Stromanbieter wechseln In zehn Minuten in einen besseren Stromvertrag wechseln

Benjamin_Weigl
Benjamin Weigl
Experte Energie

Das Wichtigste in Kürze

  • Deinen Stromanbieterwechsel kannst Du innerhalb von zehn Minuten erledigen.
  • Wer seinen Stromvertrag regelmäßig prüft und Anbieter vergleicht, kann oft mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen.
  • Wenn Du den Stromanbieter noch nie gewechselt hast, bist Du in der Grundversorgung des lokalen Stadtwerks. Die ist oft teuer, ein Vergleich lohnt sich dann besonders.

So gehst Du vor

  • Finde heraus, wie viel Strom Du jährlich verbrauchst, bei welchem Stromanbieter Du bist und welchen Strompreis Du bezahlst. Wir zeigen Dir, wo Du alles findest.
  • Prüfe mit unserem Vergleichsrechner, ob sich ein Anbieterwechsel lohnt. Wir zeigen Dir die günstigen Tarife, die unsere verbraucherfreundlichen Kriterien erfüllen. Die Ergebnisliste enthält Werbelinks, alle Empfehlungen erfolgen rein redaktionell und unabhängig.

Jetzt Stromanbieter wechseln

  • Die Kündigung Deines alten Stromvertrags übernimmt der neue Anbieter für Dich. Nur falls Du ein Sonderkündigungsrecht nutzt, etwa wegen einer Preiserhöhung, musst Du selbst kündigen.

Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos

Von wem Du Deinen Strom bekommst, kannst Du selbst bestimmen. Bei einem Stromanbieterwechsel gehst Du kein Risiko ein, Deine Stromversorgung bleibt sicher. In einem günstigeren Tarif sparst Du ordentlich Geld. Der Finanztip-Stromrechner (enthält Werbelinks) hilft Dir bei der Suche nach Tarifen für normalen Haushaltsstrom. In unseren weiteren Ratgebern findest Du spezielle Stromtarife für Deine Wärmepumpe oder für Deine Wallbox.

Wann lohnt sich ein Stromanbieterwechsel?

Der wahrscheinlich beste Grund für einen Stromanbieterwechsel: viel Geld sparen. Die Strompreise schwankten zuletzt stark und die Spanne zwischen einem günstigen Stromvertrag und einem teuren ist groß. Vergleiche einmal im Jahr die verfügbaren Tarife. So hältst Du Deine Stromkosten dauerhaft niedrig und sparst gegenüber teuren Verträgen locker mehrere Hundert Euro im Jahr.

Aktuelle Ersparnis beim Stromanbieterwechsel

Der teure Stromvertrag entspricht dem Durchschnittspreis der Grundversorgung, der günstige Vertrag dem Preis der günstigsten Finanztip-Empfehlungen mit zwölf Monaten Preisgarantie. Der Beispielhaushalt, eine Familie mit Kind, verbraucht 3.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr.

 Teurer StromvertragGünstiger Stromvertrag
Strompreis pro Kilowattstunde44 Cent/kWh31 Cent/kWh
Gesamtkosten Beispielhaushalt1.320 Euro/Jahr930 Euro/Jahr
Ersparnis durch Anbieterwechsel390 Euro/Jahr

Quelle: Finanztip-Berechnung, Zahlen gerundet (Stand: 14. Mai 2025)

Ein Stromanbieterwechsel geht einfach und ist schnell erledigt. Ein neuer Stromvertrag ist oft in zehn Minuten gefunden. Mithilfe des Finanztip Stromvergleichs (enthält Werbelinks) weiter unten auf dieser Seite bekommst Du einen Überblick zu den günstigsten Stromanbietern an Deinem Wohnort. 

Viel schiefgehen kann bei einem Anbieterwechsel auch nicht, Deine Stromversorgung bleibt ununterbrochen sicher. Bei der Auswahl eines guten Tarifs unterstützt Dich Finanztip: Wir empfehlen Dir nur Stromtarife, die verbraucherfreundliche Kriterien erfüllen. Stromanbieter, die in der Vergangenheit negativ aufgefallen oder unseriös sind, stehen bei uns auf einer Blacklist und werden im Rechner nicht angezeigt.

Zusammengefasst lohnt sich ein Stromanbieterwechsel besonders in diesen Fällen: 

  • Du hast noch nie den Stromanbieter gewechselt. Dann befindest Du Dich höchstwahrscheinlich in der Grundversorgung. Dieser Basis-Tarif kommt vom örtlichen Stadtwerk oder einem anderen Unternehmen. Das Problem: Die Grundversorgung ist nach unseren Preisanalysen oft besonders teuer.
  • Du stellst beim Vergleich fest, dass Du beim aktuellen Stromanbieter einen hohen Strompreis bezahlst.
  • Du möchtest in einen Ökostrom-Tarif wechseln.
  • Du möchtest einen Stromtarif mit besseren Vertragsbedingungen – zum Beispiel eine Preisgarantie, kurze Kündigungsfrist oder kurze Vertragsverlängerung.  

Was benötigst Du für den Wechsel?

Ein paar Zahlen musst Du für den Stromanbieterwechsel zusammentragen. Für den Tarifvergleich brauchst Du neben Deiner Postleitzahl zunächst nur Deinen jährlichen Stromverbrauch. Den findest Du in Deiner letzten Stromrechnung – achte auf den Gesamtverbrauch in Kilowattstunden (kWh), das könnten zum Beispiel 2.500 Kilowattstunden sein. Falls Du die Angabe nicht zur Hand hast, kann unser Stromrechner Deinen Stromverbrauch notfalls anhand der Anzahl der Personen in Deinem Haushalt schätzen.

