Baukindergeld Baukindergeld ausgelaufen – neue Förderung ab 2023
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Von September 2018 bis Dezember 2022 gab es das Baukindergeld. Das Ziel des staatlichen Förderprogramms: Familien und Alleinerziehende mit kleinem und mittlerem Einkommen sollten beim Bau oder Kauf einer Immobilie finanziell unterstützt werden. Ein Nachfolgeprogramm in Form eines Kredits ist ab Sommer 2023 geplant.
Hinter dem Baukindergeld verbirgt sich eine Leistung der staatlichen Förderbank KfW, die Du nicht zurückzahlen musst: Der Staat unterstützt Familien mit einem jährlichen Zuschuss dabei, Wohneigentum zu kaufen oder zu bauen. Zum 31. Dezember 2022 ist die Förderung des Baukindergeldes ausgelaufen. Bis dahin hatten sich mehr als 350.000 Familien und Alleinerziehende das Geschenk vom Staat zum Einzug in das neue Zuhause gesichert.
Weil das Baukindergeld so erfolgreich war, plant der Staat ein Nachfolgeprogramm. Am 17. November 2022 teilte die Bundesregierung auf Anfrage der CDU/CSU mit, dass voraussichtlich ab dem Sommer 2023 die neue Wohneigentumsförderung kommen soll. Dabei handelt es sich aber nicht mehr um einen Zuschuss, sondern um einen zinsvergünstigten Kredit für Familien mit minderjährigen Kindern. Der mögliche Kreditrahmen soll zwischen 140.000 Euro bis maximal 240.000 Euro liegen.
Dieser Kredit kann Dir bei Deinem Traum vom Eigenheim helfen, wenn Du kein oder nur sehr wenig Eigenkapital hast. In Anspruch nehmen kannst Du den Kredit, wenn Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen mit einem Kind nicht mehr als 60.000 Euro pro Jahr beträgt. Für jedes weitere Kind kommen noch einmal 10.000 Euro drauf. Bei einer Familie mit drei Kindern kann Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen also 80.000 Euro betragen, damit Du Dich für den Kredit qualifizierst. Wie hoch Dein zu versteuerndes Einkommen ist, findest Du in Deinem Steuerbescheid.
Eine weitere Anforderung ist, dass mit dem Kredit keine Bestandsimmobilien mehr gefördert werden, sondern nur der Kauf von Neubauten, die bestimmte klimafreundliche Baustandards erfüllen.
Wenn Du diese Anforderung erfüllst, aber Dein jährliches Einkommen zu hoch ist, kannst Du Dich trotzdem freuen. Denn 2023 soll ein weiterer Förderkredit für Familien mit einem Einkommen von mehr als 60.000 Euro pro Jahr auf den Weg gebracht werden. Genauere Details hierzu sind noch nicht bekannt.
Zusätzlich zum Baukindergeld oder der neuen Wohneigentumsförderung solltest Du prüfen, ob Dein Bundesland Dich mit einer weiteren Förderung unterstützt, die Du mit der KfW kombinieren darfst.
Viele Bundesländer bieten für den Kauf, den Neubau oder die Sanierung von Wohneigentum zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse an. Darüber kannst Du Dich auf den Seiten der Förderinstitute Deines Bundeslandes informieren. In Berlin ist das zum Beispiel die IBB, in Nordrhein-Westfalen die NRW.Bank, in Brandenburg die ILB und in Bayern ist es die BayernLaBo.
Wie viel Baukindergeld Du von der KfW bekommst – wenn Du den Antrag noch rechtzeitig gestellt hast –, hängt davon ab, wie groß Deine Familie ist. Denn pro kindergeldberechtigtem Kind, das in Deinem Haushalt lebt, unterstützt Dich die KfW zehn Jahre lang mit 1.200 Euro jährlich. In Summe sind das 12.000 Euro pro Kind. Demnach stehen einer anspruchsberechtigten Familie mit zwei Kindern insgesamt 24.000 Euro zu.
Wenn Du in Bayern lebst, durfstest Du Dich über ein etwas höheres Baukindergeld freuen: 300 Euro mehr. Der Freistaat hatte für Alleinerziehende und Familien nämlich 1.500 Euro jährlich vorgesehen. Beantragen konntest Du das Bayerische Baukindergeld Plus bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (Bayernlabo). Allerdings erst, nachdem die KfW das reguläre Baukindergeld genehmigt hatte. Das Bayrische Baukindergeld Plus ist bereits zum 31.12.2020 ausgelaufen.
Einen Rechtsanspruch auf das bundesweite Baukindergeld oder das Bayerische Baukindergeld Plus gab allerdings nicht. Gezahlt wird nur, solange Mittel vorhanden sind.
