Bund-Länder Beratungen
Bild: Bernd von Jutrczenka / dpa

Omikron-Welle naht: Corona-Regeln erneut verschärft

Die neue Corona-Variante Omikron ist deutlich ansteckender als alle alten Varianten – und infiziert viel leichter Geimpfte und Genesene. Spätestens im Februar ist deshalb mit der fünften Corona-Welle zu rechnen. Um diese abzumildern, beschränken Bund und Länder in einem gemeinsamen Beschluss die Zahl der erlaubten Kontakte nun auch für Geimpfte und Genesene: Ab kommenden Dienstag (28. Dezember) dürfen sich diese grundsätzlich nur noch zu zehnt treffen, Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.

Sobald Ungeimpfte dabei sind, gilt wie bisher, dass sich ein Haushalt nur mit zwei weiteren Menschen treffen darf. Ab Dienstag werden auch Diskotheken und Klubs geschlossen. Hier eine Übersicht der bundesweit gültigen Regeln, hier die Regeln der Bundesländer. Nach wie vor sind Geimpfte besser vor schweren Verläufen geschützt. Gegen Omikron wird eine dritte Impfung („Booster“) empfohlen.

Stromio kann keinen Strom mehr liefern

Dem Energieanbieter Stromio wurden am Dienstag die Rechte entzogen, die öffentlichen Stromnetze zu nutzen. Das bedeutet, dass die Firma seit Mittwoch keinen Strom (Marke „Grünwelt Energie“) mehr liefern darf. Eine Schwesterfirma von Stromio ist der Gasanbieter gas·de, dem erst vor zwei Wochen die Vertriebsrechte gekündigt wurden (wir berichteten).

Schätzungsweise 700.000 Stromkunden sind betroffen. Gehörst Du dazu, beliefert Dich nun Dein örtlicher Grundversorger – auch wenn Du davon noch nichts weißt. Es gibt aber kein Grund zur Eile. In dieser sogenannten Ersatzversorgung besteht keine Kündigungsfrist. Du kannst Dir in Ruhe einen anderen Lieferanten suchen. Welche Preise in Deiner Ersatzversorgung gelten, kannst Du auf der Internetseite des Grundversorgers nachsehen.

Zur Firmengruppe gehört eine dritte in Deutschland tätige Firma: die Grünwelt Wärmestrom GmbH. Diese ist weiterhin aktiv und liefert Heizstrom unter der Marke Grünwelt Energie.

Flug mehr als eine Stunde vorverlegt? Entschädigung!

Wird Dein Flug kurzfristig um mehr als eine Stunde vorverlegt, gilt er künftig als gestrichen. Dann hast Du Anspruch auf Entschädigung. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervor. Ein Flug sei als „annulliert“ anzusehen, wenn die Airline ihn um mehr als 60 Minuten vorverlegt – und nicht rechtzeitig Bescheid gibt, erläutert das Gericht (Urteil hier als PDF).

Fluggäste könnten dann kaum frei über ihre Zeit verfügen und müssten eventuell mit großen „Unannehmlichkeiten“ klarkommen, um pünktlich am Terminal zu sein. Je nach Strecke stehen Dir 250 bis 600 Euro Ausgleich zu. Laut EU-Fluggastrechteverordnung bedeutet „rechtzeitig“, dass Passagiere mindestens zwei Wochen vor Abflug von der neuen Zeit erfahren.

Ines Rutschmann
Autor

Stand:

Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.

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