Außerdem solltest Du wissen, wie viel Du aktuell für den Strom bezahlst. Normalerweise wird in jedem Monat eine Zahlung fällig, der sogenannte Abschlag. Er setzt sich zusammen aus einem jährlichen Grundpreis, den der Stromanbieter pauschal verlangt. Und dem eigentlichen Preis für den Strom, dem Arbeitspreis, der für jede verbrauchte Kilowattstunde fällig wird. Damit kennst Du bereits alle wichtigen Daten, um Tarife vergleichen zu können.

Für den Abschluss des neuen Stromvertrags brauchst Du später entweder die MaLo-ID (Marktlokations-ID) oder die Zählernummer. Beide Nummern findest Du auf Deiner letzten Stromrechnung. Gib bei einem Stromanbieterwechsel bevorzugt die MaLo-ID an. So kann der Wechsel durch die eindeutige Zuordnung schneller abgewickelt werden. Aber auch mit der Zählernummer klappt der Wechsel problemlos. Bei einem Umzug brauchst Du die Zählernummer der neuen Wohnung.

Das Wichtigste zu MaLo-ID und Zählernummer

MaLo-ID steht für „Marktlokationsidentifikationsnummer“. Die MaLo-ID besteht aus elf Ziffern, die nur einmal vergeben werden. Sie identifiziert Deine Adresse und Deinen Stromzähler eindeutig. Auf Deiner Stromrechnung kann statt MaLo-ID auch schlicht „Marktlokation“ stehen. Verwechsle sie nicht mit „Messlokation“, das meint etwas anderes. 

Deine Zählernummer kann dagegen mehrfach vergeben werden. Du findest sie ebenfalls auf Deiner Stromrechnung oder direkt auf Deinem Stromzähler, in der Regel neben einem Strichcode oder auf einer Prüfplakette. Den Zählerschrank mit dem Zähler findest Du meistens im Keller – wenn Du zur Miete wohnst, lass ihn Dir vom Hausmeister zeigen.

Egal ob MaLo-ID oder Zählernummer: Gib diese Nummern nie leichtfertig heraus, denn Betrüger könnten damit einen ungewollten Anbieterwechsel einfädeln.

Wie gehst Du Schritt für Schritt vor?

Wir zeigen Dir Schritt für Schritt, wie Du bei Wechsel des Stromanbieters vorgehst. Prüfe zuerst, ob sich ein Anbieterwechsel überhaupt lohnt.

Vergleiche die aktuellen Preise für Stromtarife an Deinem Wohnort. Nutze dafür unseren Finanztip-Stromrechner. Er durchsucht die Datenbanken der Vergleichsportale Check24 und Verivox und empfiehlt Dir nur Tarife, die unseren verbraucherfreundlichen Kriterien entsprechen. Stromanbieter, die uns in der Vergangenheit negativ aufgefallen sind, schließen wir von der Ergebnisliste komplett aus. Wie Anbieter auf unserer Blacklist landen und welche Vorteile Dir unser Stromrechner bietet, kannst Du im Ratgeber zum Stromvergleich ausführlich nachlesen.

Tagesaktueller Strompreisvergleich

Die Ergebnisliste des Finanztip-Stromvergleichs enthält Werbelinks Mehr dazu

Bitte gib Deine Postleitzahl an
Kennst Du Deinen Stromverbrauch im Jahr?
Wie hoch ist Dein jährlicher Verbrauch?
Bitte gib Deinen Powerverbrauch an
Was passt besser zu Dir?
Möchtest Du nur zertifizierte Ökostrom-Tarife sehen?
Was zahlst Du aktuell?Optional

Der Finanztip-Stromrechner basiert auf Daten der Check24 Vergleichsportal Energie GmbH sowie der Verivox GmbH. Mehr dazu

Willst Du einen abgeschlossenen Vertrag wieder kündigen, klicke für Check24-Verträge hier und für Verivox-Verträge hier, um Deine Kündigung durchzuführen.

Ein Anbieterwechsel würde sich lohnen und Du hast einen passenden Tarif gefunden? Dann prüfe im nächsten Schritt, wie Du aus Deinem alten Vertrag kommst.

Alten Stromvertrag kündigen

Jeder Stromvertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit zwischen einem und 24 Monaten. Danach verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Sobald die Mindestvertragslaufzeit erfüllt ist, kannst Du den Anbieter wechseln. Kümmere Dich am besten frühzeitig, bis zu sechs Monate vor dem angestrebten Wechseltermin kannst Du einen neuen Anbieter beauftragen.

Alle Stromverträge, die nach dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, haben eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat (§ 309 Nr. 9 BGB). In älteren Verträgen kann die Kündigungsfrist länger sein. In der Grundversorgung kannst Du jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Für die Kündigung Deines alten Stromvertrags gibt es drei mögliche Szenarien:

Fall 1: Du hast noch einen laufenden Stromvertrag:

Suche Dir einfach einen neuen Stromtarif – nutze dafür unseren Stromrechner. Der neue Anbieter kann die Kündigung des alten Vertrags für Dich erledigen, automatisch zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Anschließend startet Dein neuer Stromvertrag. Optional kannst Du den Vertrag auch selbst kündigen. Das geht oft online auf der Anbieterwebsite, aber auch per E-Mail, Brief oder Fax. Nutze dafür unseren Musterbrief zur ordentlichen Kündigung eines Stromvertrags.