Wenn Du Deinen Antrag für Baukindergeld rechtzeitig gestellt hast und Du die Bestätigung dazu erhalten hast, musst Du alle notwendigen Nachweise innerhalb von drei Monaten einreichen.
Diese Nachweise musst Du erbringen:
Die Einkommenssteuerbescheide Deines Haushalts vom vorletzten und vorvorletzten Jahr vor Deiner Antragstellung – also bei einem Antrag aus dem Jahr 2022 müssen es die Bescheide aus den Jahren 2020 und 2019 sein.
Deine Meldebestätigung, damit Du nachweisen kannst, dass Du wirklich in dem Haus oder der Wohnung lebst.
Den aktuellen Grundbuchauszug, in dem Du als Eigentümer eingetragen bist.
Den Kaufvertrag oder die Baugenehmigung für Dein Haus oder Deine Wohnung.
Wenn Deine Nachweise erfolgreich geprüft wurden, bekommst Du eine Auszahlungsbestätigung, in der auch der Termin für die erste Auszahlung steht.
Ab dann bekommst Du einmal jährlich die Auszahlung auf das Konto ausgezahlt, das Du im Antrag angegeben hast. Achtung: Denk daran, der KfW mitzuteilen, wenn sich Deine Bankverbindung ändert.
Beachte auch, dass Du die Förderung verlierst, wenn Du innerhalb der zehn Jahre des Förderzeitraums aus Deinem Eigentum ausziehst oder es verkaufst. Du bist dann verpflichtet, der KfW diese Änderung mitzuteilen. Die jährliche Auszahlung auf Dein Konto wird dann eingestellt.
Familien, die im Förderzeitraum erstmals eine Immobilie gekauft oder gebaut haben und in deren Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind lebt, konnten einen Baukindergeldantrag stellen. Als Förderzeitraum galt der 1. Januar 2018 bis 31. März 2021.
Um die Finanzspritze zu bekommen, musste die Baugenehmigung oder der Kaufvertrag spätestens bis zum 31. Dezember 2020 unterschrieben sein. Für den eigentlichen Antrag hattest Du etwas länger Zeit: Bis spätestens 31. Dezember 2022 hat die KfW Anträge entgegengenommen.
Egal ob Du eine Drei-Zimmer-Wohnung, eine 200-Quadratmeter-Bestandsimmobilie oder das klassische Einfamilienhaus Dein neues Heim nennst – Baukindergeld gab es unabhängig von Art und Größe des Wohneigentums.
Neben dem Förderzeitraum gab es noch weitere Punkte, die unbedingt berücksichtigt werden mussten:
Besitzt Du schon ein Haus oder hattest Du früher bereits eine Wohnung? Hat Dein Partner eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen und besteht darauf ein Nießbrauchrecht? Dann konntest Du kein Baukindergeld beantragen. Das Geld zahlt die KfW nur dann, wenn Du wirklich zum ersten Mal eine Immobilie erworben hast. Baukindergeld konntest Du auch nicht beantragen, wenn Du ein Haus kaufen wolltest, dessen Preis niedriger war als der Baukindergeldzuschuss, den Du bekommen hättest.
Auch das Haushaltseinkommen spielte eine entscheidende Rolle. Um die staatliche Leistung in Anspruch nehmen zu können, durfte das jährlich zu versteuernde Einkommen nicht über 75.000 Euro liegen. Hinzu kam ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Kind. Das machte 90.000 Euro bei Eltern mit einem Kind. Für eine Familie mit zwei Kindern lag die Einkommensgrenze demzufolge bei 105.000 Euro im Jahr.
Wichtig: Bei Familien mit Kindern konnte das zu versteuernde Einkommen niedriger ausfallen als das Bruttoeinkommen. Das lag am Kinderfreibetrag. Wie hoch das zu versteuernde Einkommen in den Vorjahren war, steht im entsprechenden Steuerbescheid.
Der nachfolgenden Tabelle kannst Du die Einkommensgrenzen entnehmen, die entsprechend Deiner familiären Situation für Dich galten.
Anzahl der Kinder | max. durchschnittliches Haushaltseinkommen in Euro | Baukindergeld jährlich in Euro | Baukindergeld insgesamt in Euro |
---|---|---|---|
1 | 90.000 | 1.200 | 12.000 |
2 | 105.000 | 2.400 | 24.000 |
3 | 120.000 | 3.600 | 36.000 |
4 | 135.000 | 4.800 | 48.000 |
Quelle: KfW (Stand: September 2020)
Zur Berechnung des Haushaltseinkommens zog die KfW das Durchschnittseinkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor dem Antrag heran. Solltest Du also im November 2020 einen Antrag auf Baukindergeld gestellt haben, dienten die Einkommenssteuerbescheide der Jahre 2018 und 2017 als Berechnungsgrundlage für das Durchschnittseinkommen.
