Sportstudios geschlossen
Bild: Andreas Gora / IMAGO

Hast Du auch Dein Fitness-Studio weiterzahlen müssen, obwohl es wegen Corona geschlossen war? Oder wurde Dein Vertrag einfach gegen Deinen Willen verlängert? Dann kannst Du Dich freuen – über ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).

Am Mittwoch hat das oberste Zivilgericht endgültig geklärt: Die Studios müssen ihren Kunden die Mitgliedsbeiträge für die Zeiten des Lockdowns erstatten. Auch durften sie nicht einfach die Laufzeit der Verträge um die Monate verlängern, in denen wegen eines Lockdowns kein Training möglich war (Az. XII ZR 64/21).

In dem Fall ging es zwar nur um eine kleine Summe: 86,75 Euro. Lohnt es sich, für diesen Betrag zu streiten – und durch alle Instanzen bis nach Karlsruhe zu gehen? Das machen die wenigsten.

Um Verbraucherrechte durchzusetzen, sind solche Klagen aber wichtig. Vor allem wenn es (noch) keine Musterklagen gibt. Auch dann können nämlich andere Betroffene von solchen Einzelurteilen profitieren, weil so ein BGH-Urteil Orientierung für alle Amts- und Landgerichte bietet.

Deshalb haben wir auch fortwährend über alle interessanten Urteile zum Ärger mit den Fitness-Studios berichtet. Um Dich zu ermutigen, Dein Recht durchzusetzen. Und wie solche Fälle zeigen, kann sich das lohnen.

Falls Du auch noch auf Geld von Deinem Fitness-Studio wartest, solltest Du jetzt aktiv werden. Fordere die Erstattung der Beiträge und berufe Dich dabei auf das neue BGH-Urteil. Deine Chancen sind besser denn je. Wer im Großraum Berlin-Potsdam bei einem der Super-Fit-Studios trainiert hat, kann sich kostenlos auch dieser Musterfeststellungsklage anschließen und damit seine Rechte einfacher geltend machen.

Britta Beate Schön
Autor

Stand:

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

1 Kommentar

  1. Hallo, werte Mitglieder dieser Community und insbesondre der Betroffenen der Nachwirkungen schlampiger Gesetzesgebungen im Bezug auf die negativen Folgen hinsichtlich der Rückerstattung der widerrechtlich eingezogenen Beiträge. Auch ich bin von diesen Auswirkungen betroffen und streite mich mit meinem Fitnesstudiobetreiber um die Rückerstattung der Beoiträge für den ersten Lockdown von März 2020 bis Juni 2020. Zwischenzeitlich sind die Fronten verhärtet und auch eine gütliche Regelung wurde mehrmals vom Studiobetreiber abgelehnt. Er vertritt ganz offen die Meinung, die Inhalte des Urteils des BGH träfen nicht zu. Ich hääte einen “ Kompensationsgutschein“ über diese Zeit unterzeichnet und wäre damit verpflichtet die Zeit nachzutrainieren. Ich kündigte den Vertrag während der Laufzeit fristgerecht und habe eine Kündigungsbetätigung zum Ende der regülären Laufzeit bekommen. Bezugnehmend auf das Urteil des BGH teilte ich dem F-Betreiber nun mit, das ich die Vertragsverlängerung nicht akzeptiere und forderte die Rückzahlung des Gutscheinwertes, da ich diesen bis heiute nicht eingelöst habe und dieses Studio aus verständlichenn Gründen nicht mehr betreten möchte. Da ich nun bereits 2 Mahnungen bekommen habe, denen ich widersprach, wird es wohl zum Prozess kommen. Ich wäre daher für so einige Tipps dankbar.

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