Fall 2: Du hast bereits gekündigt oder hast noch gar keinen Stromvertrag:

Schließe einen neuen Stromvertrag ab, der direkt am Tag nach dem Lieferende Deines bisherigen Vertrags beginnt. Das gilt auch, wenn Du in eine neue Wohnung umziehst, für die noch kein Stromvertrag besteht. Falls Du bereits eingezogen bist und noch keinen Vertrag abgeschlossen hast, bist Du in der Grundversorgung. Auch dann kannst Du jederzeit den Anbieter wechseln. Mit unserem Stromrechner oben findest Du den passenden Vertrag.

Fall 3: Dein Stromanbieter kündigt eine Preiserhöhung an:

Bei angekündigten Preisanpassungen in Deinem aktuellen Stromvertrag hast Du fast immer ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst Deinen laufenden Vertrag dann sofort kündigen und zu dem Datum, ab dem die Preisänderung gelten soll, den Anbieter wechseln. Beachte: Wenn Du Dein Sonderkündigungsrecht nutzt, darf der neue Anbieter die Kündigung des alten Vertrags nicht für Dich übernehmen.

Du musst selbst kündigen, entweder online auf der Internetseite des Anbieters oder per E-Mail, Brief oder Fax. Nutze dafür gerne unseren Musterbrief für die Sonderkündigung. Anschließend kannst Du mithilfe unseres Stromrechners einen neuen Anbieter wählen. Der neue Vertrag sollte direkt an das Ende des alten Vertrags anschließen.

Abschluss des Stromvertrags

Findest Du über unseren Stromrechner einen geeigneten Stromtarif, hast Du zwei Möglichkeiten, den Vertrag abzuschließen. Entweder Du klickst auf die angezeigten Links von einem unserer Partner, Check24 und Verivox, die dann den Stromanbieterwechsel einleiten. Dafür erhalten die Portale eine Provision vom jeweiligen Anbieter. Und Du unterstützt die Arbeit von Finanztip, denn wir erhalten wiederum eine Provision vom jeweiligen Portal, über das der Anbieterwechsel eingeleitet wird.

Oder aber Du nimmst Kontakt zum Anbieter auf und schließt direkt bei ihm den Vertrag ab. Dann erhalten weder die Vergleichsportale noch wir eine Provision. Beachte: Die Vertragskonditionen auf der Anbieterseite können andere sein. Wir zeigen Dir in unserem Stromrechner auch Tarife, die nur direkt beim Anbieter abgeschlossen werden können.

Bestätigung des neuen Anbieters

Zustande kommt der neue Liefervertrag erst, indem der neue Stromanbieter den Wechsel bestätigt und Dir einen exakten Lieferbeginn nennt. Die technische Abwicklung des Wechsels darf nach einer Festlegung der Bundesnetzagentur ab dem 6. Juni 2025 nur noch 24 Stunden dauern. Das heißt aber nicht, dass der gesamte Wechselprozess auch so schnell über die Bühne geht.

Du solltest Deinen neuen Stromanbieter mindestens eine Woche vor dem geplanten Wechseltermin beauftragen. Besser noch, Du erledigst das noch einige Wochen früher, zusammen mit der Kündigung des alten Vertrags, wie oben beschrieben. Hier gilt: Lieber früher als später. Denn während ein Stromanbieterwechsel früher noch bis zu sechs Wochen lang rückwirkend festgezurrt werden konnte, ist er ab 6. Juni 2025 nur noch für ein Datum in der Zukunft möglich.

Der Tag des Anbieterwechsels

Damit Dein alter Vertrag und auch der neue richtig abgerechnet werden, solltest Du am Tag des Anbieterwechsels Deinen Stromzähler ablesen und den Zählerstand an Deinen örtlichen Stromnetzbetreiber melden. Das geht häufig online. Oft werden auch der alte und der neue Stromanbieter Dich auffordern, ihnen den Zählerstand zu melden.

Deine Stromversorgung bleibt beim Anbieterwechsel ununterbrochen sicher. Endet Dein alter Vertrag und der Wechsel verzögert sich unerwartet, bekommst Du weiterhin Strom per Ersatzversorgung. Diese übernimmt der Grundversorger – das Energieunternehmen mit den meisten Stromkunden in einer Region. Die Ersatzversorgung dauert so lange, bis Dein neu gewählter Versorger liefern kann – maximal jedoch drei Monate. Danach rutscht Du automatisch in die Grundversorgung. Mehr dazu liest du im Ratgeber zur Grundversorgung und Ersatzversorgung.

Der monatliche Abschlag

Wenn der Stromanbieterwechsel geschafft ist, bleibt noch die Frage, wie Du den neuen Anbieter bezahlst. Da eine Stromrechnung nur einmal im Jahr kommen muss, dürfen Stromanbieter Abschlagszahlungen vereinbaren. Die Abschläge sind monatliche Vorauszahlungen auf Deine zu erwartende Stromrechnung, in der Regel also zwölf Abschläge pro Jahr. Manche Stromanbieter verlangen nur elf Abschläge und erstellen im zwölften Monat die Gesamtrechnung.

