
+++ Günstiger als mit einer eigenen Solaranlage kannst du nicht an Strom kommen. Zum Jahresende sollen neue Regeln beschlossen werden, das Bundeskabinett legte am Mittwoch seine Pläne vor. Teile davon sind sehr umstritten, auf eine Regel wartet die Branche schon das ganze Jahr: Bislang war unklar, was passiert, wenn eine Solaranlage älter als 20 Jahre ist – und aus der EEG-Förderung fällt. Wohin dann mit dem Strom? Nun soll festgelegt werden, dass der Netzbetreiber Dir weiterhin den eingespeisten Strom für etwa 2,5 bis 4 Cent pro Kilowattstunde abnehmen kann. Zwar darfst Du dann nichts von Deinem Strom selbst verbrauchen, aber Du gewinnst erstmal Zeit. Es gibt bereits Alternativen, weitere zeichnen sich ab. Der große Preisvorteil bei einer eigenen Solaranlage entsteht dadurch, dass du einen Teil des Stroms selbst verbrauchst. Deshalb ist die Einspeisung an den Netzbetreiber für alte Solaranlagen, deren Förderung abgelaufen ist, keine auf Dauer geeignete Lösung. Doch es gibt inzwischen Direktvermarkter, die Dir Strom abnehmen, auch wenn Du einen Teil selbst verbrauchst. An wen Du Dich wenden kannst, erläutern wir nächste Woche im Newsletter.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass alte wie neue Anlagenbetreiber einen teuren Stromzähler installiert bekommen, wenn die Anlage mehr als 1 Kilowatt Leistung hat. Kostenpunkt: 100 Euro im Jahr. Trifft das bei Dir zu, sollst Du das sogenannte intelligente Messsystem binnen fünf Jahren nachrüsten. Planst Du eine neue Anlage, ist es direkt zu installieren. Ob Bundestag und Bundesrat diese Regelung billigen, wird sich zeigen – sie ist umstritten.
Eine gute Nachricht gibt es noch, wenn Deine Anlage mehr als 10 und höchstens 20 Kilowatt Leistung hat. Zahlst Du auf Deinen Eigenverbrauch bislang EEG-Umlage, sollst Du davon künftig befreit sein wie alle Betreiber von Anlagen mit bis zu 10 Kilowatt Leistung auch – zumindest so lange Deine Anlage nicht aus der EEG-Förderung fällt und Dein Eigenverbrauch maximal 10.000 Kilowattstunden im Jahr beträgt +++
+++ Innerhalb der EU telefonierst und surfst Du seit 2017 ganz automatisch zu den gleichen Preisen wie in Deutschland. Das hat der Europäische Gerichtshof bestätigt (Az. C-539/19). Bei Telefónica (O2) sollten manche Kunden den Tarif allerdings selbst per SMS umstellen. Bist Du im O2-Netz unterwegs, schau lieber noch einmal im Online-Kundenbereich nach, ob für Dich der einheitliche Auslandstarif (Roam like at home) wirklich aktiviert ist. +++
+++ Das Baukindergeld sollte eigentlich Ende des Jahres auslaufen. Nun hat die Bundesregierung die Förderfrist bis Ende März verlängert. Wer bis dahin einen notariellen Kaufvertrag unterschreibt oder die Baugenehmigung erhält, kann später nach Einzug in die Wohnung die Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass das Haushaltseinkommen von Familien mit einem Kind 90.000 Euro nicht überschreitet – plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind. Erfüllst Du die Voraussetzungen, kriegst Du pro Kind zehn Jahre lang jährlich 1.200 Euro Baukindergeld. Mehr dazu in unserem Ratgeber. +++
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In vielen Fällen wurde die Anlage durch die EEG-Umlage vollständig „bezahlt“. Daher ist der Begriff Enteignung nicht so richtig passend. Denn am Ende hat der normale Stromkunde durch die Umlage die ganzen geförderten Anlagen bezahlt. An der Strombörse kostet die kWh zwischen 2 und 4 Cent. Warum sollen Anlagenbetreiber also merklich mehr bekommen? Was scheinbar ausgeblendet wird sind die ganzen Abgaben und Steuern, allerdings haben die wenig mit der Stromerzeugung bzw. dem reinen Strompreis zu tun.
Bevor ich meinen selbst erzeugten Strom für 3-4 ct einspeise, auf Selbstnutzung verzichte und nicht nur den ca. 8 x teureren Strom dazukamen und einen teuren Smartester installieren muss, klemme ich die Anlage lieber ab.
Der jetzige Vorschlag zum Umgang mit dem Solarstrom nach Ablauf des 20-jährigen Förderzeitraums ist eine der dreistesten Enteignungsversuche des Gesetzgebers der letzten Jahre. Ließe ich mich auf dieses Model ein, schlüge das mit einem Minus von ca. 400 € pro Jahr (Stromkauf und Mietkosten Smartmeter) zu Buche. Baue oder klemme ich die Anlage ab, beträgt das Minus zur jetzigen Situation nur ca. 300 € (nur Stromkauf).
Wenn wir die Energiewende wirklich wollen, darf es nicht sein, dass wir gezwungen werden intakte PV-Anlagen still zu legen oder gar zu verschrotten.
Das Mindeste, was wir Stromproduzenten neben einer Minimalen Einspeisevergütung verlangen können müssen, ist, weiterhin den selbst produzierten Strom nutzen zu dürfen.
Wie kann es sein, dass der Staat uns PV-Strom-Produzenten verbieten können soll, unser Eigentum, die PV-Anlage, zu nutzen?
Hallo FINANZTIP Team,
ich verstehe nicht, wie Sie an dieser EEG Novelle einen Punkt finden können, der Positiv sein soll. Das Ganze ist eine staatlich festgelegte Enteignung der Bürger durch die alte Energiewirtschaft.
Auch wird die europäische Gesetzgebune diesbezüglich konterkariert.
Ich werde mit sicherheit meinen erzeugten Strom nicht für 3-4 Cent ins Netz einspeisen um anschließend diesen, für das 7-8 fache zurückzukaufen. Darauf können die Herren Politiker Gift nehmen.
MfG