.
Schönes sonniges Wochenende
Ulla Del’Haye