Die Höhe des Abschlags darf der Stromanbieter nicht beliebig wählen, er muss sich an Deinem bisherigen Stromverbrauch orientieren (§ 41b Abs. 3 EnWG). Beispiel: Wenn aufgrund Deines angegebenen Stromverbrauchs eine Jahresrechnung von 600 Euro zu erwarten ist, wird diese Summe durch zwölf Monate geteilt und ein monatlicher Abschlag von 50 Euro fällig.

Falls Dein Stromanbieter einen zu hohen Abschlag verlangt, kannst Du den Abschlag oft selbst im Online-Kundenportal anpassen und dort Deine bisherigen Zahlungen einsehen. Falls das bei Deinem Anbieter nicht geht, fordere ihn schriftlich zur Korrektur auf. Nutze dafür gerne unseren Musterbrief:

Musterbrief Abschlag korrigieren

Abbuchen darf der Stromanbieter den ersten Abschlag erst an dem Tag, an dem die Stromlieferung beginnt. Er muss Dir verschiedene Möglichkeiten zum Bezahlen anbieten (§ 41 Abs. 2 EnWG). Wir empfehlen Dir, ein Sepa-Lastschriftmandat zu erteilen. Mit diesem bist Du nicht in der Verantwortung, pünktlich zu zahlen, weil der Versorger den Betrag selbst abbucht. Falsche Abbuchungen kannst Du zurückfordern. In Stromtarifen mit variablen und dynamischen Preisen kann der Stromanbieter statt einer Abschlagszahlung auch jeden Monat eine Rechnung schicken.

Worauf musst Du bei der Wahl des Stromvertrags achten?

Problematische Stromanbieter, die uns negativ aufgefallen sind, streichen wir von der Empfehlungsliste unseres Stromrechners, sie stehen auf der Finanztip Blacklist. Doch welche Vertragsbedingungen spielen beim Wechsel des Stromanbieters noch eine Rolle? Mal abgesehen von einem guten Preis? Der Finanztip-Stromrechner ist bereits so voreingestellt, dass die angezeigten Tarife die wichtigsten verbraucherfreundlichen Kriterien erfüllen, zum Beispiel

  • eine Preisgarantie, die mindestens so lang ist wie die Vertragslaufzeit,
  • eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen,
  • Ausschluss von Pakettarifen und Tarifen mit Vorkasse.

Das Wichtigste zu den Vertragsdetails von Stromverträgen findest Du hier nochmal zusammengefasst.

Stromtarif mit Bonus nehmen? 

Einige Stromanbieter versprechen eine Prämie für den Wechsel in ihren Vertrag. Oft heißen sie „Neukundenbonus“ oder „Sofortbonus“. Tarife ohne Boni können insgesamt günstiger sein. Oft ist in Verträgen mit Bonus der eigentliche Strompreis etwas höher. Sobald der Bonus wegfällt – meistens nach dem ersten Vertragsjahr – ist der Tarif oft gar nicht mehr so günstig. Wenn Du Tarife finden möchtest, die unabhängig vom Bonus günstig sind, wähle im Stromrechner die Option „langfristige Planung“ aus.

Prinzipiell kannst Du beim regelmäßigen Stromanbieterwechsel aber immer wieder einen Bonus absahnen. Wählst Du im Stromrechner die Option „flexibel bleiben und bei Bedarf wechseln“, dann rechnen wir Boni in die Gesamtkosten des ersten Vertragsjahrs mit ein. Beachte, dass Du dafür Neukunde sein musst – Anbieter zahlen keinen Bonus, wenn Du in den vorangegangenen Monaten bereits einen Vertrag dort hattest. Zudem zahlen nicht alle Stromanbieter den Bonus automatisch und zuverlässig aus. Und falls Du den Stromvertrag während der ersten zwölf Monate kündigst, erlischt Dein Anspruch auf den Neukundenbonus meistens.

Mehr dazu im Ratgeber Stromvertrag mit Prämie

  • Viele Stromanbieter zahlen eine hohe Prämie oder einen Bonus, um neue Kunden anzulocken.
  • Solche Boni kannst Du gezielt nutzen. Welche Tücken und Hindernisse es gibt und wie Du einen Stromvertrag mit Bonus abschließt, liest Du im Ratgeber.

Zum Ratgeber

Was bedeutet Preisgarantie?

Bei der Preisgarantie gibt es zwei Varianten: Die vollständige Preisgarantie und die eingeschränkte Preisgarantie. Bei einer vollständigen Preisgarantie sind alle Bestandteile des Strompreises inbegriffen, also auch staatlich bestimmte wie Steuern und gesetzliche Umlagen.

Im Gegensatz dazu bedeutet eingeschränkte Preisgarantie, dass bestimmte Preisbestandteile nicht abgedeckt sind. Meist handelt es sich um Steuern, Umlagen oder Abgaben auf den Strompreis, die der Stromanbieter nicht beeinflussen kann. Sollten sich diese ändern, darf er höhere Kosten trotz Preisgarantie an Dich weitergeben – dann könntest Du aber per Sonderkündigungsrecht aus dem Stromvertrag raus. Alle übrigen Bestandteile des Strompreises, etwa der Einkauf des Stroms (Beschaffungskosten) und die Gebühren für das Stromnetz (Netzentgelte), sind durch die eingeschränkte Preisgarantie abgesichert.

Im Finanztip-Stromrechner werden Dir nur Tarife empfohlen, die wenigstens eine eingeschränkte Preisgarantie bieten. Und die muss mindestens so lange wie die Vertragslaufzeit gelten.