Wie bei anderen Programmen stellt die staatliche Förderbank auch für das Baukindergeld ein Merkblatt zur Verfügung, dem Du alle Bedingungen für den Zuschuss entnehmen kannst.
Das Baukindergeld konntest Du online im KfW-Zuschussportal beantragen, allerdings erst, nachdem Du in die eigenen vier Wände gezogen warst. Als Nachweis dafür galt das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Datum. Spätestens sechs Monate nach dem amtlichen Einzug musste der Antrag bei der KfW eingegangen sein.
Nach erfolgreicher Registrierung im Zuschussportal konntest Du Deinen Antrag stellen. Dafür musstest Du das entsprechende Online-Formular ausfüllen, indem Du unter anderem Deinen Namen, Adresse und Anzahl der Kinder eingegeben hattest. Nachdem Du alles vollständig ausgefüllt und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Datenschutzhinweise gelesen hattest, konntest Du den Antrag abschicken.
Anschließend hast Du eine Eingangsbestätigung mit der Aufforderung, Deine Identität per Video- oder Postident-Verfahren nachzuweisen, erhalten. Außerdem wurdest Du gebeten, alle notwendigen Nachweise hochzuladen.
Grundsätzlich gilt: Bauen oder Kaufen musst Du Dir leisten können – auch ohne Baukindergeld. Die Aussicht auf den staatlichen Zuschuss mag einen Hauskauf attraktiver machen. Doch gerade in Großstädten sind die Immobilienpreise so hoch, dass die Fördersumme nicht einmal ansatzweise reicht, um anfallende Baunebenkosten wie Maklergebühren oder Notarkosten zu decken.
Diejenigen, die sich für ein Häuschen oder eine Eigentumswohnung in ländlichen Regionen entscheiden, haben hingegen mehr vom Baukindergeld. In Mecklenburg-Vorpommern könnte es sogar reichen, um die Baunebenkosten zu zahlen.
Durch die neue Wohneigentumsförderung, die im Laufe des Jahres 2023 kommen soll, wird es voraussichtlich für Familien einfacher, ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen. Hierbei gewährt die KfW Dir einen Kredit, den Du für den Kauf einer klimafreundlichen Neubauimmobilie nutzen kannst. Dabei musst Du bedenken, dass Du diesen Kredit im Gegensatz zum Baukindergeld zurückzahlen musst. Die Förderkredite der KfW haben aber in der Regel deutlich vergünstigte Zinssätze.
Baukindergeld wird nicht auf einmal ausgezahlt, sondern jährlich. Das solltest Du unbedingt bedenken. Genauso solltest Du berücksichtigen, dass Du Baukindergeld erst beantragen kannst, wenn Du bereits in die Immobilie eingezogen bist.
Aus Sicht der Bank bedeutet das: In dem Augenblick, in dem die Bank Deine mögliche Finanzierung prüft, sieht sie das Geld als noch nicht vorhanden an. Und die Bank hat auch keine Garantie, dass Du die KfW-Förderung später für die Immobilienfinanzierung einsetzt. Demzufolge kann das Baukindergeld nicht als Eigenkapital dienen. Allerdings fragen viele Banken im Rahmen der Kreditbearbeitung auch nach dem Baukindergeld. Immerhin schafft die Förderung einen zusätzlichen finanziellen Puffer.
Trotzdem kann die Förderung dazu beitragen, dass Du Deinen Baukredit rascher abzahlst. Du könntest das Baukindergeld des ersten Jahres beispielsweise sparen und dann mit Deiner Bank vereinbaren, dass Du regelmäßig eine höhere Kreditrate zahlst. Im zweiten Jahr könntest Du so bereits 100 Euro mehr pro Monat an die Bank zurückzahlen, bei einem Kind und einem jährlichen Baukindergeld von 1.200 Euro. Oder Du nutzt den jährlichen Zuschuss für eine Sondertilgung. Wofür Du Dich auch entscheidest, Du sparst auf jeden Fall Zinskosten und bist schneller wieder schuldenfrei.
Grundsätzlich aber gilt: Wenn Du bauen oder kaufen möchtest, solltest Du realistisch einschätzen, was Du Dir leisten kannst. Das ist der erste Schritt zu einer günstigen Baufinanzierung. Der Finanztip-Baufinanzierungsrechner hilft Dir, einen Überblick zu behalten über alle anfallenden Kosten.
So ist es im nächsten Schritt gleich viel einfacher, den günstigsten Anbieter für Deinen Baukredit oder Immobilienkredit zu finden. Derzeit empfehlen wir die folgenden Anbieter:
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