Baukindergeld Was gilt noch bei der Bauförderung für Familien?
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So gehst Du vor
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Von September 2018 bis Ende 2022 konnten Familien mit Kindern und Alleinerziehende das Baukindergeld beantragen. Falls Du damals nicht zum Zuge bekommen bist, solltest Du Dir die Nachfolgeprogramme anschauen: Wohneigentum für Familien und Wohneigentum für Familien - Bestand („Jung kauft Alt“). Falls Du aktuell Baukindergeld erhältst, findest im Ratgeber weitere Informationen.
Baukindergeld ist ein Programm der staatlichen Förderbank KfW: Der Staat unterstützt Familien mit einem jährlichen Zuschuss dabei, Wohneigentum zu kaufen oder zu bauen. Zum 31. Dezember 2022 endete die Beantragungsfrist für das Baukindergeld. Bis dahin hatten sich mehr als 350.000 Familien und Alleinerziehende das Geschenk vom Staat zum Einzug in das neue Zuhause gesichert.
Wie viel Baukindergeld Du von der KfW bekommst – wenn Du den Antrag noch rechtzeitig gestellt und die Nachweise fristgerecht eingereicht hast –, hängt davon ab, wie groß Deine Familie ist. Denn pro kindergeldberechtigtem Kind, das bei Antragstellung in Deinem Haushalt lebte, unterstützt Dich die KfW zehn Jahre lang mit 1.200 Euro jährlich. In Summe sind das 12.000 Euro pro Kind. Demnach stehen einer förderberechtigten Familie mit zwei Kindern insgesamt 24.000 Euro zu.
Wenn Du Deinen Antrag für Baukindergeld rechtzeitig gestellt hast und Du die Bestätigung dazu erhalten hast, musstest Du alle notwendigen Nachweise innerhalb von drei Monaten einreichen, spätestens also zum 31. März 2023.
Wenn Deine Nachweise erfolgreich geprüft wurden, bekamst Du eine Auszahlungsbestätigung, in der auch der Termin für die erste Auszahlung stand.
Ab dann bekommst Du einmal jährlich die Auszahlung auf das Konto ausgezahlt, das Du im Antrag angegeben hast. Die jährlichen Raten kommen jeweils im selben Monat auf Dein Konto wie die erste Auszahlung, und zwar jeweils am Monatsende. Achtung: Denk daran, der KfW mitzuteilen, wenn sich Deine Bankverbindung ändert.
Beachte auch, dass Du die Förderung verlierst, wenn Du innerhalb der zehn Jahre des Förderzeitraums aus Deinem Eigentum ausziehst oder es verkaufst. Du bist dann verpflichtet, der KfW diese Änderung mitzuteilen. Die jährliche Auszahlung auf Dein Konto wird dann eingestellt.
Du kannst den Zuschuss auf einen anderen Empfänger übertragen, etwa bei Trennung oder Scheidung. Der neue Zuschussempfänger muss:
Den Antrag auf Übertragung des Baukindergelds musst Du innerhalb von sechs Monaten nach Deinem Auszug im Zuschussportal der Kfw stellen, also dort, wo Du auch den Förderantrag gestellt hast. Anschließend prüft die Kfw den Antrag.
Das Baukindergeld ist steuerfrei gemäß Paragraf 3 Nr. 58 Einkommensteuergesetz (EstG). Es gilt nicht als Einkommen und wird daher auch nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Wenn Du Baukindergeld erhältst, musst Du den Zuschuss also nicht in der Steuerklärung angeben oder versteuern.
Auch wenn Dein Kind, oder eines von mehreren geförderten Kindern, irgendwann volljährig wird, erhältst Du weiterhin für den restlichen Auszahlungszeitraum Baukindergeld. Entscheidend war, dass Dein Kind am Tag der Antragstellung noch nicht 18 Jahre alt war.
Du musst also am 18. Geburtstag des Kindes mit Blick auf das Baukindergeld nichts unternehmen. Auch wenn das Kind auszieht, hat das keine Folgen. Entscheidend ist, dass alle Bedingungen erfüllt waren, als Du den Antrag gestellt hast.