Warum empfehlen wir keine Grundversorgung?

Wenn Du noch nie den Stromanbieter gewechselt hast, steckst Du vermutlich in der Grundversorgung. Das ist der Basis-Tarif des Anbieters mit den meisten Kunden in Deiner Region, häufig das Stadtwerk oder ein anderes großes Unternehmen. In der Vergangenheit waren die Preise in der Grundversorgung oft hoch.

Unsere Analysen zeigen, dass die Grundversorgung auch 2025 im Schnitt deutlich teurer als andere Stromtarife ist. Ein Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3.000 Kilowattstunden konnte Mitte Mai durchschnittlich 390 Euro pro Jahr sparen, wenn er aus der Grundversorgung in eine der drei günstigsten Finanztip-Empfehlungen für Stromtarife wechselte.

Weil in der Grundversorgung eine Kündigungsfrist von nur zwei Wochen gilt, kannst Du jederzeit schnell herauswechseln. Mit dem Finanztip-Stromrechner (enthält Werbelinks) prüfst Du, ob es günstigere Tarife gibt. Beim Stromanbieterwechsel kann der neue Anbieter die Grundversorgung für Dich kündigen.

Mehr dazu im Ratgeber Grundversorgung

  • Das Energieunternehmen mit den meisten Kunden vor Ort beliefert Dich durch die Grundversorgung oder die Ersatzversorgung ganz automatisch mit Strom oder Gas.
  • Die Grundversorgung gehört oft zu den teuersten Tarifen – Du solltest sie meiden.

Zum Ratgeber

Welche Rechte hast Du gegenüber dem Stromanbieter?

Es gibt zahlreiche gesetzliche Regelungen, die Stromanbieter zu beachten haben. Hier haben wir für Dich verschiedene Themen zusammengefasst, in chronologischer Reihenfolge.

1. Der Vertragsabschluss

Nach Vertragsschluss muss Dir Dein neuer Stromanbieter eine „knappe, leicht verständliche und klar gekennzeichnete Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen“ übermitteln (§ 41 EnWG). Dazu gehören:

  • Strompreise
  • voraussichtlicher Belieferungsbeginn
  • Kündigungsfrist
  • Bonusvereinbarungen (sofern vorhanden)
  • Mindestlaufzeiten (sofern vorhanden)
  • Kontaktdaten des Stromanbieters
  • Verbrauchsstelle (Stromzählernummer)
  • Informationen zur Schlichtungsstelle für Verbraucherbeschwerden

Mit Deinem Widerrufsrecht kannst Du innerhalb von 14 Tagen, nachdem Dir der gewählte Stromanbieter Deinen Auftrag bestätigt hat, einen Vertrag wieder aufheben (§ 355 BGB). In der Widerrufsbelehrung im Vertrag müssen dazu E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Faxnummer des Anbieters genannt sein.

Stromanbieterwechsel in 24 Stunden: Es gibt einen Haken

Ab dem 6. Juni 2025 darf ein Stromanbieterwechsel nur noch 24 Stunden dauern. Das gilt aber nur für die technische Umsetzung des Wechsels – insgesamt wird der Wechselprozess weiterhin länger dauern. Wenn Du einen Stromanbieter neu beauftragst, solltest Du das laut der Verbraucherzentrale Niedersachsen mindestens eine Woche vor dem gewünschten Starttermin erledigen.

Hinter dem 24-Stunden-Wechsel steckt eine Festlegung der Bundesnetzagentur, die EU-Anforderungen umsetzt. Auch gesetzlich ist geregelt, dass der Wechsel ab 2026 nur noch diese 24 Stunden dauern darf (§ 20a Abs. 2 EnWG). Früher hatten Stromanbieter bis zu drei Wochen Zeit, um alles zu regeln. 

2. Untergeschobene Verträge 

Vielleicht schickt Dir der Grundversorger in Deiner Region einen Brief, um Dich als Kunden zu gewinnen. Das darf er. Anders ist es, wenn ein Stromanbieter Dich anruft und in ein Werbegespräch verwickelt: Das Unternehmen muss vorher Deine ausdrückliche Einwilligung in ein Werbegespräch dokumentieren (§ 7a UWG). Unerlaubte Werbeanrufe kannst Du der Bundesnetzagentur per Internetformular melden. 

Wenn Du am Telefon auf ein Angebot eingehst, ist der Vertrag damit nicht geschlossen. Denn außerhalb der Grundversorgung ist die Textform für Verträge gesetzlich vorgeschrieben (§ 41b Abs. 1 EnWG). Ein mündlich unterbreitetes Angebot muss Dir also schriftlich vorgelegt werden, etwa per Brief, Mail, Fax oder SMS, und Du musst es aktiv annehmen.

Möchtest Du einen telefonisch angebotenen Vertrag nicht eingehen, widerrufe ihn am besten innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen (§ 355 BGB). Wurdest Du nicht über Dein Widerrufsrecht informiert, verlängert sich die Frist sogar auf ein Jahr. Der Stromanbieter ist in der Beweispflicht, dass Du informiert wurdest. 

