
Ampel-Parteien einig über Koalitionsvertrag
Die Unterhändler von SPD, Grünen und FDP haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Bundestag bereits am 6. Dezember Olaf Scholz zum neuen Kanzler wählt. Zuvor muss die Vereinbarung noch von den drei Parteien abgesegnet werden. Der Koalitionsvertrag (hier der volle Text) sieht in Finanzdingen viel Neues vor: Der Mindestlohn soll auf 12 Euro steigen, das Rentenniveau stabil bleiben. Es sollen 400.000 Wohnungen im Jahr entstehen, ein Viertel mietpreisgebunden. Ein Bürgergeld soll Hartz-IV ablösen – und zwei Jahre ohne Vermögensanrechnung bleiben. Die Stromkosten sollen ab 2023 von der EEG-Umlage befreit werden, der Sparerfreibetrag auf 1.000 Euro steigen, Flugtickets gegen Insolvenz abgesichert sein. Bafög soll länger und elternunabhängiger gezahlt werden – und wird für alle Berufstätigen geöffnet („Aufstiegs-Bafög“). Der Eigenanteil in der Pflege soll sinken und die Riester-Rente reformiert werden. All das werden wir am 7. Dezember in einem Sondernewsletter unter die Lupe nehmen.
3G im Personenverkehr und am Arbeitsplatz
Das neue Infektionsschutzgesetz (wir berichteten) ist am Mittwoch in Kraft getreten. Seither gilt in Bussen und Bahnen die 3G-Regel. Mitfahren darf nur, wer einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen kann – oder einen Test. Der darf nicht älter als 24 Stunden sein. Die Nachweise werden auch in Fernzügen stichprobenartig kontrolliert.
Die 3G-Regel gilt nun auch am Arbeitsplatz – und zwar für ausnahmslos alle Beschäftigten. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung zu kontrollieren.
Prämiensparer bekommen erneut Recht
Die Erzgebirgssparkasse und die Sparkasse Zwickau haben bei Prämiensparverträgen die Zinsen falsch angepasst. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch festgestellt. Ähnlich haben die Richter schon über die Sparkasse Leipzig entschieden. Nach Schätzung der Verbraucherzentrale geht es um Nachzahlungen von durchschnittlich 5.000 Euro. Prämiensparer der Erzgebirgssparkasse, die nicht an der Musterklage beteiligt sind und deren Vertrag 2018 endete, sollten sich schnell bei der Verbraucherzentrale Sachsen, dem Ombudsmann oder einem Anwalt melden – ansonsten droht die Verjährung.
Aktienprozess gegen Telekom: Vergleich angeboten
Gute Nachricht für rund 16.000 Kläger im großen Anlegerprozess zur Telekom-Aktie: Sie bekommen bis Mitte 2022 ein Vergleichsangebot. Nehmen sie das an, erhalten sie einen Großteil ihres Wertverlustes mit der T-Aktie zurück. Die Papiere kamen im Sommer 2000 für je 66,50 Euro an die Börse, kurz darauf sackte der Kurs stark ab. Daraufhin klagten Tausende Kleinaktionäre, die sich getäuscht sahen, beim Landgericht Frankfurt. Der Bundesgerichtshof stellte bereits Fehler im damaligen Verkaufsprospekt fest.
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