Allerdings musst Du als Zuschussempfänger selbst die Immobilie weiterhin als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz nutzen. Du musst außerdem weiterhin (Mit-)Eigentümer der Immobilie sein.
Familien, die im Förderzeitraum erstmals eine Immobilie gekauft oder gebaut haben und in deren Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind lebt, konnten einen Baukindergeldantrag stellen. Als Förderzeitraum galt der 1. Januar 2018 bis 31. März 2021.
Um die Finanzspritze zu bekommen, musste die Baugenehmigung oder der Kaufvertrag spätestens bis zum 31. Dezember 2020 unterschrieben sein. Baukindergeld gab es unabhängig von Art und Größe des Wohneigentums.
Neben dem Förderzeitraum gab es noch weitere Punkte, die unbedingt berücksichtigt werden mussten:
Besitzt Du schon ein Haus oder hattest Du früher bereits eine Wohnung? Hat Dein Partner eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen und besteht darauf ein Nießbrauchrecht? Dann konntest Du kein Baukindergeld beantragen. Das Geld zahlt die KfW nur dann, wenn Du wirklich zum ersten Mal eine Immobilie erworben hast. Baukindergeld konntest Du auch nicht beantragen, wenn Du ein Haus kaufen wolltest, dessen Preis niedriger war als der Baukindergeldzuschuss, den Du bekommen hättest.
Auch das Haushaltseinkommen spielte eine entscheidende Rolle. Um die staatliche Leistung in Anspruch nehmen zu können, durfte das jährlich zu versteuernde Einkommen nicht über 75.000 Euro liegen. Hinzu kam ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Kind. Das machte 90.000 Euro bei Eltern mit einem Kind. Für eine Familie mit zwei Kindern lag die Einkommensgrenze demzufolge bei 105.000 Euro im Jahr.
Wichtig: Bei Familien mit Kindern konnte das zu versteuernde Einkommen niedriger ausfallen als das Bruttoeinkommen. Das lag am Kinderfreibetrag. Wie hoch das zu versteuernde Einkommen in den Vorjahren war, steht im entsprechenden Steuerbescheid.
Der nachfolgenden Tabelle kannst Du die Einkommensgrenzen entnehmen, die entsprechend Deiner familiären Situation für Dich galten.
Anzahl der Kinder | max. durchschnittliches Haushaltseinkommen in Euro | Baukindergeld jährlich in Euro | Baukindergeld insgesamt in Euro |
---|---|---|---|
1 | 90.000 | 1.200 | 12.000 |
2 | 105.000 | 2.400 | 24.000 |
3 | 120.000 | 3.600 | 36.000 |
4 | 135.000 | 4.800 | 48.000 |
Quelle: KfW (Stand: September 2020)
Zur Berechnung des Haushaltseinkommens zog die KfW das Durchschnittseinkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor dem Antrag heran. Solltest Du also im November 2020 einen Antrag auf Baukindergeld gestellt haben, dienten die Einkommenssteuerbescheide der Jahre 2018 und 2017 als Berechnungsgrundlage für das Durchschnittseinkommen.
Wie bei anderen Programmen stellt die staatliche Förderbank auch für das Baukindergeld ein Merkblatt zur Verfügung, dem Du alle Bedingungen für den Zuschuss entnehmen kannst.
Baukindergeld wird nicht auf einmal ausgezahlt, sondern jährlich. Das solltest Du unbedingt bedenken. Du kannst den jährlichen Zuschuss für eine Sondertilgung nutzen. So sparst Du auf jeden Fall Zinskosten und bist schneller wieder schuldenfrei.
Falls Du erneut eine Immobilie suchst und eine Finanzierung benötigst, solltest Du den Wettbewerb unter den Banken nutzen. Einen günstigen Immobilienkredit findest Du bei einem Vermittler. Derzeit empfehlen wir die folgenden Anbieter:
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