3. Die Abschlagszahlung

Sind Abschlagszahlungen vereinbart, so muss die Höhe Deinem bisherigen Verbrauch entsprechen (§ 41b Abs. 3 EnWG). Mit jeder Jahresabrechnung sollte der Lieferant den Abschlag anpassen. Hast Du mehr verbraucht, darf er mehr verlangen. Hast Du weniger Strom bezogen, sollte er den Betrag senken – immer im Verhältnis zum geänderten Verbrauch. Macht Dein Stromanbieter das nicht, fordere ihn mithilfe unseres Musterschreibens zur Korrektur auf. Bei einigen Versorgern kannst Du die Abschlagshöhe im Online-Kundenportal selbst verändern.

Fällig wird eine Abschlagszahlung frühestens zwei Wochen nach der Zahlungsaufforderung (§ 40c Abs. 1 EnWG). Bei einem neuen Vertrag darf der Anbieter den ersten Abschlag nicht vor Beginn der Lieferung verlangen (§ 41b Abs. 3 EnWG).

Wenn Dein Anbieter von Dir einen höheren Abschlag fordert, musst Du nicht zwingend mitspielen. Vor allem nicht, wenn sich am Strompreis nichts verändert hat, weil Du zum Beispiel noch eine Preisgarantie hast. Einseitige Abschlagserhöhungen durch den Anbieter sind dann nicht zulässig, sagen die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Bei gleichbleibendem Verbrauch und gleichzeitig höherem Abschlag würdest Du dem Anbieter einen Mini-Kredit geben.

4. Die Preiserhöhung und das Sonderkündigungsrecht 

Will Dein Anbieter den Strompreis erhöhen, muss er Dich informieren – spätestens einen Monat, bevor er die Preise anhebt (§ 41 Abs. 5 EnWG). Für die Grundversorgung gilt sogar eine Frist von sechs Wochen (§ 5 Abs. 2 StromGVV). Nur wenn der Stromanbieter eine höhere Mehrwertsteuer an Dich weitergibt, braucht er Dich nicht über die höheren Preise zu unterrichten.

Bei Preisanpassungen muss Dich der Stromanbieter über Dein Sonderkündigungsrecht informieren. Du kannst den Vertrag ohne Rücksicht auf die vereinbarte Kündigungsfrist zum Zeitpunkt der Preiserhöhung beenden. Fehlt der Hinweis auf die Sonderkündigung, gilt die Preiserhöhung als unwirksam. Diese Regeln gelten auch für den Fall einer Preissenkung. Auch bei Vertragsänderungen, etwa bei Kündigungsfristen oder Laufzeiten, gilt das Sonderkündigungsrecht und die Pflicht, auf dieses hinzuweisen.

Eine Sonderkündigung musst Du selbst schreiben, nutze dafür gerne unseren Musterbrief: 

Musterbrief Sonderkündigungsrecht

Binnen einer Woche muss Dein Vertragspartner die Kündigung bestätigen (§ 41b Abs. 1 EnWG). Auch bei Umzug steht Dir unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht zu.

Ob Stromanbieter eine Preisgarantie gewähren und wie diese gestaltet ist, ist deren Sache. Gegen Preiserhöhungen während einer Preisgarantie solltest Du Dich aber wehren. Ausnahmen gibt es nur, wenn es um steigende, staatlich bestimmte Preisbestandteile wie Steuern und Abgaben geht und es dazu eine Regelung in den AGB des Vertrags gibt. Einer zweifelhaften Preiserhöhung während der Preisgarantie solltest Du schriftlich widersprechen. Ist eine eingeschränkte Preisgarantie vereinbart, muss Dein Versorger die unternehmerischen Risiken tragen, zum Beispiel von steigenden Beschaffungskosten.

Urteile gegen Stromanbieter wegen rechtswidriger Preiserhöhung

Die Unternehmen ExtraEnergie und ExtraGrün, zu denen auch die Marken HitEnergie und Prioenergie gehören, haben Kunden in der Vergangenheit Preiserhöhungen für Strom und Gas angekündigt, obwohl eine Preisgarantie vereinbart war. Das Landgericht Düsseldorf urteilte 2022, dass solche Preiserhöhungen rechtswidrig seien. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte 2023 dieses Urteil. Betroffene können sich einer Sammelklage der Verbraucherzentralen gegen ExtraEnergie kostenlos anschließen.

Ebenfalls wegen Verstoß gegen die versprochene Preisgarantie ging der Bundesverband der Verbraucherzentrale vzbv gegen die Versorger Primastrom und Voxenergie vor. Im März 2024 einigten sich die Unternehmen mit dem vzbv darauf, die Preiserhöhung zurückzunehmen und Betroffenen ihr Geld zu erstatten. Wenn Du von den Preiserhöhungen betroffen warst, lies auf der Seite der Verbraucherzentrale nach, wie Du vorgehen kannst.

5. Die Vertragslaufzeit und Vertragsverlängerung

Stromverträge dürfen eine erste Vertragslaufzeit von bis zu zwei Jahren beziehungsweise 24 Monaten haben. Für alle Stromverträge, die seit März 2022 abgeschlossen wurden, gilt bezüglich der Vertragsverlängerung dieselbe Regel: Verträge dürfen sich nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit verlängern, Du darfst aber jederzeit mit einer Frist von maximal einem Monat kündigen (§ 309 Nr. 9 BGB).

Hast Du Deinen Stromvertrag vor März 2022 abgeschlossen, gelten die damals im Vertrag vereinbarten Fristen. Früher war eine automatische Vertragsverlängerung von bis zu einem Jahr und eine Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten gesetzlich erlaubt.

