Bundesverfassungsgericht
Bild: Uli Deck / dpa

Es werde „Verlierer geben“, von „Chaos“ war in einigen Medien die Rede, und die Steuer könne „im Durchschnitt um mehr als das 30-fache“ steigen. Es geht um die Grundsteuer. Die Karlsruher Verfassungsrichter, Sie haben es bestimmt gehört, erklärten deren Berechnung für verfassungswidrig. Die Politik muss nun bis Ende kommenden Jahres eine neue Lösung finden. Kommen auf uns nun also horrende Kosten zu?

Im Schnitt zahlen private Haushalte heute 200 Euro im Jahr an Grundsteuer. An diesem Durchschnittswert soll sich laut Bundesfinanzminister Olaf Scholz nicht viel ändern – wohl aber an der Verteilung.

Die Grundsteuer verlangt der Staat für den Besitz eines Grundstücks, egal ob bebaut oder unbebaut. Betroffen sind Hausbesitzer und Mieter, weil  Vermieter die Grundsteuer über die Nebenkosten auf ihre Mieter umlegen können.

Grundlage für die Berechnung ist der Einheitswert. Der wurde für Altbauten im Osten zuletzt 1935, im Westen 1964 festgestellt, bei Neubauten nach Fertigstellung. Seitdem boomten vor allem Großstädte, manche Regionen wurden abgehängt, die Bewertung von Grund und Boden blieb dieselbe.

Es ist also sicher, dass manche künftig mehr zahlen werden – dafür andere aber entsprechend weniger. Damit würde es vor allem gerechter zugehen, die Grundstücke werden wieder mehr ihrem Wert entsprechend belastet. Es soll nicht mehr vorkommen, dass sich wie in Berlin die Grundsteuer für ähnliche Häuser in der Nachbarschaft um das bis zu Zwanzigfache unterscheidet.

Wie genau die Steuer berechnet werden soll, haben die Verfassungsrichter der Politik überlassen. Im Prinzip werden vier Varianten diskutiert: Die Steuer richtet sich

  • nach dem Wert von Grund und Haus
  • oder nach Wert des Grundstücks und den Kosten des Hausbaus
  • oder allein nach dem Wert des Grunds
  • oder nach Fläche von Grund und Wohnraum.

Was sich am Ende durchsetzt, ist offen.

Eine Ungleichheit wird nicht verschwinden: der Hebesatz. Bund und Länder legen nur die allgemeine Berechnung fest. Die Steuer kommt aber den Gemeinden zugute. Und die legen ganz allein fest, ob sie 100 Prozent der Steuer erheben, etwas weniger – oder viel mehr. Vor allem arme Kommunen kassieren mehr: Volle 960 Prozent sind derzeit der höchste Hebesatz. Den kassiert Nauheim in der Nähe von Frankfurt am Main.

Erst 2025 muss die neue Regel in Kraft treten. Deshalb noch zwei Tipps, wie sich Grundsteuer sparen lässt. Erstens: Die Grundsteuer wird nach Jahresbeginn festgesetzt und gilt fürs ganze Jahr, auch wenn Sie das Haus verkaufen. Vereinbaren Sie also im Kaufvertrag, dass ein Käufer die anteilige Steuer übernimmt.

Zweitens kann die Gemeinde auf Antrag die Steuer des Vorjahres zum Teil oder ganz erlassen, wenn Sie als Vermieter ohne eigene Schuld Mietausfälle haben. Der Antrag muss immer bis Ende März vorliegen.

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Matthias Urbach
Autor

Stand:

Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.

1 Kommentar

  1. Der höchste Hebesatz wird nun in Lautertal (Odenwald) mit 1050 erhoben! Innerhalb eines Jahres wurde er von 370 über 750 auf 1050 angehoben! Man ist dieser Willkür völlig ausgeliefert und muss zahlen.

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