6. Die Kündigung und Kündigungsfrist

Willst Du Deinen Vertrag kündigen, ist die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist zu beachten. Für Kunden in der Grundversorgung gilt eine Frist von 14 Tagen. Außerhalb der Grundversorgung darf die Kündigungsfrist in einem ab März 2022 geschlossenen Vertrag maximal einen Monat betragen. In älteren Verträgen kann die Kündigungsfrist länger sein.

Die Kündigung Deines alten Stromvertrags kann der Stromanbieter, zu dem Du wechselst, für Dich übernehmen. Allerdings nicht, wenn es sich um eine außerordentliche Kündigung handelt – also um ein Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung oder wegen Umzug.

Wenn Du selbst kündigst, musst Du das schriftlich machen. Du kannst eine E-Mail schreiben, natürlich aber auch einen Brief oder ein Fax (§ 309 Nr. 13 BGB). Nutze dafür gerne unseren Musterbrief zur ordentlichen Kündigung eines Stromvertrags. Einen online geschlossenen Vertrag kannst Du seit Juli 2022 auch online wieder lösen (§ 312k BGB). Dazu müssen Stromanbieter auf ihrer Website einen Kündigungsbutton bereitstellen, eindeutig beschriftet mit „Verträge hier kündigen“ oder ähnlich.

Jede Kündigung – egal ob digital, schriftlich oder vom neuen Anbieter mitgeteilt – muss Dein bisheriger Anbieter binnen einer Woche bestätigen (§ 41b Abs. 1 EnWG). Grundsätzlich ist ein Lieferantenwechsel jederzeit möglich, zu Beginn eines Monats oder auch mitten im Monat. 

7. Die (Jahres- oder Schluss-) Abrechnung

Mindestens alle zwölf Monate muss Dir der Versorger eine Jahresabrechnung senden (§ 40b Abs. 1 EnWG). Du entscheidest, ob auf Papier oder digital. Zudem muss Dir der Stromanbieter eine monatliche, viertel- und halbjährliche Abrechnung anbieten. Wählst Du keinen Abrechnungszeitraum, bestimmt ihn der Anbieter. Für eine jährliche Abrechnung darf er keine Gebühren erheben.

Der Stromanbieter muss Dir die Jahresabrechnung spätestens sechs Wochen nach Ablauf der Jahresfrist zustellen (§ 40c Abs. 2 EnWG). Hast Du einen Vertrag gekündigt, solltest Du die Schlussabrechnung spätestens sechs Wochen nach Lieferende erhalten. Erhältst Du monatlich eine Rechnung über Deine Stromkosten, ist Dir die letzte Rechnung nach Kündigung binnen drei Wochen zuzustellen.

In der Abrechnung steht, wie viel Strom Du verbraucht hast und welche Kosten dabei entstanden sind. Grundlage dafür ist der Zählerstand Deines Stromzählers. Mindestens einmal im Jahr sollte er abgelesen werden, die Ablesung muss aber nicht mit dem Ende des Abrechnungszeitraums zusammenfallen. Gibt es abgelesene Zählerstände, müssen diese verwendet werden. Wenn es keine aktuellen Ablesewerte gibt, darf der Stromanbieter sie schätzen (§ 40a EnWG). Du kannst Deinen Stromzähler selbst ablesen, jederzeit oder zum Ende des Vertragsjahres. Melde den Zählerstand dem Anbieter oder Deinem örtlichen Stromnetzbetreiber. Notiere ihn auch für Deine eigenen Unterlagen.

Die Rechnung muss einfach und verständlich sein und alle Berechnungsfaktoren enthalten (§ 40 Abs. 1 EnWG). Die Stromsteuer und die Mehrwertsteuer sind separat auszuweisen. Zusätzlich ist anzugeben, wie viel Du über die Stromrechnung für Netznutzung, Messstellenbetrieb und Konzessionsabgabe gezahlt hast. Findest Du einen Fehler oder Du verstehst die Abrechnung nicht, dann widersprich ihr. Fordere den Stromanbieter auf, die Abrechnung zu korrigieren oder verständlich zu gestalten.

Ist auf Deiner Abrechnung ein Guthaben ausgewiesen, muss Dein Versorger diese Rückerstattung binnen zwei Wochen auszahlen oder mit der nächsten Abschlagszahlung vollständig verrechnen (§ 40c Abs. 3 EnWG). Ergibt die Abrechnung eine Nachzahlung für Dich, wird diese frühestens zwei Wochen, nachdem Du die Rechnung erhalten hast, fällig (§ 40c Abs. 1 EnWG). 

Auch ein vereinbarter Neukundenbonus muss auf der Abrechnung stehen. Ob der Stromanbieter diesen Bonus mit Deinen Kosten verrechnet oder extra aufführt, ist ihm überlassen. In seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder im Vertrag sollte geregelt sein, wie er den Bonus berechnet und ihn auszahlt. Fehlt der Bonus auf der Abrechnung oder hast Du nach Vertragsende Deinen Bonus nicht erhalten, dann reklamiere das beim Anbieter.

Tipp: Hebe die Abrechnungen vier Jahre lang auf. Es kann passieren, dass ein Stromanbieter eine Abrechnung später korrigiert. Bis zu drei Kalenderjahre lang ist eine Korrektur der Rechnung möglich. Gut ist in einem solchen Fall, wenn Du den Zählerstand jedes Jahr notiert hast.

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Erste Hilfe bei Problemen mit dem Stromanbieter

Hält sich ein Stromanbieter nicht an die gesetzlichen Regeln oder seinen eigenen Vertrag, weise ihn erst einmal darauf hin. Oft löst eine Mail oder ein Anruf beim Kundenservice das Problem. Oder Du nutzt gleich Dein Recht auf Verbraucherbeschwerde (§ 111a EnWG). Dafür haben wir Dir hier ein Musterschreiben vorbereitet. Normalerweise genügt es, das Schreiben per Mail oder Post an Deinen Stromanbieter zu schicken. Möchtest Du auf Nummer sicher gehen, sende es per Einschreiben.

Musterschreiben Verbraucherbeschwerde

Der Stromanbieter hat dann vier Wochen Zeit, um das Problem zu lösen oder Dir eine ausreichende Erklärung zu schicken. Macht er das nicht, kannst Du Dich im Anschluss an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Auf diese Stelle müssen Stromversorger auf jeder Abrechnung, auf Preiserhöhungsschreiben und bei Abschluss eines Liefervertrags hinweisen (§ 40 Abs. 2 Nr. 9 und § 41 Abs. 1 Nr. 11 EnWG).

Kannst Du gegenüber der Schlichtungsstelle belegen, dass der Stromanbieter auf Deine Beschwerde nicht reagiert oder sie nicht gelöst hat, eröffnet sie ein Schlichtungsverfahren. Für Dich ist dieses Verfahren kostenlos. Stromanbieter mögen das nicht, denn die Schlichtungsstelle berechnet dem Unternehmen eine Gebühr. Pro Fall stellt sie gewöhnlich einen niedrigen dreistelligen Betrag in Rechnung.

Hast Du den Stromliefervertrag über ein Vergleichsportal abgeschlossen, kannst Du Dich auch dorthin wenden. Verivox und Check24 beispielsweise vermitteln zwischen Stromanbietern und Kunden.

Hilfe im Finanztip-Forum

Bist Du Dir unsicher, ob das Verhalten Deines Anbieters korrekt ist? dann kann der Austausch mit anderen helfen. In unserer Finanztip-Community kannst Du mit weiteren Betroffenen diskutieren oder ein neues Thema eröffnen.

Weitere Maßnahmen gegen den Stromanbieter

Stufst Du das Verhalten Deines Stromanbieters als unseriöse Geschäftspraktik ein, sind die Verbraucherzentralen die richtige Anlaufstelle für Deine Kritik. Die Verbraucherschützer können Unternehmen abmahnen, ihnen Unterlassungserklärungen abringen oder sie verklagen.

Kommt Dein Stromanbieter seinen Pflichten nicht nach, schickt keine fristgerechte Abrechnung, antwortet nicht auf Schreiben oder liefert nicht zuverlässig Energie, kannst Du auch die Bundesnetzagentur informieren. Die Behörde kann gegen einen Versorger ein Aufsichtsverfahren einleiten, wenn der Verdacht besteht, dass das Unternehmen nicht mehr leistungsfähig ist. Zur Not untersagt die Behörde dem Anbieter seine Tätigkeit.

Hast Du dagegen Probleme mit dem örtlichen Netzbetreiber, ist immer die Bundesnetzagentur die richtige Anlaufstelle für Beschwerden. Ein Netzbetreiber muss alle Stromanbieter gleich behandeln. Er darf kein Unternehmen bevorzugen oder benachteiligen. Gleiches gilt für die Betreiber von Stromzählern. Willst Du Deinen Messstellenbetreiber wechseln, muss dies das bisherige Unternehmen mittragen.

Was, wenn Dein Stromanbieter kündigt oder insolvent geht?

Wenn Dein Stromanbieter von sich aus Deinen Vertrag kündigt und Du schließt keinen neuen Stromvertrag ab, wirst Du über die lokale Grundversorgung weiter mit Strom versorgt. Auch, falls Dein Stromanbieter plötzlich nicht mehr liefert, ein Stromanbieterwechsel scheitert oder sich verzögert, gehen bei Dir zuhause die Lichter nicht aus. Dann springt die sogenannte Ersatzversorgung ein. Schließe dann aber unbedingt einen neuen Vertrag ab. Nutze dazu unseren Finanztip-Stromrechner (enthält Werbelinks).

Im Herbst 2021 waren einige Stromanbieter von den hohen Einkaufspreisen an der Strombörse kalt erwischt worden: Mehrere Lieferanten haben Insolvenz angemeldet. Andere haben die Verträge mit ihren Kunden gekündigt oder die Belieferung einfach eingestellt, ohne dass sie zahlungsunfähig waren, etwa die Stromanbieter Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft, Elektrizitätswerke Düsseldorf, Phoenixstrom und Stromio. Die Verbraucherzentrale Hessen führt eine Musterfeststellungklage gegen Stromio, Betroffene können sich kostenlos ins Klageregister eintragen und damit Schadenersatz von Stromio fordern.

Damit sich solche Fälle nicht wiederholen, hat der Gesetzgeber das Energiewirtschaftsgesetz im Sommer 2022 geändert. Unternehmen müssen nun mit mindestens drei Monaten Vorlauf ankündigen, dass sie ihre Tätigkeit als Stromanbieter beenden möchten (§ 5 EnWG). Sie müssen das ihren Kundinnen und Kunden sowie der Bundesnetzagentur mitteilen und auf ihrer Internetseite darüber informieren.

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